AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Guten Morgen,
ich hab meine Ankündigung wahr gemacht und meinem Sohn ein Schreiben mit Unterschriftensammlung mitgegeben.
Hab mit die Bundestagsmitglieder der CDU und der FDP von Baden-Württemberg rausgesucht diese Bekommen dies dann zugeschickt.
Grüßle Seti
Hier ist die Liste wie welches Mitglied abgestimmt hat.
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/20101203_4.pdfAW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Ich habe heute vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Antwort auf meine Anfrage an Fr.v.d.Leyen betreffend Regelbedarfsstufe 3 erhalten.
Man könnte die Wand hochgehen bei sovielen Lügen-Ignorantz-Halbwahrheiten und Vertuschungen.
Anbei das Schreiben als PDF-Dateihttp://www.intakt.info/forum/attachment.php?attachmentid=568&stc=1&d=1291808482
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von odin
Ich habe heute vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Antwort auf meine Anfrage an Fr.v.d.Leyen betreffend Regelbedarfsstufe 3 erhalten.
Man könnte die Wand hochgehen bei sovielen Lügen-Ignorantz-Halbwahrheiten und Vertuschungen.
Anbei das Schreiben als PDF-Dateihttp://www.intakt.info/forum/attachment.php?attachmentid=568&stc=1&d=1291808482
Hallo Odin ,
ich hab in der Mitte aufgehört zu lesen , sonst kommt mir das k.....Da merkt man das die keine Ahnung haben.
Ich werden mir diesen Brief mit Deiner Erlaubnis abspeichern.
mfg Seti
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Jetzt habe ich mal eine doofe Frage:
Mein Sohn arbeitet 37,5 Std./Woche in einer Werkstatt für Behinderte der Lebenshilfe. Er bekommt hier auch nach seiner Fähigkeit einen Lohn von Gesamt
(inkl.Zuschlägen ect.) 162,00 €. Dann wird über die Grundsicherung aufgestockt.
Ein ungelernter Arbeiter bekommt laut seinen Fähigkeiten einen Niedriglohn der nicht zum Leben reicht. Er bekommt zum Leben aufstockendes ALG II.
Also mein Sohn bekommt entsprechend seinen Fähigkeiten zuwenig Lohn zum Leben und der ungelernte Arbeiter auch.
Ist jetzt mein Sohn erwerbsfähig oder erwerbsunfähig? Und wie sieht das beim unglernten Arbeiter aus, der ja auch "Aufstocken" muss.

AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von odin
Jetzt habe ich mal eine doofe Frage:
Mein Sohn arbeitet 37,5 Std./Woche in einer Werkstatt für Behinderte der Lebenshilfe. Er bekommt hier auch nach seiner Fähigkeit einen Lohn von Gesamt
(inkl.Zuschlägen ect.) 162,00 €. Dann wird über die Grundsicherung aufgestockt.
Ein ungelernter Arbeiter bekommt laut seinen Fähigkeiten einen Niedriglohn der nicht zum Leben reicht. Er bekommt zum Leben aufstockendes ALG II.
Also mein Sohn bekommt entsprechend seinen Fähigkeiten zuwenig Lohn zum Leben und der ungelernte Arbeiter auch.
Ist jetzt mein Sohn erwerbsfähig oder erwerbsunfähig? Und wie sieht das beim unglernten Arbeiter aus, der ja auch "Aufstocken" muss.

Im eigentlichen Sinn kann Dein Sohn ja mehr als 3 Stunden arbeiten, da er aber in einer WfbM ist gilt er als erwerbsunfähig.
Oder überlegst Du jetzt für Deinen Sohn Leistung nach dem SGB II zubeantragen.??? Dann wäre er erwerbsfähig , hier gilt aber dann die Vermutung der Haushaltsgemeinschaft.
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Eigentlich war meine Frage mehr Ironisch gemeint.
Denn laut Regierung braucht ein über 25 jähriger "erwerbsfähiger" der bei seinen Eltern wohnt 364.--€ zum Leben.
Ein "erwerbsunfähiger" in gleicher Situation 291.--€
Was da wohl der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz dazu sagt?
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von odin
Eigentlich war meine Frage mehr Ironisch gemeint.
Denn laut Regierung braucht ein über 25 jähriger "erwerbsfähiger" der bei seinen Eltern wohnt 364.--€ zum Leben.
Ein "erwerbsunfähiger" in gleicher Situation 291.--€
Was da wohl der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz dazu sagt?
Ich hab Deine Ironi schon herrausgelesen.
Aber mir ist die Frage auch schon gekommen was den hier der unterschied zwischen denn beiden ist.
Denn wenn ein erwerbsfähiger Ü25 noch im Haushalt der Eltern lebt kauft der sich doch net ne Waschmaschine oder läst ne extra Telefonleitung legen.
Aber Politiker und Ihre Gedanken , da steig ich manchmal net mehr ganz durch
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Zitat von odin
Ich habe heute vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Antwort auf meine Anfrage an Fr.v.d.Leyen betreffend Regelbedarfsstufe 3 erhalten.
Irgendwie lustig...Bei mir haben sie auch geantwortet...Jedoch etwas anders...So soll nun z.B. die Regelbedarfsstufe 3 auch im SGB II gelten....Ich hatte ja damals nachgefragt wieso die nur im SGB XII gelten sollte.
Ich hab die Antwort mal eingescannt und hochgeladen. Ich hoffe es hat geklappt
antwort_brauksiepe.pdf (PDF, 617 KB)
antwort_brauksiepe_0001.pdf (PDF, 183 KB)
Theoretisch müsste das BSG aufgrund des Gleichheitsgrundsatz die Regelung wieder kippen, da sie es ja im Mai 2009 schonmal taten....
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Yagate
Irgendwie lustig...Bei mir haben sie auch geantwortet...Jedoch etwas anders...So soll nun z.B. die Regelbedarfsstufe 3 auch im SGB II gelten....Ich hatte ja damals nachgefragt wieso die nur im SGB XII gelten sollte.
Ich hab die Antwort mal eingescannt und hochgeladen. Ich hoffe es hat geklappt
antwort_brauksiepe.pdf (PDF, 617 KB)
antwort_brauksiepe_0001.pdf (PDF, 183 KB)
Theoretisch müsste das BSG aufgrund des Gleichheitsgrundsatz die Regelung wieder kippen, da sie es ja im Mai 2009 schonmal taten....
Irgendwie spinnen die . Haste Deine Antwort mal mit der von Odin verglichen ??Zwei völlig unterschiedliche Aussagen .


AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Ich glaub eher die wissen selber nicht was sie tun. Das Bedarfsstufe 3 im SGB II ebenfalls eingeführt wurde wurd ja auch erst am 3.12 beschlossen. Ist also noch ganz frisch sozusagen. Außerdem hat bei mir der Parlamentarische Staatssekretär des BMAS beantwortet und nicht ein "armer" Mitarbeiter. Wahrscheinlich war die Änderung beim Mitarbeiter der odin geantwortet noch nicht bekannt.

AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Yagate
Ich glaub eher die wissen selber nicht was sie tun. Das Bedarfsstufe 3 im SGB II ebenfalls eingeführt wurde wurd ja auch erst am 3.12 beschlossen. Ist also noch ganz frisch sozusagen. Außerdem hat bei mir der Parlamentarische Staatssekretär des BMAS beantwortet und nicht ein "armer" Mitarbeiter. Wahrscheinlich war die Änderung beim Mitarbeiter der odin geantwortet noch nicht bekannt.

Also wie bei jeder Behörde der linke Schuh weiss net was der rechte tut
Kein Wunder das die nix gebacken bekommen
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Seti
Also wie bei jeder Behörde der linke Schuh weiss net was der rechte tut
Kein Wunder das die nix gebacken bekommen
So siehts aus...
Ich bin ja gespannt was passiert wenn der Bundesrat nächste Woche nicht zustimmen wird, was das für ein chaos wieder geben wird.

AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Yagate
So siehts aus...
Ich bin ja gespannt was passiert wenn der Bundesrat nächste Woche nicht zustimmen wird, was das für ein chaos wieder geben wird.
Die Entscheidung hängt echt am ganz dünnen Faden da ja die Saar -Grünen von der CDU eingeschleimt werden.
Mehrheit zur Zeit nur 1 Stimme. Eigentlich müsste man den Saar -Grünen jeden Tag ne Mail schicken
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-linken-chef-gysi-empoert-ueber-gruene-32122.phpAW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Gerade gefunden
München muss Sozialhilfe kürzen
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/politik/neue-saetze-muenchen-muss-sozialhilfe-kuerzen-1.1033495
Gut durchlesen
Hier kann man nur sagen , Widerspruch und Klagen.
Es macht jeder was er will zu was haben wir eigentlich Gesetze ???
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Naja, bislang liegt ja noch kein Angebot vor...Wahrscheinlich findet die Bundesregierung kein passendes Angebot mehr rechtzeitigund die Saar-Grünen bzw. Saarland komplett lehnt das Gesetz ab.
Falls doch zugestimmt wird so hat das Land NRW bereits eine Klage angekündigt, die dürfte dann schneller gehen wenn einzelne Betroffene klagen.
Was auch noch zum Thema passt, aber nur Leute betrifft die in München bzw. im Landkreis München wohnen:
http://www.nachrichten-muenchen.de/?art=9878AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Seti
Denn wenn ein erwerbsfähiger Ü25 noch im Haushalt der Eltern lebt kauft der sich doch net ne Waschmaschine oder läst ne extra Telefonleitung legen.
mal ganz böse gedacht: da wohnt ein arbeitsunwilliger Ü25 (H4-ler werden ja ganz oft als arbeitsunwillig dargestellt) bei den brav arbeitenden Eltern, die ihm - gutmütig wie sie sind - von den H4-Leistungen keine Unterkunftskosten abverlangen. Der arbeitsunwillige Ü25 bekommt seine Wäsche gewaschen, er braucht keine Lebensmittel kaufen, weil die Eltern ihn einfach mitessen und -trinken lassen (Bier und Zigaretten gibt es auch im Elternhaus).
Wie viel Geld wird diesem jungen Menschen vom Staat dann zur Verfügung gestellt?

AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Inge
mal ganz böse gedacht: da wohnt ein arbeitsunwilliger Ü25 (H4-ler werden ja ganz oft als arbeitsunwillig dargestellt) bei den brav arbeitenden Eltern, die ihm - gutmütig wie sie sind - von den H4-Leistungen keine Unterkunftskosten abverlangen. Der arbeitsunwillige Ü25 bekommt seine Wäsche gewaschen, er braucht keine Lebensmittel kaufen, weil die Eltern ihn einfach mitessen und -trinken lassen (Bier und Zigaretten gibt es auch im Elternhaus).
Wie viel Geld wird diesem jungen Menschen vom Staat dann zur Verfügung gestellt? 
Den vollen Regelsatz , meine Liebe Hier gilt ja ab Ü25 gilt er als Haushaltsvorstand er ist seine eigene Bedarfsgemeinschaft und dieses Recht soll Behinderten genommen werden.
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Seti
Den vollen Regelsatz , meine Liebe Hier gilt ja ab Ü25 gilt er als Haushaltsvorstand er ist seine eigene Bedarfsgemeinschaft und dieses Recht soll Behinderten genommen werden.
irgendwie hab ich da gar nichts anderes erwartet

AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Bei uns bewegt sich in dieser Sache schon einiges.
Heute wurde der Werkstattrat der WfbM informiert ich stehe diesen Leuten gern mit Rat und Tat zur Seite
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Heute erschienen
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-antraege-auf-schulbedarf-jetzt-stellen-2011.php
Ich erinnere doch zu gern an die Aussage von
Gabriele Molitor (FDP):
Was die Intervention von Herrn Dr. Seifert anbelangt, so möchte ich an dieser Stelle sagen, dass die Regelleistungen für Menschen mit Behinderungen durch Leistungen zur Teilhabe aufgestockt werden können.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Diesen Punkt muss man hineinrechnen. Daher kommt es hier nicht zu einer Benachteiligung.
Ich hab mir die Anträge schon mal angesehen da steht überall bloß bis 25 Lj.
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Das bei gegen-hartz.de ist das Schulpaket bzw. die Beiträge für Vereine die es nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr(Vereinsbeiträge) bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr(Schulpaket, Klassenfahrten).
Das BvfG sagte ja für Minderjährige müssen in Zukunft auch Vereinsbeiträge übernommen werden, nicht für Erwachsene.
Frau Molitor meinte damit diese Leistungen hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Teilhabe_(Behinderte_Menschen)#Leistungen_zur_TeilhabeAW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Yagate
Das bei gegen-hartz.de ist das Schulpaket bzw. die Beiträge für Vereine die es nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr(Vereinsbeiträge) bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr(Schulpaket, Klassenfahrten).
Das BvfG sagte ja für Minderjährige müssen in Zukunft auch Vereinsbeiträge übernommen werden, nicht für Erwachsene.
Frau Molitor meinte damit diese Leistungen hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Teilhabe_(Behinderte_Menschen)#Leistungen_zur_Teilhabe
Oki nehmen wir das auseinander.
Leistungsarten [Bearbeiten]
Das Sozialgesetzbuch IX ist hierbei das Hauptwerk, auf das sich andere Sozialgesetzbücher beziehen. zum Beispiel SGB III (Arbeitsförderung §97-§115), SGB XII (Grundsicherung - Eingliederungshilfe §53–§60), Kraftfahrzeughilfe nach § 40 SGB VII.
Nach SGB IX stehen behinderten Menschen folgende Arten von Leistungen zur Teilhabe zu:
* Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 26 bis 32 SGB IX)
* Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher „Berufliche Rehabilitation“ genannt)(§§ 33 bis 43 SGB IX)
* Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen (§§ 44 bis 54 SGB IX), darunter fallen zum Beispiel Sozialhilfe und Grundsicherung
* Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 55 bis 59 SGB IX)
Demnach könnten wir nur noch Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
beantragen
Leistung zur Reha fällt bei uns weg, Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommt er gerade sowie Unterhaltssichernde und Ergänzende Leistung auch
Die Regelsätze sind doch aber so aufgeschlüsselt das Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft schon mit drin sind

AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Ehrlich gesagt versteh ich es selber nicht so genau.
Was alles unter Teilhabe in der Gemeinschaft fällt ist hier aufgelistet:
http://www.bar-frankfurt.de/Teilhabe_am_Leben_in_der_Gemeinschaft.bar
ich frag mich ja was z.B. mit "Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben" gemeint ist.

AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Yagate
Ehrlich gesagt versteh ich es selber nicht so genau.
Was alles unter Teilhabe in der Gemeinschaft fällt ist hier aufgelistet:
http://www.bar-frankfurt.de/Teilhabe_am_Leben_in_der_Gemeinschaft.bar
ich frag mich ja was z.B. mit "Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben" gemeint ist.
Kino, Theater, Vereinsleben denke ich mir
bin aber ganz Ohr wenn was anderes gemeint ist