AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Hallo Ihr alle,
irgendwie hab ich geahnt, dass diese Infos erst ganz kurz vor den Feiertagen veröffentlicht werden. Schlussendlich bedeutet das, dass wir durch die vielen Feier- und Brückentage erst nach dem Dreikönigstag reagieren können.
Sowas macht mich sauer

AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Hallo,
habe 2011 Widerspruch eingelegt und am 27.7.14 Regelbedarfsstufe 1 angefordert.
Am heutigen Tag mein Schreiben an LRA:
Sehr geehrte Frau......
ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Antwort auf mein Schreiben vom 28.7.2014.
Hierin schreiben Sie, dass Sie gehalten sind die Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betreffend der Regelbedarfsstufe (BSG vom 23.7.14) abzuwarten.
Zwischenzeitlich ist jedoch das schriftliche Urteil des Bundessozialgerichtes veröffentlicht worden. (In der Anlage)
Aus diesen Urteilen geht hervor, dass die schriftliche Begründung konform geht mit den bisherigen Veröffentlichungen.
Auch werden in diesen schriftlichen Entscheidungen die Vorab-Begründungen des BMAS als bedeutungslos herausgestellt.
Nach gängiger Rechtsprechung hat auch das Urteil des obersten Sozialgerichts in Deutschland Vorrang vor einer evtl. anderen Entscheidung des BMAS.
Es ist also nicht mehr notwendig eine Entscheidung des BMAS abzuwarten.
Somit steht einer Zahlung in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 (auch rückwirkend ab 2011) nichts mehr im Wege.
Ihre Zahlung bis 26.01.2015 erwartend, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Odin,
danke , dass du dein Schreiben hier hereingestellt hast. Vielleicht kann der ein oder andere dies als Muster nützlich sein, in der gleichen Angelegenheit.
Ich hoffe du berichtest weiter wie es bei euch nun weiter geht.
Eigentlich ist die Sache ja nun klar, jedoch ist das eine oder andere Amt ja immer gut für eine Überraschung.
LG, amai,
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo ihr alle,
habe den neuen Grundsicherungsbescheid bekommen. Er wurde nicht in den neuen Regelsatz 1 umgewandelt.
Liebe Grüße
Winntersonne

AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Sofort in widerspruch gehen und Urteile im Volltext anhängen :)
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Hallo!
in unserem Bescheid steht "Dieser Bescheid ist im Hinblick auf die Höhe der Regelbedarfsstufe vorläufig." Da gehen wir mal davon aus, daß wir da noch nicht tätig werden müssen.
Aber wegen der ganzen Bescheide ab 2011 haben wir diese Woche wieder den Anwalt eingeschaltet. Von dort aus geht jetzt ein Schreiben ans Gericht.
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Wintersonne,
bei uns hat das Sozialamt auch die Regelbedarfsstufe 3 angesetzt und auch ohne Hinweis auf "vorläufig"

aber ganz ehrlich gesagt (aus Erfahrung) haben wir es auch nicht anders erwartet.
Also schreiben wir mal wieder einen Widerspruch, schließlich haben wir ja nichts besseres zu tun.
Liebe Grüße
Monika
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Monika,hallo ihr alle,
genau wir haben nichts anderes zu tun

Werde Widerspruch einlegen.
Liebe Grüße, schönes Wochenende
Wintersonne
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Liebe User, hier handelt es sich mittlerweile um ein Thema mit sehr vielen Beiträgen. Wir empfehlen in eurem
Benutzerkontrollzentrum die Anzeige so einzustellen, dass immer der neueste Beitrag zuerst erscheint. Dann landet ihr immer beim aktuellen Stand.
Hierzu müsst ihr im Kontrollzentrum die "Themenanzeigeart" auf "Linear - Neueste Beiträge zuerst" einstellen.
Euer Admin Volker
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Hallo Ihr alle!
In Köln gab es inzwischen eine
Anfrage der Linken wegen der 'Verfristung möglicher Rückforderungsansprüche':
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Es wird immer auf folgendes abgestellt:
..... und entsprechender Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für das 4. Kapitel SGB XII die daraus resultierenden Maßnahmen von
Amts wegen aufgreifen.
Diese Weisung des BMAS ist doch völlig unnötig und rechtsunverbindlich, denn es liegt ein rechtskräftiges Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichtes vor.Laut Grundgesetz ist die"vollziehende Gewalt" (hier Sozialamt) an Gesetz und Recht (BSG-Urteil) gebunden. Also an die Umsetzung des BSG-Urteils.(Art. 20 Abs. 3 GG).
Oder ???
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Ich habe mit Schreiben vom 2.1.15 unserem LRA Zahlungs-Termin zum 26.1.15 gestellt.
Werde nach Ablauf dieser Frist Klage einreichen.
(Widerspruch 2011, Anforderung 27.7.14)
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Hallo Odin,
in der letzten Woche habe ich unseren Anwalt gebeten, wieder tätig zu werden. Wir hatten bereits Klagen und Widersprüche laufen und diese ruhend gestellt. Aber so ruhig wollten wir das auch nicht haben

AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Hallo miteinander,
gestern hat mir eine andere Familie noch mitgeteilt, dass sie innerhalb kürzester Zeit möglichst ausführlich mitteilen sollen, ob und wenn ja warum sich das Kind tatsächlich an der Haushaltsführung finanziell beteiligt, und wie im Zusammenleben die mit der Verteilung der Haushaltsführung verbundenen Aufwendungen ausgestaltet ist. Nachweise wurden hierfür auch angefordert.
Und diese Forderungen kommen, obwohl in dem
Urteil B 8 SO 12/13 R (unter Punkt 16) eindeutig festgehalten wurde, dass die materielle Beweislast, dass keine oder nur gänzlich unwesende Beteiligung an der Haushaltsführung vorläge, nicht bei den Betroffenen (unseren Kindern) sondern bei der Beklagten (dem Sozialamt) liegt.
Diese Ausweichversuche, sich an die bestehenden Gesetze zu halten, sind mehr als fragwürdig!!!
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Hallo gero, und auch unter Punkt 17:
Soweit in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, dass (jedenfalls) weit überwiegend "haushaltsführende" Eltern im Haushalt mit ihren erwachsenen nicht erwerbsfähigen Kindern die Kosten der Haushaltsführung allein tragen (BT-Drucks 17/4095, S 40 f), ist dies ohne Bedeutung. Auf die Frage, wer die Kosten der Haushaltsführung trägt, kommt es bei der Zuordnung der Leistungsberechtigten zur Regelbedarfsstufe 1 gerade nicht an (Senatsentscheidung vom 23.7.2014, aaO).
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Wie bitte soll man das auch nachweisen....
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Hallo an alle,
die FDP Osnabrück hat netterweise darauf hingewiesen-
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„Nachzahlungsansprüche von Menschen mit Behinderung sollen vor Verwirkung geschützt werden“
...Wird bis zum 31.12.2014 bei der Stadt Osnabrück kein Überprüfungsantrag gestellt, können die Betroffenen 12 x 78 EUR = 936 EUR,
nebst Zinsen verlieren."
"Wir möchten, dass die Betroffenen über ihre Rechte informiert werden und damit Gelegenheit erhalten, diese auch zu wahren.
Ein Vorschlag, wie ein Überprüfungsantrag zu formulieren ist, kann auf der Internetseite der FDP Osnabrück
http://www.fdp-osnabrueck.de nachgelesen werden", ergänzt Hinrich Geelvink, Mitglied im Vorstand der FDP Osnabrück-Stadt.
Kompletter Text:
http://www.fdp-osnabrueck.de/index.php/kreisverband/aktuelles/288-nachzahlungsansprueche-von-menschen-mit-behinderung-sollen-vor-verwirkung-geschuetzt-werden
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Im Beispiel des Überprüfungsantrages der FDP steht als letzter Satz-
Entsprechend der Urteile des Bundessozialgerichts bitte ich die ergangenen Bescheide zu korrigieren
und die Leistungen nebst Zinsen nachzuzahlen.
http://www.fdp-osnabrueck.de/downloads/ueberpruefungsantrag.pdf
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Da werde ich doch unser Sozialamt auch gleich mal an die Zinsen erinnern....
Liebe Grüße

Monika
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Monika,
Grundlage hierfür ist:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/44.html
"§ 44 SGB I Verzinsung
(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.
(3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen."
Auf jeden Fall die Zinsen auch mit einfordern, sofern die Ansprüche dafür vorliegen, was bei den vielen langwierigen Verfahren von denen hier berichtet wird, ja meist gegeben ist.
LG, amai
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Sehr geehrter Herr Gabriel,
als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der Verfahrensweise bei der Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichtes zum Rechtsanspruch auf die Regelbedarfsstufe 1.
Im Juli 2014 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass behinderten erwachsenen Kindern gerade auch beim Zusammenleben mit ihren Eltern die Regelbedarfsstufe 1 zuzuordnen ist. Obwohl inzwischen die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen, wird die Umsetzung dieser Urteile von den meisten örtlichen Sozialhilfeträgern verweigert. Dies wird damit begründet, dass eine Verwaltungsanweisung vom BMAS an die Grundsicherungsämter erlassen werden soll, wie mit der Entscheidung umzugehen ist.
Auf meine Anfrage vom 6. Januar 2011 - abgeordnetenwatch - hatten Sie noch versichert, dass Sie "das Ziel des vollen Regelsatzes als unumstößlich vereinbart ansehen" und dass "die Verzögerung der Ausführung sind nicht hinnehmbar" sei.
Wie stehen Sie jetzt dazu, dass die Umsetzung dieser Urteile des obersten Gerichtes der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland durch einige Sozialämter bereits umgesetzt wird, während die Umsetzung in anderen Regionen durch überflüssige bürokratische Vorgänge weiterhin verzögert und verweigert wird, obwohl die Rechtslage inzwischen deutlich geklärt wurde und die vollziehende Gewalt laut Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) "an Gesetz und Recht gebunden" ist?
Auf
abgeordnetenwatch könnt Ihr Euch auch mit Eurer Mail-Adresse eintragen, damit Ihr bei einer Antwort benachrichtigt werdet.
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Hallo zusammen,
haben dem letzten Bescheid ( Änderungsbescheid ab Januar 2015) wieder einmal widersprochen, die Regelbedarfstufe 1 gefordert (rückwirkend ab 2011 zuzüglich Verzinsung), Fristsetzung bis 31.01.2015. Alle 3 Begründungen des BSG beigelegt, bis heute (fast 3 Wochen sind vergangen) noch keine Reaktion des Sozialamtes.
Nach Ablauf der Frist wird unsere Anwältin das ruhende Verfahren wieder aufleben lassen....
Mit jedem Tag, der vergeht, wird es teurer- 4% Verzinsung summieren sich gehörig.
Auf die Antwort von Herrn Gabriel bin ich sehr gespannt.....(wir warten mit auf Antwort)
LG
susemichel
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo amai,
danke, für die Gesetzesgrundlage.
Liebe Grüße

Monika
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von Inge
Auf abgeordnetenwatch könnt Ihr Euch auch mit Eurer Mail-Adresse eintragen, damit Ihr bei einer Antwort benachrichtigt werdet.
Hallo Inge,
habe mich gerade eingetragen.
Jetzt warten schon 57 Leute auf eine Antwort und ich hoffe es werden noch viele mehr.
Liebe Grüße

Monika
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Hallo zusammen,
inzwischen gibt es auch eine
Anfrage an Andrea Nahles. Es wäre gut, wenn sich auch dort möglichst viele für eine Antwort eintragen.
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Hallo zusammen,
Soweit ich weiß, trägt der Bund seit 01.01.2013 75 Prozent der Nettoausgaben, die nach dem 4. Kapitel SGB XII als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit gewährt werden. Die
gesetzliche Grundlage dafür ist § 46a SGB XII. Daher erfolgt die Leistungsgewährung deshalb seit
dem 01.01.2013 im Auftrag des Bundes als sogenannte Bundesauftragsverwaltung gemäß
Artikel 104a Abs. 3 Grundgesetz.
Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten, ob demzufolge nicht bis einschl. 2012 die Leistungsgewährung noch in Händen der Kommunen lag und somit über Bescheide bzgl. Regelbedarfstufe die kommunalen Sozialämter entscheiden konnten- beziehungsweise bzgl. der Rückerstattungen für diesen Zeitraum entscheiden müssten? Und sich zumindest nicht für diesen Zeitraum auf ausstehende Weisungen der Bundesauftragsverwaltung zurückziehen können?
LG
susemichel
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
und wieder die übliche Standart-Antwort von Frau Nahles:
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Nahles