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Diskussion zur Grundsicherung

Daniel 25.09.2014, 10:57#101
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo!
Zitat von Wintersonne
wie reicht man eine Untätigkeitsklage ein. ?
Wenn man sich diese Frage stellt: Am besten mit Hilfe eines Rechtsanwalts.
Wer fundierte rechtliche Kenntnisse sich angeeignet hat, könnte so etwas theoretisch auch ohne Anwalt erledigen - das ist aber wirklich nur ratsam, wenn man genau weiß, was man tut.

Gruß,

Daniel
rettesich 25.09.2014, 11:34#102
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo odin,

sollte bis Ende Oktober kein Bescheid vorliegen, werde auch ich im November 2014 Untätigkeitsklage
einreichen. Die bayerischen Sozialgerichte werden also viel Spaß haben.

Grüße
Wintersonne 25.09.2014, 14:09#103
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Daniel,danke für deine Antwort.
Werde mir dann einen Anwalt suchen müssen.

Gruß
Wintersonne
Inge 25.09.2014, 19:48#104
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,

Euren Kindern steht bei einer Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes Beratungshilfe zu. Diesen "Beratungsschein" könnt Ihr mit dem anzufechtenden Bescheid beim Gericht beantragen.

Die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage liegen nach einem Widerspruch erst nach 3 Monaten vor. Wenn ein Widerspruch am 29.8. abgeschickt wurde (also einem Freitag), kann er das Amt erst am 1.9. erreicht haben, so dass Untätigkeitsklage erst ab Anfang Dezember eingereicht werden kann.
Seti 30.09.2014, 10:41#105
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Ich hab in der Letzten Zeit still mitgelesen und bemerkt das es doch nicht soooo einfach ist zu seinem Recht zu kommen . Bei uns läuft das ganze wieder übern Rechtsanwalt da unser Verfahren ja ruhend gestellt wurde , Anwalt ist in Kenntnis gesetzt jetzt dürfen wir wieder warten , er erledigt jetzt alles , da auch ich gesundheitlich nicht in Ordung bin und mein Zeit vorm PC begrenzt ist
fcmmario 30.09.2014, 17:47#106
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo,

gibts schon was neues in diesem fall? liegt schon ein scgriftliches Urteil vor?

mfg mario
amai 30.09.2014, 20:29#107
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Seti,
sicher eine gute und etwas nervenschonendere Entscheidung, es über den Rechtsanwalt laufen zu lassen. Ich wünsche dir schnell gute Besserung!

LG, amai
Inge 30.09.2014, 20:39#108
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,
Am 23.07.2014 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass grundsätzlich auch Menschen mit Behinderung, die bei Angehörigen leben und Grundsicherung beziehen, Anspruch auf den vollen Regelsatz haben können. Diese Entscheidung wird derzeit von den Sozialbehörden jedoch noch nicht umgesetzt, sondern weiterhin der verminderte Betrag der Regelbedarfsstufe 3 ausgezahlt. [...]
Quelle, kompletter Text und Link zum Rundschreiben des BMAS: Lebenshilfe
Seti 02.10.2014, 14:14#109
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Post vom Anwalt Verfahren wird neu aufgerollt :hop::hop::hop: Müssen nur ALLE ergangenen Bescheide ab 2011 zuschicken , ich glaub nicht mal das es eine Verhandlung geben wird da auch bei der ersten der Richter ja schon auf unserer Seite stand und jetzt auch das BSG sein Urteil gesprochen hat
Anke 08.10.2014, 09:03#110
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Ihr lieben, noch mal Hallo.

Ich habe jetzt ein wenig Zeit verstreichen lassen ... ich wollte mal fragen, ob Ihr wisst, wie ich nun verfahren muss. Hatte Euch ja den Text der Ablehnung vom Sozialamt hier abgeschrieben. Muss ich gegen diesen nun in Widerspruch gehen oder gleich Klage erheben? Bin da etwas ratlos. Würde mich über Hilfe sehr freuen.

Liebe Grüße
Seti 11.10.2014, 09:55#111
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Du meinst dies hier ,,"In Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des hiesigen Sozialgerichts wird Ihr Überprüfungsantrag abgelehnt. '' ??

Haben die auch ein Aktenzeichen zugefügt ??? Denn so wie die Schreiben müsste es dazu ein Urteil geben ? Ja sicher kannst Du Wisp schreiben , sollst Du sogar , so einfach wie die es sich hier machen ist das nämlich nicht , ich staune immer wieder wie dreist die sind
Inge 11.10.2014, 10:57#112
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Anke,

diese Passage hatte ich vor 3 bei der rückwirkenden Forderung des Regelbedarfs für den Haushaltsvorstand erfolgreich angewandt. Der positive Bescheid wurde zwar erst kurz vor Fristablauf zur Klage erlassen, aber ich bin durchgekommen.
Gemäß Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ist die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden, so dass das Landratsamt ............. / die Stadt ................. keinesfalls frei entscheiden kann, ob es sich den rechtskräftigen Urteilen des Bundessozialgerichts anschließt.

Aber inhaltlich ist das eigentlich auch schon im Widerspruchsschreiben von Gisela formuliert, das ich hier eingestellt hatte.
rettesich 28.10.2014, 10:17#113
Anke 28.10.2014, 15:12#114
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Rettesich Hilfe! Also ich habe das jetzt mal kurz ge... nein, nicht gelesen, wohl eher überflogen. Das ist ja irre, wer soll denn da durchblicken und das ganze verstehen.

Kann jemand von Euch den Inhalt in Kurzfassung wiedergeben? Was ich bisher verstanden habe wäre eher traurig, weil nämlich alles so bleiben würde, wie es derzeit ist :-(

Liebe Grüße
Anke
zippe 28.10.2014, 15:36#115
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Anke,

das ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das sich mit der Höhe der Regelsätze beschäftigt.
Vom Urteil des Bundessozialgerichtes zu der Zuordnung zur Bedarfsgemeinschaft habe ich bisher noch nichts gehört oder gelesen.
rettesich 28.10.2014, 16:31#116
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zippe, anke,

im Urteil des BVG ging es um die Ermittlung bzw. Höhe der einzelnen Regelsatzstufen, die in ihrer Höhe gerade noch so lala verfassungsgemäß sind.

Mit dem Link zum Statistischen Bundesamt wollte ich eigentlich nur deutlich machen, wo der Schwellenwert für Armutsgefährdung liegt.

Wo liegt dann ein in die RS-Stufe 3 eingestufter Behinderter, dem von Seiten des BMAS mit allen möglichen und unmöglichen Tricks die Einstufung in die RS-Stufe 1 verweigert werden soll ?

Grüße
odin 28.10.2014, 16:45#117
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo,
soviel ich verstanden habe, geht es beim Verfassungsgerichtsurteil um die
Höhe der einzelnen Regelbedarfe.
Beim BSG-Urteil jedoch um die Anwendung der Regelbedarfsstufe.Hier wird ausgesagt,
dass die Regelbedarfsstufe 3 nicht mehr bei Behinderten die zu Hause bei Ihren Eltern
wohnen angewendet werden darf. (Im Groben gesagt.)
Also das schriftliche Urteil des BSG abwarten.
miau 28.10.2014, 18:05#118
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo,

gestern habe ich mit dem Amt telefoniert und mir wurde gesagt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch aussteht und das kann noch ein Jahr dauern bis es gesprochen wird. Bis dahin bekommt meine Tochter Grundsicherung wie gehabt: 80 %.

LG Micha
odin 28.10.2014, 18:24#119
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo miau,
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat hier keine Bedeutung.
Nach Auskunft der Lebenshilfe hat das Bundessozialgericht 5 Monate Zeit um
das Urteil schriftlich vorzulegen. Das wäre im Dez. 2014
Anke 28.10.2014, 22:33#120
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Ihr fleißigen, vielen Dank für Eure Antworten.

Ich habe gar nicht darauf geachtet, dass es hier um ein
Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ging. Ich habe mich wohl vom Datum verleiten lassen. Wurden beide Beschlüsse, also das des BVG und das des BSG zufällig am selben Tag verkündet? 23.07.2014?
Was für ein Zufall ...
werner62 29.10.2014, 08:50#121
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Anke
Hallo Ihr fleißigen, vielen Dank für Eure Antworten.

Ich habe gar nicht darauf geachtet, dass es hier um ein
Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ging. Ich habe mich wohl vom Datum verleiten lassen. Wurden beide Beschlüsse, also das des BVG und das des BSG zufällig am selben Tag verkündet? 23.07.2014?
Was für ein Zufall ...

Hallo,

hier kann man zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (23.7.2014) und auch zu dem Urteil des Bundessozialgerichtes (23.7.2014) jeweils eine kurze Zusammenfassung lesen:

http://www.kanzlei-paetow.de/category/grundsicherung/

Liebe Grüße:-)
Monika
Maria Magdalena 29.10.2014, 22:26#122
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,

wir haben den geforderten Mietvertrag (mit Ergänzungsbetreuerin) mit der Tochter geschlossen. Unsere Anwältin hat bei jedem Grundsicherungs Bescheid bezgl der Regelbedarfsstufe Widerspruch eingelegt. Nun fordert das Grusi uns auf, Angaben zu machen, ob die Tochter Haushaltsvorstand ist, wenn ja seit wann. Gleichzeitig kam ein Schreiben der Familienkasse, dort sollen wir Angaben darüber machen, ob die Tochter im Haushalt der Eltern lebt oder im eigenen Haushalt lebt.
Meinem Wissen nach müsste das Grusi eine Nachzahlung leisten, Differenz Regelbedarsstufe, gleichzeitig jedoch wir an die Familienkasse die Differenz Kindergeld ebenso zurückzahlen. Entweder bei mir lief einiges passiv vorüber oder verstehe mittlerweile überhaupt nichts mehr. Für mich im Moment eine gedankliche Sackgasse und all die Vorgehensweisen des für uns zuständigen Landratsamt sind wirklich mehr als medienreif. Ich kann das alles garnicht so formulieren, und im Moment rege ich mich nur noch darüber auf.

Maria Magdalene
rettesich 30.10.2014, 11:22#123
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Maria Magdalena,

zur Frage nach dem Haushaltsvorstand, (den es seit 2011 nicht mehr gibt) würde ich aus der Medieninformation 20/14 des BSG vom 23.07.14 zitieren:

"Eine andere Auslegung verstieße, nachdem der Gesetzgeber mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2011 das Modell eines Haushaltsvorstandes mit der Zuordnung eines höheren Regelbedarfs von 100 % aufgegeben hat, gegen den Gleich*heitsgrundsatz, weil bei gemeinsamer Haushaltsführung jede Person nur noch Leistungen zum Lebensunterhalt nach der Regelbedarfsstufe 3 (80 %) und keiner nach der Regelbedarfsstufe 1 (100 %) wie in den sonstigen gesetzlichen Konstellationen erhielte. "

Das Sozialamt müßte eine Nachzahlung in Höhe der Differenz RBS (vorausgesetzt das BSG-Urteil wird endlich veröffentlicht und weicht nicht von der Pressemitteilung ab) leisten.

Warum sollte gleichzeitig diese Differenz hinsichtlich Kindergeld an die Familienkasse zurückgezahlt werden ? Bei der Kindergeldabzweigung wird ein bestimmter Betrag abgezweigt, dieser hat aber nichts mit der RBS zu tun.


Grüße
Seti 11.11.2014, 15:40#124
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Post vom Anwalt mit Anhang des Rundschreibens vom BMAS dies werde ich heute noch als PDF anhängen damit jeder sieht was das abgeht
gero 11.11.2014, 15:48#125
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Seti,

ein Rundschreiben des BMAS wurde schon hier verlinkt. Oder ist es ein anderes?