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Diskussion zur Grundsicherung

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    AW: Diskussion zur Grundsicherung

    Hallo rettesich,

    im September 2014 hatte ich Widerspruch eingelegt. So wie ich die Weisung des BMAS verstehe, braucht es keinen erneuten Brief, weil das Amt die Anweisung erhalten die Differenz bis Jan 2013 rückwirkend auszuzahlen.? Ich habe bis heute nichts vom Amt gehört, vielleicht sollte ich mal nachfragen? Für 2012 und rückwärts erhoffe ich mir nichts.

    Viele Grüße Micha

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      AW: Diskussion zur Grundsicherung

      Hallo Mario und Micha,

      zu den Fristen für Anträge, Widersprüche und Klagen gibt es eine ganz gute Übersicht:
      Das sozialrechtliche Verfahren

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        AW: Diskussion zur Grundsicherung

        Hallo miau,

        laut Anweisung BMAS soll die Differenz bis Jan 2013 rückwirkend ausgezahlt werden. Eine Nachfrage schadet nie...
        http://www.rhoen-grabfeld.de/Soziale...es/Sozialhilfe
        Ob sich der Landkreis analog zur Weisung (bei nicht eingelegtem Widerspruch für den Zeitraum 2011-2012) des BMAS verhält, ist fraglich. Eine Rückfrage bei der Widerspruchsbehörde der Bezirksregierung Ufr. könnte hier Klärung bringen.

        Grüße

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          AW: Diskussion zur Grundsicherung

          Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
          Hallo miau,

          laut Anweisung BMAS soll die Differenz bis Jan 2013 rückwirkend ausgezahlt werden. Eine Nachfrage schadet nie...
          http://www.rhoen-grabfeld.de/Soziale...es/Sozialhilfe
          Ob sich der Landkreis analog zur Weisung (bei nicht eingelegtem Widerspruch für den Zeitraum 2011-2012) des BMAS verhält, ist fraglich. Eine Rückfrage bei der Widerspruchsbehörde der Bezirksregierung Ufr. könnte hier Klärung bringen.

          Grüße
          Bei uns nicht , das teile das LRA dem Gericht schon mit sie wollen auf Weisung vom BMAS warten

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            AW: Diskussion zur Grundsicherung

            Hallo Seti,

            ich nehme an, bei euch will das LRA auf Weisung des BMAS für den Zeitraum 2011 bis 2012 warten.
            Sollte dies der Fall sein, kann euer LRA bis zum Sankt-Nimmerleinstag-Tag warten, da das BMAS für diesen Zeitraum nicht weisungsbefugt ist (Beteiligung des Bundes an den Kosten unter 50 %).

            Grüße

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              AW: Diskussion zur Grundsicherung

              Hallo , ich hab grad mal beim Grundsicherungsamt angerufen und einfach mal nachgefragt
              " sollte der Regelsatz nicht von 80 % auf 100 % angehoben werden ? "
              Antwort ; " Ja ist in Bearbeitung kann noch etwas dauern da ja sehr viel Arbeit " ( so in der Art )
              Nächste Frage von mir " Bekommt man auch eine Nachzahlung wenn man keinen Wiederspruch eingelegt hat ?"
              Antwort ; " Ja "

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                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                Hallo amai,
                habe heute deine Zeilen erst gelesen. Herzlichen Dank.
                Lg Wintersonne

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                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                  Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
                  Hallo Seti,

                  ich nehme an, bei euch will das LRA auf Weisung des BMAS für den Zeitraum 2011 bis 2012 warten.
                  Sollte dies der Fall sein, kann euer LRA bis zum Sankt-Nimmerleinstag-Tag warten, da das BMAS für diesen Zeitraum nicht weisungsbefugt ist (Beteiligung des Bundes an den Kosten unter 50 %).

                  Grüße
                  Richtig die wollen auf Weisung vom BMAS warten , aber ohne uns , es reicht nämlich

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                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                    Hallihallo alle zusammen,

                    aufgrund von Inges Mitzeichnungswürdigen Brief unter “ Gehören wir noch dazu?“ war ich mal auf der Site des BMAS und siehe da:
                    Regelbedarfsstufe 3 = 320,-. Da wirft sich mir die Frage auf, wie wohl Neu-Antragsteller behandelt werden???
                    Gibt es dann automatisch den Höheren Regelsatz oder werden die Leutchen, auch in Unwissenheit der Lage, benachteiligt?
                    Ich traue dem BMAS ja echt alles zu.....

                    Kommentar


                      AW: Diskussion zur Grundsicherung

                      Zitat von alexa Beitrag anzeigen
                      Hallihallo alle zusammen,

                      aufgrund von Inges Mitzeichnungswürdigen Brief unter “ Gehören wir noch dazu?“...



                      Hallo an alle,

                      wer noch mitmachen möchte......

                      http://www.intakt.info/forum/showthr...2393#post62393

                      ......kann bis Freitag noch "unterschreiben".

                      Liebe Grüße
                      Monika

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                        AW: Diskussion zur Grundsicherung

                        Ich bin hier ganz neu im Forum, verfolge jedoch schon lange Zeit die Diskussion und die sehr informativen Beiträge. Aus BW sehe ich jedoch wenig, bin ich denn hier überhaupt richtig ? Jetzt hab ich mal eine Frage: Ich bin kein Mitglied der Lebenshilfe. Kann ich euch dann überhaupt mit meiner Unterschrift etwas nutzen.

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                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                          Hallo Bettina
                          und herzlich Willkommen hier im Forum! Du findest hier, wenn Du möchtest, ganz viele Informationen und offene
                          Ohren, ob Du aus BW bist oder nicht! Wenn Du eine spezelle Frage wegen BW hast, stell sie einfach mal - ich
                          denke, Du wirst Antworten, sicher auch aus BW, erhalten!
                          Wenn Du magst,erzähl doch mal ein bisschen von Dir, am besten in der Vorstellungsrunde.

                          Bei dem Schreiben an die Lebenshilfe kannst Du sicher unterschreiben - Du könntest ja ein zukünftiges Mitglied
                          sein, sofern die LH wieder das tut, was sie früher tat und eigentlich tun sollte: Eine laute Stimme
                          für die Rechte und das Wohl all unserer Kinder sein! !!
                          Zuletzt geändert von alexa; 12.05.2015, 10:31. Grund: Fehlerbehebung

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                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                            Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
                            Hallo an alle,

                            wer noch mitmachen möchte......

                            http://www.intakt.info/forum/showthr...2393#post62393

                            ......kann bis Freitag noch "unterschreiben".

                            Liebe Grüße
                            Monika
                            DANKE ! Bin anscheinend zu doof, um einen Link zu setzen....
                            Zuletzt geändert von alexa; 11.05.2015, 19:23. Grund: Größe geändert

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                              AW: Diskussion zur Grundsicherung

                              Zitat von alexa Beitrag anzeigen
                              Bei dem Schreiben an die Lebenshilfe kannst Du sicher unterschreiben - Du könntest ja ein zukünftiges Mitglied
                              sein, sofern die LH wieder das tut, was sie früher tat und eigentlich tun sollte: Eine laute Stimme
                              für die Rechte und das Wohl all unserer Kinder sein! !!
                              Oder ein ehemaliges Mitglied, falls es so weitergeht

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                                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                Zitat von gero Beitrag anzeigen
                                Oder ein ehemaliges Mitglied, falls es so weitergeht
                                Hallo,

                                wenn es bei der Lebenshilfe bald keine Kehrtwende gibt, wird es wohl bald viele ehemalige Mitglieder geben.

                                Liebe Grüße
                                Monika

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                                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                  Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
                                  Hallo,

                                  wenn es bei der Lebenshilfe bald keine Kehrtwende gibt, wird es wohl bald viele ehemalige Mitglieder geben.

                                  Liebe Grüße
                                  Monika
                                  Das wäre dann ein Statement, welches die Damen und Herren aufhorchen liesse.....

                                  Allerdings ist der Mensch gemeinhin geneigt, an das Gute zu glauben und,
                                  da die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt, auszuharren - mitunter vielleicht sogar
                                  bis zum Sankt - Nimmerleinstag....


                                  Der Verschiebebahnhof der Behindertenverbände hängt m.E. auch mit der Abschaffung der Hauptschulen zusammen.
                                  Nicht jeder ist für mittlere Reife oder Abitur geeignet, also sortiert sich das nach unten: Mehr lernbehinderte Schüler, von denen dann wiederrum die Schwächsten in Förderschulen für ganzheitliche Entwicklung landen und so dann auch den Arbeitspegel ( und den Gewinn!) in den WfbMs erhöhen und plötzlich findet man in den Tagesförderstätten Menschen, die man, wie auch immer, in Arbeit integrieren kann...... und weil das in der Summe so schön anmutet, werden die Schwächsten. der Schwachen mit ihren (Förder-)Bedarfen einfach vergessen....
                                  Zuletzt geändert von alexa; 12.05.2015, 11:34. Grund: Ergänzung

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                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                    Hallöchen in die Runde,

                                    ich habe eine Frage bezüglich der RBS3. Im Juli letzten Jahres hatte ich zur RBS3 einen Überprüfungsantrag gestellt gehabt. Im Oktober erging ein neuer (der letzte) Grundsicherungsbescheid ebenfalls wieder mit der RBS3. Im November hab ich Widerspruch eingereicht gegen diesen Bescheid. In beiden Sachen gab es bis jetzt nur ein Infoschreiben im letzten Jahr dazu, dass man eben die Urteilsbegründung abwartet...

                                    Anfang März 2015 habe ich dann Klage dazu eingereicht in Zusammenhang noch wegen einer anderen Geschichte aus 2013 wegen nicht gezahlter Unterkunftskosten. Ich hatte jetzt ein kurzes Gespräch mit dem meinen neuen Anwalt, dabei hatte ich ihm von der BMAS Anweisung vom 31.03.2015 berichtet. Er hat mir jedoch irgendwie wenig Hoffnung bereitet, weil ich ihm von der vorrübergehenden finanziellen Gleichstellung zur RBS1 berichtete. Er meinte, dass es schwierig wird vor Gericht dann noch die RBS1 durchzusetzen, weil irgendwie das "Rechtsbedürfnis" dafür fehlen würde aufgrund der finanziellen Gleichstellung. So hab ich es irgendwie verstanden...

                                    Gibt es bei euren Anwalten, bei dennen die auch Klagen eingereicht haben ebenfalls solche bedenken dazu?

                                    Von ein paar betroffenen Familien hier bei uns weiß ich, dass einige schon ihre Nachzahlung Ende April erhalten haben, aber eben auch ohne die 4 % Verzinsung. Meine 2. Frage: Bei der Verzinsung gibt es ja keine Zinseszins, die Nachzahlungssumme wird nur mit 4% verzinst oder?

                                    LG David
                                    Zuletzt geändert von David; 12.05.2015, 19:09.

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                                      AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                      Hallo David,

                                      schau mal hier gibt es immer aktuelle Infos zu dem Thema:

                                      https://elerbeki.wordpress.com/

                                      In diesem Musterwiderspruch steht auch etwas zur Verzinsung:
                                      https://elerbeki.wordpress.com/2015/...r-widerspruch/

                                      Liebe Grüße
                                      Monika

                                      Kommentar


                                        AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                        heute kam der Bescheid, dass meine Tochter rückwirkend ab 2013 der Regelbedarfsstufe 1 angehört. Die Nachzahlung erhält sie demnächst. Unser Landratsamt hat nun von sich aus reagiert.

                                        Ich bin euch, die dafür gekämpft haben, sehr dankbar.
                                        (Vielleicht sollten wir einen eigenen Verein gründen, wenn die LH das alles so wenig interessiert. )

                                        Viele Grüße Micha

                                        Kommentar


                                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                          Hallo Micha,
                                          steht in dem Bescheid wirklich die Regelbedarfsstufe 1 oder Regelbedarfsstufe 3 zzgl Mehrbedarf bis zur Höhe der Regelbedarfsstufe 1?
                                          Zuletzt geändert von Inge; 12.05.2015, 18:32.

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                                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                            Hallo David,

                                            Zitat von David Beitrag anzeigen
                                            Ich hatte jetzt ein kurzes Gespräch mit dem meinen neuen Anwalt, dabei hatte ich ihm von der BMAS Anweisung vom 31.03.2015 berichtet. Er hat mir jedoch irgendwie wenig Hoffnung bereitet, weil ich ihm von der vorrübergehenden finanziellen Gleichstellung zur RBS1 berichtete. Er meinte, dass es schwierig wird vor Gericht dann noch die RBS1 durchzusetzen, weil irgendwie das "Rechtsbedürfnis" dafür fehlen würde aufgrund der finanziellen Gleichstellung. So hab ich es irgendwie verstanden.
                                            Monika hat dir ja bereits zwei Links mit weiteren Infos eingestellt. In dem Musterschreiben kannst du auch die Ablehnungsbegründung für diesen "Kuhhandel" nachlesen.

                                            In einem Urteil des SG Detmold heißt es:
                                            Es muss typisierend bei familienhaftem Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen, gerade auch beim Zusammenleben von Eltern mit ihren behinderten erwachsenen Kindern, davon ausgegangen werden, dass die hilfebedürftige Person der Regelbedarfsstufe 1 unterfällt, ergänzt durch die gesetzliche Vermutungsregelung des § 39 Satz 1, 1. Halbsatz SGB XII.
                                            da steht nicht Regelbedarfsstufe 3 plus abweichender Regelbedarf "zur Wahrung des Rechtfriedens" (Zitat aus einem Schreiben des BMAS).


                                            Von ein paar betroffenen Familien hier bei uns weiß ich, dass einige schon ihre Nachzahlung Ende April erhalten haben, aber eben auch ohne die 4 % Verzinsung.
                                            zum Thema Verzinsung gibt es eine zusätzliche Info zu einem der BSG-Urteile:

                                            Die Beteiligten haben sich auf die Zahlung von Zinsen in Höhe von 972,09 Euro verglichen, nachdem das Gericht auf Folgendes hingewiesen hat:

                                            Entgegen der Ansicht des LSG scheitert ein Zinsanspruch nicht mit dem Argument, für seine Entstehung sei auf den Zeitpunkt des Überprüfungsantrags bzw die Entscheidung über den Nachzahlungsanspruch abzustellen, dessen Fälligkeit aufgrund der Bestandskraft der früheren Bewilligungsbescheide über die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsleistungen) bis zur Nachbewilligung entfallen war; jedoch ergibt sich der Anspruch aus § 44 Abs 1 SGB I iVm § 44 Abs 4 SGB X. Nach letzterer Vorschrift sind Sozialleistungen für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor der Rücknahme eines zurückgenommenen Verwaltungsaktes zu erbringen. Auch wenn es sich bei den Zinsen nicht um Sozialleistungen iS des § 11 SGB I handelt, so teilt doch der Zinsanspruch als gegenüber dem Hauptanspruch akzessorische Nebenleistung dessen rechtliches Schicksal. Mangels bestandskräftiger Bescheide über die Zinsansprüche selbst bedurfte es insoweit keiner zusätzlichen Aufhebung nach § 44 Abs 1 SGB X. Bei der Anwendung des § 44 SGB I war entgegen der Ansicht des LSG damit für den Zeitpunkt des Zinsbeginns nicht auf den Überprüfungsantrag betreffend die Hauptleistung bzw die Entscheidung hierüber abzustellen, sondern auf die frühere Fälligkeit nach dem ersten Antrag auf Grundsicherungsleistungen ‑ auch für Folgezeiträume ‑ im ursprünglichen Verwaltungsverfahren.

                                            SG Duisburg - S 52 SO 178/11 -
                                            LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 SO 479/12 -
                                            Bundessozialgericht - B 8 SO 17/13 R -
                                            Quelle: bundessozialgericht (unter Nr. 3)

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                                              AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                              An alle,
                                              die mittlerweile die neuen Bescheide mit der erhöhten RBS 3 erhalten haben: Wie alt sind eure Kinder denn -
                                              über 25 oder auch darunter??? Die erlassenen Bescheide, die mir bekannt sind, haben bisher nur über 25 jährige erhalten

                                              Zitat von miau;62436[B
                                              ]heute kam der Bescheid, dass meine Tochter rückwirkend ab 2013 der Regelbedarfsstufe 1 angehört.[/B]
                                              Hallo Micha,
                                              steht in dem Bescheid tatsächlich, das Deine Tochter der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet wird???
                                              Das wäre ja echt super und ein Sieg auf der ganzen Linie - ich befürchte aber, das auch in diesem
                                              Bescheid nur steht, das sie Leistungen gemäß der Regelbedarfsstufe 1 erhält und diese dann auch rückwirkend.
                                              Vermutlich gibt es auch noch ne Befristung - und das alles im schönsten Amtsdeutsch!

                                              Ich würde mich aber so sehr für euch freuen, wenn es wirklich die RBS 1 wäre.....

                                              Kommentar


                                                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                Zitat von alexa Beitrag anzeigen
                                                Hallihallo alle zusammen,

                                                aufgrund von Inges Mitzeichnungswürdigen Brief unter “ Gehören wir noch dazu?“.....



                                                Hallo an alle,

                                                Jede Unterschrift zählt...

                                                https://elerbeki.wordpress.com/2015/...g-lebenshilfe/

                                                also...wer noch mitmachen möchte......

                                                http://www.intakt.info/forum/showthr...2393#post62393

                                                ......kann bis Freitag noch "unterschreiben".

                                                Liebe Grüße
                                                Monika

                                                Kommentar


                                                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                  Hallo Inge,

                                                  Es heißt:
                                                  RBS 3 (mit Betrag nach RBS 1).

                                                  1. Bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die RBS´n neu ermittelt, wird erwachsenen Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel SBG XII ... RBS 3 zugeordnet.

                                                  2. Bei diesen Personen ist, sofern sie außerhalb von stationären Einrichtungen leben, eine abweichende Regelfestsetzung vorzunehmen, bei der an die Stelle des sich nach RBS 3 ergebenden Betrages der sich an RBS 1 ergebende Betrag tritt.

                                                  Meinst du dies?
                                                  Dann ist es wohl nur eine Gleichstellung an die 1.

                                                  Liebe Grüße Micha

                                                  Kommentar


                                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                    Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
                                                    Hallo an alle,

                                                    Jede Unterschrift zählt...

                                                    https://elerbeki.wordpress.com/2015/...g-lebenshilfe/

                                                    also...wer noch mitmachen möchte......

                                                    http://www.intakt.info/forum/showthr...2393#post62393

                                                    ......kann bis Freitag noch "unterschreiben".

                                                    Liebe Grüße
                                                    Monika
                                                    Letzte Chance, noch mitzumachen - immernoch zählt jede Unterschrift !!!
                                                    Morgen früh (Sa.) geht die Post dann ab
                                                    Also: Wenn nicht jetzt, wann dann?

                                                    PRIVATE. NACHRICHT (PN) mit Name und Wohnort an Inge. (siehe z.B.weiter unten)
                                                    genügt oder über elerbeki: Zum Lesen dort (1. Link oben) müßt ihr nicht registriert sein!
                                                    Beide Links zum Schreiben an die Lebenshilfe siehe oben...
                                                    Zuletzt geändert von alexa; 15.05.2015, 19:14. Grund: Schriftgröße

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