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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Hallo odin,

    habe ich schon Anfang August verschickt. Aus unseren Reihen ( Familie, Freunde, Bekannte, Sozialarbeiter der Werkstatt, Eltern der Werkstattbeschäftigten etc.) sind bestimmt schon 50 Briefe unterwegs. Bin hinter jedem hergelaufen- das war mir auch das von mir bezahte Porto wert ( damit es auch wirklich abgeschickt wird)!

    LG
    susemichel

    PS.: Der Protestbrief sollte ständig unter Aktuelle Infos stehen!

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Hallo,

      habe jetzt der Presse entnommen, dass ab 2012 der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger um 10.--€ steigen soll. (Wenig genug)

      Nachdem bei der letzten Steigerung um 5.--€ den Behinderten 20% der Regelleistung gekürzt wurden, möchte ich mir nicht ausrechnen um wieviel Prozent dann 2012 gekürzt wird.

      (Hoffentlich bleibt das nur Polemik)

      Gruß

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Hartz IV laut DGB noch immer verfassungswidrig

        Einem Gutachten nach sind der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regesätze unterlaufen. Die letzte Erhöhung sei so kleingerechnet worden.
        http://www.welt.de/politik/deutschla...ngswidrig.html

        Keine Silbe davon das Behinderte weniger bekommen.

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Hallo zusammen,

          die Linksfraktion in NRW hat wieder eine kleine Anfrage an die Landesregierung NRW gestellt, warum sie sich der vereinbarten Normenkontrollklage entzieht. Zu finden auf der Seite der Linksfraktion NRW unter Pressemeldungen:www.linksfraktion-nrw.de


          LG
          susemichel
          Zuletzt geändert von susemichel; 05.09.2011, 14:41.

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            [...] "Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen deutlich: Der Gesetzgeber muss die Ungleichbehandlung endlich korrigieren und den betroffenen Menschen zu ihrem Recht verhelfen. Geschieht dies nicht, sind wir bereit einzugreifen und Musterklagen ins Auge zu fassen", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. "Es ist für erwachsene Menschen mit Behinderung, die noch bei ihren Eltern leben, bitter, dass die Zusage der Bundesregierung immer noch nicht eingelöst wurde. Monat für Monat werden ihnen 73 Euro vorenthalten. Es muss noch in diesem Jahr der volle Regelsatz kommen", fordert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. [....]
            Quelle und kompletter Text: kobinet

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Gerade gefunden

              Und zum die Verfassungsmäßigkeit bejahenden Urteil des LSG FSB

              http://www.rosskopf-langhans.de/2011...atze-hartz-iv/

              das ist echt der Hammer

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                hallo

                aus dem urlaub zurück

                gibt immer etwas neues

                keine demokratie mehr.die regierung kann gesetze machen,obwohl sie nicht mit dem

                GG und verfassung übereinstimmen.

                die frage ist warum entscheidet das gericht so??????

                interessant die meinung des rechtsanwaltes,indem er an die vergangenheit des deut-

                schen volkes erinnert!!!!!!!

                ich werde das gutachten von MÜNDER an meinen rechtsanwalt schicken,steht auch regelbedarf3 drin

                http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf

                wallau
                Zuletzt geändert von wallau; 06.09.2011, 20:53.

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  noch etwas

                  http://www.taz.de/Gutachten-zum-Hart...lsatz-/!77503/

                  wallau

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                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    zum lesen

                    http://www.neues-deutschland.de/arti...chummelei.html

                    wallau

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      an alle,

                      wegen urlaub nicht dazu gekommen.

                      SA antwortet auf klage vom7.7.2011,beim sozialgericht eingegangen.

                      die beklagte beantragt die vorliegende klage abzuweisen und teilt gleichzeitig mit,dass auf mündliche verhandlung verzichtet wird.

                      hinsichtlich des antrags auf prozeßkostenhilfe vertritt die beklagte die auffassung,dass dieser antrag zurückzuweisen ist,da die klage keine hinreichende erfolgsaussicht bietet.

                      dann folgen erklärungen zur behinderten person,wielange er grundsicherung bekommt,das er bei mir im haushalt wohnt u.s.w.

                      dem widerspruch konnte nicht abgeholfen werden,wegen neuem gesetz.

                      laut der bundestagsdrucksache 17/4587 wird mit dem gesetzesbeschluss des deutschen bundestages,die regelbedarfstufe 3 einzuführen,eine korrektur der rechtsprechung des BSG vorgenommen.damit soll die sich nach dem geltenden recht im SGB XII ergebende abstufung der leistungshöhe für erwachsene leistunsberechtigte weitergeführt werden.im besonderen teilt die bundesregierung dabei nicht die im urteil des BSG zum ausdruck kommende auffassung,dass es keine sachlichen gründe für eine unterschiedliche behandlung von dauerhaft voll erwerbsgeminderten leistungsberechtigten nach dem 4.kapitel des SGB XII und über 25 jahre alten erwerbsfähigen hilfebedürftigen in der grundsicherung für arbeitssuchende nach dem SGBII gibt. eine ungleichbehandlung sei gerechtfertigt auf grund der unterschiedlichen ausgestaltung der ansprüche zwischen SGBII und SGBXII,etwa bei der anrechnung von einkommen und vermögen.

                      dann,eine unterschiedliche handhabung im SGBII undSGBXII auf grund der sehr unterschiedlichen ausgestaltung der ansprüche in beiden gesetzen gerechtfertigt sei.
                      im einzelfall könne hilfebedürftigkeit und damit eine leistungsberechtigung nach dem SGBII vorliegen während nach dem SGBXII wegen anderer einkommens-und vermögensgrenzen keine hilfebedürftigkeit bestehe.die begründung für die unterscheidung imSGBII liegt darin,dass der zeiraum des leistungsbezugs von SGBII leistungen nicht dauerhaft sein sollen sondern nur die zeit überbrücken soll,bis der lebensunterhalt durch aufnahme einer arbeit finanziert wird.

                      mein rechtsanwalt schreibt:die stadt bietet den verzicht auf eine mündliche gerichtsverhandlung an,da es hier um eine rein rechtliche frage geht.wir werden sehen ob uns das gericht uns dazu auffordert.

                      mal sehen wie es weiter geht

                      wallau

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Textbausteine was sollen siie auch anderes machen.

                        In meinem Widerspruch stand wenigstens drin sie wissen das es verkehrt ist müssen aber auf Grund der Gesetzeslage jetzt so handeln.

                        Und das des alles Beschiss ist wissen wir alle

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Hartz IV: Regierung kürzt Behinderten-Bezüge Bundesregierung kürzte Regelbedarfsstufe 3
                          Regierung verteidigt Kürzungen von Behinderten
                          09.09.2011

                          Während der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK ein sofortiges Ende der Benachteiligung von behinderten Menschen anlässlich einer Veröffentlichung eines Gutachtens der Hans Böckler Stiftung zur Neuregelung der Hartz IV Regelbedarfe bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe fordert, verteidigte die Bundesregierung in einer Antwort auf die Frage der Bundestagsabgeordneten Katja Kipping die Kürzungen von behinderten Menschen um monatlich 73 Euro, wenn Erwachsene bei ihren Eltern leben. Denn statt des vollen bei Hartz IV üblichen Regelsatzes von 364 Euro, erhalten Behinderte lediglich 291 Euro monatlich, wenn sie das 25. Lebensjahr überschritten haben und mit anderen Erwachsenen in einem Haushalt leben. [...]
                          Quelle und kompletter Text: gegen-hartz

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Hallo Inge,

                            die bringen doch immer dasselbe Gewäsch

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                              Quelle und kompletter Text: gegen-hartz
                              Die Quittungen bekommen sie jetzt bei jeder Wahl

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                                Zitat von wallau Beitrag anzeigen
                                ....eine ungleichbehandlung sei gerechtfertigt auf grund der unterschiedlichen ausgestaltung der ansprüche zwischen SGBII und SGBXII,etwa bei der anrechnung von einkommen und vermögen.

                                im einzelfall könne hilfebedürftigkeit und damit eine leistungsberechtigung nach dem SGBII vorliegen während nach dem SGBXII wegen anderer einkommens-und vermögensgrenzen keine hilfebedürftigkeit bestehe.die begründung für die unterscheidung imSGBII liegt darin,dass der zeiraum des leistungsbezugs von SGBII leistungen nicht dauerhaft sein sollen sondern nur die zeit überbrücken soll,bis der lebensunterhalt durch aufnahme einer arbeit finanziert wird.
                                Hallo,

                                alles vorgeschoben und rechtlich nicht haltbar. systematische Unterschiede gibt es natürlich. Ist ja auch richtig. Deshalb gibt es ja auch unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen in SGB II und XII. Damit wird doch schon ungleich behandelt und das ist auch nachvollziehbar.

                                Nur, was hat das mit der Höhe des Existenzminimums zu tun? Der Regelbedarf kann sich doch nicht nach den Anspruchsvoraussetzungen richten. In meinen Augen eine absurde Argumentation. Beides sind doch Menschen gleicher Art, gleiche Normadressaten, was das physische und soziale Existenzminimum betrifft. Gibt es biologische oder soziologische Gründe, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen würden? Nein!

                                ab und zu muß man die Sache auf das Wesentliche reduzieren, damit man den Überblick behält. Ich rufe die Worte des BSG deshalb in Erinnerung:

                                bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger [sind] keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar.
                                Auch ich vermag solche Gründe nach dieser langen Diskussion nicht zu erkennen. Wer dies vermag, möge sich bei mir melden

                                LG Michael
                                Zuletzt geändert von MichaelK; 11.09.2011, 09:33.

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  hallo

                                  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/h...ew.asp?ID=2014

                                  zum lesen,sozialgericht nürnberg,punkt 3

                                  wallau

                                  Kommentar


                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Zitat von wallau Beitrag anzeigen
                                    hallo

                                    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/h...ew.asp?ID=2014

                                    zum lesen,sozialgericht nürnberg,punkt 3

                                    wallau
                                    Das Urteil beruft sich auf Essen in KH , Urteile dieser Art sind Einzelfallentscheidungen

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                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Wir haben heute unser Aktenzeichen vom Gericht bekommen , S 5 SO 2328/11

                                      Nun heißt es warten

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                                        Hallo Seti,

                                        wie lange werdet Ihr warten müssen? Geht es da um Wochen, Monate oder Jahre?

                                        Hier noch die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

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                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Zitat von zippe Beitrag anzeigen
                                          Hallo Seti,

                                          wie lange werdet Ihr warten müssen? Geht es da um Wochen, Monate oder Jahre?

                                          Hier noch die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen
                                          Keine Ahnung ich schätze so 1 Jahr

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                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            hallo

                                            zum lesen,gebühren rechtsanwalt


                                            http://www.jungewelt.de/2011/09-16/004.php

                                            wallau

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Hallo
                                              vor par wochen nach meine widerspruch wegen die Regelbedafstufe 3, wolte ich das der Amt mir den Mehrbedaf erhöht für die kosmetik produkte von Eubos die ich für meine beine brauche,
                                              da ich nach einem Neurodermitis schub 51 offene stellen hatte und auf Produkte mit wollwachsalkohole allergisch reagire, und heute war ich auch des wegen bei Gesundheitsamt zu "Untersuchung" das amt hat mich da hin geschikt, und der Arzt bei gesundheitsamt hat mein hautarzt angerufen und hautarzt hat zu ihm gesagt das ich die produkte von Eubos nicht brauche obwol hat er mir selber letztes Jahr empfolen und ich solte die produkte testen da habe dem Arzt von Gesundheitsamt gesagt das sei ein schwasin das zu tun weil ich hab kein lust dazu ein weiteren schub zu erleben, da hat er dem Mehrbedaf nicht zugeschtimt
                                              ich weiss nicht was mit dem Ärzten loss ist die erzelen jede weile was andres und am ende wird mann als lügner da gestelt,
                                              ich werde es weiter versuchen irgend was zu erreichen aber ob das zuzeit sin hat

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Aus VDK-Zeitung vom Oktober:

                                                VDK-Präsidentin fordert: ,,Es muss noch in diesem |ahr der volle Regelsatz kommen." Geschieht dies nicht,will der Sozialverband VdK rechtIich dagegen vorgehen.
                                                Angehängte Dateien

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                                                  Zitat von ralf35 Beitrag anzeigen
                                                  Hallo
                                                  vor par wochen nach meine widerspruch wegen die Regelbedafstufe 3, wolte ich das der Amt mir den Mehrbedaf erhöht für die kosmetik produkte von Eubos die ich für meine beine brauche,
                                                  da ich nach einem Neurodermitis schub 51 offene stellen hatte und auf Produkte mit wollwachsalkohole allergisch reagire, und heute war ich auch des wegen bei Gesundheitsamt zu "Untersuchung" das amt hat mich da hin geschikt, und der Arzt bei gesundheitsamt hat mein hautarzt angerufen und hautarzt hat zu ihm gesagt das ich die produkte von Eubos nicht brauche obwol hat er mir selber letztes Jahr empfolen und ich solte die produkte testen da habe dem Arzt von Gesundheitsamt gesagt das sei ein schwasin das zu tun weil ich hab kein lust dazu ein weiteren schub zu erleben, da hat er dem Mehrbedaf nicht zugeschtimt
                                                  ich weiss nicht was mit dem Ärzten loss ist die erzelen jede weile was andres und am ende wird mann als lügner da gestelt,
                                                  ich werde es weiter versuchen irgend was zu erreichen aber ob das zuzeit sin hat
                                                  Hallo Ralf,

                                                  Hast Du Deiner Hautärztin gestattet Info's über Medis usw preis zugeben.?? Der Gutachter vom Gesundheitsamt so unvoreingenommen seine Entscheidungen fällen und nicht so,

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                                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                    ja Seti der Arzt von gesundheitsamt hatte alle meine dokumente bei sich soger mit Fotos vom dem Offenen stellen, und ich hatte auch welche mit aber er hat sich meine unterlagen welche ich mit hatte nicht mal angesehen, und das formular den ich ausfühlen musste hat er auch nicht an sich genomm, er wolte sich die beine ansehen aber als ich ihm gesagt habe das ich stützstrümpfe an habe hatt er sofort gesagt "ah lieber nicht" nimals da für hat er zeit gehabt,
                                                    nein der Hautarzt hat er keine erlaubnis vom mir gechbt, ich hab keine schweigepflichtentbindung unterzeichnet.

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