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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Hallo zusammen,

    diese Regelung scheint nicht mehr lange zu gelten:
    [...] Behinderte Menschen, die in Haushaltsgemeinschaft mit ihren Eltern leben, sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Haushaltsangehörige zu betrachten. Ab dem 25. Geburtstag können sie laut Rechtsprechung des Bundessozialgerichts den Regelsatz eines Haushaltsvorstands beanspruchen. Haben Grundsicherungsberechtigte dieses Alter erreicht, sollte deshalb der höhere Regelsatz beantragt werden. Unter BVKM gibt es hierfür in der Rubrik „Recht und Politik“ eine Argumentationshilfe. [...]
    Quelle und kompletter Text: BVKM: Merkblatt zur Grundsicherung

    Denn leider gibt es da wieder eine neue Spar-Idee:
    [...] Die geplante Änderung der Hartz-IV-Sätze wird offenbar Nachteile für Behinderte nach sich ziehen: Sie sollen künftig statt des vollen Regelsatzes nur noch 80 Prozent bekommen, wenn sie keinen eigenen Haushalt führen. Statt fünf Euro mehr als bisher wie andere erwachsene Hartz-IV-Bezieher bekämen Behinderte dem Gesetzentwurf zufolge 68 Euro weniger. Der derzeitige Regelsatz liegt bei 359 Euro im Monat, die schwarz-gelbe Regierung will ihn zum 1. Januar 2011 auf 364 Euro anheben.
    Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte auf Anfrage der Frankfurter Rundschau, die neue Regelbedarfsstufe 3 gelte vor allem für Behinderte, die bei ihren Eltern wohnen.[...]
    Quelle und kompletter Text: Frankfurter Rundschau

    #2
    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Wollte den Beitrag auch gerade posten. Ich hoffe, daß dieses Vorhaben massenhaft Klagen nach sich ziehen wird. Die Argumentation ist ein Hohn und einfach lächerlich.

    Verschwiegen wird allerdings, dass hiervon auch behinderte Menschen betroffen sind, die beispielsweise in Wohngemeinschaften (WG) leben.

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...-satz-3224.php

    Ich hoffe, daß sich die Betroffenen und ihre Angehörigen gegen diese weitere Ungeheuerlichkeit wehren.

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      #3
      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Auf diese ungerechtigtkeit hatte ich hier schon aufmerksam gemacht

      http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=8800

      Es wird sicher ne Klageflut geben.

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        #4
        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Habe das heute auch von der Rechtsstelle des SA bestätigt bekommen.

        Ab Jan. 2011 wieder 80%.






        LG
        Stefan
        Zuletzt geändert von Volker; 20.11.2010, 15:45. Grund: Umgangston

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          #5
          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Das dies nicht Gesetzes konform ist wohl jedem klar.

          Steht doch im SGB XII, dass die Höhe der Regelsätze Ländersache ist. § 28 Absatz 2

          Betroffen seien vor allem Behinderte, die bei ihren Eltern wohnen würden. Die Regelleistungen würden deshalb gekürzt werden, da man der Ansicht sei, die Betroffenen würden sich „in der Regel“ nicht an den Kosten für den Haushalt beteiligen.
          Und diese Äusserung stößt bei mir ganz sauer auf . Da ich es so sehe ob nun 18 Jahre oder 26 Jahre wird sich auch an den Kosten im Haushalt nix ändern. Im gegenteil unsere Ausgaben sind höher.

          (1) Von den Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte nach § 4 Nummer 1 sind
          für die Ermittlung des Regelbedarfs folgende Verbrauchsausgaben der einzelnen Abteilungen
          der Sonderauswertung für den Regelbedarf zu berücksichtigen (regelbedarfsrelevant):
          Abteilung 1 (Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke): 128,46 Euro
          Abteilung 3 (Bekleidung und Schuhe): 30,40 Euro
          Abteilung 4 (Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung): 30,24 Euro
          - 4 -
          Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände): 27,41Euro
          Abteilung 6 (Gesundheitspflege): 15,55 Euro
          Abteilung 7 (Verkehr): 22,78 Euro
          Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung): 31,96 Euro
          Abteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung, Kultur): 39,96 Euro
          Abteilung 10 (Bildung): 1,39 Euro
          Abteilung 11 (Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen): 7,16 Euro
          Abteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen): 26,50 Euro
          (2) Die Summe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte
          nach Absatz 1 ergibt 361,81 Euro.

          So setzt sich ja der Regelsatz allgemein zusammen

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            #6
            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Das ist der Gesetzesentwurf von CDU/CSU und FDP

            http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/034/1703404.pdf

            am 26.11 wird sich der Bundesrat damit beschäftigen

            und hier hat sich jemand ganz viel Mühe gemacht und gerechnet um wieviel getrickst wurde

            http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...ickst-2615.php

            Und hier das von Harald

            http://www.harald-thome.de/media/fil...15.11.2010.pdf

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              #7
              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              [...] Welche Konstellationen des Zusammenlebens fallen unter die geplante Neueinführung der Regelbedarfsstufe 3 (Drucksache 17/3404) und wie begründet die Bundesregierung für die jeweils betroffenen Konstellationen den um monatlich 68 Euro gegenüber alleinstehenden oder alleinerziehenden Leistungsberechtigten (Regelbedarfsstufe 1) bzw. monatlich 37 Euro gegenüber Ehegatten und Lebenspartnern sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte (Regelbedarfsstufe 2) niedrigeren Bedarf? [...] Mit den Antworten ist zum Ende der kommenden Woche zu rechnen. Wir werden Sie hierüber informieren.
              Infos von Markus Kurth (Die Grünen)

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                #8
                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                [...] Bedenken äußerte Münder zudem gegen die Festsetzung der Regelbedarfsgruppen. So betreffe die "Regelbedarfsgruppe 3" erwachsene behinderte Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben. Für die Festsetzung eines niedrigeren Bedarfsatzes fehle es aber an statistischen Ermittlungen zum tatsächlichen Bedarf dieser Personen. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass junge Erwachsene bis 25 Jahre geringere Leistungen erhalten sollen als Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren, heißt es in einer Mitteilung. Ähnliche Einwände gebe es bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder. Wegen der geringen Zahl der hierzu befragten Haushalte verschärfe sich das Problem der Validität der erhobenen Daten nochmals. [...]
                Quelle und kompletter Text: arbeitsrecht

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                  #9
                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Regelbedarfsstufe 3: Bundesregierung in Erklärungsnöten!
                  24.11.2010: Die Bundesregierung kann nicht schlüssig erklären, warum über 25jährige erwerbsunfähige Menschen mit Behinderungen, die mit ihren Eltern zusammen leben, fortan nur noch 80% des Regelsatzes erhalten sollen. [...]
                  Quelle und kompletter Text mit Link zur kompletten Antwort der Bundesregierung: Markus Kurth

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                    #10
                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Ich hab nix anderes erwarten , als diese Gestammel .

                    Sollte es wirklich so kommen werden wir in Wisp gehen notfalls Klage.

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                      #11
                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Widerspruch - aber Hoch 3. Sammle schon alle Daten und habe schon bei unserer Familienrechtschutzversicherung die Deckungszusage für evtl. Klage bekommen.

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                        #12
                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Zitat von odin Beitrag anzeigen
                        Widerspruch - aber Hoch 3. Sammle schon alle Daten und habe schon bei unserer Familienrechtschutzversicherung die Deckungszusage für evtl. Klage bekommen.
                        Das klingt doch richtig gut!
                        Und wer keine Rechtsschutzversicherung hat, klagt halt auf Staatskosten - also mit Prozesskostenhilfe, denn im Fall von Regelsatzkürzungen wären unsere Kinder die Kläger, und weil die Sozialhilfeempfänger sind, müssen sie ihre Rechte halt auf Kosten des Staates durchsetzen

                        Und wer keinen kompetenten und engagierten Anwalt kennt, kann mal hier schauen, ob im individuellen Postleitzahlenbereich jemand dabei ist:
                        http://www.netzwerk-artikel-3.de/index.php/anwaltsliste

                        Ein verfassungswidriger Regelsatz wäre vielleicht auch was für das Verbandsklagerecht

                        Nun ja - zunächst mal sollten wir die Sozialämter mit Widersprüchen überhäufen, wozu die passende Argumentationshilfe sicherlich nicht lange auf sich warten lässt

                        Von unserem Sozialamt kam heute die Mitteilung, dass das Amt vom 9.12. bis 15.12. "wegen Umstellung des EDV-Systems geschlossen" bleibt . . .
                        . . . . um anschließend dann die "Weihnachtsgeschenke" rechtzeitig zu versenden . . .

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                          #13
                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Apropos Anwalt:
                          hier im Raum Würzburg, Schweinfurt also der Region Main-Rhön, habe ich mit einem Anwalt gesprochen, der die im Forum genannten Widerspruchsfälle gerne bearbeitet.
                          Bitte per PN die URL eures Beitrages und eine Telefonnummer an mich senden, dann gebe ich das weiter und er setzt sich direkt mit dem-/derjenigen in Verbinung. Der Datenschutz ist gewahrt, da das weitere dann ohne mich abläuft. Er meldet sich auch nur aufgrund deiner Nachricht an mich; wird also niemanden hier von sich aus anschreiben.

                          Laut seinen Aussagen wirds nur dann schwieriger, wenn jemand weiter entfernt von WÜ wohnt und klagen will, dann wäre ein Anwalt von vor Ort sicherlich günstiger.
                          Desweitern verweise ich auch auf die INTAKT-Adressdatenbank Bayern wo weitere Anwälte (aus Bayern) sich bei INTAKT haben eintragen lassen.
                          Volker
                          Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                          Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

                          Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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                            #14
                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                            Das klingt doch richtig gut!
                            Und wer keine Rechtsschutzversicherung hat, klagt halt auf Staatskosten - also mit Prozesskostenhilfe, denn im Fall von Regelsatzkürzungen wären unsere Kinder die Kläger, und weil die Sozialhilfeempfänger sind, müssen sie ihre Rechte halt auf Kosten des Staates durchsetzen

                            Und wer keinen kompetenten und engagierten Anwalt kennt, kann mal hier schauen, ob im individuellen Postleitzahlenbereich jemand dabei ist:
                            http://www.netzwerk-artikel-3.de/index.php/anwaltsliste

                            Ein verfassungswidriger Regelsatz wäre vielleicht auch was für das Verbandsklagerecht

                            Nun ja - zunächst mal sollten wir die Sozialämter mit Widersprüchen überhäufen, wozu die passende Argumentationshilfe sicherlich nicht lange auf sich warten lässt

                            Von unserem Sozialamt kam heute die Mitteilung, dass das Amt vom 9.12. bis 15.12. "wegen Umstellung des EDV-Systems geschlossen" bleibt . . .
                            . . . . um anschließend dann die "Weihnachtsgeschenke" rechtzeitig zu versenden . . .
                            Naja erstmal muss es durch den Bundesrat , vorher dürfen die nix verschicken

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Quelle und kompletter Text auf der: HP des Deutschen Bundestages

                              Willkürliche Festlegung der Regelbedarfsgruppe
                              Die Regelbedarfsstufe 3 (§ 8 Abs. 1 Ziffer 3 RBEG-E) sieht 291 Euro und damit 80% von 364 Euro vor. Laut Begründung entspricht dies geltendem Recht. Nach § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB II trifft dies aber nur für sonstige erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu. Nunmehr wird die Absenkung des "Eckregelsatzes" auch für erwachsene Mitglieder von Haushaltsgemeinschaften vorgenommen, also insbesondere bei zusammen lebenden Geschwistern oder bei volljährigen Menschen mit Behinderungen, die noch bei ihren Eltern leben. Für die Absenkung des Regelbedarfes gibt es weder eine empirische Grundlage noch eine sonstige Begründung. Nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts darf sie nicht erfolgen. [...]
                              Willkürlicher Wechsel der Referenzgruppe
                              Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird von dem bisherigen Verfahren abgewichen. Nach § 4 des Gesetzesentwurfes werden von den Einpersonenhaushalten statt wie bisher die untersten 20 Prozent nur noch die untersten 15 Prozent nach Herausnahme der Leistungsbezieher als Referenzgruppe ausgewählt. Dies ist eine gravierende Veränderung der seit Einführung des SGB II geübten Praxis. Die Referenzgruppe wird willkürlich geändert und faktisch verkleinert, was im Ergebnis zu einer Reduzierung des Regelbedarfes für Erwachsene führt. Diese Veränderung ist weder sachgerecht noch nachvollziehbar. [...]
                              Der Paritätische Gesamtverband (Seite 67 ff)

                              [...] Die erwerbsfähigen Kinder begründen mit Vollendung des 25. Lebensjahres eine eigene Bedarfsgemeinschaft und haben Anspruch auf den Regelbedarf eines Alleinstehenden nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II-E, der der Höhe nach der Regelbedarfsstufe 1 nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBEG-E entspricht. Die gleichaltrigen nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sollen hingegen weiterhin nur die Regelbedarfsstufe 3 erhalten, wenn sie keinen eigenen Haushalt führen. [...]
                              SoVD (siehe Seite 90)

                              und so weiter und so fort....

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                                #16
                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Hallo zusammen,

                                ich kann jetzt von einem anderen Forum berichten das auf Grund dieses Berichtes

                                http://www.spiegel.de/politik/deutsc...732327,00.html

                                einige User die Grünen mit E-Mails bombaiert haben. Ich muss Euch sagen irgendwie komme ich mir verarscht vor. Zumal dies von Herrn Markus Kurth von dem jetzt abweicht.

                                http://www.markus-kurth.de/dokumente...ege/index.html

                                Ich selber hab auch ne Mail an Frau Roth geschrieben.

                                Kommentar


                                  #17
                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Hallo zusammen,
                                  heute eine PM vom VDK zum Thema:

                                  "Ausgerechnet am heutigen Welttag der Menschen mit Behinderung beschließt der Bundestag, den Regelsatz für erwachsene Behinderte, die im Haushalt ihrer Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, auf 80 Prozent zu senken", so die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher, zur heute im Bundestag beschlossenen Hartz-IV-Reform der Bundesregierung.
                                  Grundlage ist die nach Meinung von Rechtsexperten willkürliche Einführung einer "Regelbedarfsstufe 3". Diese Personengruppe muss künftig mit 291 Euro im Monat auskommen, das sind 73 Euro weniger als der Regelsatz. Mascher: "Das ist Sparen auf dem Rücken der Schwächsten, die aufgrund ihrer Behinderung meist höhere Ausgaben haben und ihre finanzielle Situation kaum verändern können. Das Ziel, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, rückt damit in weite Ferne."[.......]"
                                  Quelle und vollständige PM: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de24622

                                  LG, amai

                                  Kommentar


                                    #18
                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Ach ja unsere lieben Bundestagsabgeordneten , ich hoffe sie fühlen sich nach Ihrer heutigen Abstimmung noch wohl in Ihrer Haut.

                                    Ihre eigenen Kinder brauchen ja keine Abstrich hinzunehmen.

                                    Ich überlege mir noch was um mich bei denen herzlich zu bedanken

                                    Kommentar


                                      #19
                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Ich habe heute bei "Kobinet" ein kleines" Dankeschön" geschrieben:


                                      http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

                                      Kommentar


                                        #20
                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Natürlich hab ich mich auch bedankt sobald der LB frei ist stell ich den Link ein

                                        Kommentar


                                          #21
                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

                                          Bitte schön ich hoffe es bedanken sich noch mehr

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                                            #22
                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Im Bundestag wurd heute eine tolle neue Begründung für die Senkung gegeben:
                                            Gabriele Molitor (FDP):
                                            Was die Intervention von Herrn Dr. Seifert anbelangt, so möchte ich an dieser Stelle sagen, dass die Regelleistungen für Menschen mit Behinderungen durch Leistungen zur Teilhabe aufgestockt werden können.
                                            (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
                                            Diesen Punkt muss man hineinrechnen. Daher kommt es hier nicht zu einer Benachteiligung.
                                            http://www.bundestag.de/dokumente/pr...fig/17079.html

                                            Ich bin ehrlich gesagt sehr sauer über diese Begründung da die Teilhabeleistungen einen anderen Zweck dienen als der Regelsatz

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                                              #23
                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Das ist für mich keine Begründung das ist richtig dummes Gewäsch. Und ich bin mehr als sauer.

                                              Das Klingt fast so als würde es diese Teilhabe erst ab 2011 geben und das stimmt nicht die gibt es schon seit 2005. Und hat mit dem Regelsatz überhaupt nix zu tun.


                                              Wissen die eigentlich von was die da reden , nein wissen sie nicht.

                                              Boh und sowas nennt sich christlich. Mensch ich kann garnicht soviel essen wie ich ko... könnte.

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                                                #24
                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Zitat von Yagate Beitrag anzeigen
                                                Im Bundestag wurd heute eine tolle neue Begründung für die Senkung gegeben:

                                                http://www.bundestag.de/dokumente/pr...fig/17079.html

                                                Ich bin ehrlich gesagt sehr sauer über diese Begründung da die Teilhabeleistungen einen anderen Zweck dienen als der Regelsatz
                                                Was die "Teilhabeleistungen" betrifft, habe ich mir am Mittwoch in Köln beim Landschaftsverband Rheinland ein paar Vorträge zur "Teilhabeplanung" angehört.
                                                Hier wurde direkt in der Einführung erklärt, dass Inklusion der Leitgedanke "für alle Menschen gleichermaßen" sei, aber dies wäre "keine Aufgabe der Eingliederungshilfe" (Zitat).
                                                Bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe wird der Begriff "Sozialraum" eine "Schlüsselfunktion" einnehmen.
                                                Zusammenfassend kann man sagen, dass man Initiativen der Wohnungswirtschaft vorantreiben will, um "hilfreiche Arrangements" zu entwickeln - zum Beispiel Stadtteile mit einem "inklusiven Gemeinwesen", wobei die Bewohner ihren Stadtteil selbst entwickeln sollen.

                                                Besondere Betonung fand § 45c SGB XI und die Aufgaben von Ehrenamtlern.
                                                Als klares Ziel wurde das Vermeiden von Sozialhilfe definiert !!!

                                                Bitte bleibt am Ball und stellt Öffentlichkeit her!

                                                Die heutigen Leserbriefe bei kobinet sind super - weitere sind erwünscht:
                                                http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t
                                                Jede/r kennt doch auch andere Betroffene, die sich auch mal zu Wort melden sollten. So ein Leserbrief ist doch in ein paar Minuten geschrieben und erreicht genau die Leute, die am Hebel sitzen.
                                                Wir sollten die Politik wissen lassen, dass wir dazu aufrufen werden, die Sozialämter mit Widersprüchen zu bombadieren, weil jedes unserer Kinder nach der Besonderheit des Einzelfalles zu berücksichtigen ist.
                                                Beim Abschmettern von Widersprüchen sollten wir bundesweit dazu aufrufen, die Sozialgerichte mit Klagen zu überhäufen.
                                                Es kann doch nicht sein, dass wir es widerspruchslos hinnehmen, uns immer weiter erniedrigen zu lassen!!!

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                                                  #25
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                                                  Vielleicht sollten wir alle Mitglieder bei der FDP werden, denn als FDP-Mitglied hat man jede Menge finanzielle Vorteile.
                                                  Man kann beispielsweise billiger Golf spielen usw . . .

                                                  Schaut mal hier:
                                                  http://www.netzwerk-mit-nutzwert.de/

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