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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Hallo zusammen,

    der Sozialhilfeträger wurde informiert, dass wir den Widerspruch gegen die Regelbedarfsstufe 3 nicht ruhend stellen wollen und wir auf Erteilung eines Bescheides bestehen. Akte unseres Sohnes liegt mittlerweile der Bundesrechtsabteilung des VdK vor. In Kürze kanns endlich losgehen.

    LG
    susemichel

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Hallo,

      habe auch meinen Widerspruch ohne "Ruhe stellend" eingereicht. Der Überprüfungszeitraum
      für die RB 3 bis zum 06/2013 ist ja auch ein Witz.
      Eine Einarbeitung würde dann 2016 erfolgen.

      Gruß

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
        Dass sowieso, man könnte dann entweder auf die Diskussion hinweisen oder direkt die Nummern tauschen, damit sich, wenn sie mögen, die Herren und Damen austauschen können.
        Es wird sicher nicht jeder alles wissen, aber viele helle Köpfe gemeinsam wäre schon mal ne Ansage.

        LG
        Stefan
        Ich hab hier gepostet

        http://www.intakt.info/forum/showthr...6287#post46287

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Bayerische Staatsregierung soll sich auf Bundesebene für Behinderte einsetzen
          MdL Dr. Thomas Beyer fragt nach

          Vor einiger Zeit hat der VdK Garching auf die Situation behinderter Erwachsener aufmerksam gemacht, die pflegebedürftig sind und zu Hause bei den Eltern leben. Durch das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen“ wurde für diesen Personenkreis die Unterhaltsleistung um 20 Prozent gekürzt. Auch in Garching sind Familien davon betroffen. Statt einem Unterhalt von 364 Euro erhalten die betroffenen Familien nur noch 291 Euro im Monat. Behinderte, die im Heim leben, erhalten nach wie vor den ursprünglichen Satz. Diese Ungleichbehandlung von Familien, die einen hohen materiellen, körperlichen und psychischen Einsatz für ihre Angehörigen leisten, soll beendet werden.

          Götz Braun, Vorsitzender der Garchinger SPD hat sich deshalb an Dr. Thomas Beyer, Wirtschafts- und Sozialexperte der SPD- Landtagsfraktion, gewandt. Beyer hat das Thema aufgegriffen und eine Anfrage an die Staatsregierung gerichtet. Er bittet um Auskunft, ob die Staatsregierung sich im Vermittlungsausschuss für eine Änderung der Ungleichbehandlung einsetzen wird. Darüber hinaus möchte Beyer wissen, ob sich die Staatsregierung auch für eine rückwirkende Korrektur stark machen will. Die Betroffenen müssen sich nämlich schon seit Anfang des Jahres mit weniger Geld auskommen.
          Quelle: SPD Garching

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Hallo zusammen,

            die beiden Infos in den Anhängen habe ich gerade zugeschickt bekommen.
            Angehängte Dateien

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Hallo Inge,

              habe den Protestbrief kopiert und verteilt. Wäre dann der vierte Brief , den Frau v.d.Leyen zu diesem Thema von mir erhält.

              Dieser Brief gehört aber unbedingt auch hier unter aktuelle Infos und auch die Seite von "kobinet"!

              Lg
              susemichel

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Hab es in zwei weitere Foren verteilt, wir selber schon ausgedruckt und er geht nachher in die Post.

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  hallo,

                  gibt es etwas neues wegen regelsatz 3.bekam heute vom anwalt post,klage beim sozialgericht hat das SA erhalten.SA weißt klage +prozeßkostenhilfe zurück.

                  was mir sorgen bereitet,ist der satz"er lebt im haushalt der mutter,die hauptmieterin der wohnung ist"

                  mein rechtsanwalt fragt nach ob es einen neuen sachstand oder sachlage gibt,aber ich glaube es ist alles beim alten,außer das mit den mitkosten.

                  HALLO SETI, darf ich die adresse von deinem rechtsanwalt an meinen rechts
                  anwalt schicken.vielleicht erfährt er von ihm etwas NEUES ,was wir bei gericht brauchen könnten.

                  wallau

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                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Zitat von wallau Beitrag anzeigen
                    hallo,

                    gibt es etwas neues wegen regelsatz 3.bekam heute vom anwalt post,klage beim sozialgericht hat das SA erhalten.SA weißt klage +prozeßkostenhilfe zurück.

                    was mir sorgen bereitet,ist der satz"er lebt im haushalt der mutter,die hauptmieterin der wohnung ist"

                    mein rechtsanwalt fragt nach ob es einen neuen sachstand oder sachlage gibt,aber ich glaube es ist alles beim alten,außer das mit den mitkosten.

                    HALLO SETI, darf ich die adresse von deinem rechtsanwalt an meinen rechts
                    anwalt schicken.vielleicht erfährt er von ihm etwas NEUES ,was wir bei gericht brauchen könnten.

                    wallau
                    Hallo Wallau

                    klar darfst Du das. Herr Pfingstag ist immer auf der Suche.

                    gibt es etwas neues wegen regelsatz 3.bekam heute vom anwalt post,klage beim sozialgericht hat das SA erhalten.SA weißt klage +prozeßkostenhilfe zurück.
                    Mit welche Begründung wurde sie abgelehnt. Was hat das SA mit denn Prozeßkosten zu tun . Ob die bewilligt werden entscheidet das Gericht und nicht das SA .

                    Lass Dich nicht verrückt machen.

                    Wenn Du willst können wir uns auch mal per Tel . unterhalten ???

                    LG Seti

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Hy, Seti,

                      gebe die Adresse morgen an meine Rechtsanwältin weiter.

                      Mal schaun, ob sie auch hier genannt werden will....


                      LG
                      Stefan

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                        .....................................
                        Mit welche Begründung wurde sie abgelehnt. Was hat das SA mit denn Prozeßkosten zu tun . Ob die bewilligt werden entscheidet das Gericht und nicht das SA .

                        Lass Dich nicht verrückt machen.

                        Wenn Du willst können wir uns auch mal per Tel . unterhalten ???

                        LG Seti
                        Verstehe ich auch nicht so ganz. Panikmache? Leute verrückt machen....?

                        Nun zum Thema:

                        Entgültigen Bescheid bekommen. Eigentlich genau der gleiche Wortlaut wie der erste. Begründet mit statischem System etc..
                        Morgen habe ich Termin bei der Rechtsanwältin. Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich das über die Rechtsschutz laufen lasse oder Prozesskostenbeihilfe
                        für den Jungen beantrage. Ich will die RSV nicht unbedingt über Gebühr nutzen, hatte gerade einen Fall abgeschlossen (Vergleich ) und noch einen offen (sieht gut aus ).

                        Zur Begründung noch Folgendes.
                        Auch wenn das SA hier die Ablehnung mit dem statischen System begründet und darauf verweist, das dadurch keine Verletzung des Rechtes auf Gleichstellung besteht, bin ich da vollkommen anderer Meinung.

                        "ICH würde es genau anders herum machen. Den Leuten, die sich nachweislich und absichtlich Hartz IV erschleichen und keinerlei Arbeitsangebote annehmen, würde ich abziehen ohne Ende, bis sie wieder arbeiten gehen wollen.
                        Das Geld könnten z.B. unsere Kinder gut gebrauchen!"

                        Habt Ihr noch irgendwelche Infos, die ich morgen noch brauche? Muss ich noch was beachten?

                        LG
                        Stefan
                        Zuletzt geändert von Inge; 19.08.2011, 05:56. Grund: auf Wunsch von Stefan abgeändert

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Hallo Stefan,

                          Ich hab denn Rechtsanwalt darauf aufmerksam gemacht das bis 2013 erstmal eine Berechnung vorgelgt werden soll und das die Damen und Herren erst 2016 reagieren wollen , er war der gleichen Meinung wie ich das dies so nicht hinnehmbar ist.

                          Ich hab Ihm dazu die Antwort von Herrn Gabriel bei Abgeordnetenwatch geschickt. Übrigens auch die Antworten von diesen sogenannten Behinderten beauftragten von CDU/ CSU sowie FDP.

                          statischem System etc..
                          Welches meinst Du hier, bisher liegt ja noch kein vor ???

                          Liebe Grüße Uta

                          Noch was vergessen , wir lassen das über PKH laufen , da auch wir unsere RS schon zu stark belastet haben.

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Hallo Uta,

                            hatte mich da wohl falsch ausgedrückt. Klar ist noch kein System da, aber:

                            "Ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) im Sinne einer Benachteiligung des Widerspruchsführers gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB II kann hier nicht gesehen werden. Empfänger von Leistungen nach SGB II sind in einem erwerbsfähigen Alter und von ihnen wird die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit erwartet, wodurch sich andere Bedarfe ergeben können, als bei Leistungsempfängern nach SGB XII, die entweder im Rentenalter oder voll erwerbsgemindert aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung sind."

                            So der O-Ton im Widerspruch.

                            Also, in Kurzform das schon oft erwähnte statische und dynamische System.....

                            So, nun zu meinem Termin heute bei der Anwältin.
                            Schlecht, da sie in 3 Wochen die Kanzlei verlässt. Gut, weil es dann der Chef und Nachbar übernimmt.
                            Auch sollte nach Ansicht meiner Noch-Anwältin kein Problem sein, das Sozialrecht nicht unbedingt sein Spezialgebiet ist. Nach ihrer Meinung sind diese Fälle so speziell, das sich auch Sozialrechtfachleute erst aufwendig belesen müssen.

                            Weitere Aspekte mal in Kurzform:
                            1. PKH funktioniert nur, wenn für den Haushalt, in welchem die Person lebt, die finanziell nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu zahlen, keine RSV besteht!
                            Da wir eine haben und Sohnemann munmal bei uns im Haushalt wohnt, wird bei uns die PKH abgelehnt. So die Aussage der Anwältin. Steht auch so im Beiblatt zur PKH!
                            2. Die Geschichte Sprungrevision lehnt mein "neuer" Anwalt komplett ab, da ihm dabei eine Revisions- bzw. Einspruchsmöglichkeit nicht mehr möglich ist. Er ist der Meinung, das man sich dann lieber Stufe für Stufe hochkämpfen sollte, da er dann jedesmal Revision einlegen kann.
                            3. Er ist der Meinung, das es durchaus sinnvoll sein kann, sich auf einen ruhenden Widerspruch einzulassen, wie von einigen SA's angeboten.
                            Der Klageweg wird auch extrem lang (1. Instanz bei uns ca. 1 Jahr) und kann bis zu 10 Jahren dauern.
                            Allerdings gibt uns nun das SA Suhl, welches diese Ruhenden Widersprüche nicht "anbietet", die Möglichkeit, sofort loszuschlagen.
                            4. Das Zeitfenster von Widerspruch bis zur Klageerhebung ist mit 1 Monat recht kurz. Man muss bedenken: Klage aufsetzen, RSV um Deckung bitten etc..
                            Aber nicht irre machen lassen. Es muss nur Klage eingereicht werden. Begründung kann bis kurz vor dem Verhandlungstermin erfolgen.
                            Man hat also genug Zeit zu recherchieren (und das sollte man auch gründlich!!!).
                            5. Man sollte eine äußerst langen Atem haben und trotz RSV oder PKH kommen Kosten auf die Leute zu. Weder RSV noch PKH bezahlen Fahrkosten und Abwesenheitsstunden. Diese fallen an, wenn der Gerichtsstand ausserhalb vom Sitz der Kanzlei ist.
                            Man könnte sich nun einen Anwalt am Sitz der Gerichtsbarkeit suchen. Aber wenn es dann weitergeht durch Revision etc., müsste man sich ja wieder einen neuen Anwalt suchen, da ja die nächste Instanz wieder woanders sitzt.
                            Ich weiß nicht, ob ich als Nachbar einen Bonus habe, aber 30ct/km und eine Summe X (weiß das nicht mehr genau, ich glaube noch so 25€ im Kopf zu haben) für Abwesendheitsstunden von der Kanzlei sollte man rechnen.
                            Dazu Kopierungskosten etc..
                            Halt alles, was die RSV oder die PKH nicht bezahlt. Ist übrigens nicht an den Haaren herbeigezogen, da gibts richtig rechtliche Vorgaben dafür und von Spezialisten ausgestellte Kostentabellen.

                            Also wie gesagt, da hängt schon ein Rattenschwanz dran. Normalerweise hab ich gar keine Lust mehr.......

                            Aber irgendwie ist der Kämpfer immer mal wieder da, und der sagt: lass Dir nix gefallen!

                            Ich weiß ja nun nicht, ob ich einer der Ersten bin, der jetzt klagt. Von daher eine Bitte:
                            Da ich nunmal in Belgien arbeite, dort kein Netz habe und nicht jedes WE heimkomme, sind meine Möglichkeiten, mich hier intensivst zu belesen, deutlich eingeschränkt.
                            Von daher: Kann mir jeder hier, der was neues entdeckt, was der Sache dienlich ist, mittel PN einen Link zu diesem Beitrag, Internetadresse oder sonst was senden? Wenn wir diesbezüglich was erreichen wollen, müssen wir uns jetzt extremst helfen. Alle Urteile und alles, was nur irgendwie wichtig ist, muss hier rein. Kleine Urteile (also 1. und 2. Instanz) können die Anwälte oft nicht abfragen.
                            Ich hoffe daher auf Eure Unterstützung.
                            Wenn ein Betroffener hier oder anderswo schneller ist, unbedingt melden. Das kann äußerst wichtig sein für die eigenen Anwälte.
                            Arbeitet Euren Anwälten zu. Ihr seit nicht die Einzigen, die von ihnen vertreten werden. Sie können Hilfe gebrauchen.

                            Was ich jetzt so zwischen den Zeilen mitbekommen habe, ist es durch die Gesetzgebung (RBst. 1-6) durchaus verzwickt und es kommt auf eine präzise Argumentation an.


                            So, das wärs erst mal dazu.

                            Noch was, ich wollte doch mal meine Schreiben zwecks der KG Abzweigung reinsetzen. Weiß jemand, ob es ein kostenloses Programm gibt, wo ich die Schreiben von den Ämtern einscannen und gleich so reinsetzen kann? Wenn ich das mit meinem Programm mache, werden alle Absätze u.ä. gelöscht und alles zusammengesetzt. Der Aufwand, der nötig ist, das alles wieder in den orig. Zustand zu versetzen, ist bei meinem kleinen Zeitfenster einfach nicht realisierbar.
                            Oder geht das anders? Ich verfüge über Office, OpenOffice, Works (ganz schön alt ), Adobe Reader X in der Umsonstversion. Vielleicht kann mir da mal jemand helfern.


                            LG
                            Stefan

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Hallo Stefan,

                              Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
                              Noch was, ich wollte doch mal meine Schreiben zwecks der KG Abzweigung reinsetzen.
                              schau mal im Technikbereich unter Dokumente einscannen und einstellen. Vielleicht hilft Dir das schon weiter.

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                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Hallo zusammen,

                                Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
                                "Ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) im Sinne einer Benachteiligung des Widerspruchsführers gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB II kann hier nicht gesehen werden. Empfänger von Leistungen nach SGB II sind in einem erwerbsfähigen Alter und von ihnen wird die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit erwartet, wodurch sich andere Bedarfe ergeben können, als bei Leistungsempfängern nach SGB XII, die entweder im Rentenalter oder voll erwerbsgemindert aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung sind."
                                Beim Regelsatz handelt es sich doch um das Existenzminimum. Und wenn ich mir die Zusammensetzung des Regelsatzes anschaue, kann ich diese Argumentation nicht nachvollziehen. Wo sollen sich da andere Bedarfe ergeben?? Mit dem Unterschied von 73 Euro - bzw. 20%

                                Wenn sich bei Menschen mit Behinderung ein anderer/zusätzlicher Bedarf ergibt, dann wird von ihnen erwartet, dass sie diesen Bedarf als Mehrbedarf beantragen und begründen. Ob dieser Mehrbedarf genehmigt wird, steht dann noch auf einem anderen Blatt (Bescheid).

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Hallo Stefan,

                                  Bei uns am SG ist die Wartezeit bei 1-2 Jahre. Ich hab aber unseren Anwalt schon darauf Aufmerksam gemacht das wir es bis zur letzten Instanz durch ziehen werden.

                                  Unsere Klage liegt seit dem 02.08 bei Gericht .

                                  Wegen der anderen Kosten mach ich mich noch genauer Schlau.

                                  Ich glaube auch mal gelesen zu haben das ab 3 Jahre Wartezeit bei Gericht man das Gericht anmahnen darf. Solange Wartezeiten sind nicht hinnehmbar. Ich schau mal wo ich das Urteil gelesen hab und geb das Aktenzeichen durch.

                                  Auch muß ich mal schaun wo das Urteil ist das wegen dem neuen Regelsatz schon vorhanden ist allerdings war dies ein Eilverfahren .

                                  So hab es gefunden.
                                  LSG NRW - L 20 SO 133/11 B ER - Regelsatzstufe 3 aber wie gesagt es war ein Eilverfahren man muss hier das Hauptverfahren abwarten.

                                  Dann hab ich meinem Anwalt dies noch rausgedruckt. Hier einmal Argumentationshilfen für 3 Konstellationen, wobei hier durchaus die Argumente verschiedener Konstellationen in einigen Teilaspekten kombiniert werden können:

                                  - Alleinstehende
                                  - Regelbedarfe für Kinder
                                  - Regelbedarfsstufe 3 - Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen

                                  Und hier das Urteil bei zulangen Wartezeiten

                                  Ein Link vom VdK

                                  http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de22470
                                  Angehängte Dateien
                                  Zuletzt geändert von Seti; 19.08.2011, 16:10.

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                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Zitat von zippe Beitrag anzeigen
                                    Hallo zusammen,



                                    Beim Regelsatz handelt es sich doch um das Existenzminimum. Und wenn ich mir die Zusammensetzung des Regelsatzes anschaue, kann ich diese Argumentation nicht nachvollziehen. Wo sollen sich da andere Bedarfe ergeben?? Mit dem Unterschied von 73 Euro - bzw. 20%

                                    Wenn sich bei Menschen mit Behinderung ein anderer/zusätzlicher Bedarf ergibt, dann wird von ihnen erwartet, dass sie diesen Bedarf als Mehrbedarf beantragen und begründen. Ob dieser Mehrbedarf genehmigt wird, steht dann noch auf einem anderen Blatt (Bescheid).
                                    Das SA beruft sich da auf die behindertenspezifischen gezahlten Mehraufwendungen. Die ja auch gezahlt werden.

                                    Trotz allem bleibt die Frage, warum unsere erwachsenen Kinder anders gestellt werden als normale Hartz 4 Erwachsene, die bei den Eltern wohnen.


                                    LG
                                    Stefan

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                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                      Hallo Stefan,

                                      Bei uns am SG ist die Wartezeit bei 1-2 Jahre. Ich hab aber unseren Anwalt schon darauf Aufmerksam gemacht das wir es bis zur letzten Instanz durch ziehen werden.
                                      Noch länger als bei uns. Ist ja nicht normal.
                                      Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                      Unsere Klage liegt seit dem 02.08 bei Gericht .
                                      Du warst schneller . Wenn der Anlass nur nicht so beschi..... wäre.

                                      Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                      Wegen der anderen Kosten mach ich mich noch genauer Schlau.

                                      Ich glaube auch mal gelesen zu haben das ab 3 Jahre Wartezeit bei Gericht man das Gericht anmahnen darf. Solange Wartezeiten sind nicht hinnehmbar. Ich schau mal wo ich das Urteil gelesen hab und geb das Aktenzeichen durch.

                                      Auch muß ich mal schaun wo das Urteil ist das wegen dem neuen Regelsatz schon vorhanden ist allerdings war dies ein Eilverfahren .

                                      So hab es gefunden.
                                      LSG NRW - L 20 SO 133/11 B ER - Regelsatzstufe 3 aber wie gesagt es war ein Eilverfahren man muss hier das Hauptverfahren abwarten.

                                      Dann hab ich meinem Anwalt dies noch rausgedruckt. Hier einmal Argumentationshilfen für 3 Konstellationen, wobei hier durchaus die Argumente verschiedener Konstellationen in einigen Teilaspekten kombiniert werden können:

                                      - Alleinstehende
                                      - Regelbedarfe für Kinder
                                      - Regelbedarfsstufe 3 - Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen

                                      Und hier das Urteil bei zulangen Wartezeiten

                                      Ein Link vom VdK

                                      http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de22470
                                      Für den Rest Danke


                                      LG
                                      Stefan

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                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Hallo zusammen,

                                        hier die Antwort der Landesregierung NRW auf meine Frage, warum sie denn nun nicht zum Mittel der Normenkontrollklage greift. Dies würde den Betroffenen der diskriminierenden Regelbedarfsstufe 3 den Weg durch alle Instanzen ersparen.

                                        " Es bestehen weiterhin Zweifel, dass die im Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des zweiten und zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 formulierten Vorgaben zur Ermittlung der Regelsätze den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, die in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 niedergelegt sind.

                                        Zugleich ist der Umstand zu berücksichtigen, dass sie nach einem langwierigen und außerordentlich umfangreichen Verständigungsprozess im Vermittlungsverfahren erreicht worden sind, in dem Zugeständnisse der Bundestagsmehrheit zu verschiedenen für die Länderseite wichtigen Forderungen durchgesetzt werden konnten.

                                        Mit Blick auf dieses Ergebnis hat die Landesregierung im Rahmen einer Gesamtabwägung von einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht abgesehen. Derzeit konzentriert sich die Tätigkeit der Landesregierung darauf, eine den Interessen der Leistungsberechtigten entsprechende und rechtskonforme Umsetzung der geltenden Regelungen in NRW zu gewährleisten.

                                        Die Landesregierung geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Prüfung befasst wird, ob die Ermittlung der nunmehr geltenden Regelsätze verfassungskonform sind. Nach Pressemeldungen streben Wohlfahrtsverbände die Unterstützung entsprechender Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Es erfolgt derzeit eine systematische und professionelle Vorbereitung entsprechender Verfahren u.a. durch die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein. Die Landesregierung wird die Entwicklungen in diesem Bereich intensiv beobachten und prüfen, ob im Lichte etwaiger neuer Erkenntnisse dann mögliche weitere Schritte einzuleiten sind."

                                        LG
                                        susemichel

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                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Blablablablabla

                                          Was kümmert mich mein Gewäsch von Gestern. Wahlen mit Unterstützung
                                          der Linken gewonnen, nach den Wahlen kann man doch die Zusagen vergessen.

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                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Es verwundert mich wie immer die blümerante Wortwahl! Es wäre mir lieber, man äußerte die Wahrheit:

                                            Pech gehabt, dass ihr behindert seid-
                                            für Euch wollen wir nicht zahlen-
                                            Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott-
                                            seid froh, dass euch eure "Alten" durchfüttern-
                                            mit einer Demo der " Krüppel" ist ja nicht zu rechnen-.......... (Sarkasmus off)

                                            LG
                                            susemichel

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              So ich hab in der Sache PKH schlau gemacht. Und folgende Antworten erhalten.

                                              Ich denke diese sind für alle recht Interessant.

                                              Meine Fragen waren:

                                              Mein Sohn hat PKH beantragt was deckt diese alles ab. ? Fahrtkosten, Kanzleiabwesendheit usw.

                                              Antwort:
                                              ,,Wenn PKH bewilligt ist, wird das Honorar des Anwalts von der Justizkasse übernommen in einer Art "Garantie": Der Anwalt bekommt sein Honorar - wenn er denn nicht "unverschämt" in der Bemessung war (manche Rechtspfleger haben da ein sehr kleinliches Verständnis) - auf jeden Fall von der Justizkasse. Sollte die Gegenseite (also z.B. Jobcenter) einen Teil der Kosten tragen müssen, dann holt sich die Gerichtskasse den entsprechenden Anteil des Honorars von dort zurück.

                                              Frage :

                                              Was ist zubeachten bei PKH LSG. Müssen wir wenn er weiter klagen will denn Anwalt wechseln , also sagen wir einen der in Stuttgart ist nur weil das LSG in Stuttgart ist eben wegen Fahrtkosten, Kanzleiabwesendheit usw.

                                              Antwort:

                                              Hinsichtlich der Reisekosten kommt es darauf an, ob PKH unbeschränkt, oder nur "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" gewährt wird.
                                              Wenn der Anwalt im selben Ort wie der Kläger wohnt, dann wird eigentlich immer insoweit unbeschränkt bewilligt, es würden also die Reisekosten des Anwalts aus Herrenberg nach Stuttgart zum LSG immer bewilligt werden, wenn auch der Kläger in Herrenberg wohnt. Sollte jedoch der Anwalt am schönen Bodensee seine Kanzlei haben (ich habe in KN studiert), dann würden nicht die Reisekosten aus Baden bis nach Stuttgart bezahlt, sondern ebenfalls nur für den Teil von Herrenberg nach Stuttgart.


                                              Außer im Zivilrecht beim BGH, kann jeder Anwalt vor jedem Gericht auftreten. Es kann natürlich sein, daß der Mandant mit seinem Anwalt in der 1. Instanz nicht zufrieden war, dann kann er natürlich in der Berufungsinstanz auch einen anderen Anwalt nehmen.

                                              Frage :

                                              Ab wann wird überhaupt PKH bei LSG oder BSG bewilligt ???

                                              Antwort:

                                              Wenn z.B. der Kläger in der 1. Instanz erfolgreich war und das JC in Berufung geht, dann wird eigentlich immer PKH bewilligt.

                                              Wenn der Kläger jedoch in der 1. Instanz verloren hat, dann muß er bzw. sein Anwalt schon sehr präzise arbeiten und aufzeigen, daß die Berufung durchaus Chancen auf Erfolg hat. Wenn ihm dies gelingt, dürfte auch die eigentliche Berufung mit einiger WAhrscheinlichkeit gewonnen werden.

                                              Analoges gilt beim BSG

                                              Frage :

                                              Der Berufungswert liegt doch bei 750 Euro. Mein Sohn hat jetzt dank der neuen Regelstufe 3,
                                              99 Euro im Monat weniger.

                                              Antwort:

                                              Einen Bewilligungszeitraum gibt es bei Sozialhilfe nicht, jede Überweisung ist quasi ein neuer Bescheid. Demgemäß müßte der Jahrreswert die Grundlage für die Berechnung der "Beschwer" für die Berufungssumme sein, also monatlich 62,50 €.

                                              Bei schwierigen Fragen kann das SG aber auch bei weniger als 750 € die Berufung zulassen.


                                              Mein Fazit es sieht garnicht soooooo schlecht aus was das Klagen betrifft.

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Nach der Protokollnotiz
                                                Seit der Hartz-Reform im Frühjahr bekommen Tausende Behinderte weniger Geld. Die Koalition redet sich heraus, und die Betroffenen können sich kaum wehren. Ein Hausbesuch

                                                Annett Richter ist ein fröhliches Mädchen. Von 42 Jahren. Als Kind erkrankte die Quedlinburgerin nach einer Impfung an Hirnhautentzündung und ist seither geistig behindert. [...]
                                                Als Bund und Länder im Frühjahr die Hartz-Reform aushandelten, wurde auch neu geregelt, wie viel Grundsicherung erwachsenen Behinderten künftig zusteht, die bei ihren Eltern wohnen. Eine „Gemeinheit“, wie die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping meint. Denn den Betroffenen wurde ein Fünftel der Grundsicherung gekürzt. Und das, während alle Welt noch darüber diskutierte, ob fünf Euro Hartz-Erhöhung nun angemessen oder bloßer Hohn seien.

                                                Etwa 37.000 erwachsene Behinderte könnten in die Regelbedarfsstufe 3 fallen, wie viele es tatsächlich sind, ist nicht bekannt. Ende März lag bei den Richters der Bescheid vom Landkreis im Briefkasten: „Unter Berücksichtigung Ihrer geänderten wirtschaftlichen bzw. persönlichen Verhältnisse“, hieß es in dem Schreiben an Tochter Annett, seien die Leistungen der Grundsicherung „neu berechnet“ worden: Statt 217,73 Euro werde man ab April nur noch 145,64 Euro überweisen. Die Verhältnisse der 42-Jährigen hatten sich nicht groß geändert. Der eigentliche Grund für die deutliche Kürzung: die Aufnahme in die Regelbedarfsstufe 3. [...]
                                                Quelle und kompletter Text: der Freitag

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                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  Ausschuss der Menschen mit Behinderungen und Elternausschuss kritisieren Kürzung des Regelsatzes – Abschaffung der Regelbedarfsstufe 3 gefordert

                                                  Auf ihrer gemeinsamen Sitzung haben der Elternausschuss sowie der Ausschuss der Menschen mit Behinderungen die Einführung der Regelbedarfsstufe 3 heftig kritisiert. „Hier wird Menschen Geld genommen, die darauf angewiesen sind", so Otto Lippert – Vorsitzender des Ausschusses Menschen mit Behinderungen und die Vorsitzende des Elternausschusses – Ingrid Koch – ergänzt: „Eltern, die ihre erwachsenen Kinder zu Hause betreuen, werden mit dieser Regelung noch bestraft."

                                                  Zu Jahresbeginn wurde im Rahmen der Änderung des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch die neue Regelbedarfsstufe 3 eingeführt. Sie gilt für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen und trifft damit insbesondere Menschen mit Behinderungen. Sie erhalten statt 364 € nur noch einen Regelsatz von 291 € im Monat. Die LEBENSHILFE Wolfenbüttel hat zu diesem Thema eine Protestbriefaktion gestartet. Die LEBENSHILFE Niedersachsen unterstützt diese Aktion. Die Protestbriefe können auf der Homepage der LEBENSHILFE Niedersachsen heruntergeladen werden. [...]
                                                  Quelle und kompletter Text: Lebenshilfe Niedersachsen

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                                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                    Super.

                                                    Hab mir den Protestbrief heruntergeladen, mit meinen Daten versehen und versandt.

                                                    Bitte alle mitmachen.

                                                    Gruß

                                                    PS. Den Link habe ich auch dem Vorstandsmitglied in der Lebenshilfe Nbg.-Land zugesandt.

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