Du bist in unserem intakt-Archiv gelandet. Hier kannst Du in über 45.000 Beiträgen die bis 2019 entstanden sind, wertvolle Erfahrungen und Infos nachlesen.
Wenn Du dich mit anderen Eltern austauschen und Kontakte knüpfen, eine Frage stellen möchtest oder aktuelle Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Behinderung suchst, dann schau doch einfach mal bei uns in der intakt-Community vorbei.
Das Ganze geht natürlich auch per App.
Hallo Odin,
es ist ein PDF-Dokument, dass sich da auf der Seite öffnet. Hast du einen Adobe-Reader oder ein anderes Programm installiert, dass solche Dokumente öffnen kann? Evtl. liegt es daran. Bei mir hat es eben funbktioniert.
gestern bekam meine Tochter einen Brief vom Grundsicherungsamt mit einer Neuberechnung von 2010. Ich denke, dass noch ein Brief von 2011 und 2012 folgen wird.
Hat jemand noch so eine Neuberechnung bekommen?
Der "Witz" an dem Brief ist, dass meiner Tochter noch Geld zustünde.
im Brief steht, dass aufgrund eines Entscheides des Bundessozialgerichtes vom 9.6.2011 deinem erwerbsunfähigen Erwachsenen, bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann, Leistungen als Haushaltsvorstand zuerkannt werden. Dies gilt nur für 2010. Ab 2011 gelten dann die neuen Gesetze der Regelbedarfsstufe 3 (Volljähriger Erwachsener, der im Haushalt der Eltern oder anderer lebt). Die Entscheidung beruht sich auf §44 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Sozialgesetzbuch. Die Kostenfreiheit beruht auf §64 Abs. 1 SGB X (was dieser Satz heißt weiß ich nicht, geht wahrscheinlich darum, dass der Bescheid kostenlos ist.)
Glückwunsch! Dann passt das doch
Wir standen (nach einem Antrag auf Nachzahlung und Widerspruch) unmittelbar vor der Klage, um diese Nachzahlung zu erhalten.
laut dieses Briefes müsste die Erwerbsunfähigkeit meiner Tochter nun anerkannt sein. So habe ich dies nun auch schriftlich.
So wie ich dich lese, steht meiner Tochter die Nachzahlung also zu. Zu gegebener Zeit werde ich nachfragen (falls sie das Geld nicht ohnehin von sich aus überweisen).
ich verstehe aber gar nicht so den Grund der Freude, weil die Regelbedarfsstufe 3 doch nur Leistungen in Höhe von 299€ betragen.
Es heißt ja in der neuen Fassung "Menschen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer Eltern leben, steht nach der neuen Rechtslage somit der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 3 zu."
Vorher bekam meine Tochter z.B. den vollen Regelsatz, nun nur noch den der RBS 3...also bedeutend weniger.
ich verstehe aber gar nicht so den Grund der Freude, weil die Regelbedarfsstufe 3 doch nur Leistungen in Höhe von 299€ betragen.
bis Ende 2010 gab es die RBS 3 noch nicht, wodurch unseren Kindern der Regelsatz des Haushaltsvorstands zustand. Allerdings musste dieses Recht erst bis zum BSG durchgeklagt werden. Nach und nach haben die Eltern jetzt die Nachzahlung dieser Differenz erhalten und sich darüber gefreut.
Die Rechtmäßigkeit der aktuellen Regelbedarfsstufe 3 wird sicher auch vom höchsten Gericht entschieden werden.
Leider haben die meisten Sozialämter nur die Änderung auf 100% ab dem Urteil 19.5.2009 bezahlt.
Rückwirkende Zahlungen nach §44 , vor dem Urteil werden von den meisten Ämtern nicht akzeptiert.
Hier liegen jedoch schon anders lautende Urteile von SG vor. Auch etliche Klagen sind noch anhängig.
So heute war ja nun der große Tag Verhandlung Regelstufe 3 und so schlecht sieht es net aus .
Erstmal fand ich es ganz super vom Richter dieser unsere Klage begrüßt hatte ,da auch er der Meinung ist hier läuft gewaltig was schief.
Die Klage wurde aber ruhend gestellt mit der Begründung:
er könnte uns jetzt 100% recht geben aber dann würde das LA in Berufung gehen und anderes rum wir würden in genauso in Berufung gehen, damit ist keinem geholfen spätestens das LSG Stuttgart würde hier sagen das Verfahren wird ruhend gestellt bis Entscheidungen vom BSG / Verfassungsgericht( ist sind in dieser Sache schon Verfahren anhängig) vorliegen.Auch wurde in die Begründung aufgenommen das bis zur Entscheidung vom BSG oder Verfassungsgericht alle Widersprüche ruhend gestellt werden.
Nun heißt es warten und hoffen das die anhängigen Verfahren net zulang dauern
nach langer Zeit wieder mal ein paar Zeilen von mir. Hatte schlicht und einfach kaum Zeit (fast nie zu Hause), auch nur die wichtigsten Sachen im Netz zu verfolgen. Egal ob hier oder wo anders.
Bei mir (Klage gegen RB3) gab es bis Ende letzter Woche nichts Neues.
Dann folgender Brief vom SG Meinigen, deren Wortlaut ich Euch nicht vorenthalten wollte:
"Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Vorliegend habe ich die Akten durchgeschaut. Ich sehe keine Erfolgsaussichten für die Klage.
Der Kläger ist in die Bedarfsstufe 3 eingestuft. Dies entspricht dem Gesetz. Soweit eine Ungleichbehandlung mit SGB II - Empfänger geltend gemacht werden sollte, weise ich vorsorglich darauf hin, dass die Eltern des Klägers - entgegen Eltern von nichtbehinderten Kindern - einen unbefristeten Kindergeldanspruch für den Kläger haben dürften. Im Hinblick hierauf ist die Einführung der Bedarfsstufe 3 meines Erachtens verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ich bitte zu prüfen, ob die Klage zurückgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. ...........
Direktorin des Sozialgerichts"
Das ist der Originaltext!
Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich erstaunt die Augenbrauen hochziehen oder mir vor Lachen den Bauch halten soll.
Nun frage ich mich, ob die Gerichtscheffin von der Vorgehensweise der Sozialämter überhaupt weiß?
Denn sonst wüsste sie, das ich der Kindergeldkasse behindertenbezogene Ausgaben nachweisen musste, um überhaupt KG zu erhalten.
Heißt, das KG deckt einen kleinen Teil meiner Extraausgaben, die im Zusammenhang mit meinem Sohn stehen.
Und falls ich diese Ausgaben nicht nachweisen könnte, das KG direkt mit der Grusi verrechnet wird.
Wenn man es also richtig nimmt, erhalten die Eltern das KG und nicht das behinderte Kind.
Kläger ist aber der Junge, nicht ich/wir. Was hat also das KG mit der Klage zu tun?
Auch wage ich einzuwerfen, das nichtbehinderte Kinder i.d.R. im Alter von 29 Jahren selbstständig sind und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, somit auch kein KG mehr benötigen.
Nächste Woche habe ich Termin beim Anwalt, mal schauen, was der sagt.
Es ist erschreckend mit welcher Ignoranz, Unwissenheit ja sogar Dummheit manche Sozialgerichts-Mitarbeiter geschlagen sind.
Oder ist es umgekehrt und es werden falsche Bewertungen und Informationen gegeben um die Betroffenen abzuschrecken.
Mir wurde einmal von einem Mitarbeiter folgendes gesagt: "Klagen sie ruhig das erhält meinen Arbeitsplatz."
nach langer Zeit wieder mal ein paar Zeilen von mir. Hatte schlicht und einfach kaum Zeit (fast nie zu Hause), auch nur die wichtigsten Sachen im Netz zu verfolgen. Egal ob hier oder wo anders.
Bei mir (Klage gegen RB3) gab es bis Ende letzter Woche nichts Neues.
Dann folgender Brief vom SG Meinigen, deren Wortlaut ich Euch nicht vorenthalten wollte:
"Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Vorliegend habe ich die Akten durchgeschaut. Ich sehe keine Erfolgsaussichten für die Klage.
Der Kläger ist in die Bedarfsstufe 3 eingestuft. Dies entspricht dem Gesetz. Soweit eine Ungleichbehandlung mit SGB II - Empfänger geltend gemacht werden sollte, weise ich vorsorglich darauf hin, dass die Eltern des Klägers - entgegen Eltern von nichtbehinderten Kindern - einen unbefristeten Kindergeldanspruch für den Kläger haben dürften. Im Hinblick hierauf ist die Einführung der Bedarfsstufe 3 meines Erachtens verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ich bitte zu prüfen, ob die Klage zurückgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. ...........
Direktorin des Sozialgerichts"
Das ist der Originaltext!
Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich erstaunt die Augenbrauen hochziehen oder mir vor Lachen den Bauch halten soll.
Nun frage ich mich, ob die Gerichtscheffin von der Vorgehensweise der Sozialämter überhaupt weiß?
Denn sonst wüsste sie, das ich der Kindergeldkasse behindertenbezogene Ausgaben nachweisen musste, um überhaupt KG zu erhalten.
Heißt, das KG deckt einen kleinen Teil meiner Extraausgaben, die im Zusammenhang mit meinem Sohn stehen.
Und falls ich diese Ausgaben nicht nachweisen könnte, das KG direkt mit der Grusi verrechnet wird.
Wenn man es also richtig nimmt, erhalten die Eltern das KG und nicht das behinderte Kind.
Kläger ist aber der Junge, nicht ich/wir. Was hat also das KG mit der Klage zu tun?
Auch wage ich einzuwerfen, das nichtbehinderte Kinder i.d.R. im Alter von 29 Jahren selbstständig sind und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, somit auch kein KG mehr benötigen.
Nächste Woche habe ich Termin beim Anwalt, mal schauen, was der sagt.
LG
Stefan
Hallo Stefan,
nehmt die Klage nicht zurück , sobald ich die Niederschrift vom Gericht habe stelle ich diese Online so das jeder es sehen kann und auch als Beweis das nicht jedes Gericht der Meinung ist man hätte keinen Erfolg
Es ist erschreckend mit welcher Ignoranz, Unwissenheit ja sogar Dummheit manche Sozialgerichts-Mitarbeiter geschlagen sind.
Oder ist es umgekehrt und es werden falsche Bewertungen und Informationen gegeben um die Betroffenen abzuschrecken.
Mir wurde einmal von einem Mitarbeiter folgendes gesagt: "Klagen sie ruhig das erhält meinen Arbeitsplatz."