Hallo zusammen,
ein Hinweis auf die aufschlussreichen Kommentare bei
kobinet
Generell kann man immer wieder sagen, dass die Regelbedarfsstufen für
alle gelten. Wieso jemand, der Eingliederungshilfe bezieht, einen abweichenden (natürlich niedrigeren) Bedarf haben sollte, ist - um es mal diplomatisch zu formulieren - nicht nachvollziehbar.
Hallo zusammen,
heute kam mit der Post der Bescheid über die Ablehnung des von mir gestellten Nachprüfungsantrag der gewährten Leistungen für die Zeit vom 02.02.10 bis 31.12.2012.
Diesen hatte ich bereits im Juni 2011 gestellt.
Eine Nachzahlung ab 01.01.13 haben wir bekommen. Gibt es vielleicht ein Musterschreiben für einen Widerspruch.
Habe gelesen das bei einigen ab 2011 bezahlt wurde.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße Hofi

Hallo Hofi,
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https://elerbeki.wordpress.com/2015/...r-widerspruch/
https://elerbeki.wordpress.com/2015/04/08/musterschreiben-zur-umsetzung-der-rechtsprechung-des-bundessozialgerichts-3/