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Diskussion zur Grundsicherung

werner62 19.02.2015, 08:15#326
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Emil
Jetzt bin ich auf der letzten Seite.
Also Beitrag Nummer 1:
Antwort von Herrn Dr. Gysi:
Wie Sie sicher auch verfolgt haben, hat das BSG zwar in besagten Fällen eine Entscheidung und ein Urteil getroffen, dieses ist aber leider nicht rechtsgültig.
Die Sachen wurden zur erneuten Ver*handlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen, weil es an ausreichenden tatsächlichen Feststellungen für eine endgültige Entscheidung über einen höheren Anspruch der jeweiligen Kläger mangelte.
So schlimm das ist - auf eine gültige Entscheidung eines Gerichts oder gar darauf, dass die Ämter der Länder hier ein Urteil ignorieren, können Sie sich (noch) nicht berufen.


Hallo Emil,

ist das eine Mail-Antwort die Du bekommen hast?

Hier kann man nachlesen warum das BSG an das SG zurück verwiesen hat:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-7&nr=13482&linked=pm

hier zB.Auszüge dazu:
1) Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das SG zurück*verwiesen, weil insbesondere ausreichende Feststellungen dazu fehlen, ob die verstorbene frühere Klägerin, für deren nicht bekannte Rechtsnachfolger der Rechtsanwalt der Verstorbenen den Prozess fortführt, ihre geltend gemachten Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungs*leistungen) nach dem Sozial*gesetzbuch Zwölftes Buch ‑ Sozialhilfe ‑ (SGB XII) an andere als den Fiskus ver*erbt hat. Dies ist nur der Fall, wenn die Verstorbene zu Lebzeiten ihren Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat.

Entgegen der Ansicht der Beklagten scheidet indes die Anwendung der Regelbedarfsstufe 1 bei den Leistungen für den Lebensunterhalt (§ 27a Abs 3 SGB XII iVm der Anlage zu § 28 SGB XII) für die Verstorbene nicht von vornherein mangels eigenen Haushalts aus. Vielmehr ist im Grund*satz davon auszugehen, dass erwachsenen Personen, die einen Haushalt gemeinsam führen, ohne Partner (Ehegatte, Lebenspartner einer eingetrage*nen Lebenspartnerschaft oder Partner einer entsprechenden eheähnlichen bzw lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft) zu sein, seit 1.1.2011 jeweils der Regelbedarf der Regel*bedarfsstufe 1 zusteht. Eine andere Lösung hätte einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 3 Abs 1 GG zur Folge,....

oder hier:

2) Auch in diesem Verfahren wurde die Sache zu erneuten Verhandlung und Entscheidung an das SG zurückverwiesen. Hier fehlen allerdings (nur) ausreichende Feststellungen dazu, ob der Klägerin insgesamt höhere Grundsicherungsleistungen zustehen; die Zuordnung zur richtigen Regelbedarfsstufe ist kein eigener Streitgegenstand.

Soweit es die Regelbedarfsstufe 3 betrifft, gelten die gleichen Erwägungen wie unter Nr 1. Dass die schwerbehinderte Klägerin mit ihrer Mutter zusammenlebt, rechtfertigt kein anderes Ergebnis....

oder hier:

3) Die gleichen Erwägungen wie unter Nr 2 führten zur Zurückverweisung der Sache an das SG.

Hier noch die Aufgaben des Bundessozialgerichtes:
http://www.bsg.bund.de/DE/01_Das_Gericht/01_Aufgaben/aufgaben_node.html;jsessionid=F7ABD7811AE55077DFFE1D8C659710DC.2_cid389

Das Bundessozialgericht ist, wie die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, Revisionsgericht. Als solches hat es nur über Rechtsfragen zu entscheiden, während es tatsächliche Feststellungen der Vorinstanzen regelmäßig hinzunehmen hat.....

.... Eigene Tatsachenfeststellungen kann das Bundessozialgericht im Revisionsverfahren nicht treffen. Es kann also zum Beispiel keine Zeugen vernehmen. Kann der Fall auf Grund der dem Bundessozialgericht zur Verfügung stehenden tatsächlichen Feststellungen nicht entschieden werden, muss der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen werden.

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Die Erklärung von Herrn Dr.Gysi widersprechen den oben verlinkten Infos oder verstehe ich hier was falsch?:grantel:

Liebe Grüße
Monika
werner62 19.02.2015, 08:28#327
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Emil
2 Beitrag.
Antwort vom Sozialamt Leipzig:
.....in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des hiesigen Sozialgerichtes wird ihr Überprüfungsantrag vom 09.02.2015 (Posteingang 11.02.2015) abgelehnt.
Die für Sachsen zuständigen sozialgerichtlichen Instanzen tragen die Auffassung des Bundessozialgerichtes nicht mit. Im Rahmen eines am 27.08.2014 verhandelten gleichgelagerten Rechtstreites wurde das klägerseitige Begehren abgelehnt.
Durch die Sozialgerichte wird die letztliche Vorlage beim Verfassungsgericht angestrebt.



Hallo Emil,

Hier das Rundschreiben vom BMAS von November 2014, in dem steht:

Da die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht (Stand: 10. November 2014), gab es
Rückfragen, wie zu verfahren sei, wenn mit der leistungsberechtigten Person kein Ruhen
des Widerspruchsverfahrens vereinbart wurde und mangels abschließender Entscheidung nunmehr der Erlass einer Untätigkeitsklage droht.


Kompletter Text:
http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Rundschreiben-2014_7(a).pdf

Liebe Grüße
Monika
Anke 19.02.2015, 14:36#328
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von Till
Nach welcher Rechtsauffassung arbeitet man denn da in Sachsen? Hat man da vor mehr als 25 etwas verpasst? Wenn es jetzt eines der armen Bundesländer wäre, würde ich es ja annähernd nachvollziehen können, aber eines der reichsten Länder, wo unsere ganze Industrie und Wirtschaft übergesiedelt ist, wo Studenten Geld bekamen (bekommen?), wenn sie in andere Bundesländer zum studieren gehen, da hat man so eine Rechtsauffassung?

Ich fühle mich durch solche Zeilen dermaßen diskriminiert und herabgesetzt. Das ist entwürdigend ohne Ende. So dürfte in Deutschland kein Mensch mit Migrationshintergrund, oder........, oder......... oder ein Tier in einer Zuchtanlage behandelt werden. Wo bitte bleibt da das Recht? Wo bleibt die Unterstützung unserer Lebenshillfe und Verbände, wo bleibt die Menschenrechtsorganisation, wo bleibt die Un-Behindertenrechtskommission, wo bleibt der Staat in seiner Verantwortung, dass das Grundgesetz auch beachtet und geachtet wird, so wie der Mensch, der in diesem unseren Rechtsstaat und vor allem in einer Demokratie lebt?

In Sachsen propagiert man das, was alle denken, die nicht betroffen sind:"Was wollt ihr überhaupt? Ihr seid doch nur 80% und weniger wert, als der Mensch, der im Vollbesitz seiner geistigen- und körperlichen Fähigkeiten ist.

Hallo Till, das hast Du gut geschrieben!

Ich bin auch Leipzigerin und habe ebenfalls dieses Schreiben nach meinem Überprüfungsantrag erhalten. Habe darauf entsprechend geantwortet und nun ruht die Angelegenheit ...
gero 19.02.2015, 15:00#329
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo Emil,

als erstes finde ich es "interessant", dass in dem Schreiben anscheinend weder Aktenzeichen noch Datum des Urteiles zu "der Rechtsauffassung des hiesigen Sozialgerichtes" genannt wird. Da stellt sich doch ganz automatisch die Frage, ob es dieses Urteil überhaupt gibt und von wann es ist.

Zweitens ist die vollziehende Gewalt (also auch Euer Sozialamt) laut Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) "an Gesetz und Recht gebunden". Somit kann sich das Sozialamt nicht frei entscheiden, welchem Gerichtsurteil es sich gerade mal anschließen möchte.

Drittens wäre es besser, wenn die Sozialgerichte von einer Klagewelle überrollt würden. Also beendet die Ruhendstellung der Widersprüche und Klagen, damit die Verantwortlichen sich endlich mal bewegen müssen.
Emil 19.02.2015, 16:58#330
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo Gero,
in meinen heutigen Widerspruch habe ich auch ein Aktenzeichen verlangt, um überhaupt das Urteil sich ansehen zu können. Zum Zeitpunkt des Urteils des SG lag noch kein schriftlicher Entscheidungstext des BSG Urteils vor, was in der Zwischenzeit passiert ist.
Viele Grüße Emil

Recht haben und Recht bekommen ist ein riesen Unterschied.
Besonders deshalb weil die Richter von den machthabenden Politikern ernannt werden.
rosinante 19.02.2015, 19:41#331
Politische Exkurse: Regelbedarfsstufen-Diskussion
Zitat von Till
Wo bleibt die Unterstützung unserer Lebenshillfe und Verbände, wo bleibt die Menschenrechtsorganisation, wo bleibt die Un-Behindertenrechtskommission, wo bleibt der Staat in seiner Verantwortung, dass das Grundgesetz auch beachtet und geachtet wird, so wie der Mensch, der in diesem unseren Rechtsstaat und vor allem in einer Demokratie lebt?

Hallo Till,
genau, wo bleibt die Unterstützung der Verbände? Ich habe bis heute noch kein einziges Mal Klartext gehört oder gelesen. Weder vom BVKM, noch von der Lebenshilfe noch vom VDK. Was Anderes als emotionslose Sachstandsmitteilungen gibt es nicht. Und dass widert mich an :wuerg:
werner62 19.02.2015, 19:44#332
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von Anke

Ich bin auch Leipzigerin und habe ebenfalls dieses Schreiben nach meinem Überprüfungsantrag erhalten. Habe darauf entsprechend geantwortet und nun ruht die Angelegenheit ...



Hallo Anke,

kennst Du das Rundschreiben vom BMAS von November 2014?

....Da die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht (Stand: 10. November 2014), gab es
Rückfragen, wie zu verfahren sei, wenn mit der leistungsberechtigten Person kein Ruhen
des Widerspruchsverfahrens vereinbart wurde und mangels abschließender Entscheidung nunmehr der Erlass einer Untätigkeitsklage droht.

Stimmt die leistungsberechtigte Person dem Ruhen nicht zu, so ist eine Überschreitung
der in § 88 Absatz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) angeordneten 3-Monats-Frist nur
bei Vorliegen eines zureichenden Grundes (§ 88 Absatz 1 Satz 1 SGG) unschädlich.
Im
Falle einer (zulässigen) Untätigkeitsklage ist der das Vierte Kapitel des SGB XII ausfüh-
rende Träger für das Vorliegen desobjektivbestehenden Hinderungsgrundes darlegungspflichtig...

Kompletter Text:
http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Rundschreiben-2014_7(a).pdf



Hier ein Beitrag dazu bei Kobinet:

Von Gisela Maubach

Sonntag, 1. Februar 2015 20:50

Interessant!
Das BMAS hat also schon am 10. November (trotz zu diesem Zeitpunkt noch fehlender Entscheidungsgründe des BSG) erkannt, dass Widersprüche fristgerecht zu bearbeiten sind, wenn die leistungsberechtigte Person dem Ruhen nicht zustimmt.

Mit diesem Schreiben wird bestätigt, dass Untätigkeitsklagen zulässig sind.
Da mit den schriftlichen Entscheidungsgründen des BSG die Rechtslage endgültig geklärt ist, gibt es für die Betroffenen auch endgültig keinen Grund mehr, einer weiteren Ruhendstellung zuzustimmen.
Bin gespannt, wie viele Untätigkeitsklagen nötig sind, bis das BMAS einlenkt . . .

http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/29900/Bentele-zum-Kasseler-Urteil.htm#comments



Gero hat in seinem Beitrag heute um 15:00 Uhr geschrieben:
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Drittens wäre es besser, wenn die Sozialgerichte von einer Klagewelle überrollt würden. Also beendet die Ruhendstellung der Widersprüche und Klagen, damit die Verantwortlichen sich endlich mal bewegen müssen.
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Ich muss Gero recht geben.

Auf was sollen wir noch warten...
...das Bundessozialgericht in Kassel ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland und damit neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes....
...und das Bundessozialgericht hat am 23.07.2014 eindeutig entschieden:

„Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %)“


...die Ämter werden sich freuen wenn wir weiterhin abwarten.:grantel:

Wir haben vor vier Wochen rechtsmittelfähige Bescheide angefordert für alle ruhend gestellte Widersprüche (seit Mai 2013) und für den aktuellen Widerspruch für den Bescheid 1/2015.

Ich bin gespannt wie das Amt reagiert.:gruebel:

Liebe Grüße:-)
Monika
ReniTenz 19.02.2015, 19:48#333
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

wir krempeln auch grad die Ärmel hoch :grins:
rettesich 19.02.2015, 22:15#334
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

zur Info:

aus dem Armutsbericht, siehe http://www.der-paritaetische.de/armutsbericht/fuer-armutsfeste-einkommen/

Notwendig ist eine deutliche Erhöhung der Regelsätze im SGB II und SGB XII. Die Anpassung dieser Sätze zum 1. Januar 2015 auf 399 Euro ist nicht ausreichend, um Armut wirklich zu vermeiden. Nach Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz nach jetziger Systematik mindestens 485 Euro betragen, um Armut zu verhindern und zumindest das soziokulturelle Existenzminimum in Deutschland abzudecken.

und das Bundesverfassungsgericht ? hält die derzeitigen Sätze gerade noch für vertretbar....

kein Kommentar
werner62 20.02.2015, 08:24#335
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von rosinante
Hallo Till,
genau, wo bleibt die Unterstützung der Verbände? Ich habe bis heute noch kein einziges Mal Klartext gehört oder gelesen. Weder vom BVKM, noch von der Lebenshilfe noch vom VDK. Was Anderes als emotionslose Sachstandsmitteilungen gibt es nicht. Und dass widert mich an :wuerg:




Hallo an alle,

Märchenstunde...

AUSGABE 31
Dezember 2014


Liebe Leserinnen und Leser,

Märchen beginnen meistens mit „Es war einmal“ und selten wird ihr Inhalt Wirklichkeit. Wenn wir an unsere Lebenshilfe denken, an Ihre Gründung vor 47 Jahren, dann können wir auch sagen: „Es waren einmal“ Eltern, engagierte Lehrer und Politiker, die unseren Verein „Lebenshilfe“ gründeten. Keiner von ihnen konnte sich damals vorstellen, welch große Fortschritte dieser einstmals kleine Verein bis heute machen würde. Schaut man sich an, welche Entwicklung, welches Wachstum, welche Professionalität in diesen zurückliegenden Jahren erreicht wurden, so kann man sagen: Die „Lebenshilfe“ ist ein solches Wirklichkeit gewordenes Märchen; der Mensch mit Behinderung steht im Mittelpunkt, seine Förderung, seine Wünsche und seine Befindlichkeiten sind Inhalt der täglichen Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter...


auf Seite 19 kann man lesen:


Regelbedarfsstufe 3 für
Grundsicherungsempfänger
auf dem Prüfstand

...Das Verfahren würde,mit Einverständnis des
Grundsicherungsempfängers, daraufhin für ruhend erlärt, solange die
Gründe für das Bundessozialgerichtsurteil noch ausstehen. Es wird allen Betroffenen empfohlen, das Verfahren für ruhend zu erklären. Sobald die Gründe vorliegen (voraussichtlich an Weihnachten 2014), wird dann der volle Regelsatz ausgezahlt werden.

Kompletter Text:
http://www.lebenshilfe-herzogenaurach.de/uploads/media/AM_31_HP.pdf
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Ich sage jetzt mal:
...Märchen beginnen meistens mit „Es war einmal“ und selten wird ihr Inhalt Wirklichkeit....:armer:
Liebe Grüße;-)
Monika
Inge 20.02.2015, 08:28#336
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Bayerisches Landessozialgericht L 8 SO 5/14 21.11.2014
[...] Diese Rechtsprechung des BSG ist fortentwickelt worden mit Urteil vom 23.03.2010 am Beispiel eines volljährigen, unverheirateten Hilfebedürftigen, der zwar mit seiner Mutter zusammen lebt, aber mit dieser weder eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 SGB II noch eine Einsatzgemeinschaft iS des § 19 SGB XII bildet. Der Senat sieht keine Veranlassung, dieser Rechtsprechung nicht zu folgen, zumal auch die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts diese Haltung bekräftigt (vergleiche Urteile des BSG vom 23.07.2014, Terminbericht vom 24.07.2014, Az. B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 14/13 R und B 8 SO 12/13 R [...]

Quelle und kompletter Text: sozialgerichtsbarkeit

Es geht in diesem neueren Urteil des LSG Augsburg zwar um Leistungen vor 2011, aber die BSG-Urteile werden zitiert. Das ist eine Motivation (nicht nur) für die Eltern in Bayern, die ruhenden Widersprüche und Verfahren wieder aufzunehmen!
werner62 20.02.2015, 08:31#337
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von gero

Drittens wäre es besser, wenn die Sozialgerichte von einer Klagewelle überrollt würden. Also beendet die Ruhendstellung der Widersprüche und Klagen, damit die Verantwortlichen sich endlich mal bewegen müssen.


Hallo an alle,

ich denke ansonsten wird es keinerlei Reaktion geben...:grantel:

Liebe Grüße;-)
Monika
werner62 20.02.2015, 11:28#338
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo an alle,:winke:

hier eine weitere Frage an Frau Nahles bei "abgeordnetenwatch"....
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Frage zum Thema Soziales
18.02.2015
Von:

Sehr geehrte Frau Nahles.

Das Bundessozialgericht in Kassel ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland und damit neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. So steht es im Grundgesetz (Art. 28 GG).

Welchen Stellenwert hat ein Richterspruch, des Bundessozialgerichtes in Kassel, in der Bundesrepublik Deutschland?

Mit freundlichen Grüßen

http://www.abgeordnetenwatch.de/andrea_nahles-778-78358--f431480.html#q431480
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...bei der man sich als Interessierter für eine Antwort eintragen kann.;-)

Liebe Grüße:-)
Monika
werner62 23.02.2015, 10:55#339
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo an alle,

hier ein:
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InfoBrief
Sozialrecht
Dezember 2014

Jürgen Greß, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Aktuelles zur Grundsicherung:

1. Ab sofort: Anspruch auf den vollen Regelsatz

2. Für die Vergangenheit: Anspruch auf Nachzahlung von
Grundsicherung

Kompletter Text:
http://www.hoffmann-gress.de/skripten/InfoBrief_Sozialrecht_Dezember-2014.pdf
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Im Infobrief steht auch: "Betroffene können dieses Vorgehen der Sozialämter zunächst akzeptieren und abwarten, bis die Urteilsbegründungen des BSG vorliegen".

Die ausführlichen Urteilsbegründungen liegen nun schon seit Dezember 2014 vor.....;-)

Liebe Grüße:-)
Monika
Emil 23.02.2015, 12:49#340
Politische Exkurse: Regelbedarfsstufen-Diskussion

Obwohl die Urteilsbegründungen durch die BSG vorliegen,
trotzdem weigern sich die Sozialämter die Urteile umzusetzen.
Entscheidend ist wieso können die BMAS (Frau Nahles) machen was sie wollen.
Wieso können BSG Entscheidungen von der Politik ignoriert werden?
Da könnte man sich in Deutschland bald Gerichtsentscheidungen sparen,
die von den Machthabenden nicht gewollt sind.
Es reicht doch schon wenn die Bundesrichter von den Regierenden benannt
werden.
rettesich 23.02.2015, 21:40#341
Politische Exkurse: Regelbedarfsstufen-Diskussion

60 % der Deutschen zweifeln an Demokratie....

http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_73017516/60-prozent-der-deutschen-zweifeln-an-demokratie-in-der-brd.html

warum nur - warum ? ..........
Daniel 23.02.2015, 22:56#342
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo!

Auch wenn ich die emotionale Komponente dieser Thematik gut nachvollziehen kann, finde ich die hier einziehende Polemik in den kritischen Äußerungen doch eher schwierig.
Und daher möchte ich mich mal wieder an eine etwas kontroverse Äußerung wagen. :gruebel:

Teil unseres rechtsstaatlichen, demokratischen Systems ist die Gewaltenteilung, auf die sicherlich niemand verzichten möchte. Dazu gehört, dass Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung zwar indirekt auf einander einwirken, sich gegenseitig aber keine Entscheidungen diktieren können. Deshalb können auch höchstgerichtliche Entscheidungen durchaus für eine gewisse Zeit von einem Ministerium "ignoriert" werden, wenn man es unbedingt so formulieren möchte, ohne dass dies gleich Konsequenzen hätte.
Wenn die an sich sinnvolle und wichtige Einrichtung der Gewaltenteilung wie hier zu einer Situation führt, in der eine für einen bestimmten Personenkreis positive Rechtsprechung ohne adäquate Begründung durch Organe dieses Systems nicht zeitnah umgesetzt wird, ist das natürlich kritikwürdig und inakzeptabel - aber sicherlich kein angemessener Grund, das gesamte demokratische System an sich anzuprangern oder in Frage zu stellen. Die Alternativen dazu sehen doch nämlich eher mau aus.

Dass ferner einzelne Sozialleistungsträger (wie Sozialämter) anfangen, nach eigenem Gutdünken Rechtsprechung zu interpretieren, kann mithin nicht in unserem Interesse liegen.
Es ist ja erwartbar, dass solche eigenmächtigen Interpretationen nicht immer zu Gunsten der Leistungsberechtigten ausfallen würden, geschweige denn immer bundeseinheitlich und allerorts mit gleicher Konsequenz. Das kann man nicht ernsthaft wollen.
Damit erscheinen mir also die Sozialämter in diesem Fall wohl nicht als das angemessene Ziel einer Kritik, sondern vielmehr die hier weisungsbefugten Instanzen - und damit wären wir wohl letztlich tatsächlich beim BMAS und der zuständigen Ministerin.

Teil des deutschen Staatssystems ist übrigens ja auch die freie Wahl. Und hier kann jeder für sich dann entsprechend die Konsequenz ziehen, wenn man mit der Arbeit einer Regierung oder bestimmter Regierungsmitglieder nicht zufrieden ist.

Das ist übrigens ein ganz persönlicher Einwurf meiner und der darf natürlich auch in Frage gestellt werden. Meinungsfreiheit ist ja glücklicherweise auch so ein schönes Mitbringsel des demokratischen Rechtsstaates. :-)

Ich wünsche Euch eine ruhige Nacht!
Till 23.02.2015, 23:26#343
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Ja genau, meine Meinung!
Damit erscheinen mir also die Sozialämter in diesem Fall wohl nicht als das angemessene Ziel einer Kritik, sondern vielmehr die hier weisungsbefugten Instanzen - und damit wären wir wohl letztlich tatsächlich beim BMAS und der zuständigen Ministerin.

und letztendlich wo angekommen? Bei den Sozialdemokraten?

Was ist Demokratie?
susemichel 24.02.2015, 05:59#344
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

@ Daniel

Bitte entschuldige, aber Dein Beitrag ist mir zu weichgespült....konnte ich schon in den 70ern nicht ausstehen- Friede, Freude, Eierkuchen.....


susemichel
Inge 24.02.2015, 07:21#345
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo zusammen,

damit die Infos zu dem BSG-Urteil nicht untergehen, habe ich die Beiträge, die sich eher allgemein mit Politik beschäftigen, in ein neues Thema Recht und Politk geschoben.
werner62 24.02.2015, 09:51#346
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo an alle,

hier nochmals eine Zusammenstellung aller noch IMMER
unbeantworteten Fragen bei "abgeordnetenwatch"..... :gruebel:

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....bei der Behindertenbeauftragten der SPD Katja Mast warten noch immer 70 Interessierte auf eine Antwort...
http://www.abgeordnetenwatch.de/katja_mast-778-78327--f430399.html#q430399

...bei Sigmar Gabriel (SPD) warten noch immer 138 Interessierte auf eine Antwort...
http://www.abgeordnetenwatch.de/sigmar_gabriel-778-78116--f430397.html#q430397

...es gibt noch eine weitere Frage an Sigmar Gabriel (SPD) und hier warten noch immer 46 Interessierte auf eine Antwort...
http://www.abgeordnetenwatch.de/sigmar_gabriel-778-78116--f430520.html#q430520

...bei Katrin Werner (Die Linke) warten noch immer 48 Interessierte auf eine Antwort...
http://www.abgeordnetenwatch.de/katrin_werner-778-78569--f430522.html#q430522

...bei Dr. Gregor Gysi (Die Linke) warten noch immer 51 Interessierte auf eine Antwort...
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153--f431346.html#q431346

...bei Frau Hagendorn (SPD) warten noch immer 53 Interessierte auf eine Antwort...
http://www.abgeordnetenwatch.de/bettina_hagedorn-778-78155--f431261.html#q431261

...bei Dr.Frank-Walter Steinmeier (SPD) warten noch immer 48 Interessierte auf eine Antwort...
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_frank_walter_steinmeier-778-78504--f431348.html#q431348

...bei Frau Andrea Nahles (SPD) warten noch immer 45 Interessierte auf eine Antwort...
http://www.abgeordnetenwatch.de/andrea_nahles-778-78358--f431480.html#q431480

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Wer sich noch nicht als Interessierter für eine Antwort eingetragen hat....kann es jetzt noch immer machen... :grins:

Vielleicht bekommen wir ja noch eine aussagekräftige Antwort von einem der politisch verantwortlichen Menschen...;-)

Liebe Grüße:-)
Monika
odin 24.02.2015, 09:54#347
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Thomé Newsletter 05/2015 vom 24.02.2015

. Das BMAS ordnet an die BSG-Urteile zu den 100 %-Regelsätzen für volljährigen Menschen mit Behinderung im Elternhaus und in Wohngemeinschaften nicht umzusetzen

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Zum Hintergrund: das BSG urteilte, dass den Klägern die Regelbedarfsstufe 1, also 399 EUR, statt der RB-Stufe 3, also 320 EUR zusteht. Das BMAS ordnet jetzt an, dass das Urteil des BSG zu ignorieren sei. Vorbehaltlich einer Entscheidung des BMAS bis Ende März.
Hier muss ich mal sagen, dass mir in meiner langjährigen Beratungs- und Behördenbeobachtungspraxis eine derart offene „Anordnung“ höchstrichterliche Urteile zu ignorieren bisher nicht untergekommen ist, das ist einmalig. Das denkwürdige Dokument möchte ich der interessierten Öffentlichkeit nicht vorenthalten:
: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Rundschreiben-2015_3.pdf
Till 24.02.2015, 10:19#348
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Mal ganz ehrlich, wäre das nicht eine Schlagzeile für BILD ? (oder zu SPD-demokratisch?)
susemichel 24.02.2015, 10:38#349
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo zusammen,

wir haben gerade unsere Anwältin angewiesen, dass Sozialgericht um Wiederaufnahme unseres ruhend gestellten Verfahrens zu ersuchen. Wir sind es jetzt leid.

LG
susemichel
Emil 24.02.2015, 12:17#350
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Da werden wohl nie Antworten (abgeordnetenwatch) kommen, Hauptsache ihre Diäten stimmen!