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Diskussion zur Grundsicherung

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    AW: Diskussion zur Grundsicherung

    Hallo Mario,

    wir haben das Musterschreiben von Gisela angepasst und verwendet. Dort ist das mit der Verzinsung ja auch so geschrieben. Also wird das auch so passen.

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      AW: Diskussion zur Grundsicherung

      Zitat von fcmmario Beitrag anzeigen
      Es wäre nett wenn vielleicht jemand so ein kleines Musteranschreiben vefassen könnte,gegen die nichtverzinsung ......

      mfg Mario

      Hallo zusammen,

      lest dazu auch bitte den Beitrag von Inge:

      Gestern 21.07.2015 um 18:48:

      http://www.intakt.info/forum/showthr...3119#post63119

      Liebe Grüße
      Monika

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        AW: Diskussion zur Grundsicherung

        Hallo Zusammen,
        gestern haben wir bescheid bekommen vom Amt das wir neu eingestuft wurden und die Nachzahlung die Tage auf unser konto ist plus Zinsen in höhe von137,33€
        Weiß jemand wie viel % es gibt?
        Ansonsten haben sie alles sehr genau aufgelistet.
        Regelbedarfsfestsetzung
        vom 1.1-31.12.13 Die Abweichende Festsetzung daneben Regelbedarfsstufe 3 dann die differenz und Jahresbeitrag
        das gleiche für 2014 und 2015
        und dann der Mehrbedarf 2013,2014, 2015
        Dann der Satz
        Ich gehe davon aus, dass sich damit ihre Widersprüche und Überprüfungsanträge vom 14.11.14 und 6.2.15 erledigt haben. Falls nicht, bitte ich um entsprechende Mitteilung,damit dann eine Abgabe an den Kreis Unna, Wiederspruchstelle,erfolgen kann.

        ganz ehrlich weiß ich nicht ob diese ganzen summen stimmen.

        wollen wir es mal so hoffen.

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          Hallo Sonni,

          so sieht dass bei uns aus



          und so kannst Du das für die anderen Jahre auch ausrechnen.
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            AW: Diskussion zur Grundsicherung

            Wer hat immer noch keinen Änderungsbescheid ?
            Das Landratsamt Nürnberger Land hat es in 4 Monaten immer
            noch nicht geschafft Änderungsbescheide und Nachzahlungen
            zu erstellen.
            Zuletzt geändert von odin; 01.08.2015, 20:02.

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              AW: Diskussion zur Grundsicherung

              Hallo Odin,

              wir haben am 31.7. einen Änderungsbescheid und die Nachzahlung erhalten.
              Allerdings ohne Verzinsung. Auf meine Rückfrage bezüglich der Verzinzung heißt es, dass eine Verzinsung erst fällig würde, wenn die Nachzahlung nach Bekanntgabe der Gesetzesänderung von Seiten der Ämter zeitverzögert bearbeitet wurde. Aufgrund der aufwändigen Änderung (EDV) ist der Zeitaufwand nicht als verzögert anzusehen. Eine Verzinsung für die vergangenen Jahre gibt es sowieso nicht.
              Habe neben der Sachbearbeitung auch die zuständige Fachstelle im Kreis gesprochen.
              Finde es befremdlich, dass von Bundesland zu Bundesland oder sogar auch von Kreis zu Kreis jeweils anders entschieden wird.

              Ich möchte an dieser Stelle ein liebes DANKE schön an alle Benutzer dieser Diskussion, die mich und auch sicher viele andere Betroffene auf den Laufenden gehalten haben. Ein besonderes DANKE an
              Inge.

              Ach ja....wir wohnen in NRW.

              Liebe Grüße
              Mary
              Zuletzt geändert von Mary71; 02.08.2015, 06:53.

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                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                Hallo Mary,

                zuerst mal ein herzliches Willkommen hier bei Intakt
                Als es bei dem Gespräch in Berlin um die Diskussion zur RBS 3 ging, hatte ich auch aufgeführt, dass es keine einheitliche Umsetzung der Weisung des BMAS gibt. Dass einige die RBS 1 haben, die meisten die RBS 3, dass viele noch keine Nachzahlung haben und dass die Verzinsung sehr unterschiedlich gehandhabt wird (gar keine Verzinsung, teilweise Verzinsung, volle Verzinsung).
                Ulla Schmidt meinte, das sollten wir ihr melden, damit das an das BMAS weitergeleitet wird. Also meldet Vorgehensweisen, die nicht mit der Weisung des BMAS übereinstimmen an Ulla Schmidt und bezieht euch dabei auf das Gespräch am 8. Juli in Berlin.
                Zudem gibt es von Gisela M. einen Musterwiderspruch, der auch das Thema Verzinsung beinhaltet. Den kannst du anpassen und an das Sozialamt schicken.

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                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                  So Antwort bekommen,
                  Was heißt das jetzt im Klartext?Scan0005.jpg
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                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                    Hallo Mario,
                    das ist mal wieder eine neue Variante

                    Du hast Widerspruch eingelegt, weil die Nachzahlung nicht verzinst wurde. Und weil die Verzinsung im Bescheid nicht aufgeführt wird, soll das jetzt als Antrag gelten. Ein "bisschen seltsam" ist das schon.

                    Hattest du auch gegen die Zuordnung zur RBS3 Widerspruch eingelegt oder nur gegen die fehlende Verzinsung?
                    Ich habe mal ein paar Zeilen entworfen - allerdings ohne Gewähr

                    Sehr geehrte .......

                    hiermit fordere ich Sie auf, meinen Ihnen bereits vorliegenden Widerspruch auch in allen Bereichen als WIDERSPRUCH zu bearbeiten und meine Tochter/mein Sohn der Regelbedarfsstufe 1 auf Grundlage der Urteile des Bundessozialgerichts vom 23.07.2014 und 24.03.2015 zuzuordnen.

                    Gemäß § 116a SGB XII sind die Leistungen rückwirkend von Beginn des Jahres, das der Antragstellung vorausgeht, zu erbringen – also ab ***(das Datum einsetzen, ab dem dein Kind die Grundsicherungsleistungen nach RBS3 bekommen hat)*** – und sind laut § 44 SGB I mit vier Prozent zu verzinsen.
                    Hierzu verweise ich auch auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen sowie den Terminhinweis des Bundessozialgerichts vom 18.12.2014 zum Aktenzeichen B 8 SO 17/13 R. Das Bundessozialgericht hat im Wege eines Vergleichs die negative Entscheidung des LSG NRW aufgehoben und somit den Anspruch auf Verzinsung bestätigt.
                    Zuletzt geändert von Inge; 04.08.2015, 09:07.

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                      AW: Diskussion zur Grundsicherung

                      Hallo,
                      ich habe mal wieder eine Frage,falls es nicht hier rein gehört bitte verschieben.

                      Nun zu meiner Frage: Habe ich als rechtlicher Betreuer für meine Tochter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sei es bezahlt(Urlaub etc.) oder unbezahlt.Wenn ich einen Termin beim Rechtsanwalt in Ihren Angelegenheiten habe. Falls ja wo ist das gesetzlich verankert?

                      Danke im vorraus Mario

                      Kommentar


                        AW: Diskussion zur Grundsicherung

                        Hallo zusammen,

                        heute haben wir die Nachzahlung ab 01.04.2011 erhalten, zuzüglich der jeweiligen Mehrbedarfe, zuzüglich Verzinsung ab 04.2011 (minus der schon vor Wochen erhaltenen Abschlagszahlung natürlich). Berechnung ist korrekt- Änderungen kamen in einem Bescheid, nicht in mehreren, wie ich es erwartet hatte.
                        Da unser Sohn seit kurzem in einer eigenen Wohnung in unserer unmittelbaren Nähe wohnt, haben wir die Klage nicht aufrechterhalten (er erhält jetzt sowieso die RBS 1) und dem Klageanerkenntnis der Gegenseite zugestimmt- unter Bedingung der Verzinsung ab erstem Widerspruch/Klageeinreichung in 2011.

                        Ich hoffe, bei Euch allen geht es auch so glatt.

                        LG
                        susemichel

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                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                          Zitat von fcmmario Beitrag anzeigen
                          Hallo,
                          ich habe mal wieder eine Frage,falls es nicht hier rein gehört bitte verschieben.

                          Nun zu meiner Frage: Habe ich als rechtlicher Betreuer für meine Tochter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sei es bezahlt(Urlaub etc.) oder unbezahlt.Wenn ich einen Termin beim Rechtsanwalt in Ihren Angelegenheiten habe. Falls ja wo ist das gesetzlich verankert?

                          Danke im vorraus Mario


                          Hallo Mario,

                          das ist ja ein Ehrenamt:
                          https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuer_(Ehrenamt)

                          Und dazu steht hier:
                          ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                          "Ist der ehrenamtlich Tätige in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, so fragt es sich, inwieweit er einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber auf Freistellung zur Ausübung des Ehrenamtes hat, also auf Sonderurlaub.
                          Einen generellen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um das Ehrenamt ausüben zu können, gibt es nicht. In bestimmten Sonderfällen gibt es jedoch diesen Freistellungsanspruch."

                          Freistellung in der Jugendarbeit
                          Beamte
                          Freistellung zur Pflege von Angehörigen
                          Freistellung zur Fortbildung

                          Kompletter Text:
                          http://www.ehrenamt-deutschland.org/...-freistellung/

                          ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Vielleicht hilft Dir die Info ja weiter...

                          Liebe Grüße
                          Monika

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                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                            Hallo liebe Intakt - Gemeinde ,

                            hiermit melde ich mich zurück und das gleich mit guten Nachrichten:

                            Mein bester B. ist nun der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet !

                            Mein Widerspruch wurde an den Kreisrechtsausschuss (RLP /Neuwied ) zur Entscheidung vorgelegt,
                            in 2 Wochen wäre der Verhandlungstermin gewesen, aber heute rief die Dame Volljuristin an und teilte
                            mir mit:..... das geht überhaupt nicht, die beim Sozialamt haben das BSG - Urteil umzusetzen und da heißt es
                            ausdrücklich Regelbedarfsstufe 1!
                            Allerdings, wo Licht ist, ist auch Schatten: Sie kann keinen Präzedenzfall schaffen und ohne vorangegangenem Urteil muß sie die Verzinsung ablehnend bescheiden.
                            Je nun: Mir ist der Spatz in der Hand deutlich lieber als die Taube auf dem Dach. Ich werde den Teufel tun und
                            Jahre auf einen Prozess beim SG warten - wer weiß, wie sich bis dahin Meinungen und Urteile wieder ändern...

                            Nun kommt es zum Vergleich: Verzicht auf die Verzinsung durch uns, Verzicht auf Klageerhebung gegen
                            die Entscheidung durch das Sozialamt! Damit können wir ganz gut leben denke ich - und zur Verhandlung
                            muss ich nun auch nicht mehr, juhu!
                            Schade nur, das durch den Kreisrechtsausschuss keine Weisungen erteilt werden dürfen - das Gro der
                            Regelbedarfsstufe 3- Bezieher wird leider weiter verschaukelt!

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                              AW: Diskussion zur Grundsicherung

                              .....und da Frau Nahles jetzt schon gewaltig unter Druck gerät, (lt. Radio wird sie, bzw. ihr Ministerium, die Eingliederung der Flüchtlinge in die Arbeitswelt, rund 1,1 Mrd Euro in 2016 kosten), Frau Merkel keine Höchstgrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen die berechtigt Asyl suchen setzen will, die Hartz 4 Sätze um 1 % im kommenden Jahr angehoben werden sollen,.................

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                                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                ....bleibt für behinderte Menschen, für die Frau Nahles eh nicht wirklich Verbesserungen umsetzen will,
                                nun garkeiin Cent mehr über...
                                Zuletzt geändert von alexa; 11.09.2015, 16:09.

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                                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                  „(...) Mir hat einer geschrieben, der arm war, wenn es weniger Flüchtlinge gebe, dann hätte er mehr. Dann habe ich gesagt: So, dann kennen Sie den Bundestag ganz anders als ich. Als wir weniger Flüchtlinge hatten, ging es Ihnen dann besser?
                                  Der antworte der mir: nein.
                                  Dann sage ich: So ist der Bundestag nicht, der verteilt nicht, weil plötzlich weniger Arme da sind, das Geld an die übrigbleibenden Armen. So ist der gar nicht gestrickt.
                                  Dann hat mir einer geschrieben. Ja, aber wenn wir die nicht hätte, dann würden wir ja mehr Geld für Bäder, für Schulen und so weiter.
                                  Wirklich? Hatten wir, als wir weniger Flüchtlinge hatten, mehr Gelder für Bäder und für Schulen?
                                  Dann schrieb er: Nein.

                                  Wissen Sie, was die Illusion ist? Sie schauen zur Seite. Das ist der falsche Blick. Wenn Sie was verändern wollen, wenn Sie mehr soziale Gerechtigkeit herstellen wollen, müssen wir endlich nach oben schauen. Wir müssen das Verhältnis zwischen Reichtum und Armut in unserer und anderen Gesellschaften verändern.“
                                  Aussage von Gregor Gysi während einer Bundespressekonferenz: Huffingtonpost

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                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                    Ja mei, wo er Recht hat, hat er Recht.

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                                      Zitat von zippe Beitrag anzeigen
                                      Aussage von Gregor Gysi während einer Bundespressekonferenz: Huffingtonpost
                                      Ja, ja der Herr Gysi - sicher behält er von seinem Einkommen nur sein persönliches Existenzminimum ( wie hoch auch immer das sein mag!) und verteilt den Rest (wie niedrig auch immer der sein mag!!!) großherzig an Arme und Bedürftige..... Der Mann macht Politik - wie die aussieht, hat man bereits auf der anderen Seite der Mauer gesehen: Alle vom gemeinen Volk hatten gleichviel - nämlich nix!
                                      Aber Herr Gysi hin oder her: Die Flüchtlingskrise wird, hübsch verpackt, das Argument sein, weshalb “momentan keine Gelder für Behindertenbelange fließen können“... denn, wie schon erwähnt, ist ja sowieso kein wirklicher Wille vorhanden, etwas zu tun!
                                      .
                                      Zuletzt geändert von alexa; 11.09.2015, 20:14. Grund: Böswort “Gutmensch“ entfernt

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                                        Hallo Alexa,

                                        Zitat von alexa Beitrag anzeigen
                                        Aber Gutmensch Gysi hin oder her: Die Flüchtlingskrise wird, hübsch verpackt, das Argument sein, weshalb “momentan keine Gelder für Behindertenbelange fließen können“... denn, wie schon erwähnt, ist ja sowieso kein wirklicher Wille vorhanden, etwas zu tun!
                                        wenn das Wort Gutmensch als eine Art Beleidigung benutzt wird, mag ich das gar nicht
                                        Ansonsten kann ich Dir nur Recht geben, denn genau so läuft es: die Flüchtlingskrise wird als Argument missbraucht, um andere Menschen am unteren Rand der sozialen Skala gegeneinander aufzuhetzen.
                                        Ich mag mich aber nicht auf ein Pferd setzen, das mir gesattelt vor die Nase gestellt wird, und in eine Schlacht reiten, die von oben angezettelt wird, um grundsätzliche Missstände zu überspielen.
                                        .

                                        Kommentar


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                                          Hallo zippe,
                                          das Wort “Gutmensch“ ist als Beleidigung definiert - allerdings hast Du recht: Es ist die falsche Wortwahl und ich entschuldige mich hiermit dafür!

                                          Sicher werde auch ich in keine Schlacht reiten, in der meine Gegner arme, erschöpfte Menschen wären, die nur
                                          eines wollen: Leben ohne Terror und Gewalt!
                                          Allerdings rüste ich mein Ross jederzeit, um sozialpolitische Fehlentscheidungen anzugreifen...

                                          Nichts für ungut,

                                          Kommentar


                                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                            Hallo Alexa,

                                            Zitat von alexa Beitrag anzeigen
                                            Allerdings rüste ich mein Ross jederzeit, um sozialpolitische Fehlentscheidungen anzugreifen...
                                            Das hast Du meine Gedanken gut ausgedrückt! Da können wir gemeinsam galoppieren

                                            Zitat von alexa Beitrag anzeigen
                                            Nichts für ungut
                                            Dito

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                                              Und damit das politische Gleichgewicht stimmt, noch eine Aussage von Heiner Geißler: "Wir haben auf der Erde Geld wie Dreck, es haben nur die falschen Leute."

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                                                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                Kommentar von Gisela Maubach auf Kobinet
                                                Montag, 11. Januar 2016 19:30

                                                Höchst bedenklich ist übrigens die Rechtfertigung eines NRW-Sozialgerichts bei der Ungleichbehandlung von behinderten und nicht-behinderten Menschen:

                                                https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...esgb&id=182293

                                                Entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sieht man hier kein Problem mit einer unterschiedlichen Höhe des Existenzminimums ab Vollendung des 25. Lebensjahres bei gleicher Haushaltssituation.

                                                Am Ende des Urteils heißt es wörtlich:

                                                „Diese Ungleichbehandlung ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Fehlen einer Person nämlich gerade aufgrund ihrer Behinderung bestimmte geistige oder körperliche Fähigkeiten, die unerlässliche Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Rechts sind, liegt in der Verweigerung dieses Rechts kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot.“

                                                Im Umkehrschluss stellt sich hier die Frage, welche geistigen oder körperlichen Fähigkeiten vorhanden sein müssen, damit ein Mensch Rechte wahrnehmen darf . . .

                                                Kommentar


                                                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                  Ich bin fassungslos und kann nicht glauben, was ich gelesen habe und noch weniger, dass dies von einem deutschen Gericht formuliert wurde.

                                                  Das macht mich unglaublich wütend!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

                                                  Kommentar


                                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                    Welche geistige Befähigung hat dieser Richter ??????????

                                                    Kommentar

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