AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo zusammen,
Weiterbewilligungsbescheid unseres Sohnes ist da. Keine Überraschung- Regelbedarfsstufe 3 weiterhin. Kommentarlos.
Bin also Dienstag wieder beim VdK und lasse den nächsten Widerspruch formulieren. Das Spielchen halte ich noch lange durch!
LG
susemichel

AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo zusammen,
habe von der Linksfraktion NRW eine Antwort ( innerhalb von 2 Tagen!) Meine Frage war, wie denn Frau Kraft auf den offenen Brief bzgl. der Normenkontrollklage gegen die neuen Regelbedarfe geantwortet habe.
Sie hat noch nicht geantwortet, steckt wohl den Kopf in den Sand. Die Linksfraktion hat aber gestern mit einer Kleinen Anfrage nachgehakt!
Zu finden unter : Landtag NRW/Drucksachentyp Kleine Anfrage/ Drucksache 15/2246 vom 28.06.2011
Diesen Link habe ich natürlich mal wieder nicht auf die Reihe gekriegt

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LG
susemichel
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo susemichel,
hier der Link:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2246.pdf
Wenn du das Dokument geöffnet hast, mußt du nur oben die URL kopieren und anschließend hier in deinen Beitrag einfügen. So ähnlich wie Guttenberg

LG Michael
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
An alle
hatte wenig zeit und mußte entscheidungen treffen.
war gestern beim anwalt(entscheidung),hoffe ich habe den richtigen(regelbedarf 3)anwalt gefunden.nachdem er sich alles angehört hat,warum ich das alles machen will und mir das antue ,da alles langwierig,schwierig und die nerven belasten würde u.s.w.
jedenfalls will er mir dabei helfen.
erstmal prozeßkostenhilfe beantragen,wenn wir sie erhalten sieht es positiv aus.
klage
bei gericht u.s.w. es kommt auf den richter darauf an
und dann warten,da sich die akten stapeln bei gericht
wir werden sehen wie alles weiter geht
wallau
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
@ Wallau,
damit rechnet ja die Politik- dass vielen der Klageweg zu langwierig schwierig und nervenbelastend ist und sie resignieren!
Aber je mehr diesen Weg gehen, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass es vors Bundesverfassungsgericht geht! Außerdem baut es Druck auf, wenn viele klagen!
Ich drück Dir die Daumen!
LG
susemichel
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Wie gut das man sich auf unsere Politiker verlassen kann
KEINE NORMENKONTROLLKLAGE AUS NRW
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/hartzer-sollen-selber-klagen
Hier noch ein guter Artikel dazu
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16687AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Seti,
warum so ironisch? Das klingt ja fast so, als hättest du in die SPD Hoffnungen gesetzt.
Merke: Der Opportunismus ist das Programm der SPD.


Das sind die Allerschlimmsten.
LG Michael
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Ich nenne das feige und verlogen!
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Man übersieht eines,
die wahre Leistung ist doch dies, dass sich Hannelore Kraft jeden Tag
im Spiegel sehen muss, ohne das große Kot......

zu bekommen.
Am meisten müssen sich doch als Partei die "Linken" verarscht vorkommen.
Zuerst die Tolerierung von Kraft mit der Zusage der Normenkontrollklage,
dann einfach verscheißert.
Das nenne ich glaubhafte Politik.
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von MichaelK
Hallo Seti,
warum so ironisch? Das klingt ja fast so, als hättest du in die SPD Hoffnungen gesetzt.
Merke: Der Opportunismus ist das Programm der SPD.
Das sind die Allerschlimmsten.
LG Michael
Hoffnung in die SPD , ich , haste heute ein Clown gefrühstückt ??
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo zusammen,
ich oute mich jetzt hier mal: ja, ich habe die SPD gewählt- in NRW- WIRD ABER NICHT WIEDER VORKOMMEM!
So etwas Verlogenes, ich fasse es nicht!
Mit zerknirschten Grüßen

susemichel
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo zusammen,
komme gerade vom VdK zwecks Widerspruch gegen unseren neuen Grundsicherungsbescheid ( neuer Bewilligungszeitraum ).
Dabei folgendes erfahren:
Der VdK beabsichtigt gemeinsam mit dem DGB und dem SoVD Musterstreitverfahren zu führen, um eine neuerliche Überprüfung in Karlsruhe zu ermöglichen, da in der Rechtswissenschaft Uneinigkeit darüber besteht, ob bei der Berechnung der neuen Grundsicherungssätze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.10 eingehalten wurden.
EIN Ziel der Verfahren wird sein, mittels Sprungrevision die Rechtsfragen am Bundessozialgericht anhängig zu machen.
Da der Fall unseres Sohnes (Regelbedarfsstufe 3 seit April) sich für ein Musterstreitverfahren eignet, sind wir mit dabei- prima!
LG
susemichel
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Susemichel,
da in der Rechtswissenschaft Uneinigkeit darüber besteht, ob bei der Berechnung der neuen Grundsicherungssätze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.10 eingehalten wurden.
Uneinigkeit ??? die Vorgaben vom BVG wurden in keinsterweise eingehalt. Siehe Regelstufe 3 es gibt keine Statistiken darüber das es hier zu Einsprungen kommt.
Regelsatz Kinder auch hier wurde gesagt kinder sind keine kleinen Erwachsenen.
Ich könnte das jetzt fortführen.
Unsere Politiker machen keine Politik , sondern uns regieren die Finanzen
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
[
Uneinigkeit ??? die Vorgaben vom BVG wurden in keinsterweise eingehalt. Siehe Regelstufe 3 es gibt keine Statistiken darüber das es hier zu Einsprungen kommt.
Regelsatz Kinder auch hier wurde gesagt kinder sind keine kleinen Erwachsenen.
Ich könnte das jetzt fortführen.
Unsere Politiker machen keine Politik , sondern uns regieren die Finanzen
Hallo Seti,
Du hast ja völlig recht- "Uneingkeit" ist nicht meine Formulierung. Habe auf die Schnelle aus den Unterlagen des VdK abgeschrieben und musste zusammenraffen, da ich wenig Zeit hatte.
Hier noch ein Auszug aus den Unterlagen:
Wir benötigen daher die Mithilfe der Landesverbände und Hinweise auf geeignete Fälle. Als Musterstreitverfahren, die bis zur verfassungsrechtlichen Prüfung begleitet werden sollen, eignen sich nach unserer Auffassung nur Fallkonstellationen mit ausschließlich verfassungsrechtlichen Bedenken zur Höhe des Regelbedarfs als Streitgegenstand. Nicht sinnvoll ist es, Verfahren auszuwählen, in denen weitere Gesichtspunkte wie Kosten der Unterkunft, Freibeträge für Aufstocker, Mehrbedarfe etc. streitig sind.
Fallkonstellation:
1. Bedarfsgemeinschaft bestehend aus zwei Erwachsenen ( Eltern) und einem Kind unter 6 Jahre.
2. Bedarfsgemeinschaft bestehend aus zwei Erwachsenen ( Eltern) und einem Kind 6 bis 14 Jahre.
3. Bedarfsgemeinschaft bestehend aus zwei Erwachsenen ( Eltern) und einem Kind 14 bis 18 Jahre
4. Bedarfsgemeinschaft bestehend aus zwei Erwachsenen ( Eltern) und einem nicht erwerbsfähigen Kind über 25 Jahre.
Ein Ziel der Verfahren sollte sein, mittels Sprungrevision die Rechtsfragen am Bundessozialgericht anhängig zu machen. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits hier ihre Zustimmung erklärt.
So, jetzt wißt Ihr den Rest- außerdem sind Frau Dr. Irene Becker und Prof. Johannes Münder mit der Erstellung von Gutachten beauftragt ( für die Begründung der Verfahren).
LG
susemichel
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hmmm auch hier fehlen junge Leute U 25 das müsste mit rein
Auch ist das Wort Bedarfsgemeinschaft falsch das gibt es im SGB XII nicht kannste das denen nicht mal sagen.
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Seti,
am Begriff Bedarfsgemeinschaft ( bezogen auf SGB Xll) habe ich mich auch gestoßen.
Dies ist ja erst der Aufruf zur Vorbereitung der Musterstreitverfahren- das werden die schon selber wissen.
Aber wenn es Dich beruhigt, ich muss noch die Vollmacht meines Sohnes für diese Klage einreichen, dann spreche ich noch einmal mit dem Anwalt.
Gut ist doch, dass nun mal etwas Konkretes geschieht, nachdem ja andere "Maulhelden", z.B. hier in NRW ( der Name der Partei kommt mir nicht mehr über die Lippen), zu feige sind, zu ihrem Wort zu stehen und eine Normenkontrollklage durchzuführen!
LG
susemichel
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von susemichel
Hallo Seti,
am Begriff Bedarfsgemeinschaft ( bezogen auf SGB Xll) habe ich mich auch gestoßen.
Dies ist ja erst der Aufruf zur Vorbereitung der Musterstreitverfahren- das werden die schon selber wissen.
Aber wenn es Dich beruhigt, ich muss noch die Vollmacht meines Sohnes für diese Klage einreichen, dann spreche ich noch einmal mit dem Anwalt.
Gut ist doch, dass nun mal etwas Konkretes geschieht, nachdem ja andere "Maulhelden", z.B. hier in NRW ( der Name der Partei kommt mir nicht mehr über die Lippen), zu feige sind, zu ihrem Wort zu stehen und eine Normenkontrollklage durchzuführen!
LG
susemichel
Oh Susemichel das wäre nett , denn es betrifft ja nach dem Urteil vom BSG auch Jugendliche ab 18-25 LJ . Und das Ärgert mich.
Wir sind nicht bei VDK , ich hab aber einen super Anwalt hier.
Über die Verräter reg ich mich nicht mehr auf . Ist mir meine Zeit zu schade.
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Seti,
nachdem ich in meiner ersten Wut entsprechenden Personen der Partei ohne Namen geschrieben habe, ärgere ich mich auch schon nicht mehr.
Aber auf irgendeinem Wege kommt irgendeiner von uns durch und darauf freue ich mich schon. Wir sehen uns vor dem Bundesverfassungsgericht! Toi,toi,toi!
LG
susemichel
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo susemichel, Seti,
4. Bedarfsgemeinschaft bestehend aus zwei Erwachsenen ( Eltern) und einem nicht erwerbsfähigen Kind über 25 Jahre.
Das Regelbedarfsermittlungsgesetz spricht von Regelbedarfsstufen. Ich finde, es macht durchaus Sinn, mal zu hinterfragen, ob die dort bezeicneten Regelbedarfsstufen ausreichend sind, oder ob es nicht noch viel mehr Konstellationen gibt, die in die bisherigen Stufen gar nicht hineinpassen.
Das Konzept der Regelbedarfe ist fragwürdig, weil dort individuelle Bedarfe nicht berücksichtigt werden. Beispielsweise die Lebenslagen von nichterwerbsfähigen behinderten über 25, aber genausogut auch von schwerstbehinderten oder schwerstkranken Kindern, Menschen generell.
Meine Vermutung ist aber, dass das BVG sich nicht darauf einlassen wird. Es ist doch schon in den vorangegangenen Entscheidungen deutlich geworden, dass Mehrbedarfe, Sonderbedarfe usw. nach Auffassung des BVG durch § 9 Absatz 1 SGB XII ausreichend berücksichtigt sind.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die einzige Möglichkeit darin besteht, eine Gleichstellung im Sinne GG herbeizuführen. Das BSG hat dies doch genauso gesehen. Ich verstehe nicht, warum das Rad hier wieder neu erfunden werden soll. Das ist nicht zielführend. Es kann auch nicht im Interesse der Behinderten sein, einen "behindertengerechten" Regelbedarf zu verlangen. Dann kommt es nämlich mit 100%iger Sicherheit zur Aufrechnung aller möglichen Nachteilsausgleiche. Auch das Kindergeld steht dann wieder zur Debatte.
Ich bin maßlos enttäuscht über soviel Unverständnis in Politik, Verwaltung, aber auch bei den Verbänden. Keiner hat seine Hausaufgaben gemacht.
LG Michael
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo,
ich habe mir mal einen auf meinen Sohn zugeschnittenen Widerspruch zusammengebastelt, auch unter der Zuhilfenahme der Erläuterungen von Gisela Maubach.
Kann diesen Widerspruch jedoch noch nicht weitergeben, da ich nach 3 neuen Grundsicherungszahlungen immer noch KEINEN neuen Bescheid bekommen habe.
Stelle den Widerspruch jedoch mal zur Begutachtung hier ein.
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Zitat von odin
Hallo,
ich habe mir mal einen auf meinen Sohn zugeschnittenen Widerspruch zusammengebastelt, auch unter der Zuhilfenahme der Erläuterungen von Gisela Maubach.
Kann diesen Widerspruch jedoch noch nicht weitergeben, da ich nach 3 neuen Grundsicherungszahlungen immer noch KEINEN neuen Bescheid bekommen habe.
Stelle den Widerspruch jedoch mal zur Begutachtung hier ein.
Genau so hab ich auch argumentiert , bisher noch keine Antwort erhalten
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
nach fast vier wochen habe ich heute eine Antwort vom Gesundheitsamt bekomm wegen den Widerspruch, die werden den Mehrbedaf erhöhen aber ich muss abrechnungen von der Apotheke vorlegen......das ist zwar ein kleine erfolg aber ich weiss nicht wie die sich das vorstellen
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Dann passt das hier wie die Faust aufs Auge
UN-Rüge für Deutschland wegen Arbeits- und Sozialpolitik
Gelobt wird, dass die Arbeitsmarktreformen den niedrigsten Stand der Arbeitslosen in den vergangenen 20 Jahren ermöglicht hätten. Zugleich wird kritisiert, dass die Grundsicherung von Hartz-IV-Empfängern „keinen angemessenen Lebensstandard“ gewähre. Erheblich ausgebaut werden müssten Angebote für Kinder, Behinderte, Ältere und Kranke. In Pflegeheimen, heißt es, würden viele Bewohner „in menschenunwürdigen Bedingungen leben“.
http://www.tagesspiegel.de/politik/vereinte-nationen-ruegen-deutsche-sozialpolitik/4361232.htmlAW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von ralf35
nach fast vier wochen habe ich heute eine Antwort vom Gesundheitsamt bekomm wegen den Widerspruch, die werden den Mehrbedaf erhöhen aber ich muss abrechnungen von der Apotheke vorlegen......das ist zwar ein kleine erfolg aber ich weiss nicht wie die sich das vorstellen
Belege Sammeln und dann 1/4 jährlich vorlegen
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Zitat von Seti
Belege Sammeln und dann 1/4 jährlich vorlegen
aber das geld muss ich erst vorstrecken
