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Diskussion zur Grundsicherung

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    AW: Diskussion zur Grundsicherung

    Zitat von odin Beitrag anzeigen
    Nun können die Richter des BSG ihre Roben in die Ecke werfen und alle anfallenden
    Klagen direkt an das BMAS weiterleiten.
    Denn ihre Richtersprüche sind ja wertlos.
    Hallo odin,
    im Zweifel ziehe ich persönlich die "Richtersprüche" des BSG den höchst fragwürdigen BMAS-Anweisungen vor.

    Grüße

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      AW: Diskussion zur Grundsicherung

      Natürlich ziehe ich auch die Richtersprüche des BSG vor.
      Aber meine Meinung interessiert ein Grundsicherungsamt in keinster Weise.

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        AW: Diskussion zur Grundsicherung

        Zitat von odin Beitrag anzeigen
        Natürlich ziehe ich auch die Richtersprüche des BSG vor.
        Aber meine Meinung interessiert ein Grundsicherungsamt in keinster Weise.
        Dafür ist dann jeder Betroffene selbst verantwortlich und muss eine Befriedung dabei erfahren seine Rechte wahrgenommen zu haben!

        Das zeigte sich mein "Dickkopf" z.B. bei der Umsetzung der Genehmigung für Miriams Schulbegleiter wieder einmal als Geschenk zu sehen. So erreichte ich ein super Ergebnis, dass sich heute sogar noch besser sein könnte.
        Ich mußte öfters feststellen, dass so mancher Sachbearbeiter über Jahre seine eigenen Gesetzmässigkeiten besaß.
        Und er eine zeitlang sich schon deshalb querstellte, nur um sein Handeln als richtig zu untermalen.

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          AW: Diskussion zur Grundsicherung

          Zitat von odin Beitrag anzeigen
          Noch eine Frage:
          Ich habe schon 2011 Widerspruch gegen die Regelbedarfsstufe 3 eingelegt. Angenommen
          (und warscheinlich) ich Klage unter Berufung auf die nun insgesamt 5 Urteile des BSG beim Sozialgericht.
          Die Klage wird von mir gewonnen.
          Jetzt sagt aber das Grundsicherungsamt: Interessiert mich nicht, wir halten uns an die Anweisungen des BMAS.

          Was dann?
          Hallo odin,

          ganz einfach, du betreibst eine Zwangsvollstreckung gegenüber dem Grundsicherungsamt

          Grüße

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            AW: Diskussion zur Grundsicherung

            Hallo Odin,

            rettesich hat Recht. Hier ein Ausschnitt aus dem Schreiben unseres Rechtsanwaltes:

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              AW: Diskussion zur Grundsicherung

              Zitat von odin Beitrag anzeigen
              Noch eine Frage:
              Ich habe schon 2011 Widerspruch gegen die Regelbedarfsstufe 3 eingelegt. Angenommen
              (und warscheinlich) ich Klage unter Berufung auf die nun insgesamt 5 Urteile des BSG beim Sozialgericht.
              Die Klage wird von mir gewonnen.
              Jetzt sagt aber das Grundsicherungsamt: Interessiert mich nicht, wir halten uns an die Anweisungen des BMAS.

              Was dann?
              Odin bei uns ist ja das gleiche , jetzt gibt es zwei Möglichkeiten , erste Du gewinnst und Gericht sagt keine Revision , zweite Du gewinnst, Gericht lässt aber Revision zu da scheitern die spätens beim LSG somit kannst Du Zwangsvollstrecken .
              Wir haben ja unserem Anwalt mitgeteil das wir kämpfen bis zum Schluss

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                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                Hallo an alle,

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                Nahles – Neue graue Eminenz der Regierungspolitik?

                von BG45-Redaktion | 2. April 2015 | Politik

                Andrea Nahles – die neue graue Eminenz Deutschlands?

                ..........Frau Nahles und die Realität

                Hier hat wohl wieder einmal das Motto “Ober sticht Unter” zugeschlagen. Allem Anschein nach hat die Bundeskanzlerin intern “ein Machtwort” gesprochen. Sie war wohl um Wählerstimmen besorgt. Der durch das Verhalten von Andrea Nahles entstandene “Imageschaden” für die deutsche Politik lässt sich dadurch aber nicht begrenzen. Auch wenn die deutschen Wähler im wahrsten Sinne des Wortes nur über ein absolutes Kurzzeitgedächtnis verfügen, wird aus dieser Affäre etwas hängenbleiben.....

                Frau Nahles und die Chronologie des Absturzes

                In diesem Zusammenhang wollen wir zuerst erneut auf unseren Artikel “BMAS und der unfassbare Rechtsverstoß” hinweisen,
                http://www.bg45.de/index.php/9241/bm...echtsverstoss/
                in welchem wir uns der grundsätzlichen Thematik gewidmet und diese erläutert haben. Die Haltung des BMAS in dieser Rechtsfrage ist ja seit dem Jahr 2011 hinlänglich bekannt. Das diese dann aber seit ihrer Amtsübernahme auch von Frau Nahles konsequent vertreten wurde, verdeutlicht, dass die SPD nichts mehr mit der sozialen Gerechtigkeit zu tun, die sie sich zumindest nach außen und gegenüber der Öffentlichkeit auf die Fahne geschrieben hat. Kaum ist sie an der “Macht”, sind nahezu alle Forderungen aus der Zeit der Opposition vergessen....

                .....Frau Nahles – Skepsis ist angebracht

                Wie dem Beitrag des Domradios zu entnehmen ist, äußert sich der Sender nicht näher zu der fragwürdigen Vorgehensweise des BMAS und der von Frau Nahles. Genau darin ist aber die Gefahr zu sehen, denn es ist davon auszugehen, dass mit der erwähnten gesetzlichen Neuregelung die Entrechtung von Menschen mit Behinderung erneut manifestiert wird. Hierbei denken wir vorallendingen an die statistischen Tricksereien der Bundesregierung in Zusammenhang mit der methodischen Neuberechnung der Eckregelsätze im Jahr 2011 aufgrund des BVerfG-Urteils aus dem Jahr 2010.

                Anscheinend teilt der auch Verein Tacheles e.V. unsere Bedenken. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, einen hervorragend geschrieben Leitarktikel von diesem zu übernehmen:.....

                Frau Nahles – Und der nächste Coup

                Wie Frau Nahles versuchen wird, Leistungsberechtigte mit Behinderung weiter hinters Licht zu führen, wird Bestandteil eines weiteren Artikels werden.

                Kompletter Text:
                http://www.bg45.de/index.php/10062/n...erungspolitik/

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                Liebe Grüße
                Monika

                Kommentar


                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                  Hallo an alle,

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                  ...Durch die konsequente Veröffentlichung der ministerialen Verwaltungsanweisungen, deren Skandalisierung und der Erzeugung öffentlicher Aufmerksamkeit für ein Thema, das längst in Vergessenheit geraten schien, konnte der überraschende Meinungsumschwung beim BMAS befördert werden....

                  ....Die Nachahmung ist daher wärmstens zu empfehlen.

                  Frank Jäger & Harald Thomé

                  Tacheles-Onlineredaktion

                  Kompletter Text:
                  http://tacheles-sozialhilfe.de/start...lles/d/n/1809/

                  ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Liebe Grüße
                  Monika

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                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                    bei kobinet sind schon wieder Kommentare verschwunden. Warum passiert das immer nur bei den Themen, die unsere erwachsenen Kinder betreffen? Falls da keine technischen Probleme dahinter stecken, ist das wieder eine ziemlich zwielichtige Aktion der kobinet-Redaktion.

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                      AW: Diskussion zur Grundsicherung

                      Hallo zusammen,

                      der neue Kommentar von Gisela wurde um die Frage, wo die Leserbriefe zum Artikel "Sozialhilfe-Kürzungen beendet" geblieben sind, gekürzt.
                      Vor einigen Monaten wäre ich bestimmt nicht auf den Gedanken gekommen, das schreiben zu müssen - aber ich denke, dass jeder von uns verfasste Kommentar sicherheitshalber ebenfalls in Kopie hier eingestellt werden sollte.
                      Inzwischen habe ich alle(?) dortigen Beiträge und Kommentare zur RBS 3 kopiert und abgespeichert. Monika, danke für Deine Unterstützung

                      Von Gisela Maubach
                      Samstag, 4. April 2015 19:55

                      [...]

                      Die Art und Weise, mit der die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 3 jetzt per Weisung durch das BMAS verändert wird, ist für die Betroffenen doch höchst wissenswert.
                      Wer keinen "Ein-Personen-Haushalt" führt, wird von der Regelbedarfsstufe 1 jetzt durch diese Weisung ausgeschlossen, obwohl es dafür keinerlei rechtliche Grundlage gibt.
                      Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz existiert die Definition "Ein-Personen-Haushalt" schon deshalb nicht, weil dann auch ALG-II-Empfänger nie der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet werden könnten - aber bei Erwerbsfähigen ist es ja mit jeder Selbstverständlichkeit möglich, in einem Mehr-Personen-Haushalt der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet zu werden.

                      Es bleibt zu hoffen, dass es möglichst vielen engagierten Juristen auffällt, dass die Ungleichbehandlung von behinderten und nicht-behinderten Menschen mit dieser Weisung noch ausgeweitet wird, indem die Definition "Ein-Personen-Haushalt" als Voraussetzung für die Regelbedarfsstufe 1 jetzt speziell für Menschen im SGB XII erfunden wurde, während das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz diese Ungleichbehandlung eben nicht vorsieht.
                      Das BSG hatte in seiner Urteilsbegründung geschrieben: "Ist von mehreren Auslegungen aber nur eine mit dem Grundgesetz vereinbar, muss diese gewählt werden" (Abs. 18 des Urteils B 8 SO 14/13 R).
                      Die "verfassungswidrigen Ergebnisse", zu der die Auslegung des BMAS führen, finden jetzt sogar per Weisung statt, indem das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz nicht mehr in gleicher Weise für erwerbsfähige ALG-II-Empfänger und behinderte SGB-XII-Empfänger Anwendung finden soll - so wie vom BSG auch festgestellt.
                      Ohne gesetzliche Grundlage wird vom BMAS nun ein "Ein-Personen-Haushalt" als Voraussetzung für die Regelbedarfsstufe 1 erfunden - aber nur für das SGB XII - während für ALG-II-Empfänger die Regelbedarfsstufe 1 auch weiterhin in Mehr-Personenhaushalten möglich ist.

                      Vielleicht findet jetzt tatsächlich mal jemand den Mut, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, denn auch die Belastbarkeit von Angehörigen, die neben Betreuung und Pflege ständigen Kämpfen ausgesetzt sind, hat irgendwo ihre Grenze, so dass kaum zumutbar sein dürfte, dass im Folgejahr das gleiche Problem der Ungleichbehandlung von vorne durch alle Instanzen gekämpft werden muss.
                      Zuletzt geändert von Inge; 05.04.2015, 10:09.

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                        Musterschreiben zur Umsetzung der BSG-Urteile

                        Hallo zusammen,

                        Gisela M. hat einen Mustertext erstellt, der grundsätzlich für alle Betroffenen nutzbar ist – abgesehen davon, dass nur zwischen der Formulierung “Antrag” und “Widerspruch” (das Wort “Widerspruchsbescheid” ggfs. durch “Bescheid” ersetzen) unterschieden werden muss (je nachdem was man eingereicht hat). Darauf muss jeweils nur am Anfang und am Ende geachtet werden. Am Ende außerdem noch auf den möglichen Unterschied Sohn/Tochter achten.
                        Das Musterschreiben kann trotz sorgfältiger Bearbeitung Fehler enthalten, und es kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Daher kann keine Haftung für inhaltliche Fehler bzw. deren Folgen übernommen werden.

                        Nachdem der Text sehr lang ist, kann er nicht in einen Beitrag gestellt werden. Ihr könnt ihn hier jedoch als ODT- oder PDF-Datei abrufen.
                        Angehängte Dateien
                        Zuletzt geändert von Inge; 08.04.2015, 15:01.

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                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                          Vielen Dank für die unermüdlich große Hilfe, das ist einfach nur toll!

                          Hat denn irgendwer bereits eine Benachrichtigung vom Sozialamt erhalten bzw. hat bereits sogar schon jemand Anfang diesen Monats den vollen Regelsatz erhalten? Von der Nachzahlung wage ich gar nicht zu fragen.

                          Liebe Grüße

                          Kommentar


                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                            Hallo Anke, ich habe auch noch keine Rückmeldung, obwohl ich schon Anfang Februar die Wiederaufnahme aller Angelegenheiten gefordert habe. Bin gespannt, wie es weitergeht.
                            Die Verfahrensweise des BMAS lehne ich ab.

                            Kommentar


                              AW: Diskussion zur Grundsicherung

                              Hallo Anke,
                              mein Widerspruch vom Nov. 14 sollte am 25.03.15 an den Kreisrechtausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Ich hatte einem Ruhen des Widerspruchs nur bis zur Begründung der BSG - Urteile v. 2014 zugestimmt. Bis dato habe ich noch nichts gehört.... und für April gab es auch nur den geminderten Regelsatz der Stufe 3.

                              Liebe Inge,
                              ein dickes “Danke“ für Deine unermüdlichen Infos - und auch eines an Gisela Maubach für ihr Engagement! Leider kann ich die pdf nicht runterladen, weil ich “keine Berechtigung“ habe. Hast Du einen Tip, woran es liegen kann?
                              Lieben Gruß
                              Alexa

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                                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                Hallo Alexa, probier mal, ob es über diesen Link geht: https://elerbeki.wordpress.com/2015/...ialgerichts-3/

                                Kommentar


                                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                  Na das nenn ich mal prompt....
                                  Funktioniert!!! Also noch ein “Danke“ hinterher schieb....

                                  Kommentar


                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                    Hallo Anke,
                                    wir haben nichts gehört. Weder das der Einspruch im Januar eingegangen ist und bearbeitet wird noch das erhöhte Geld.
                                    Liebe grüße
                                    Wintersonne

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                                      AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                      Hallo an alle,

                                      das Sozialgericht Detmold schließt sich der überzeugenden Rechtsprechung des Bundessozialgericht vom 23.07.2014 an, obwohl das Rundschreiben des BMAS vom 16.02.2015 hinsichtlich der Nichtanwendungsregelung bereits bekannt war.

                                      -------------------------------------------------------------------------------------


                                      SG Detmold

                                      Urteil vom 3. März 2015 · Az. S 8 SO 259/12


                                      Zitat

                                      „Die Kammer vermag auch keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend zu erkennen, dass durch eine Haushaltsführung in diesem Sinne ein geringerer Bedarf bestünde als für einen erwachsenen nichtbehinderten Leistungsberechtigten. So wird auch einem Leistungsberechtigten nach dem SGB II, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, aber weiterhin mit seinen Eltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnt, gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II aber nicht mehr Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist, der Regelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen gewährt, ohne dass hinterfragt würde, ob er sich tatsächlich im Haushalt betätigt oder auch nur einen finanziellen Beitrag hierzu leistet. Würde man tatsächlich davon ausgehen, dass durch das Zusammenleben mit (erwerbsfähigen) erwachsenen Angehörigen eine Einsparung erfolgen würde, würde es zu einer echten Diskriminierung behinderter Menschen führen, wenn diese Einsparungen dort angerechnet würden, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dagegen belassen würden. Die Kammer kann sich gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Inklusion behinderter Menschen aber nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber behinderte Menschen schlechter stellen wollte als Nichtbehinderte.“

                                      Kompletter Urteilstext:
                                      https://openjur.de/u/765873.html

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                                      Liebe Grüße
                                      Monika

                                      Kommentar


                                        AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                        Hallo an alle,

                                        ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                        Tacheles Rechtsprechungsticker KW 13/2015

                                        Punkt: 6. 3

                                        SG Detmold folgt nicht der Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16.02.2015 betreffend drei Urteile des BSG vom 23.07.2014 zu den Aktenzeichen B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 12/13 R und B 8 SO 31/12 R zur Regelbedarfsstufe 3.


                                        Kompletter Text:
                                        http://tacheles-sozialhilfe.de/start...chiv/d/n/1808/

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                                        Liebe Grüße
                                        Monika

                                        Kommentar


                                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                          Post vom Rechtsanwalt Sascha Pfingsttag ,mit der Bitte das Rundschreiben vom BMAS zu zusenden hatte ich ihm zwar schon per Fax war leider nicht richtig lesbar , dem Landratsamt Tübingen wurde die Frist gesetzt bis 30.4 da in der gleichen Sache ja zwei weitere Urteile vom BSG erfolgt sind und auch dem Landratsamt das Schreiben vom BMAS bekannt ist auch das wir mit dem ruhendstellen des Verfahrens überhaupt nicht einverstanden sind und das Gericht wurde erneut angeschrieben das Verfahren jetzt endlich zum Abschluß zu bringen

                                          LG Uta

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                                            AW: Musterschreiben zur Umsetzung der BSG-Urteile

                                            Auf Tacheles entdeckt:

                                            http://forum.tacheles-sozialhilfe.de...?FacId=2076425

                                            Lieben Gruß und einen sonnig schönen Tag
                                            Anke

                                            Kommentar


                                              AW: Musterschreiben zur Umsetzung der BSG-Urteile

                                              Hallo an alle,

                                              ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                                              Rechtstipp vom 17.04.2015

                                              100 % Grundsicherung für behinderte Kinder im eigenen Haushalt

                                              Sozialrecht, Schwerbehindertenrecht

                                              ..."Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Schreiben vom 31.03.2015 nun eine bundesaufsichtliche Weisung erteilt, wonach die zuständigen Leistungsträger angewiesen worden sind, abweichend von der bisherigen Verwaltungspraxis, Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 zu erbringen. Die Weisung soll allein dazu dienen, weitere sozialgerichtliche Verfahren mit unterschiedlichem Ausgang zu vermeiden; die Entscheidungen des BSG werden weiterhin als falsch bewertet.

                                              Fazit: Für Eltern volljähriger behinderter Kinder ist es wichtig, gegen aktuelle Bewilligungsbescheide, die nicht die Regelbedarfsstufe 1 ausweisen (100 % Regelleistung), Widerspruch zu erheben. Soweit die Frist für die Erhebung des Widerspruches von einem Monat versäumt worden ist, kann noch ein Überprüfungsantrag für Leistungen für die Vergangenheit geltend gemacht werden."

                                              Matthias Herberg

                                              Fachanwalt für Sozialrecht,
                                              Fachanwalt für Medizinrecht

                                              Kompletter Text:
                                              http://www.anwalt.de/rechtstipps/-gr...lt_068478.html

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                                              Liebe Grüße
                                              Monika

                                              Kommentar


                                                AW: Musterschreiben zur Umsetzung der BSG-Urteile

                                                Hallo Werner,
                                                ich hatte im Januar für mein Kind 27J Grundsicherung beantragt,auf den Antrag sofort einen Widerspruch eingereicht. Bekommen nur 80%. Verstehe ich es richtig, falls wir jetzt am Ende April nicht das Geld der Regelbedarfsstufe 1 bekommen, nochmal einen Widerspruch machen? Ich habe auf mein Schreiben von August sowie Januar keine Antwort vom Amt bekommen.
                                                Viele Grüße
                                                Winntersonne

                                                Kommentar


                                                  AW: Musterschreiben zur Umsetzung der BSG-Urteile

                                                  Hallo Wintersonne,

                                                  wir haben das Schreiben was Inge hier verlinkt hat:

                                                  08.04.2015, 14:17
                                                  http://www.intakt.info/forum/showthr...icherung/page2


                                                  gleich bei unserem Sozialamt nachgereicht.

                                                  Falls unseren Widersprüchen nicht entsprochen wird müssten wir ja klagen und....:

                                                  "Vielleicht kann vereinzelt damit eine Klage noch vermieden werden, wenn schon vor einem Widerspruchsbescheid deutlich wird, dass wir das nicht hinnehmen."

                                                  Also warten wir jetzt gespannt auf die Widerspruchsbescheide.....
                                                  und es ist sicher gut wenn der Sachbearbeiter vorab dazu noch dieses Schreiben zur Kenntnis nimmt.

                                                  Hier gibt es auch immer aktuelle Infos zu diesem Thema:
                                                  https://elerbeki.wordpress.com/

                                                  Liebe Grüße
                                                  Monika
                                                  Zuletzt geändert von werner62; 20.04.2015, 08:00.

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                                                    AW: Musterschreiben zur Umsetzung der BSG-Urteile

                                                    Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
                                                    Hallo Wintersonne,

                                                    wir haben das Schreiben was Inge hier verlinkt hat:

                                                    08.04.2015, 14:17
                                                    http://www.intakt.info/forum/showthr...icherung/page2


                                                    gleich bei unserem Sozialamt nachgereicht.

                                                    Falls unseren Widersprüchen nicht entsprochen wird müssten wir ja klagen und....:

                                                    "Vielleicht kann vereinzelt damit eine Klage noch vermieden werden, wenn schon vor einem Widerspruchsbescheid deutlich wird, dass wir das nicht hinnehmen."

                                                    Also warten wir jetzt gespannt auf die Widerspruchsbescheide.....
                                                    und es ist sicher gut wenn der Sachbearbeiter vorab dazu noch dieses Schreiben zur Kenntnis nimmt.
                                                    Hallo Monika,

                                                    die/der Sachbearbeiter(in) wird dieses Schreiben sicherlich zur Kenntnis nehmen, die Bescheide werden aber im Sinne der BMAS-Weisung ergehen (RBS 3 mit abweichendem Bedarf, zumindest hinsichtlich des Zeitraumes 2013/2014 und folgende).

                                                    Offen ist nach wie vor, wie sich die über-/örtlichen Träger der Sozialhilfe für den Zeitraum 2011/2012 verhalten (einige Bundesländer wollten ja im Rahmen der Anhörung zu o.g. BMAS-Weisung die RBS 1 ausweisen).

                                                    Grüße

                                                    Kommentar

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