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    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

    Hallo rettesich,

    ich habe Frau Wölfles Kontaktformular schon benutzt und ihr Passendes geschrieben. Das ist ja an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten!


    Wird nichts bringen, ich weiß, aber ich habe mein "Mütchen gekühlt"......

    @ gero

    Es war einzig und allein der Erfolg engagierter Eltern- alle anderen mussten doch erst zum Jagen getragen werden- Lebenshilfe, VDK und wer auch immer noch, um am Erfolg teilhaben zu wollen, jetzt aus der Ecke gekrochen kommt.

    Erfolg ist es auch erst dann, wenn unsere Kinder die Regelbedarfstufe 1 erhalten- ohne wenn und aber....da kommen wir auch noch hin.

    LG
    susemichel

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      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

      Zitat von susemichel Beitrag anzeigen
      Hallo rettesich,

      ich habe Frau Wölfles Kontaktformular schon benutzt und ihr Passendes geschrieben. Das ist ja an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten!


      Wird nichts bringen, ich weiß, aber ich habe mein "Mütchen gekühlt"......


      LG
      susemichel
      Hallo Susanne,

      wäre abgeordnetenwatch nicht besser :

      Der öffentliche Dialog schafft Transparenz und sorgt für eine Verbindlichkeit in den Aussagen der Politiker. Denn alles ist auch Jahre später noch nachlesbar.

      https://www.abgeordnetenwatch.de/ueber-uns

      http://www.abgeordnetenwatch.de/sabi...0.html#q347570

      http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_j...7.html#q411037

      Liebe Grüße
      Monika

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        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG


        Beim Parlamentarischen Abend 2015 der Lebenshilfe-Bundesvereinigung in Berlin zeigten vier herausragende Politikerinnen gemeinsam, wie wichtig ihnen die Belange von Menschen mit Behinderungen sind.
        Parlamentarischer Abend der Lebenshilfe in Berlin

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          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

          Es ist so widerlich wie sich so einige Hoheiten nunmehr Feiern lassen und die Umsetzung als ihren Erfolg verbuchen lassen. Es widert mich an!

          Wie geht Ihr denn nun mit der Nachzahlung der Vergangenheit um?

          Liebe Grüß,
          Anke

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            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

            Hallo Anke,

            am nächsten Dienstag werden weitere Verfahren zur RBS 3 vor dem BSG verhandelt. Ich bin gespannt, wie diese ausgehen und begründet werden. Aber wir werden ziemlich sicher weder die Widersprüche noch die Klagen zurücknehmen, sondern alles durchziehen.

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              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

              Zitat von Anke Beitrag anzeigen
              Es ist so widerlich wie sich so einige Hoheiten nunmehr Feiern lassen und die Umsetzung als ihren Erfolg verbuchen lassen. Es widert mich an!

              Wie geht Ihr denn nun mit der Nachzahlung der Vergangenheit um?

              Liebe Grüß,
              Anke


              Hallo Anke,

              wir haben für alle ruhend gestellte Widersprüche und für den aktuellen Grundsicherungsbescheid/2015 rechtsmittelfähige Bescheide angefordert und auf diese warten wir nun....

              ---------------------------------------------------------------------------------------------------
              Von Gisela Maubach
              Freitag, 20. März 2015 00:21


              ....Wir haben für die Regelbedarfsstufe 1 gekämpft - und nicht dafür, dass einige Politiker sich jetzt mit einer hübschen Fassade schmücken dürfen.

              Von den Fallbeispielen, die in Report Mainz vorgestellt wurden, wird niemand die Regelbedarfsstufe 3 akzeptieren (ebenso wie zahlreiche andere Eltern), so dass die laufenden Verfahren fortgesetzt werden, bis die BSG-Entscheidung umgesetzt wird.

              Kompletter Text:
              http://www.kobinet-nachrichten.org/d...t.htm#comments
              ---------------------------------------------------------------------------------------------------

              ....außerdem wie ReniTenz ja schon schrieb entscheidet nächste Woche Dienstag das BSG ja nochmal erneut zur gleichen Rechtsfrage.

              Erst nachdem Report Mainz am 17:03.2015 ab 6:00 Uhr eine Pressemeldung mit ihren Recherchen veröffentlicht hat wird plötzlich, blitzschnell am gleichen Vormittag vom BMAS reagiert.

              http://www.swr.de/report/doppelte-be...7fm/index.html

              Was mögen diese "unfreiwilligen" Versprechungen vom BMAS wohl wert sein...????...die BSG-Entscheidung vom 23.07.2014 wird so jedenfalls nicht umgesetzt.

              Das sagt Corinna Rüffer dazu:
              http://www.corinna-rueffer.de/pm-regelbedarfsstufe-3/


              Liebe Grüße
              Monika
              Zuletzt geändert von werner62; 20.03.2015, 08:56.

              Kommentar


                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                Hallo ReniTenz,

                stelle den Link BSG nachfolgend ein:
                http://www.bsg.bund.de/DE/03_Presse/...tml?nn=3461722

                Sozialausschuss Bundestag:
                http://www.bundestag.de/blob/364822/..._2015-data.pdf

                Nachtrag, bin mir nicht sicher, ob bereits gepostet
                http://opposition24.de/schaem-dich-n...er-behinderte/

                Grüße
                Zuletzt geändert von rettesich; 20.03.2015, 18:50.

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                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                  Hallo,

                  wie ist das denn jetzt mit der Nachzahlung?
                  umgeht man es jetzt weil es erst 2016 / 17 neu berechnet wird?
                  oder können wir mit einer Nachzahlung rechnen?

                  Kommentar


                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                    Hallo zusammen, ich bin neu im Forum. Wir haben einen 20 jährigen autistischen Sohn mit Pflegestufe 2. Auch wir haben gegen den Bescheid der Grundsicherung Widerspruch eingelegt und auch einen Überprüfungsantrag gestellt. Unsere zuständige Sachbearbeiterin musste unsere Akte an die Abteilungsleitung geben. Heute bekamen wir einen Ablehnungsbescheid vom 18.3.15. Uns bleibt nur noch zu klagen. Wer hat hier schon Erfahrungen? Ohne Anwalt ist es sicher nicht ratsam? Für Rückmeldungen bin ich sehr dankbar. Viele Grüße Birgit

                    Kommentar


                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                      Hallo Birgit,
                      herzlich willkommen hier bei Intakt

                      Wie ReniTenz schon geschrieben hat, wird das BSG am Dienstag erneut Urteile zu der Regelbedarfsstufe 3 sprechen. In den Pressemitteilungen stehen in den meisten Fällen auch Teile der Begründung. Dann kannst Du Dich entscheiden, wie Du vorgehen willst.

                      Kommentar


                        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                        Hallo Inge,
                        danke für deine Info. Wir werden es beobachten. Wollen uns Regelbedarfsstufe 3 nicht gefallen lassen.
                        Viele Grüße
                        Birgit

                        Kommentar


                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                          Hallo an alle,

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                          Auch jetzt noch setzt die CDU/SPD-geführte Bundesregierung nicht die Urteile des BSG in einer entsprechenden Gesetzesänderung des SGB XII um, wonach Menschen mit Behinderung im Haushalt der Eltern etc. die Regelstufe 1 zusteht.

                          Die Personen werden weiterhin in der Regelstufe 3 belassen.

                          Aber die Ministerin sieht sich auf Grund des Drucks und der Zunahme der Klagen gezwungen, die finanzielle Differenz zwischen der Stufe I und Stufe III zu gewähren – ohne die erforderliche Rechtssicherheit zu schaffen.


                          Dies soll erst im Jahre 2017, wenn die Regelsätze neu konzipiert werden sollen, geschehen.

                          „Es kann nicht sein, dass bei Erwachsenen, die voll erwerbsgemindert sind und die zum Beispiel noch bei ihren Eltern wohnen, automatisch angenommen wird, sie trügen nicht zur Haushaltsführung bei. Auf Grundlage dieser Annahme werden sie aber auch weiterhin der Regelbedarfsstufe 3 zugeordnet. Das muss sich ändern! Ob die Bundesregierung die Benachteiligung dieser Personengruppe wirklich dauerhaft beheben möchte, werden wir weiterhin aufmerksam verfolgen“, sagt Anita Parker, Vorstandssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen des Kreisverbandes Mönchengladbach.

                          Kompletter Text:
                          http://www.bz-mg.de/aus-dem-umland-n...schen-auf.html

                          ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Liebe Grüße
                          Monika

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                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                            Was passiert, wenn ein Urteil ignoriert wird

                            [...] Auf Nachfrage bestätigt ein Sprecher des Nahles-Ministeriums lediglich, dass das weitere Vorgehen derzeit mit den beteiligten Ressorts abgestimmt werde. „Es ist beabsichtigt, bis Ende März 2015 zu diesem Sachverhalt eine Entscheidung zu treffen.“ In der kommenden Woche steht das Thema im Sozialausschuss des Bundestags auf der Tagesordnung. Wie gesagt: Es bewegt sich etwas. Ob die SPD-Ministerin den CDU-Finanzminister überzeugen kann, wird sich zeigen.

                            Margot Stark will trotzdem vor Gericht gehen. Zur Sicherheit. „Woher will ich denn wissen, wie das neue Gesetz aussieht und wann es in Kraft tritt“, sagt sie. Es gehe schließlich auch um Leistungen aus früheren Jahren. Dem Ablehnungsbescheid hat sie schon widersprochen. Wenn bis April nichts passiert, legt sie Klage ein.
                            Quelle und kompletter Text: Aachener Zeitung

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                              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                              Hallo zusammen,

                              im Anhang ist das neue Rundschreiben des BMAS vom 18. März 2015

                              BMAS_März_2015.pdf

                              Kommentar


                                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                Hallo Inge,

                                herzlichen Dank für die Übermittlung des Rundschreibens vom 18.03.2015.
                                Nach erster Durchsicht stellt sich zunächst die Frage, wie hinsichtlich des Zeitraums 01.01.2011 bis einschließlich 31.12.12 zu verfahren ist (2011 16 %, 2012 45 %, 2013 75 %, volle Übernahme der Kosten durch den Bund ab 2014).
                                Werden die Landessozialbehörden für diesen in Frage stehenden Zeitraum eine analoge Verfahrensweise anordnen ?
                                Fragen über Fragen.......
                                Wie schon bekannt: "Den Letzten (also uns) beißen die H...."
                                Letzten Endes wäre es besser gewesen, das BSG hätte diesen ganzen Kuddelmuddel dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

                                Zur Erheiterung folgendes Zitat: "Sofern durch die Nachzahlung nach Nummer 2 .........."

                                Grüße
                                Zuletzt geändert von rettesich; 21.03.2015, 18:03.

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                                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                  Hallo miteinander,

                                  das komplette Vorgehen des BMAS ist Bauernfängerei. Monatelang wird das Thema totgeschwiegen, dann wird auf Druck der Eltern und der Öffentlichkeit ein Vorschlag gemacht, der nichts, aber auch gar nichts, mit der Umsetzung der BSG-Urteile zu tun hat. Ich glaube, uns soll das Recht unserer Kinder auf Anerkennung der Regelbedarfsstufe 1 mit einem gnädigen Almosen (abweichende Regelsatzfeststellung) abgekauft werden.
                                  Pfui Teufel

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                                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                    Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                                    Hallo zusammen,

                                    im Anhang ist das neue Rundschreiben des BMAS vom 18. März 2015

                                    [ATTACH]952[/ATTACH]


                                    Hallo an alle,

                                    ------------------------------------------------------------------------------------------------

                                    in dem BMAS-Rundschreiben vom 18. März 2015 steht, das das Ministerium weiterhin an seiner bisherigen Rechtsauffassung zu den BSG Entscheidung wie es im Rundschreiben vom 16. Februar 2015 mitgeteilt hat, festhält.....!?

                                    In dem Rundschreiben vom 16. Februar 2015 hat das BMAS u.A. mitgeteilt:

                                    ..."Die Regelbedarfsstufe 3 stellt entgegen der Ansicht des erkennenden Senates keine behinderungsbedingte Diskriminierung dar. § 8 Absatz 1 Nummer 3 RBEG knüpft gerade nicht an
                                    das Vorliegen einer Behinderung an...

                                    ..."dd) Keine Benachteiligung behinderter Menschen durch Regelbedarfsstufe 3
                                    Anders als der erkennende Senat geht das BMAS nicht davon aus, dass die Regelbedarfsstufe
                                    3 Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderteneigenschaft diskriminiert"...

                                    ..."Soweit außerhalb von stationären Einrichtungen im Ergebnis überwiegend Menschen mit Behinderungenvon der Regelbedarfsstufe 3 betroffen sein sollten, kann daraus keine behindertenspezifische Benachteiligung konstruiert werden"...

                                    ..."Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist aufgrund der vorstehenden Gründe der
                                    Auffassung, dass der erkennende Senat am Maßstab der jüngsten Rechtsprechung des
                                    Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 1 BvR 2142/11) mit seiner
                                    einschränkenden Auslegung die Grenzen der verfassungskonformen Auslegung überschritten
                                    hat"...

                                    Komplettes Rundschreiben 16. Februar 2015:
                                    http://www.harald-thome.de/media/fil...ben-2015_3.pdf


                                    Also dieser Meinung ist das BMAS jetzt auch noch
                                    ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                    Wie soll man nun diese Presse-Mitteilungen von der SPD verstehen:

                                    ...Der nun bekannt gewordenen Entscheidung des Bundessozialministeriums gingen mehrere Urteile des Bundessozialgerichts voraus. Seinen Urteilen nach verstößt die bislang erfolgte Kürzung der Sozialhilfe gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention.


                                    Kompletter Text:
                                    http://michael-thews.de/2015/03/19/m...behinderungen/

                                    Und hier:
                                    http://www.kobinet-nachrichten.org/d...%BC%C3%9Ft.htm


                                    Liebe Grüße
                                    Monika

                                    Kommentar


                                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                      Hallo miteinander,

                                      wenn man bei kobinet den Kommentar von Gisela Maubach (Sonntag, 22. März 2015 22:27 Uhr) liest, kann man die Haken und Ösen des BMAS-Vorschlages sehr gut erkennen.

                                      Kommentar


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                                        Hallo zusammen,

                                        Kleine Anfrage
                                        Der Abgeordneten Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, … und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                        Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe drei
                                        Angehängte Dateien

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                                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                          Hallo an alle,

                                          ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                          Der 8. Senat des Bundessozialgerichts wird sich in den Verfahren B 8 SO 5/14 R und B 8 SO 9/14 R am Dienstag, dem 24. März 2015, um 13.00 Uhr und 14.00 Uhr, im Weißenstein-Saal nach seinen Entscheidungen vom 23. Juli 2014 erneut damit zu befassen haben, ob beziehungsweise wann erwerbsunfähige volljährige behinderte Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ‑ Sozialhilfe ‑ (SGB XII) erhalten und bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil leben

                                          Kompletter Text:
                                          http://www.bsg.bund.de/DE/03_Presse/...tml?nn=3461722

                                          ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                          Liebe Grüße
                                          Monika

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                                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                            BSG hält an seiner Rechtsprechung fest:
                                            Medieninformation 6/15
                                            http://juris.bundessozialgericht.de/...88&pos=0&anz=6

                                            Zitat:
                                            "Betont wurde, dass Ermittlungen zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer gemeinsamen Haushaltsführung nur bei qualifiziertem Vortrag des Sozialhilfeträgers zum Fehlen der Fähigkeit des behinderten Menschen an einer gemein-samen Haushaltsführung auch unter entsprechender Anleitung zulässig sind und Eigenständigkeit nicht mit Eigeninitiative gleichzusetzen ist. Bereits in den Urteilen vom 23. Juli 2014 ist ausgeführt worden, dass typisierend davon auszugehen ist, dass Eltern ihrer Verpflichtung zur Förderung des behinderten Menschen und Anleitung im Rahmen seiner Fähigkeiten nachkommen; insoweit handelt es sich nicht um eine widerlegbare Vermutung."
                                            Zuletzt geändert von rettesich; 24.03.2015, 16:04.

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                                              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                              Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
                                              BSG hält an seiner Rechtsprechung fest:
                                              Medieninformation 6/15
                                              http://juris.bundessozialgericht.de/...88&pos=0&anz=6

                                              Zitat:
                                              "Betont wurde, dass Ermittlungen zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer gemeinsamen Haushaltsführung nur bei qualifiziertem Vortrag des Sozialhilfeträgers zum Fehlen der Fähigkeit des behinderten Menschen an einer gemein-samen Haushaltsführung auch unter entsprechender Anleitung zulässig sind und Eigenständigkeit nicht mit Eigeninitiative gleichzusetzen ist. Bereits in den Urteilen vom 23. Juli 2014 ist ausgeführt worden, dass typisierend davon auszugehen ist, dass Eltern ihrer Verpflichtung zur Förderung des behinderten Menschen und Anleitung im Rahmen seiner Fähigkeiten nachkommen; insoweit handelt es sich nicht um eine widerlegbare Vermutung."





                                              Hallo an alle,

                                              dazu hat Gisela Maubach bei Kobinet einen Kommentar geschrieben:

                                              Dienstag, 24. März 2015 17:10
                                              http://www.kobinet-nachrichten.org/d...t.htm#comments

                                              Liebe Grüße
                                              Monika

                                              Kommentar


                                                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                Hallo an alle,

                                                ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                                                Regelbedarfsstufe 3 abschaffen

                                                Berlin (kobinet) Die Grünen im Bundestag sind der Meinung, die Regelbedarfsstufe 3 sollte abgeschafft werden....

                                                Kompletter Text:
                                                http://www.kobinet-nachrichten.org/d...abschaffen.htm

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                                                Liebe Grüße
                                                Monika

                                                Kommentar


                                                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                  Hallo zusammen,

                                                  mit Erlaubnis von Gisela Maubach stelle ich folgende Info ein. Den Text verteile ich wegen der Überlänge auf zwei Beiträge.

                                                  Teil 1


                                                  Folgende Stellungnahme darf gerne für Kontakte mit Politikern verwendet werden, die noch Einfluss nehmen können, bevor das BMAS seine geplante Weisung erlässt. Mit Schreiben vom 18. März wurde den Ländern Gelegenheit gegeben, zu einer entsprechenden Weisung Stellung zu nehmen - und zwar bis 27. März.
                                                  Diejenigen Betroffenen, die mir bekannt sind, sind wild entschlossen, weiterhin für die Regelbedarfsstufe 1 zu kämpfen - und daher nun diese Stellungnahme:


                                                  Am vergangenen Mittwoch war die Umsetzung der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3 im SGB XII (B 8 SO 14/13 R) vom 23.07.2014 Tagesordnungspunkt 1 bei der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag.
                                                  Die Berichterstattung durch das BMAS enthält teilweise unzutreffende Darstellungen:
                                                  Es wird beispielsweise erklärt, dass „die Sozialgerichte bis hin zu allen Landessozialgerichtsentscheidungen“ davon ausgegangen wären, „dass für die Zuordnung zu den Regelbedarfsstufen 1 und 3 maßgeblich ist, ob eine Person den Haushalt selbst führt oder in einem Haushalt lebt, der von einer anderen Person (oder von zwei anderen Personen) geführt wird“.
                                                  Hierzu ist zu erwähnen, dass bereits die Vorinstanz der betreffenden BSG-Entscheidung im Sinne der behinderten Klägerin entschieden hat. Das Sozialgericht Detmold, welches die Sprungrevision zugelassen hatte, erklärte im Urteil S 16 SO 27/13 vom 23.05.2013 bereits folgendes:

                                                  (Zitat-Anfang) „Im Hinblick auf die im SGB II normativ-typisierend unterstellten Kosten einer Haushalts-ersparnis lässt sich ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung der Leistungsempfänger des SGB II und des SGB XII weder den Gesetzesmaterialien entnehmen noch ist er sonst erkennbar. Insbesondere findet sich ein sachlicher Grund nicht in dem Umstand, dass die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende grundsätzlich erwerbsfähig i. S. des § 8 SGB II sind. Die Annahme einer Haushaltsersparnis in bestimmten Konstellationen des Zusammenlebens hat keinen Bezug zur Erwerbsfähigkeit. . . .
                                                  Nach Maßgabe des Gleichheitssatzes gem. Art. 3 GG und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen dem SGB II und dem SGB XII können daher Einsparungen bei gemeinsamen Haushalt nur angenommen werden, wenn die zusammenlebenden Personen eine Bedarfsgemeinschaft i. S. des SGB II oder eine Einsatzgemeinschaft i. S. des § 19 Abs. 1 SGB XII bilden.
                                                  An dieser Rechtsprechung des BSG ist nach Auffassung der Kammer auch nach der Neuregelung zum 01.01.2011 in § 27a SGB XII und der Anlage zu § 28 SGB XII festzuhalten, denn in der Sache hat sich die Rechtslage nicht geändert. . . .

                                                  Kommentar


                                                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                    Teil 2

                                                    Der Gesetzgeber war sich darüber bewusst, dass die Regelbedarfsstufe 3 weiterhin eine Ungleichbehandlung von Leistungsbeziehern nach dem SGB XII gegenüber solchen nach dem SGB II mit sich bringt, da diese ab Vollendung des 25. Lebensjahres generell Anspruch auf den vollen Regelsatz haben. . . .
                                                    Die Regelbedarfsstufe 3 bringt eine Ungleichbehandlung mit sich, da die Leistungen für haushaltsangehörige Leistungsberechtigte nach dem SGB XII ab Vollendung des 25. Lebensjahres im Vergleich zum SGB II geringer sind. Eine solche Absenkung der Leistungen ließe sich nur dadurch rechtfertigen, dass bei ihnen generell ein geringerer Bedarf ermittelt worden wäre. Dies ist indes nicht der Fall, denn die Regelbedarfsermittlung nach § 28 SGB XII unterscheidet nicht zwischen erwerbsfähigen und erwerbsunfähigen Personen.“ (Zitat-Ende)

                                                    Diese deutlichen Zitate des SG Detmold (als Vorinstanz der thematisierten BSG-Entscheidung) zur Ungleichbehandlung machen deutlich, dass das BMAS bei seiner Berichterstattung entscheidende Argumente für (!) eine Umsetzung der BSG-Entscheidung verschweigt, indem es eben diese Ungleichbehandlung von behinderten Menschen gegenüber nichtbehinderten bei gleicher Stellung innerhalb des Haushalts mit keinem Wort erwähnt.
                                                    Während das BSG entschieden hat, zu welcher Regelbedarfsstufe behinderte Menschen zuzuordnen sind, die in einer WG oder im Haushalt der Eltern leben, erklärt das BMAS, dass es anerkennen würde, „dass das BSG verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelbedarsstufe 3 hat“.
                                                    Gegen die Regelbedarfsstufe 3 als solche hat das BSG aber gar nicht geurteilt, sondern nur gegen eine ungleiche Zuweisung in diese Gruppe.
                                                    Dies ist schon deshalb von Bedeutung, da das Bundesverfassungsgericht bereits am 23. Juli 2014 erklärt hat, „dass der Bedarf einer weiteren erwachsenen Person in einer Höhe von 80 % von dem statistisch ermittelten Bedarf der Alleinstehenden abgeleitet werden darf“ (Absatz 100 im Beschluss des BVerfG – 1 BvL 10/12 – 1 BvL 12/12 – 1 BvR 1691/13).
                                                    Entscheidend ist also die Definition der „Alleinstehenden“, denn gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II ist jede (!) erwerbsfähige Person im Haushalt anderer ab dem 25. Geburtstag „alleinstehend“, wenn sie nicht Partner eines anderen Haushaltsmitglieds ist.
                                                    Daher kann nicht akzeptiert werden, dass Menschen mit Behinderung bei gleicher Stellung im Haushalt niemals als „Alleinstehende“ gewertet werden und bis zum Lebensende in der Regelbedarfsstufe 3 verbleiben sollen.
                                                    Ein „abweichender“ Bedarf, mit dem die Regelbedarfsstufe 3 per Weisung des BMAS aufgestockt werden soll, wäre vorhersehbar befristet bis Ende des Jahres 2016, so dass anschließend erneut eine Benachteiligung von behinderten Menschen beginnen würde.
                                                    Das BMAS erklärt weiterhin, dass auf der Grundlage der aktuellsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die im zweiten Halbjahr 2015 zur Verfügung stehen wird, eine neue Regelbedarfsermittlung durchgeführt wird und dass die neuen Regelbedarfe dann voraussichtlich am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
                                                    Bedenklich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass in dem Gutachten der Ruhruniversität Bochum, welches vom BMAS in Auftrag gegeben wurde und die Grundlage seiner „Berichtspflicht“ bildete, auf Seite 293 folgendes zu lesen ist:
                                                    „Insgesamt muss man daher feststellen, dass eine gezielte Untersuchung des Ausgabenverhaltens von Haushalten mit behinderten Personen mit den Daten der EVS nicht möglich ist.“
                                                    Sucht man dieses Gutachten auf der Seite des BMAS, ist Seite 293 mit dieser entscheidenden Feststellung aber nicht dabei:
                                                    Siehe hier (das Laden dauert etwas): http://www.bmas.de/SharedDocs/Downlo...ublicationFile
                                                    Wenn man dasselbe Gutachten hier lädt, ist es länger, und da findet man dann auch Seite 293, wo das Zitat am Anfang des letzten Satzes steht:
                                                    http://www-stud.uni-due.de/~sgpekied...Uni-bochum.pdf
                                                    Wenn aber eine gezielte Untersuchung des Ausgabenverhaltens von Haushalten mit behinderten Personen mit den Daten der EVS nicht möglich ist, ist es umso unverständlicher, wie das BMAS für eben diesen Personenkreis auf der Grundlage der EVS eine eigene (!) Regelbedarfsermittlung durchführen will, die im Vergleich zu erwerbsfähigen Menschen bei gleicher Stellung innerhalb des Haushalts einfach pauschal um 20 % gekürzt wird.
                                                    Aufgrund der Unmöglichkeit einer eigenen Regelbedarfsermittlung für behinderte Personen auf der Grundlage der EVS, kann keinerlei pauschale Benachteiligung von behinderten gegenüber nicht-behinderten Personen in gleicher Situation akzeptiert werden, so dass nur die Umsetzung der BSG-Rechtsprechung eine Gleichbehandlung ermöglicht, zumal das BSG diese Grundsatzentscheidung gestern nochmal bekräftigt hat.

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