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Diskussion zur Grundsicherung

rettesich 04.02.2015, 17:10#226
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Ja do schau her:
http://www.abgeordnetenwatch.de/andrea_nahles-778-78358--f430903.html#q430903
Antwort von Andrea Nahles
bisher keineEmpfehlungen
04.02.2015
Andrea Nahles
Sehr geehrte Frau ,

wir bekommen täglich über alle bestehenden Kontaktmöglichkeiten tausende von Zuschriften. Insofern kann es natürlich sein, dass eine Beantwortung länger dauert. Ich kann Sie also nur weiter um etwas Geduld bitten, denn wir versuchen natürlich, alle Zuschriften zu bearbeiten.

Beste Grüße
Andrea Nahles
werner62 05.02.2015, 08:36#227
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo an alle,

hier gibt es eine neue "nervende" Frage an Frau Nahles! :grins:

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Frage zum Thema Soziales
04.02.2015
Von:

Sehr geehrte Frau Nahles.

Das Bundessozialgericht hat über die Rechtsfrage, zu welcher Regelbedarfsstufe behinderte, erwachsene Kinder beim Zusammenleben mit ihren Eltern zuzuordnen sind (Regelbedarfsstufe 1 statt Regelbedarfsstufe 3), am 23.07.2014 eindeutig geurteilt und im Dezember 2014 auch ausführlich begründet. Trotzdem müssen viele Eltern für ihre volljährigen, behinderten Kinder zur Zeit Widersprüche zu den aktuellen Grundsicherungsbescheiden für 2015 schreiben, weil man ihnen ihre rechtsmäßig zustehenden Leistungen (Existenzminimum) immer noch verweigert.

Wir bitten um eine Stellungnahme ihrerseits, als Abgeordnete von Rheinland-Pfalz, zu der skandalösen Verfahrensweise bei der Umsetzung der BSG-Entscheidungen vom 23.07.2014.

Mit freundlichen Grüßen

http://www.abgeordnetenwatch.de/andrea_nahles-778-78358--f431083.html#q431083

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Wer auch wissen möchte was die Abgeordnete Frau Andrea Nahles dazu sagt sollte sich BITTE als Interessierter eintragen. ;-)

UM SO MEHR UM SO BESSER
:grins:

Liebe Grüße:-)
Monika
Inge 05.02.2015, 15:47#228
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Sehr geehrte Frau Haller-Haid,

vor mehr als einem halben Jahr hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass grundsätzlich auch Menschen mit Behinderung, die bei Angehörigen leben und Grundsicherung beziehen, Anspruch auf den vollen Regelsatz haben. Obwohl inzwischen die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen, wird diese Entscheidung derzeit von den Sozialbehörden jedoch noch nicht umgesetzt, sondern weiterhin nur der verminderte Betrag der Regelbedarfsstufe 3 ausgezahlt. Dies wird mit einem Rundschreiben des BMAS begründet.

Vor vier Jahren hatte Ihr Parteikollege Sigmar Gabriel versichert, dass er "das Ziel des vollen Regelsatzes als unumstößlich vereinbart" ansieht und dass "die Verzögerung der Ausführung sind nicht hinnehmbar" sei. Siehe auch Anfragen bei abgeordnetenwatch. Auch Sie hatten vor vier Jahren betont, dass Sie die Regelbedarfsstufe 3 als Diskriminierung sehen: abgeordnetenwatch

Nachdem inzwischen auch die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen und die Urteile des BSG nach dem seit 2011 (und bis heute) geltenden Recht gesprochen wurden, gibt sind die aktuell laufenden Überprüfungsanträge, Widersprüche und Klagen zubearbeiten. Trotzdem warten viele behinderte Menschen und ihre Familien inzwischen seit über vier(!) Jahren auf die Umsetzung ihrer Rechte.

Wozu wird eine Anweisung von Seiten des BMAS überhaupt noch für notwendig erachtet? Wenn diese notwendig ist, warum wurde diese dann noch immer nicht erlassen? Wann ist mit dieser Anweisung – egal ob nötig oder unnötig - zu rechnen?

wie üblich, kann man sich in die Antwortfunktion eintragen: abgeordnetenwatch
Anke 05.02.2015, 18:10#229
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo liebe Mitstreiter,

nun hat ja Frau Nahles wieder nur darauf verwiesen, " Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu senden."Darf ich mal unwissend und naiv wie ich bin fragen wozu es dann diese Plattform gibt, wenn nicht direkt darauf geantwortet wird?

LG
Anke
amai 05.02.2015, 18:52#230
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Liebe Anke,

Abgeordnetenwatch ist eine unabhängige Plattform, keine staatlich eingerichtete und finanziert sich aus Spenden. Die Politiker haben also keinen direkten Zugriff darauf.

Natürlich sind Abgeordnete und Minister nicht gezwungen zu antworten. Ob und wie sie das tun zeigt aber trotzdem sehr anschaulich, wie ernst sie die Sorgen und Nöte der Menschen nehmen.

In diesem Fall scheint man eine zeitnahe, umfassende und öffentliche Antwort zu fürchten. Warum bloß?

LG, amai
rettesich 05.02.2015, 19:51#231
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

"In diesem Fall scheint man eine zeitnahe, umfassende und öffentliche Antwort zu fürchten. Warum bloß?"
Vielleicht wegen der zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 48 Mio. per anno ? :gruebel:
susemichel 06.02.2015, 05:45#232
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo zusammen,

wäre es nicht eine Möglichkeit, große Printmedien auf diese Sache zu aufmerksam zu machen? Ich dachte da an "Der Spiegel" oder "Focus". Hat da jemand Kontakte?
Andernfalls müssen die Redaktionen angeschrieben werden, Infomaterial haben wir ja genug ( die Rundschreiben, die Reaktionen der Lebenshilfe, die "Reaktionen" von Frau Nahles).
Aufhänger könnte der Artikel von Prof. Sell bei "Aktuelle Sozialpolitik", zu dem Inge hier ja verlinkt hat sein.........
Wir müssen das viel höher aufhängen, sonst nimmt man uns nicht ernst.

LG
susemichel
odin 06.02.2015, 10:10#233
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Im Forum "REHAkids" habe ich Deinen Vorschlag weitergegeben.

U.a. mit dem Artikel von Prof.Dr. Sell

http://www.aktuelle-sozialpolitik.b.....zialhilfe-behinderte.html

Evtl unter dem Titel:
Rechtsbeugung durch BMAS / Frau Nahles

Habe den Artikel von Prof.Dr. Sell an die "Nürnberger Nachrichten" gesandt.
Ebenfalls an unsere Heimatzeitung.

Mal abwarten ob überhaupt eine Reaktion kommt.

Gruß
Anke 06.02.2015, 11:41#234
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo Odin, der Link scheint nicht korrekt zu sein - nur als INFO :-)

LG
Anke
odin 06.02.2015, 11:46#235
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hier noch mal ein Versuch:

www.aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2015/02/3-bsg-urteil-sozialhilfe-behinderte.html
werner62 06.02.2015, 12:18#236
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von susemichel
Hallo zusammen,

wäre es nicht eine Möglichkeit, große Printmedien auf diese Sache zu aufmerksam zu machen? Ich dachte da an "Der Spiegel" oder "Focus". Hat da jemand Kontakte?
Andernfalls müssen die Redaktionen angeschrieben werden, Infomaterial haben wir ja genug ( die Rundschreiben, die Reaktionen der Lebenshilfe, die "Reaktionen" von Frau Nahles).
Aufhänger könnte der Artikel von Prof. Sell bei "Aktuelle Sozialpolitik", zu dem Inge hier ja verlinkt hat sein.........

Wir müssen das viel höher aufhängen, sonst nimmt man uns nicht ernst.

LG
susemichel


Hallo susemichel,

Du hast Recht, eine Frau Nahles würde vielleicht "reagieren" wenn man überall in der Presse lesen könnte wie das bmas mit einer Gerichtsentscheidung vom obersten Gericht der Sozialgerichtbarkeit in Deutschland umgeht:grantel:....und was eine solche Gerichtsentscheidung vom Bundessozialgericht letztendlich für die behinderten Menschen/für Betroffene noch wert ist wenn es so einfach ist es nicht umzusetzen.:wand:

Liebe Grüße
Monika
odin 06.02.2015, 12:22#237
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Habe unter Obertitel:

Rechtsbeugung durch BMAS / Frau Nahles ?????

Nürnberger Nachrichten
Süddeutsche-Zeitung
Heimatzeitung

angeschrieben.
werner62 06.02.2015, 12:25#238
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo an alle,

habe ich gerade im Spiegel gelesen...
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Nach Angaben einer Armutsforscherin sind die Sozialleistungen derzeit 45 Euro zu niedrig.

Würde man alle vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von 2010 formulierten Forderungen an die Grundsicherung berücksichtigen und die verdeckt Armen herausrechnen, hätte der Regelsatz für einen Erwachsenen 2014 rund 44 Euro höher liegen müssen, schreibt Becker. In diesem Jahr wären es sogar gut 45 Euro...

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-forscherin-haelt-regelsatz-fuer-45-euro-zu-niedrig-a-1016659.html#js-article-comments-box-pager
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.... den behinderten Menschen würden dann also 123 Euro im Monat bis zum Existenzminimum fehlen,
aber das wird nirgendwo erwähnt....:grantel:

Liebe Grüße
Monika
rettesich 06.02.2015, 12:41#239
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo Monika,

dazu passt ja auch das zeitgleiche Urteil (23.07.2014) des BVerfG, dass die Regelsätze gerade noch verfassungsgerecht sind. Meine Vermutung ist ja, dass man sich zur Zeit die neuen Regelsätze auf Basis der EVS 2013 "zurechtbiegt", um gegenüber weiteren Klagen vor dem BVerfG gewappnet zu sein.
Merke:
"Vertraue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast"

Antwort Herr Schummer auf abgeordnetenwatch.de:
http://www.abgeordnetenwatch.de/uwe_schummer-778-78471--f430889.html#q430889

Grüße
werner62 06.02.2015, 14:18#240
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von werner62

hier gibt es interessante Infos-,
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Von Inge Rosenberger

Sonntag, 1. Februar 2015 20:10

Hallo zusammen,
hier ist das Rundschreiben zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Rundschreiben-2014_7(a).pdf


Von Gisela Maubach

Sonntag, 1. Februar 2015 20:50

Interessant!
Das BMAS hat also schon am 10. November (trotz zu diesem Zeitpunkt noch fehlender Entscheidungsgründe des BSG) erkannt, dass Widersprüche fristgerecht zu bearbeiten sind, wenn die leistungsberechtigte Person dem Ruhen nicht zustimmt.

Mit diesem Schreiben wird bestätigt, dass Untätigkeitsklagen zulässig sind.
Da mit den schriftlichen Entscheidungsgründen des BSG die Rechtslage endgültig geklärt ist, gibt es für die Betroffenen auch endgültig keinen Grund mehr, einer weiteren Ruhendstellung zuzustimmen.
Bin gespannt, wie viele Untätigkeitsklagen nötig sind, bis das BMAS einlenkt . . .

http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/29900/Bentele-zum-Kasseler-Urteil.htm#comments
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Hallo an alle,

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Frage zum Thema Soziales
30.01.2015
Von:

Sehr geehrter Herr Schummer,

um das hier von Frau Rosenberger et al. angesprochene Problem grundsätzlich zu lösen, bitte ich Sie, im Deutschen Bundestag einen Änderungsantrag zum SGB XII einzubringen mit dem Ziel, die "Regelbedarfsstufe 3" ersatzlos zu streichen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Uwe Schummer
bisher keineEmpfehlungen
06.02.2015
Uwe Schummer

Sehr geehrter Herr ,
danke für ihren Hinweis. Wie in der ersten Antwort mitgeteilt, werde ich das Thema in die Fachgruppe der Koalition einbringen und klären, ob es über eine Gesetzesänderung, eine Ausführungsbestimmung oder auch über ein klärendes Rundschreiben aus dem Ministerium geregelt werden kann.
Beste Grüße
Uwe Schummer MdB

http://www.abgeordnetenwatch.de/fra.....e-778-78471--f430889.html

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Herr Schummer scheint das von Inge gefundene Rundschreiben des bmas von Nov.2014 noch nicht zu kennen...:gruebel:

Liebe Grüße
Monika
susemichel 07.02.2015, 08:12#241
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo zusammen,

es gibt bei abgeordnetenwatch eine neue Anfrage an Frau Nahles unter Soziales zum Thema.

LG
susemichel
Inge 07.02.2015, 08:53#242
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo zusammen,

und hier ist der Direktlink zu der Frage
susemichel 07.02.2015, 11:54#243
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo zusammen,

ich hatte Anfang Januar Widerspruch gegen den Änderungsbescheid ( jährliche Regelsatzerhöhung, aber nach wie vor Regelbedarfstufe 3) gestellt. Diesmal habe ich nicht, wie die Jahre zuvor, um ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung unserer seit 2011 laufenden Klage gebeten.

....Ich beantrage die Regelbedarfstufe 1 aufgrund der Entscheidung des BSG vom 23.07.2014 AZ.: ......
Zwischenzeitlich ist das schriftliche Urteil des BSG veröffentlicht worden (in der Anlage). Aus diesen Urteilen geht hervor, dass die schriftlichen Begründung konform geht mit den bisherigen Veröffentlichungen.
Auch werden in diesen Entscheidungen die Vorab-Begründungen des BMAS als bedeutungslos herausgestellt.
Nach gängiger Rechtsprechung hat das Urteil des obersten Sozialgerichts in der BRD Vorrang vor einer evtl. anderen Anweisung des BMAS.
Es ist also nicht notwendig, eine entspr. Anweisung des BMAS bzw. der Bundesauftragsverwaltung abzuwarten.
Somit steht einer Zahlung in Höhe der Regelbedarfstufe 1 (auch rückwirkend ab 2011 zuzüglich Verzinsung) nichts mehr im Wege.
Ihre Zahlung bis zum 31.01.2015 erwartend verbleibe ich.....

(Dank an odin, von dem ich die Formulierungen "geklaut" habe).

Normalerweise bekomme ich auf solche Forderungen eine geharnischte Antwort der Rechtsstelle, in dem mir die Paragrafen nur so um die Ohren gehauen werden...

Heutige Antwort des Sachbearbeiters:

Sehr geehrte...

ich beziehe mich auf Ihren Widerspruch vom.... und bitte Sie noch um ein wenig Geduld, da von der hiesigen Rechtsstelle noch kein Handlungshinweis eingegangen ist.
Sobald dieser vorliegt, erhalten Sie einen entspr. Bescheid.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Verständnis.
Mir freundlichen Grüßen....

So freundlich hat man mir noch nie geantwortet.....
zippe 07.02.2015, 14:44#244
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo susemichel,

wenn eine bisher unfreundliche Behörde plötzlich so freundlich wird, ist das ein Grund misstrauisch zu werden :grins: Pfeif auf die erbetene Geduld und fordere die Nachzahlung ein.
odin 07.02.2015, 15:21#245
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

@susemichl

Dafür habe ich es ja eingestellt.
werner62 08.02.2015, 10:59#246
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Zitat von zippe
Hallo susemichel,

wenn eine bisher unfreundliche Behörde plötzlich so freundlich wird, ist das ein Grund misstrauisch zu werden :grins: Pfeif auf die erbetene Geduld und fordere die Nachzahlung ein.



Hallo susemichel,

da hat Zippe vollkommen recht...

....ohne Grund wird eine Behörde nicht plötzlich freundlich:gruebel:


Hier in dem von Inge gefundenen Rundschreiben des bmas vom November 2014......
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Von Inge Rosenberger

Sonntag, 1. Februar 2015 20:10

Hallo zusammen,
hier ist das Rundschreiben zu finden:

http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Rundschreiben-2014_7(a).pdf


Von Gisela Maubach

Sonntag, 1. Februar 2015 20:50

Interessant!
Das BMAS hat also schon am 10. November (trotz zu diesem Zeitpunkt noch fehlender Entscheidungsgründe des BSG) erkannt, dass Widersprüche fristgerecht zu bearbeiten sind, wenn die leistungsberechtigte Person dem Ruhen nicht zustimmt.

Mit diesem Schreiben wird bestätigt, dass Untätigkeitsklagen zulässig sind.
Da mit den schriftlichen Entscheidungsgründen des BSG die Rechtslage endgültig geklärt ist, gibt es für die Betroffenen auch endgültig keinen Grund mehr, einer weiteren Ruhendstellung zuzustimmen.
Bin gespannt, wie viele Untätigkeitsklagen nötig sind, bis das BMAS einlenkt . . .

http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/29900/Bentele-zum-Kasseler-Urteil.htm#comments

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...findest Du die Gründe für die plötzliche Freundlichkeit des Amtes.;-)

Das Amt möchte nämlich was von Dir, weil ohne Deine Zustimmung das Du weiterhin auf Deine rechtmäßig zustehenden Leistungen wartest, müsste das Amt Deine Widersprüche fristgerecht bearbeiten.:grantel:

Es gibt seit Monaten eindeutige Urteile vom BSG und ausführliche Entscheidungsgründe liegen auch schon seit Dezember vor.....wir haben rechtsmittelfähige Bescheide angefordert, auf was sollen wir noch warten?:grantel:


Liebe Grüße
Monika
susemichel 08.02.2015, 11:17#247
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo Monika,

genau da will ich ja hin.... Unsere erste Klage läuft seit 2011 und ist einschließlich der folgenden Widersprüche ruhend gestellt bis zur Anweisung des BMAS, wann immer diese erfolgen wird...
Letzten Widerspruch habe ich nicht im Hinblick auf die laufende Klage ruhend gestellt, bei ablehnendem Bescheid erfolgt dann die nächste Klage.....
Ich glaube, dass weiß das SA auch, in der Vergangenheit war ich äußerst klagefreudig (bis jetzt immer mit Erfolg...toi,toi,toi...)

Liebe Grüße
susemichel
susemichel 08.02.2015, 11:27#248
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Fiel mir gerade so ein: auf dem von der Lebenshilfe veröffentlichten Rundschreiben 2014/7 steht ja die direkte E-Mailadresse im Kopf:

Könnte man ja viel besser für Nachfragen bzgl. der Umsetzung nutzen, als die allgemeine E-Mailadresse des BMAS......
Wintersonne 09.02.2015, 09:15#249
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo,
Habe im August den 1. Widerspruch für Regelsatz 1 gestellt. Anfang Januar musste ich nun für meinen Sohn einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen, und bekam als Antwort den alten Regelsatz 3 zugesprochen. Ich sofort wieder einen Widerspruch zum Amt geschickt. Es kam weder auf den ersten noch dem zweiten Widerspruch eine Nachricht oder Begründung. Ich bin richtig wütend.:wand:

Viele Grüße
Winntersonne
odin 09.02.2015, 09:44#250
AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

Hallo Wintersonne,
da bist Du nicht allein.
Das ist bei unserem Grundsicherungsamt die Regel.

Gruß