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Diskussion zur Grundsicherung
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
und das steht auf der Seite des BMAS:
Politik für Menschen mit Behinderung
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Werden Behinderte nur noch verarscht.
Nach 39 Jahren häuslicher Pflege meines behinderten Sohnes und der damit verbundenen Kämpfe mit den
Verwaltungen, kann ich nur noch drastische Worte finden.
Sorry
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
hier sind noch ein paar Infos und Aussagen von Seiten der SPD zur Regelbedarfsstufe 3:
http://www.spdfraktion.de/presse/pre...er-lebenshilfe
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/045/1704587.pdf - Fragen von Ulla Schmidt ab Seite 32 (38) bis 35 (41)
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von fcmmario Beitrag anzeigenAlso kann ich nach 3 monaten klage wegen untätigkeit einreichen bei unserem sozialgericht in magdeburg. da ich ja meine tochter schon seit 9/2013 Grundsicherung erhält.
sehe ich das richtig
Hallo,
soweit ich das hier lese, kannst du nach drei Monaten gegen den Bescheid vom 29.07. klagen. Die anderen Bescheide sind per Überprüfungsantrag angegriffen und daher ist die Klage erst nach 6 Monaten zulässig.
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
aus wikipedia.org:
Sozialgerichtliche Untätigkeitsklage
Im Sozialrecht ist § 88 SGG einschlägig. Die Frist beträgt sechs Monate für den Bescheid und drei Monate für den Widerspruchsbescheid, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Miete nicht mehr bezahlt werden kann oder keine Mittel zur Ernährung zur Verfügung stehen.
Als Rechtsschutz kann auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen (Antrag beim Sozialgericht), wenn der zur Zahlung Verpflichtete die Auszahlung bewusst verzögert oder verhindert und nur 66 bis 90 Prozent der Regelleistung oder weniger für die Bedarfsgemeinschaft aktuell zur Verfügung stehen.
oder: http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
Grüße
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo zusammen,
unser Anwalt hat uns informiert, dass das LSG Schweinfurt unserem Landratsamt unaufgefordert ein Schreiben zugeschickt hat, in dem auf das Urteil des BSG vom 23.07.2014 hingewiesen wird. Das LSG SW hat um eine Rückmeldung gebeten, "ob ein Anerkenntnis in Betracht kommt".
Das Landratsamt will noch die Urteilsbegründung abwarten.
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Auf die Anfrage unserer Anwältin hin, hat das Ressort Soziales Wuppertal geantwortet, dass sie zu einer Anerkenntnis nicht in der Lage seien. Man müsse erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten UND eine entspr. Anweisung des BMAS/ Bundesauftragsverwaltung.
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
heute geht der Brief ans LA raus. Ich habe das Musterschreiben der LH genommen. Bin gespannt.
Oder gab es inzwischen neue Urteile, die das vom 23.7. wieder rückgängig machen?
Ich hatte bis jetzt gewartet, weil ich gedacht hatte, dass das LA mich von sich aus anschreibt. Das war wohl ein Irrtum.
Micha
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von wallau Beitrag anzeigenhallo,
war ja im urlaub.
in der zeit kam ein brief vom sozialamt.datum vom 7.8.14.
alles neue bescheide,mit allen nachzahlungen.
war heute auf der bank und alle nachzahlungen wurden überwiesen.
kann es immer noch nicht glauben.
hurra,hurra
grüße wallau
Herzlichen Glückwunsch auch noch von mir.
Hat sich denn nun auch die Sache mit der Kindergeldabzweigung durch das Sozialamt bzw. Forderung nach genauen Nachweisen bei euch erledigt? Oder musstest du dann noch einen Anwalt einschalten, damit das Urteil des Bundesfinanzhofes angewendet wird bei euch?
Du erwähntest in dem anderen Thread, dass euer Sachbearbeiter das nicht tun wollte und wie gehabt Quittungen und Nachweise von dir forderte bzw. fehlende Mitwirkung vorwarf.
LG, amai
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo zusammen,
anscheinend wird die Umsetzung des Urteils sehr unterschiedlich gehandhabt. Vor vier Wochen habe ich mit einem Elternteil aus Schleswig-Holstein gesprochen: dessen Kind hat die Nachzahlung - ohne Zutun der Eltern - bereits bekommen!
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
So, heute erhielt ich folgende Antwort auf mein Schreiben:
"In Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des hiesigen Sozialgerichts wird Ihr Überprüfungsantrag abgelehnt.
Die für Sachsen zuständigen sozialgerichtlichen Instanzen tragen die Auffassung des Bundessozialgerichtes nicht mit. Im Rahmen eines am 27.08.2014 verhandelten gleichgelagerten rechtsstreites wurde das klägerseitige Begehren abgelehnt.
Durch die Sozialgerichte wird die letztliche Vorlage beim Verfassungsgericht angestrebt.
Rechtshelfsbelehrung ........
Hinweis: Sofern Sie von der Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch machen, steht es Ihnen unter Berücksichtigung des oben Genannten frei, die snur fristwahrend zu tun und die Sache bis zu einer erneuten Entscheidung ruhen zu lassen."
Ich verstehe eins nicht ... ist das Bundessozialgericht nicht den, in diesem Fall "Sachsens sozialgerichtlichen Instanzen " übergeordnet?
Nun suche ich mal nach diesem Rechtsstreit vom 27.08.2014. Leider kein Aktenzeichen o.ä. angegeben ... mal sehen, ob ich es finde....
Vll. lommt mir jemand von Euch zuvor?
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Anke,
habe kein entspr. Urteil finden können- siehe www.sozialgerichtsbarkeit.de. Wahrscheinlich der Wurf mit einer Nebelkerze......
Würde Montag mal die Rechtsabteilung Deines Sozialressorts anrufen und um Nennung des entspr. Aktenzeichens bitten.
Ansonsten -anwaltliche Hilfe holen-klagen...
Ähnliches hat man mit unserem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in 2010 versucht und ähnlich schwammig formuliert. Wir haben geklagt und Recht bekommen.
LG
susemichel
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Ich hatte Anfang August meinen ersten Antrag gestellt. Da keine Reaktion kam, schickte ich einen zweiten Antrag und versandt ihn als Einschreiben. Geantwortet hatte man nun aber auf meinen ersten Antrag. Also ist auch dieser angekommen, aber man hatte wohl kein Interesse ihn zu beantworten.
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Habe ebenfalls 2011 Widerspruch eingelegt. (ruhend)
Am 31.07. und 18.08. (hatte beim 1. Schreiben die Zinsen vergessen)
Anforderung gestellt.
Rückruf Amtsleiter. Keine Auszahlung möglich bis das schriftliche Urteil vorliegt bzw. wegen dem Schreiben BMAS.
BIS HEUTE NOCH KEINE SCHRIFTLICHE ANTWORT.
29.08.2014 Anruf bei der Pressestelle BSG. Schriftliches Urteil kann noch 4 Wochen dauern.
24.09.2014 Anruf Pressestelle 8. Senat.
Schriftliches Urteil kann bis zu 5 Monate (interne Frist) dauern.
Es liegt im Sekretariat noch nicht vor. Wenn es vorliegt wird es geschrieben und den ehrenamtlichen
Richtern zur Prüfung (Prüfung kann ca.2 Wochen dauern) vorgelegt.
Danach kann es veröffentlicht werden und wird an die zuständigen Sozialgerichte bzw. Beteiligten geschickt. Aussage der Sekretärin "Noch hat keiner gewonnen"
01.12.2014 Untätigkeitsklage gegen die Stadt.
Sollten ALLE machen.
LG Angelika
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