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Diskussion zur Grundsicherung

Inge 10.08.2014, 10:39#51
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,

zur klarstellenden Entscheidung des Bundessozialgerichts in Sachen Regelbedarfsstufe 1 hat der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderter Menschen e.V. bvkm eine Argumentationshilfe veröffentlicht.
ReniTenz 10.08.2014, 13:39#52
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Salü!

Die Argumentationshilfe ist gut, wobei ich selbst bei einem "Wachkomapatienten" (siehe Seite 2) gegen die RBS3 vorgehen würde. Kann doch nicht sein, dass diese Menschen schlechter gestellt werden als andere behinderte Menschen.
Es ist doch völlig daneben, wenn im sozialen Bereich nur noch Leistung zählt :wand:
rettesich 10.08.2014, 14:42#53
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Inge,

in den Schlußbemerkungen des bvkm ist immer noch von Ü25 die Rede, obwohl vor dem 01.01.2011 auch für U25-jährige der Regelsatz des Haushaltsvorstandes (1) zur Anwendung kam, wenn diese in keiner Bedarfs-/Einstandsgemeinschaft lebten.

Die Argumentationshilfe als solche ist gut, zitiert aber im wesentlichen auch nur die Medieninformation 20/14 des BSG vom 23.07.14; bei einem Widerspruch/Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens könnte diese auch einfach als Anlage verwendet werden.

Grüße
Inge 11.08.2014, 20:37#54
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo rettesich,

heute habe ich von Gisela Maubach folgende Rückmeldung bekommen:
Das Alter 25 Jahre spielt nie – und wirklich niemals !!!!! – eine Rolle im SGB XII. Es wurde immer nur vorgebracht, weil im SGB II eine unterschiedliche Anzahl von Bedarfsgemeinschaften innerhalb eines Haushaltes leben können. Und genau das ist im SGB XII eben nicht möglich, und daher spielt das Alter 25 Jahre im SGB XII auch keine Rolle.

Wenn Du im folgenden Urteil aus 2010 den Absatz 21 anschaust, kannst Du erkennen, dass es im SGB XII lediglich um Volljährigkeit geht:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=b3e27f0f0b0d35ef79aae3f21fcfc9e8&nr=11614&pos=0&anz=2

Der Kläger war 1984 geboren, und es ging um einen Zeitraum in 2005. Der war also noch keine 25 Jahre alt. Und in dieser Hinsicht hat sich bis heute nichts geändert.

Im Anhang ist noch eine Antragsformulierung von Gisela, der ich herzlich für ihr Engagement danke :-)
Anhang
rettesich 12.08.2014, 00:02#55
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Inge,

der Sachverhalt bzgl. SGB XII/SGB II und Ü25/U25 ist ja eigentlich klar.

Die Antragsformulierung von Gisela (wenn ich Sie so nennen darf) finde ich erfrischend kurz und knackig, ist allerdings nur für Überprüfungsanträge ab 01.01.2013 zu verwenden.

Für die meisten von uns (hoffe ich jedenfalls) wird wohl die Beantragung der Fortsetzung des Verfahrens bzgl. ruhend gestellter Widersprüche folgen.

Herzlichen Dank und viele Grüße
zippe 12.08.2014, 09:12#56
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

.
Hallo rettesich,
Zitat von rettesich
Die Antragsformulierung von Gisela (wenn ich Sie so nennen darf) finde ich erfrischend kurz und knackig
und das reicht auch vollkommen aus. Kompliziert können die Ämter, das brauchen wir nicht auch noch ;-)
Für die meisten von uns (hoffe ich jedenfalls) wird wohl die Beantragung der Fortsetzung des Verfahrens bzgl. ruhend gestellter Widersprüche folgen.
bei uns in 3-facher Ausfertigung (seit 01.01.2011)

Gisela hat einen weiteren Kommentar geschrieben: Kobinet
susemichel 13.08.2014, 11:25#57
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,

ich hatte gerade ein Telefonat mit der Rechtsabteilung unseres Sozialamtes bzgl. der Regelbedarfstufe 1 (statt 3).
"Man habe vom Bund die Anweisung erhalten, dass die Regelbedarfstufe 3 (vorläufig)solange weiterzugewähren ist, bis das Urtel des BSG vom 23. 07. in schriftlicher Form und eine entspr. Dienstanweisung vorliegt.
Kann noch 2-3 Monate dauern....."

Alle, die keinen Widerspruch eingelegt haben, sollten nicht verpassen, bis Ende des Jahres einen Überprüfungsantrag nch § 44 SGB X zu stellen, da dieser immer nur noch bis zum 1.1. des Vorjahres rückwirkend zu stellen ist.

LG
susemichel
werner62 13.08.2014, 11:41#58
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo susemichel,

schau mal was Gisela M. in ihrem Beitrag vom 12.08.2014 dazu schreibt-
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Es ist also völlig uninteressant, zu welchen Ergebnissen die tatsächlichen Feststellungen der jeweiligen Vorinstanzen führen, sondern entscheidend ist, dass das Bundessozialgericht über die Rechtsfrage hinsichtlich der Regelbedarfsstufe entschieden hat – und zwar auf der Grundlage des jetzt geltenden Rechts.
Damit gelten auch die gesetzlichen Fristen bei der Bearbeitung.

und-

Wer von einem Sozialamt damit abgespeist wird, dass man nach dem Zurückverweisen auf die endgültigen Urteile warten müsse, kann ja mal auf die Fristen einer Untätigkeitsklage hinweisen . . .

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=73525&start=810&sid=498359e9f89a8d3a79cc65334fc5802a
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Liebe Grüße
Monika
odin 22.08.2014, 18:31#59
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hat irgend jemand schon eine Reaktion vom Sozialamt erhalten ?
Ich habe am 28.7.2014 den Antrag auf rückwirkende Zahlung und weitere Zahlung nach Regelbedarfsstufe 1 gestellt.
Bis jetzt keinerlei Reaktion.
Anke 22.08.2014, 19:35#60
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Bei mir kam bis jetzt auch noch keine Reaktion ...
rettesich 22.08.2014, 20:22#61
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Bis jetzt keine Reaktion

Grüße
wallau 22.08.2014, 23:26#62
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

hallo,

war ja im urlaub.

in der zeit kam ein brief vom sozialamt.datum vom 7.8.14.

alles neue bescheide,mit allen nachzahlungen.

war heute auf der bank und alle nachzahlungen wurden überwiesen.

kann es immer noch nicht glauben.

hurra,hurra:hop::hop::knuddel::winke::-):-)

grüße wallau
fcmmario 23.08.2014, 00:08#63
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Ich habe antwort erhalten, muß jetzt noch was tun oder kann ich erst mal abwarten?

"Sehr Geehrter Herr ...
ich bestätige den Eingang Ihres Widerspruchs am 08.08.2014. Der Vorgang ist unter dem AZ.: ...
registriert.
Die Bearbeitung der Widersprüche erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Posteingangs.
Ich bitte um Verständnis,dass es wegen der Vielzahl der zu bearbeitenden Widersprüche zu längerer
Bearbeitungszeiten kommen kann.
Das Widerspruchsverfahren wird bis zur Veröffentlichung der BSG-Entscheidung im Volltext
AZ.:B 8...,B 8...,B 8...) ruhend gestellt

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Widerspruchsstelle"

mfg mario
Anke 24.08.2014, 10:31#64
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

WoW Wallau, ich gratuliere! Man wartet also bei Euch nicht ab, sondern respektiert die Entscheidung vom BSG. Das sollten alle Sozialämter tun!

Einen schönen Sonntag wünsche ich
PS: bei mir backt gerade ein Blech Pflaumenkuchen vor sich hin .... hmmmm
zippe 24.08.2014, 11:37#65
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von fcmmario
Die Bearbeitung der Widersprüche erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Posteingangs.
Ich bitte um Verständnis,dass es wegen der Vielzahl der zu bearbeitenden Widersprüche zu längerer
Bearbeitungszeiten kommen kann.

das ist wohl ok, so lange die Fristen beachtet werden!
zippe 24.08.2014, 11:47#66
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo wallau,
so viel schnell Einsicht hätte ich in Bayern nicht vermutet :gruebel:
Bin gespannt, wie schnell auf unsere beiden Klagen und den einen Widerspruch reagiert wird :unsicher:
fcmmario 25.08.2014, 15:39#67
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

@ zippe
Wie ist das denn mit den fristen?

mfg mario
susemichel 26.08.2014, 11:53#68
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,

In der Drucksache 18/2309 des Deutschen Bundestages ist die Frage 52, gestellt durch die Abgeordnete Katja Kipping (Die Linke) zu den durchführungsrechtlichen Aktivitäten bzgl. der Umsetzung der Entscheidung des BSG vom 23.07.2014 interessant.

Leider, leider, leider bin ich mal wieder zu dusselig zu verlinken.......

LG
susemichel
werner62 26.08.2014, 12:09#69
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo susemichel,

meinst Du dies hier ab Seite 45-

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802309.pdf

52. Abgeordnete
Katja
Kipping
(DIE LINKE.)
Welche durchführungsrechtlichen Aktivitäten
und welche möglichen Gesetzesinitiativen plant
die Bundesregierung infolge der Entscheidung
des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014
(Az. B8 SO 14/13 R, Az. B8 SO 31/12 R und
Az. B8 SO 12/13 R) bezüglich der Regelbedarfsstufe
3 (§§ 27 und 28 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch – SGB XII), und bis wann erfolgen
diese Aktivitäten?

Antwort des Staatssekretärs Thorben Albrecht
vom 6. August 2014

Das Bundessozialgericht hat in den in der Frage genannten Verfahren
über Klagen von in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Vierten Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten
Personen entschieden. In allen drei Klagen hat das Bundessozialgericht
die Sache wegen unzureichender Tatsachenfeststellungen
im Vorverfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung
an die zuständigen Sozialgerichte zurückverwiesen.

In den Entscheidungen sind nach den bislang vorliegenden Informationen
Aussagen über die Anwendbarkeit der Regelbedarfsstufe 1 beziehungsweise
der Regelbedarfsstufe 3 enthalten, durch die das Bundessozialgericht
Wertungen des Gesetzeswortlauts in § 8 Absatz 1
Nummer 1 und 3 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG,
Artikel 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur
Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom
24. März 2011, BGBl. I S. 453) sowie der darauf basierenden Anlage
zu § 28 SGB XII vorgenommen hat. Nach bisherigem Kenntnisstand
werden auch Bewertungen des Willens des Bundesgesetzgebers im
Zusammenhang mit den Regelbedarfsstufen 1 und 3 sowie der Nichtanwendbarkeit
der Unterhaltsvermutung vorgenommen.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der behandelten
Rechtsfragen ist eine sorgfältige Prüfung der bislang noch
nicht vorliegenden Urteilsbegründungen erforderlich.

Ob sich nach Abschluss dieser Prüfung die Notwendigkeit von Ausführungshinweisen
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für das Vierte Kapitel
des SGB XII oder von den gesetzlichen Änderungen ergeben kann,
kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden.

Liebe Grüße
Monika
odin 26.08.2014, 14:39#70
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Das heißt also mal wieder .....warten.....warten.....

Wieso werden Diätenerhöhungen Ratz-Fatz durchgewunken?
susemichel 26.08.2014, 14:41#71
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Monika,
genau das meinte ich- danke fürs verlinken!

LG
susemichel
MichaelK 26.08.2014, 15:02#72
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von fcmmario
@ zippe
Wie ist das denn mit den fristen?

mfg mario

Hallo Mario,

Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Bei Widersprüchen gegen die noch nicht bestandskräftigen Bescheide sind es drei Monate.

Die Gerichte sind an Ausführungshinweise des BMAS nicht gebunden. Das BSG hat in seinen Urteilen bestimmt, was Recht ist.

LG Michael
fcmmario 26.08.2014, 16:21#73
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

mhhh ,das bedeutet? mfg mario
Zitat von MichaelK
Hallo Mario,

Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Bei Widersprüchen gegen die noch nicht bestandskräftigen Bescheide sind es drei Monate.

Die Gerichte sind an Ausführungshinweise des BMAS nicht gebunden. Das BSG hat in seinen Urteilen bestimmt, was Recht ist.

LG Michael
zippe 27.08.2014, 07:46#74
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,

wenn man bereits Widerspruch gegen die bisherigen Bescheide eingereicht hatte, muss (wenn ich das richtig interpretiere) innerhalb von drei Monaten nach dem Urteil des BSG ein Widerspruchsbescheid durch das Sozialamt erfolgen.
Hatte man keinen Widerspruch eingelegt und stellt jetzt einen Überprüfungsantrag, kann es sechs Monate dauern.
MichaelK 27.08.2014, 10:10#75
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von fcmmario
mhhh ,das bedeutet? mfg mario

Hallo,

diese Fristen muss man als Antragsteller einhalten, bevor man beim Sozialgericht klagen kann, wenn das Amt keinen Bescheid erstellt (ohne sachliche Gründe). Man kann auch Untätigkeitsklage dazu sagen.

Wenn das Amt einen ablehnenden Bescheid erstellt, gelten dort die Rechtsmittel und die Fristen, die in der Rechtsmittelbelehrung (am Ende des Bescheids) stehen. Frist ist dann 4 Wochen. Rechtsmittel beim Widerspruchsbescheid ist die Klage, beim Erstbescheid nach Antrag der Widerspruch.