AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Uta,
hatte mich da wohl falsch ausgedrückt. Klar ist noch kein System da, aber:
"Ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) im Sinne einer Benachteiligung des Widerspruchsführers gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB II kann hier nicht gesehen werden. Empfänger von Leistungen nach SGB II sind in einem erwerbsfähigen Alter und von ihnen wird die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit erwartet,
wodurch sich andere Bedarfe ergeben können, als bei Leistungsempfängern nach SGB XII, die entweder im Rentenalter oder voll erwerbsgemindert aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung sind."
So der O-Ton im Widerspruch.
Also, in Kurzform das schon oft erwähnte statische und dynamische System.....
So, nun zu meinem Termin heute bei der Anwältin.
Schlecht, da sie in 3 Wochen die Kanzlei verlässt. Gut, weil es dann der Chef und Nachbar übernimmt.
Auch sollte nach Ansicht meiner Noch-Anwältin kein Problem sein, das Sozialrecht nicht unbedingt sein Spezialgebiet ist. Nach ihrer Meinung sind diese Fälle so speziell, das sich auch Sozialrechtfachleute erst aufwendig belesen müssen.
Weitere Aspekte mal in Kurzform:
1. PKH funktioniert nur, wenn für den Haushalt, in welchem die Person lebt, die finanziell nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu zahlen, keine RSV besteht!
Da wir eine haben und Sohnemann munmal bei uns im Haushalt wohnt, wird bei uns die PKH abgelehnt. So die Aussage der Anwältin. Steht auch so im Beiblatt zur PKH!
2. Die Geschichte Sprungrevision lehnt mein "neuer" Anwalt komplett ab, da ihm dabei eine Revisions- bzw. Einspruchsmöglichkeit nicht mehr möglich ist. Er ist der Meinung, das man sich dann lieber Stufe für Stufe hochkämpfen sollte, da er dann jedesmal Revision einlegen kann.
3. Er ist der Meinung, das es durchaus sinnvoll sein kann, sich auf einen ruhenden Widerspruch einzulassen, wie von einigen SA's angeboten.
Der Klageweg wird auch extrem lang (1. Instanz bei uns ca. 1 Jahr) und kann bis zu 10 Jahren dauern.
Allerdings gibt uns nun das SA Suhl, welches diese Ruhenden Widersprüche nicht "anbietet", die Möglichkeit, sofort loszuschlagen.
4. Das Zeitfenster von Widerspruch bis zur Klageerhebung ist mit 1 Monat recht kurz. Man muss bedenken: Klage aufsetzen, RSV um Deckung bitten etc..
Aber nicht irre machen lassen. Es muss nur Klage eingereicht werden. Begründung kann bis kurz vor dem Verhandlungstermin erfolgen.
Man hat also genug Zeit zu recherchieren (und das sollte man auch gründlich!!!).
5. Man sollte eine äußerst langen Atem haben und trotz RSV oder PKH kommen Kosten auf die Leute zu. Weder RSV noch PKH bezahlen Fahrkosten und Abwesenheitsstunden. Diese fallen an, wenn der Gerichtsstand ausserhalb vom Sitz der Kanzlei ist.
Man könnte sich nun einen Anwalt am Sitz der Gerichtsbarkeit suchen. Aber wenn es dann weitergeht durch Revision etc., müsste man sich ja wieder einen neuen Anwalt suchen, da ja die nächste Instanz wieder woanders sitzt.
Ich weiß nicht, ob ich als Nachbar einen Bonus habe, aber 30ct/km und eine Summe X (weiß das nicht mehr genau, ich glaube noch so 25€ im Kopf zu haben) für Abwesendheitsstunden von der Kanzlei sollte man rechnen.
Dazu Kopierungskosten etc..
Halt alles, was die RSV oder die PKH nicht bezahlt. Ist übrigens nicht an den Haaren herbeigezogen, da gibts richtig rechtliche Vorgaben dafür und von Spezialisten ausgestellte Kostentabellen.
Also wie gesagt, da hängt schon ein Rattenschwanz dran. Normalerweise hab ich gar keine Lust mehr.......
Aber irgendwie ist der Kämpfer immer mal wieder da, und der sagt: lass Dir nix gefallen!
Ich weiß ja nun nicht, ob ich einer der Ersten bin, der jetzt klagt. Von daher eine Bitte:
Da ich nunmal in Belgien arbeite, dort kein Netz habe und nicht jedes WE heimkomme, sind meine Möglichkeiten, mich hier intensivst zu belesen, deutlich eingeschränkt.
Von daher:
Kann mir jeder hier, der was neues entdeckt, was der Sache dienlich ist, mittel PN einen Link zu diesem Beitrag, Internetadresse oder sonst was senden? Wenn wir diesbezüglich was erreichen wollen, müssen wir uns jetzt extremst helfen. Alle Urteile und alles, was nur irgendwie wichtig ist, muss hier rein. Kleine Urteile (also 1. und 2. Instanz) können die Anwälte oft nicht abfragen.Ich hoffe daher auf Eure Unterstützung.
Wenn ein Betroffener hier oder anderswo schneller ist, unbedingt melden. Das kann äußerst wichtig sein für die eigenen Anwälte.
Arbeitet Euren Anwälten zu. Ihr seit nicht die Einzigen, die von ihnen vertreten werden. Sie können Hilfe gebrauchen.
Was ich jetzt so zwischen den Zeilen mitbekommen habe, ist es durch die Gesetzgebung (RBst. 1-6) durchaus verzwickt und es kommt auf eine präzise Argumentation an.
So, das wärs erst mal dazu.
Noch was, ich wollte doch mal meine Schreiben zwecks der KG Abzweigung reinsetzen. Weiß jemand, ob es ein kostenloses Programm gibt, wo ich die Schreiben von den Ämtern einscannen und gleich so reinsetzen kann? Wenn ich das mit meinem Programm mache, werden alle Absätze u.ä. gelöscht und alles zusammengesetzt. Der Aufwand, der nötig ist, das alles wieder in den orig. Zustand zu versetzen, ist bei meinem kleinen Zeitfenster einfach nicht realisierbar.
Oder geht das anders? Ich verfüge über Office, OpenOffice, Works (ganz schön alt
), Adobe Reader X in der Umsonstversion. Vielleicht kann mir da mal jemand helfern.
LG
Stefan