AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo susemichel,
meinst Du dies hier ab Seite 45-
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802309.pdf
52. Abgeordnete
Katja
Kipping
(DIE LINKE.)
Welche durchführungsrechtlichen Aktivitäten
und welche möglichen Gesetzesinitiativen plant
die Bundesregierung infolge der Entscheidung
des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014
(Az. B8 SO 14/13 R, Az. B8 SO 31/12 R und
Az. B8 SO 12/13 R) bezüglich der Regelbedarfsstufe
3 (§§ 27 und 28 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch – SGB XII), und bis wann erfolgen
diese Aktivitäten?
Antwort des Staatssekretärs Thorben Albrecht
vom 6. August 2014
Das Bundessozialgericht hat in den in der Frage genannten Verfahren
über Klagen von in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Vierten Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten
Personen entschieden. In allen drei Klagen hat das Bundessozialgericht
die Sache wegen unzureichender Tatsachenfeststellungen
im Vorverfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung
an die zuständigen Sozialgerichte zurückverwiesen.
In den Entscheidungen sind nach den bislang vorliegenden Informationen
Aussagen über die Anwendbarkeit der Regelbedarfsstufe 1 beziehungsweise
der Regelbedarfsstufe 3 enthalten, durch die das Bundessozialgericht
Wertungen des Gesetzeswortlauts in § 8 Absatz 1
Nummer 1 und 3 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG,
Artikel 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur
Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom
24. März 2011, BGBl. I S. 453) sowie der darauf basierenden Anlage
zu § 28 SGB XII vorgenommen hat. Nach bisherigem Kenntnisstand
werden auch Bewertungen des Willens des Bundesgesetzgebers im
Zusammenhang mit den Regelbedarfsstufen 1 und 3 sowie der Nichtanwendbarkeit
der Unterhaltsvermutung vorgenommen.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der behandelten
Rechtsfragen ist eine sorgfältige Prüfung der bislang noch
nicht vorliegenden Urteilsbegründungen erforderlich.
Ob sich nach Abschluss dieser Prüfung die Notwendigkeit von Ausführungshinweisen
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für das Vierte Kapitel
des SGB XII oder von den gesetzlichen Änderungen ergeben kann,
kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden.
Liebe Grüße
Monika