Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Diskussion zur Grundsicherung

odin 22.01.2015, 12:57#176
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Habe Anfrage an Lebenshilfe wegen BSG kontra BMAS gestellt und folgende Antwort erhalten:


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Hinblick auf die Regelbedarfsstufe 3 besteht derzeit eine sehr unbefriedigende Situation.

Das BSG hat in seinem Urteil dargelegt, welchen Anwendungsbereich die Regelbedarfsstufe 3 seiner Meinung nach hat. Es ist dabei auch auf den seiner Auffassung nach dokumentierten Willen des Gesetzgebers bei Einführung der Regelbedarfsstufe 3 eingegangen (nämlich erwachsene Menschen mit Behinderung, die im Haushalt der Eltern leben, grundsätzlich die Regelbedarfsstufe 1 zuzuerkennen).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat – was sehr ungewöhnlich ist – bereits nach Vorliegen der Pressemitteilung dazu in einem Rundschreiben Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass ein derartiger Wille des Gesetzgebers nach objektiver Faktenlage nicht unterstellt werden könne und daher mitgeteilt, dass die Sozialämter bis zur Auswertung der Urteilsgründe an der bisherigen Verwaltungspraxis festhalten sollen. Da die Sozialämter im Bereich der Grundsicherung im Auftrag des Bundes tätig werden, sind sie an die Weisung des BMAS gebunden, was dazu führt, dass die meisten Behörden derzeit die Verfahren mit Zustimmung der Antragsteller ruhend stellen und auf weitere Anweisungen des BMAS warten.

Ob die nun veröffentlichten Entscheidungsgründe geeignet sind, die unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen BSG und BMAS zu beseitigen, ist derzeit für uns nicht abzusehen, was zu der mehr als unbefriedigenden Situation führt, dass weiterhin Unklarheit in diesem Bereich besteht.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Gesamtsituation hinsichtlich der Regelbedarfsstufe 3 extrem ungewöhnlich und unbefriedigend. Wir hoffen, dass diese Unklarheiten bald zugunsten der Menschen mit Behinderung beseitigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ich bin jetzt so Klug wie zuvor
Inge 22.01.2015, 14:00#177
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Inzwischen ist auch die Frage an Katja Mast (Behindertenbeauftragten der SPD) veröffentlicht worden.
rettesich 22.01.2015, 14:38#178
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo Odin,

ist ja toll. Die abweichende Rechtsauffassung des BMAS interessiert nicht die Bohne, schließlich hat das BSG geurteilt (vielleicht sollten unsere Herren Politiker Ihre Arbeit zukünftig ordentlicher machen, um nicht immer wieder vor Gericht auf die Nase zu fallen :-D).

Grüße
rettesich 22.01.2015, 14:40#179
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von odin
und wieder die übliche Standart-Antwort von Frau Nahles:

ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: ) zu senden.

Beste Grüße
Nahles

war ja auch nicht anders zu erwarten.......:grins:

...zumal der zuständige Staatssekretär (Herr Asmussen) mit dem Start der Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit Albanien beschäftigt war......:winke:
rosinante 22.01.2015, 19:14#180
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von odin
Insgesamt ist festzustellen, dass die Gesamtsituation hinsichtlich der Regelbedarfsstufe 3 extrem ungewöhnlich und unbefriedigend. Wir hoffen, dass diese Unklarheiten bald zugunsten der Menschen mit Behinderung beseitigt werden.

Hallo odin,

die sollen nicht hoffen, dass die Unklarheiten beseitigt werden. Die sollen endlich mal das Hinterteil hochbekommen und die Eltern öffentlich laut und deutlich unterstützen. Wozu gibt es denn sonst überhaupt noch die Lebenshilfe?
Und Frau Schmidt sollte mal ihre Parteikollegen zur Räson rufen :grantel:
odin 22.01.2015, 19:24#181
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

@rosinante

Text habe ich weitergeleitet an Frau Jenny Axmann von der Lebenshilfe.

(ohne Namensnennung)
Inge 23.01.2015, 09:19#182
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo zusammen,

seit Monaten erklären uns die Lebenshilfe und andere Verbände den Standpunkt der Politiker und der Verwaltungen.
Ich sehe die Aufgabe dieser Verbände viel mehr darin, den Standpunkt der Betroffenen bei den Politikern, den Verwaltungen deutlich zu machen und deren Rechte zu vertreten.
Bei vielen so genannten Selbsthilfe-Verbänden wie der Lebenshilfe sind auf Bundesebene leider kaum noch betroffene Eltern in den Gremien, die die Sachlage überblicken und sich entsprechend äußern (können oder dürfen).
werner62 23.01.2015, 09:22#183
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von rosinante
Hallo odin,

die sollen nicht hoffen, dass die Unklarheiten beseitigt werden. Die sollen endlich mal das Hinterteil hochbekommen und die Eltern öffentlich laut und deutlich unterstützen. Wozu gibt es denn sonst überhaupt noch die Lebenshilfe?
Und Frau Schmidt sollte mal ihre Parteikollegen zur Räson rufen :grantel:


Liebe rosinante

ich bin ganz Deiner Meinung.

Man kann es echt nicht mehr fassen was hier abgeht...:grantel:

Liebe Grüße
Monika
Inge 23.01.2015, 13:59#184
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo zusammen,

hier noch die Links zu weiteren Anfragen auf abgeordnetenwatch

Katrin Werner (Die Linken)

Corinna Rüffer (Die Grünen)

Uwe Schummer (CDU)
rosinante 23.01.2015, 14:06#185
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von odin
@rosinante

Text habe ich weitergeleitet an Frau Jenny Axmann von der Lebenshilfe.

(ohne Namensnennung)


Hallo Odin,

das ist ok. Und gib dann mal Bescheid, welche Antwort kommt. Falls eine kommt.
werner62 23.01.2015, 14:31#186
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von Inge
Hallo zusammen,

hier noch die Links zu weiteren Anfragen auf abgeordnetenwatch

Katrin Werner (Die Linken)

Corinna Rüffer (Die Grünen)

Uwe Schummer (CDU)



Liebe Inge,

erledigt, wir haben uns bei allen eingetragen...;-)

Liebe Grüße:-)
Monika
rosinante 23.01.2015, 19:22#187
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von rettesich
Die abweichende Rechtsauffassung des BMAS interessiert nicht die Bohne, schließlich hat das BSG geurteilt (vielleicht sollten unsere Herren Politiker Ihre Arbeit zukünftig ordentlicher machen, um nicht immer wieder vor Gericht auf die Nase zu fallen :-D).

:gruebel: stell Dir mal vor, Du wirst vom Finanzgericht verurteilt, Steuern nachzuzahlen und hast eine abweichende Rechtsauffassung :lachen:
gero 23.01.2015, 19:35#188
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von odin
@rosinante

Text habe ich weitergeleitet an Frau Jenny Axmann von der Lebenshilfe.

(ohne Namensnennung)

wir sollten Reaktionen der Eltern sammeln und an alle Stellen schicken, die untätig sind oder zu den ganzen Vorgängen schweigen. Zuerst an die Behindertenbeauftragten jeglicher Couleur, dann an das BMAS, an die Politiker, an die Lebenshilfe, usw.
rettesich 23.01.2015, 20:19#189
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von rosinante
:gruebel: stell Dir mal vor, Du wirst vom Finanzgericht verurteilt, Steuern nachzuzahlen und hast eine abweichende Rechtsauffassung :lachen:

Ich habe immer eine abweichende Rechtsauffassung :winke:

Grüße, Schönes WE
odin 24.01.2015, 08:41#190
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Am Montag läuft der von mir gestellte Zahlungstermin aus.
Nachdem sich das LRA darauf beruft , Weisungsgebunden an das BMAS zu sein,
werde ich darauf hinweisen, dass ich als Betreuer meines Sohnes auch Weisungsgebunden
bin. Und deshalb auf Grund des BSG-Urteils Klage einreichen werde.
werner62 24.01.2015, 11:13#191
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von gero
wir sollten Reaktionen der Eltern sammeln und an alle Stellen schicken, die untätig sind oder zu den ganzen Vorgängen schweigen. Zuerst an die Behindertenbeauftragten jeglicher Couleur, dann an das BMAS, an die Politiker, an die Lebenshilfe, usw.


Hallo gero,

wie würdest Du das anfangen....Reaktionen sammeln ?

Das möglichst viele/alle Betroffenen gemeinsam an der richtigen Stelle :grantel:"nerven":grantel: ist natürlich immer gut....:grins:

Liebe Grüße:-)
Monika
werner62 24.01.2015, 11:19#192
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von rosinante
:gruebel: stell Dir mal vor, Du wirst vom Finanzgericht verurteilt, Steuern nachzuzahlen und hast eine abweichende Rechtsauffassung :lachen:


Hallo rosinante,

Du hast es genau auf den Punkt gebracht.:gruebel:

Daran kann man erkennen für wie dumm man uns alle hält....:grantel: und wie unwichtig die Belange und Rechte von behinderten Menschen sind....:-(

Liebe Grüße
Monika
susemichel 24.01.2015, 12:36#193
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo gero,

ich habe gestern diesbzgl. unsere Bundeskanzlerin angeschrieben....

Bin mal gespannt, ob und wie diese antwortet.....

LG
susemichel
Inge 25.01.2015, 12:00#194
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo zusammen,
eine weitere gute Möglichkeit, sich zu äußern, gibt es bei Kobinet. Dort lesen auch viele Bundestagsmitglieder mit. Wenn Ihr von den Entscheidungsträgern gehört (gelesen) werden wollt, dann ist das eine sehr gute Möglichkeit!
werner62 25.01.2015, 13:28#195
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von rosinante
Hallo odin,

die sollen nicht hoffen, dass die Unklarheiten beseitigt werden. Die sollen endlich mal das Hinterteil hochbekommen und die Eltern öffentlich laut und deutlich unterstützen. Wozu gibt es denn sonst überhaupt noch die Lebenshilfe?
Und Frau Schmidt sollte mal ihre Parteikollegen zur Räson rufen :grantel:


Hallo,

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Landesdelegiertenversammlung der Lebenshilfe NRW

Uwe Schummer zum Landesvorsitzenden gewählt

Für ihn wurde Uwe Schummer, behinderten-politischer Sprecher der CDU/CSU und seit 12 Jahren Mitglied des Bundestages, zum Landesvorsitzenden gewählt.

http://www.lebenshilfe-nrw.de/de/aktuelles/meldungen/2014_11-LDV.php?listLink=1

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Liebe Grüße
Monika
rosinante 25.01.2015, 14:06#196
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo Monika,

was soll man dazu noch sagen? Inzwischen frag ich mich eigentlich gar nicht mehr nach den Verbandelungen zwischen den Verbänden und den Sozialpolitikern. Da hockt offenbar jeder mit einer Backe in dem jeweilig anderen Ressort. Und die Politiker haben keine Ahnung. Weder vom Recht, noch von der aktuellen Rechtsprechung und schon gar nicht von dem, wie dieses Recht von den Verantwortlichen als Unrecht ausgelegt wird. Und die Leute die uns unterstützen müssten, also die Behindertenbeauftragten und die Lebenshilfe, sagen keinen Ton zu diesen unglaublichen Vorgängen.
Was ich dazu denke, darf ich gar nicht öffentlich schreiben :grantel:
werner62 25.01.2015, 14:06#197
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von Inge
Hallo zusammen,
eine weitere gute Möglichkeit, sich zu äußern, gibt es bei Kobinet. Dort lesen auch viele Bundestagsmitglieder mit. Wenn Ihr von den Entscheidungsträgern gehört (gelesen) werden wollt, dann ist das eine sehr gute Möglichkeit!


Hallo Inge,

danke, werden wir machen.;-)

Liebe Grüße:-)
Monika
werner62 26.01.2015, 20:23#198
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo an alle,

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Die Vorgaben des Bundessozialgereicht, wie sie in der Entscheidung vom 23.07.2014, Aktenzeichen B 8 SO 14/13 R, 12/13 R und 31/12 R formuliert sind, werden von den Sozialämtern noch nicht umgesetzt, weil das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen sogenannten "Nichtanwendungserlass" am 08.08.2014 herausgegeben hat.

Wer den Erlass lesen möchte findet ihn bei Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. unter "Rundschreiben (pdf - 49.6 KB"

Wer als Single EURO 399,- beantragt und dem nur EURO 320,- bewilligt werden, muss unbedingt Widerspruch einlegen. Ist der Widersrpuch nach 3 Monaten nicht erledigt bzw. noch keine Widersrpuchsbescheid ergangen, kann der Single beim Sozialgericht einen "Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes" (Widerspruchsbescheides) einreichen (§ 88 Abs. 2 SGG).

Von Seite des Verfassers wäre es wünschenswert, wenn damit viele indirekt gegen den Nichtanwendungserlass des BMAS vom 08.08.2014 vorgehen würden.

Verfasser: Erhard Schöpflin
Stand: 12. Januar 2015 - Irrtum vorbehalten


Kompletter Text:
http://www.vdk.de/ov-schopfheim/ID150440

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Liebe Grüße:-)
Monika
Seti 27.01.2015, 19:46#199
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

So heute mal negative Nachrichten , musste ja heute zum Anwalt in eigener Sache und da dieser Anwalt auch meinen Sohn vertritt hab ich gleich die Gelegenheit genutzt und gefragt was es in der Sache Regelstufe 1 und deren Umsetzung nach Bekanntgabe des Volltextes nun gibt , er sagte gleich das hier das Landratsamt sich weigert dies umzusetzen und wirklich hier will das die Leute klagen . Widersprüche sowie Überprüfungsanträge nicht bearbeitet werden er fast täglich Untätigkeitsklagen machen muss , traurig traurig sowas
Inge 28.01.2015, 07:34#200
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Unterschiedliche Verwaltungspraxis im Umgang mit Regelbedarfsstufe 3

[...] Zum Teil bemühen sich die Kommunen entsprechend den Vorgaben des Rundschreibens um ein Ruhendstellen der Anträge/Klagen, um so das angekündigte neue Rundschreiben des BMAS zum Umgang mit der Regelbedarfsstufe 3 abwarten zu können.

Andere Kommunen haben sich offenbar entschieden, auf ein Ruhendstellen des Verfahrens zu verzichten und die Anträge nun alsbald – voraussichtlich im Sinne der Auffassung des BMAS und damit entgegen den Vorgaben des BSG – zu entscheiden.

Gleichzeitig haben wir in Einzelfällen Kenntnis davon erhalten, dass bisher ruhend gestellte gerichtliche Verfahren nach Veröffentlichung der BSG-Entscheidungsgründe von den Sozialrichtern fortgeführt werden. In der Regel folgen Instanzgerichte dabei den Vorgaben der Bundesgerichte, sicher vorhersagen lässt sich dies jedoch nicht. [...]

Quelle und kompletter Text: Lebenshilfe