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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Anke 05.02.2013, 10:55#1026
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Danke für die Information :-)
rettesich 06.02.2013, 21:04#1027
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Inge,

vielleicht folgendes ?
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20120425.1035.369249.html

Grüße
Inge 07.02.2013, 08:36#1028
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo rettesich,

meine Info bezog sich auf ein Urteil in Schleswig-Holstein. Aber danke, dass Du mir das Berliner Urteil auch noch mal ins Gedächtnis gerufen hast!
wallau 21.02.2013, 22:49#1029
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

die nummer 23 lesen

https://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/erledigungen_2013.html
wallau 14.03.2013, 21:44#1030
wallau 20.03.2013, 01:15#1031
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

zum lesen bei tacheles

brille wird bezahlt


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=159090&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
wallau 20.03.2013, 01:19#1032
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

bei tacheles

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2160
rettesich 28.03.2013, 21:26#1033
odin 29.03.2013, 11:47#1034
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Vom 08.05.2011

Ich habe gestern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Stellungnahme
zu meiner Anfrage vom 17.2.11 bekommen.

Bemerkenswert ist hier folgende Absatz:

In der vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Protokollerklärung ist ein Prüfauftrag zur Regelbedarfsstufe 3 enthalten. Diese ist danach mit dem Ziel zu überprüfen, behinderten Menschen den vollen Regelsatz (also Regelbedarfsstufe 1) zu ermöglichen.
Nach § 10 Regelbedarfsermittlungsgesetz ist folgerichtig für die nächste Regelbedarfsermittlung eine konzeptionelle und statistische Weiterentwicklung zu erarbeiten. Ein entsprechender Bericht ist dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013 vorzulegen. Er wird auch Vorschläge für die Ermittlung von Regelbedarfen für Erwachsene, die in Mehrpersonenhaushalten leben, enthalten; dies umfasst auch erwachsene behinderte Menschen, die im Haushalt der Eltern leben.


Hat jemand Kenntnis, ob sich hier etwas getan hat ?
gero 01.04.2013, 13:59#1035
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zur Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung erwachsener behinderter Leistungsberechtigter nach dem SGB 12 zur Regelbedarfsstufe 3, die weder einen eigenen Haushalt noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.
B 8 SO 31/12 R Vorinstanz: SG Potsdam, S 20 SO 187/11
Bundessozialgericht Anhängige Rechtsfragen des 8. Senats

Hat jemand von Euch nähere Infos zu dem Gerichtsurteil aus Potsdam?
Anke 01.04.2013, 23:54#1036
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Gero, wenn DU das hier meinst? leider nichts positives ... Berufung ist zugelassen...
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/die-seit-dem-112011-geltende-regelung.html
gero 02.04.2013, 09:49#1037
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Anke,

nein, das AZ ist ein anderes. Ich glaube zwar nicht, dass da was Positives drinsteht, aber ich wüsste trotzdem gerne die Begründung.
Vermutlich wird die RBS 3 sowieso vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Inge 19.04.2013, 08:29#1038
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,
Zitat von gero
Zur Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung erwachsener behinderter Leistungsberechtigter nach dem SGB 12 zur Regelbedarfsstufe 3, die weder einen eigenen Haushalt noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.
B 8 SO 31/12 R Vorinstanz: SG Potsdam, S 20 SO 187/11
Bundessozialgericht Anhängige Rechtsfragen des 8. Senats
es geht hier um die Bedarfsgemeinschaft, wie Gisela M. das in ihrem Musterwiderspruch (Beiträge vom 23. und 24.04.2011) bereits dargestellt hatte.

In SGB II, §/, Abs. (3) Nr. 4 steht:
„Zur Bedarfsgemeinschaft gehören . . .

4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben . . . „

Die dem Haushalt angehörenden Kinder ab 25 Jahren werden somit der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet, weil sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft der hilfebedürftigen Eltern gehören!
volvocarl 20.04.2013, 00:19#1039
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo,
ich mal wieder... ;)

Von meiner Seite gibts noch nix Neues bzgl. der Klage außer einem erneutem Schreiben des SG, eine Begründung der Klage vorzulegen.

da mein Anwalt sich relativ schwer tut, den Anwalt von @seti anzurufen (immer dieses Geplänkel) und ich auch noch nichts Neues rausgefunden habe außer dem hier bekannten:

Falls es mal AZ's gibt von anliegenden Klagen am BSG bzw. BVG, bitte mal hier einstellen. Selbst das Urteil von Potsdam habe ich nicht gefunden. Ich dachte, zumindest die Sozialsachen kann man übers Netz ziehen....

LG
Stefan
wallau 28.05.2013, 01:12#1040
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

zum lesen,neues urteil

http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1284395/index.html?ROOT=1183846
wallau 21.06.2013, 18:16#1041
Inge 26.06.2013, 07:25#1042
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,

ein neues positives Urteil zur Regelbedarfsstufe 3
[...] An der Rechtsprechung des BSG ( BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R) ist auch nach der Neuregelung zum 01.01.2011 in § 27a SGB XII und der Anlage zu § 28 SGB XII festzuhalten, denn in der Sache hat sich die Rechtslage nicht geändert. [...]
Die gesamte Absenkung von Leistungen für haushaltsangehörige Erwachsene auf 80% des Regelsatzes steht damit auf tönernen Füßen.

Jedenfalls ist eine Ungleichbehandlung von haushaltsangehörigen Leistungsbe-rechtigten nach dem SGB XII gegenüber solchen nach dem SGB II ohne entsprechende Ermittlungen nicht zu rechtfertigen [...]
Quelle und kompletter Text: sozialrechtsexperte
MichaelK 26.06.2013, 16:10#1043
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Inge
ein neues positives Urteil zur Regelbedarfsstufe 3

Hallo Inge,

vor allem deshalb sehr positiv, weil das Gericht endlich mal mit dem Argument aufgeräumt hat, es sei eine neue Rechtslage entstanden. Das ist nämlich genau nicht der Fall, da die Anlage zu § 28 SGB XII kein Gesetz ist, sondern eine Verordnung,

deren verfassungsrechtliche Nachprüfung jedem Richter obliegt.

LG Michael
gero 26.06.2013, 17:51#1044
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo miteinander,

auch der Kommentar von Gisela Maubach ist wichtig! Sie weist darauf hin, dass nur mit dem Vorliegen einer Bedarfs- oder Einsatzgemeinschaft die Voraussetzung für die Regelbedarfsstufe 3 gegeben ist.
Inge 02.07.2013, 07:50#1045
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,

inzwischen veröffentlicht:

Forschungsauftrag Zb 1 - 04812-1/20 - Überprüfung der bestehenden und Entwicklung neuer Verteilungsschlüssel zur Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 - Endbericht für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
[...] Insgesamt muss man daher feststellen, dass eine gezielte Untersuchung des Ausgabenverhaltens von Haushalten mit behinderten Personen mit den Daten der EVS nicht möglich ist. Auch die Su-che nach anderen Datensätzen, die wenigstens ansatzweise hierfür tauglich wären, bleibt erfolglos. Es kann daher nur die Empfehlung ausgesprochen werden, bei künftigen Erhebungen zur EVS Merkmale hinsichtlich Behinderung und längerfristiger Pflegebedürftigkeit einzelner Haushalts-mitglieder zu erfassen. Da aber auch dann keine allzu großen Fallzahlen zu erwarten sind, wäre eine gezielt überproportionale Erfassung solcher Haushalte anzuraten, für die dann sogar einige zusätzliche Merkmale erfasst werden könnten, ohne die Personen der Gesamtbefragung übermäßig zu belasten.[...]
Quelle und kompletter Text: Endbericht zur Regelbedarfsermittlung (370 Seiten!)
MichaelK 02.07.2013, 10:20#1046
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Inge,

a) keine Datengrundlage
b) keine unterschiedlichen Normadressaten hinsichtlich des Existenzminimums

demzufolge Verbotene Benachteiligung Behinderter.

LG Michael
Inge 02.07.2013, 13:20#1047
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,

im Bericht des BMAS steht auf Seite 54:
Im Mittelpunkt der Diskussion um die Ermittlung und Höhe der Regelbedarfsstufe 3 stehen behinderte Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben. Im Ergebnis führt dies zu Forderungen nach einer Erhöhung der Regelbedarfsstufe 3 auf einen der Regelbedarfsstufe 1 entsprechenden Wert oder der Einführung einer speziellen Regelbedarfsstufe für Menschen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer Eltern leben. Letzteres wird begründet mit besonderen Bedarfslagen von Menschen mit Behinderung.

Hierzu ist Folgendes anzumerken:

* Die Regelbedarfe decken einen typischen und deshalb pauschalierbaren Bedarf ab. Leben mehrere Erwachsene in einem Haushalt ist es plausibel, dass diese pro Person einen geringeren Bedarf haben, als es der Regelbedarfsstufe 1 entspricht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um zwei, drei oder mehr erwachsene Personen im Haushalt handelt.

* Sofern Menschen mit Behinderung im Einzelfall für ihren notwendigen Lebensunterhalt nachweisbar höhere Aufwendungen haben als in den der Regelbedarfsermittlung zugrunde liegenden durchschnittlichen Verbrauchsausgaben berücksichtigt sind, besteht bereits die Möglichkeit der abweichenden Regelsatzfestsetzung und der Gewährung von Mehrbedarfen und einmaligen Bedarfe. Hinsichtlich der besonderen Belange, die sich aus einer Behinderung ergeben können, werden zudem weitere gesetzliche Leistungen erbracht, insbesondere Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des SGB XII.

* Würden die gegenwärtig gesondert gewährten Bedarfe bei der Regelbedarfsermittlung auf Basis der Verbrauchsausgaben der EVS berücksichtigt und somit in die Regelbedarfe integriert, würden die Regelbedarfe - wegen der bei der Ermittlung angewendeten Durchschnittsbildung - im Ergebnis etwas ansteigen. Der Anstieg wäre pro Leistungsempfänger aber geringer als die Höhe der nach geltendem Recht individuell gewährten gesonderten Bedarfe.

* Eine gesonderte Regelbedarfsstufe nur für behinderte Personen ist nicht sachgerecht, da sie den sehr heterogenen Bedarfen dieser Personengruppe im Rahmen der Regelbedarfsermittlung nicht gerecht werden könnte. Soweit es sich dagegen um deren typischen Bedarfe des Lebensunterhalts handelt, werden diese durch die Regelbedarfsstufe 3 abgedeckt. Darüber hinausgehende „typische“ Bedarfe von behinderten Menschen sind nicht belegt.
MichaelK 03.07.2013, 11:27#1048
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Die Regelbedarfe decken einen typischen und deshalb pauschalierbaren Bedarf ab. Leben mehrere Erwachsene in einem Haushalt ist es plausibel, dass diese pro Person einen geringeren Bedarf haben, als es der Regelbedarfsstufe 1 entspricht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um zwei, drei oder mehr erwachsene Personen im Haushalt handelt.

Hallo Inge,

das erscheint logisch, erklärt aber nicht, wieso die Abschläge für die 3.,4., oder 5..... Person genauso hoch sein sollen, wie für die zweite Person.
Noch viel weniger erklärt es, wieso im SGB II ü 25 in einem Haushalt den vollen Bedarf einer alleinstehenden Person bekommen, wo doch angeblich plausibel ist, dass der Bedarf geringer ist.

LG Michael
Anke 03.07.2013, 12:15#1049
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Genau darin liegt ja der Widerspruch und die Ungleichbehandlung von Behinderten, die daheim leben.
wallau 08.09.2013, 18:21#1050
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

an alle,

bei tacheles: die nr.1 lesen

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2209