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    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

    Eine Information des SWR, die auch die Sendung Report Mainz betrifft


    Trotz Urteil des Bundessozialgerichts
    Behinderte bekommen weniger Grundsicherung


    Behinderte Menschen, die von Angehörigen betreut werden, bekommen nicht die volle Grundsicherung ausgezahlt. Und das, obwohl mehrere Urteile des Bundessozialgerichtes den Betroffenen recht geben. Das Bundessozialministerium stellt sich stur. [...]
    Quelle und kompletter Text: SWR

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      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

      [...] Bundessozialministerin Andrea Nahles war zu keinem Interview mit REPORT MAINZ bereit. Aus einem Rundschreiben an die obersten Landessozialbehörden vom 16. Februar 2015 geht hervor, dass das Bundessozialministerium Ende März abschließend entscheiden will, wie es mit den Urteilen des BSG umgeht. Am kommenden Mittwoch, 18. März 2015, wird das Thema zudem auf der Tagesordnung des Sozialausschusses des Bundestages stehen.
      Quelle und kompletter Text: Report Mainz

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        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

        Hallo an alle,
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        Dienstag, 17.03.2015, 08:47

        80 Euro weniger im Monat

        Nahles verweigert Menschen mit Behinderungen vollen Hartz-IV-Satz


        Kompletter Text:
        http://www.focus.de/finanzen/news/ar...d_4549508.html
        ---------------------------------------------------------------------------------------------------

        Liebe Grüße
        Monika

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          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

          Hallo an alle,

          bei Kobinet gibt auch Infos und Leserbriefe zu dem Thema:

          http://www.kobinet-nachrichten.org/d...g.htm#comments

          Liebe Grüße
          Monika

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            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

            Hallo,

            Der Radiosender "B5 Aktuell" berichtet heute im Zusammenhang mit der Report-Sendung über die Thematik.

            Gruß,

            Daniel

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              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

              Hallo Daniel,

              danke für die Info. Gibt es dazu einen Link? Oder wann war/ist der Bericht?

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                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                Gerade im Netz gefunden: Kürzung wird aufgehoben-Urteil umgesetzt.

                http://www.domradio.de/themen/sozial...-zeigt-wirkung

                und
                http://www.neues-deutschland.de/arti...-gewaehrt.html

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                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                  Abgeschafft wird die Stufe III damit noch nicht
                  ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt?

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                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                    Meldung in den Nachrichten um 14:00 Uhr auf B 1 gehört

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                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                      @gero

                      Immerhin schon mal ein Etappensieg und wir haben doch noch Schwung, wenn's noch nicht passt,oder?

                      Liebe Grüße
                      susemichel

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                        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                        Gerade beim Herrn Hüppe gefunden ich freu mich wie Bolle
                        http://www.huberthueppe.de/hubert-hu...sterin-nahles/

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                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                          Hallo zusammen,

                          das BMAS macht nach monatelanger Schweigsamkeit nun ganz plötzlich im Vorfeld der Berichterstattung durch REPORT MAINZ massiv Öffentlichkeitsarbeit.
                          Für mich sind diese Aussagen jedoch nur ein Etikettenschwindel! Die BSG-Urteile werden damit eben nicht umgesetzt, denn eine korrekte Umsetzung würde bedeuten, dass unsere erwachsenen Kinder - wie alleinstehende Hartz-4-Empfänger - die Regelbedarfsstufe 1 erhalten. Ende!
                          Durch die Mogelpackung des BMAS bekämen sie zwar die volle Leistung, blieben dann aber vermutlich dauerhaft in Regelbedarfsstufe 3 eingeordnet.
                          Wozu also dieses etwas fragwürdige Angebot des BMAS?

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                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                            Zitat von ReniTenz Beitrag anzeigen
                            danke für die Info. Gibt es dazu einen Link? Oder wann war/ist der Bericht?
                            Auf der B5-Homepage steht nix dazu - lief aber heute wohl den ganzen Tag über, hab's einmal morgens und einmal am Nachmittag gehört, als ich im Auto unterwegs war.
                            Kurzer Bericht mit den üblichen Eck-Infos und eben der Verweis auf die Sendung heute Abend.

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                              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                              Hallo zusammen,

                              das BMAS macht nach monatelanger Schweigsamkeit nun ganz plötzlich im Vorfeld der Berichterstattung durch REPORT MAINZ massiv Öffentlichkeitsarbeit.
                              Für mich sind diese Aussagen jedoch nur ein Etikettenschwindel! Die BSG-Urteile werden damit eben nicht umgesetzt, denn eine korrekte Umsetzung würde bedeuten, dass unsere erwachsenen Kinder - wie alleinstehende Hartz-4-Empfänger - die Regelbedarfsstufe 1 erhalten. Ende!
                              Durch die Mogelpackung des BMAS bekämen sie zwar die volle Leistung, blieben dann aber vermutlich dauerhaft in Regelbedarfsstufe 3 eingeordnet.
                              Wozu also dieses etwas fragwürdige Angebot des BMAS?
                              Inge deshalb ist es jetzt wichtig für alle die Klagen aufrecht zuhalten , wir ziehen unsere nicht zurück

                              Kommentar


                                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                Hallo zusammen,

                                Wortlaut des BMAS-Vorschlages. Die Passagen, die ich kritisch sehe, habe ich rot markiert.
                                Das BMAS hat entschieden, die einschlägigen BSG-Urteile wirkungsgleich umzusetzen. Die bislang durch Rundschreiben erfolgte Aussetzung der Umsetzung der BSG-Urteile wird zurück genommen und stattdessen per Weisung folgende Umsetzung angeordnet:
                                Bis zum Inkrafttreten der nächsten Regelbedarfsermittlung (voraussichtlich 1. Januar 2017) bleibt es zwar für den von den Urteilen betroffenen Personenkreis rein formal bei der Einordnung in Regelbedarfsstufe 3,
                                aber es erfolgt die Gleichstellung in finanzieller Hinsicht im Wege einer abweichenden Regelsatzfestsetzung, dabei wird der Regelsatz in Höhe des sich nach Regelbedarfsstufe 1 ergebenden Betrags festgesetzt.
                                Kurzum: Bis auf Weiteres erhalten die, die bisher Leistungen in Höhe der Stufe 3 bekamen, höhere Leistungen, nämlich die nach Stufe 1.
                                Die betroffenen Leistungsberechtigen werden finanziell so gestellt, wie das BSG dies in seinen Urteilen entschieden hat. Der Bundesgesetzgeber wird im Rahmen der 2016 anstehenden Regelbedarfsermittlung dann auch diese Frage gesetzlich neu regeln.
                                Meine Bedenken habe ich schon mal geschrieben.
                                Auf welcher Rechtsgrundlage sollte diese Art der "Umsetzung" erfolgen? Was geschieht mit den laufenden Widersprüchen und Klagen?
                                Auf diese Weise werden die BSG-Urteile auch nicht umgesetzt - denn eine korrekte Umsetzung würde bedeuten, dass die Betroffenen - wie alleinstehende Hartz-4-Empfänger - die Regelbedarfsstufe 1 erhalten.
                                Durch die vorgeschlagene Vorgehensweise des BMAS bekämen die Betroffenen vorläufig(!?) zwar die volle Leistung, blieben dann aber vermutlich dauerhaft in Regelbedarfsstufe 3 eingeordnet.
                                Warum also keine echte Umsetzung der BSG-Urteile und wozu dieses etwas fragwürdige Angebot des BMAS?

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                                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                  Was ist zum Beispiel mit der rückwirkenden Zahlung?
                                  Habe schon 2011 Widerspruch eingelegt.

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                                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                    Der Vorschlag des BMAS hört sich ja mächtig nach Vergleich an. Fragt sich nur, ob man auch zustimmen müsste.

                                    Kommentar


                                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                      Hallo Michael,

                                      muss man/frau sich da fragen?

                                      Kommentar


                                        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                        Mit der Regelbedarfsstufe 3 ist jederzeit wieder eine andere (niedrigere) Geldleistung möglich, da hier. ja kein gesetzl. Anspruch auf die höhere Leistung der Regelbedarfstufe 1besteht! Wenn man nun aus Freude über eine höhere Geldleistung keinen Widerspruch einlegt, hat man plötzlich die Regelbedarfsstufe 3 stillschweigend akzeptiert. Nahles Gerechtigkeit eben.
                                        Es geht ja nicht nur um Geld, sondern doch auch um die Anerkennung unserer erwachsenen Kinder als eigenständige Persönlichkeiten. - das ist nur mit Regelbedarfsstufe 1 so!

                                        Wenn das BMAS argumentiert, in der Regelbedarfsstufe 3 sei nicht auf Behinderung abgestellt, so mögen sich die Damen u Herren dort mal vor Augen führen, das es hier um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt. Ich pers. gehe davon aus,das, wenn die 70 jährige Grusi-Empfängerin zu ihren Kindern zieht, sie nur ihre Anschrift ändert u RBS 1 weiterhin behält.....

                                        Frau Nahles versucht mit dieser Augenwischerei der höheren Geldleistung unter Beibehaltung der RBS 3 doch lediglich, ihr Image nicht (noch mehr!!!?) zu schädigen!!! Das Urteil des BSG ist verpflichtend und nicht nach BMAS-Credo auslegbar.

                                        Kommentar


                                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                          Hallo Alexa,

                                          Zitat von alexa Beitrag anzeigen
                                          Mit der Regelbedarfsstufe 3 ist jederzeit wieder eine andere (niedrigere) Geldleistung möglich, da hier. ja kein gesetzl. Anspruch auf die höhere Leistung der Regelbedarfstufe 1 besteht! Wenn man nun aus Freude über eine höhere Geldleistung keinen Widerspruch einlegt, hat man plötzlich die Regelbedarfsstufe 3 stillschweigend akzeptiert.

                                          Das Urteil des BSG ist verpflichtend und nicht nach BMAS-Credo auslegbar.
                                          genau deshalb werden wir unsere Widersprüche und Klagen weiterlaufen lassen!!

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                                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                            Zitat von zippe Beitrag anzeigen
                                            Hallo Alexa,



                                            genau deshalb werden wir unsere Widersprüche und Klagen weiterlaufen lassen!!


                                            Hallo,

                                            genau so

                                            Liebe Grüße
                                            Monika

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                                              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                              Hallo an alle,

                                              ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                                              Corinna Rüffer
                                              behindertenpolitische Sprecherin Bündnis 90/Die Grünen

                                              Pressemitteilung
                                              19.03.2015



                                              ...........Nun soll der betroffene Personenkreis weiterhin Leistungen der Regelbedarfsstufe 3 erhalten – allerdings sollen pauschal höhere Summen gezahlt werden. Ich freue mich sehr, dass Leistungsberechtigte nun endlich die Gelder bekommen, die ihnen zustehen. Das Urteil des Gerichts ist damit allerdings noch nicht umgesetzt, denn die betreffenden Personen werden weiterhin nicht der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet.

                                              Es kann nicht sein, dass bei Erwachsenen, die voll erwerbsgemindert sind und zum Beispiel noch bei ihren Eltern wohnen, automatisch angenommen wird, sie trügen nicht zur Haushaltsführung bei. Auf Grundlage dieser Annahme werden aber auch weiterhin Personen der Regelbedarfsstufe 3 zugeordnet. Das muss sich ändern!
                                              Ob die Bundesregierung die Benachteiligung dieser Personengruppe wirklich dauerhaft beheben möchte, wird erst die Zukunft zeigen.


                                              Kompletter Text:
                                              http://www.corinna-rueffer.de/pm-regelbedarfsstufe-3/

                                              ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                                              Liebe Grüße
                                              Monika

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                                                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                Hallo zusammen,

                                                dazu fällt mir nichts mehr ein . . .

                                                SPD-Abgeordnete Wölfle und Fechner begrüßen Vorstoß von Nahles für Besserstellung von Menschen mit Behinderung bei der Sozialhilfe - Grundlegende Reform der Regelsätze für 2016 angekündigt

                                                „Eine große Ungleichbehandlung durch die frühere schwarz-gelbe Bundesregierung, die auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt und einige korrigierende Urteile durch das Bundessozialgericht nach sich gezogen hat“, bilanzierte Johannes Fechner.

                                                Die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderung, Sabine Wölfle, ergänzte: „Durch die Initiative von Andrea Nahles bekommen Menschen mit Behinderung künftig 80 Euro mehr pro Monat."
                                                Quelle und kompletter Text: regiotrends

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                                                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                  ach, das war doch nicht die SPD, das waren der Protest des VdK und natürlich auch die langjährigen Forderungen der Lebenshilfe
                                                  Mal im Ernst: ich bin mal gespannt, wie viele Politiker, Parteien und Organsiationen sich noch mit fremden Federn schmücken. Das war ein Erfolg von engagierten Eltern und des Beitrags von Report Mainz!
                                                  Und dieses Verhalten ist zum Fremdschämen

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                                                    Hallo Inge,

                                                    wie wäre es, wenn wir diese Herrschaften mal aufklären würden.

                                                    Eine Unverschämtheit, jetzt den Gärtner zum Bock zu machen.

                                                    Grüße

                                                    Kommentar

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