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    AW: Diskussion zur Grundsicherung

    Ich werde jetzt mal "Polemisch" sonst platze ich vor Wut.

    Habe gestern "Fake" im Fernsehen angesehen. Dabei wurde auch ein Bericht vom G7-Gipfel in Elmau gesendet. Hierbei wurde vom Präsidenten des "Bundes der Steuerzahler" erklärt, dass dieser Gipfel für 7 Personen und einer Dauer von 3 Tagen

    360 Millionen € kostet.

    Und bei unseren behinderten Angehörigen wird um jeden Schei...- Euro gestritten.

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      AW: Diskussion zur Grundsicherung

      Hallo alle zusammen!
      In diesem, unserem?, Lande kann man sehr laut über alle Mögliche und Unmögliche diskutieren und "Unrecht" schreien: Asylanten, Migranten, Homo-Ehe, Griechenland-Krise, Bahn-Streik Abhörskandale, G 7 Gipfel und sonst was!
      Toleranz kennt hier (politisch diktiert? ) fast keine Grenzen......

      Schlussletztendlich zahlt der Steuerzahler für Alles und Jedes! Steuerzahler? Das sind Wir!
      Einige dieser lauten Diskussionen sind ja schon auch (Überlebens-) wichtig, nur:

      Wir haben zig große Behindertenverbände - und Mengen von Kleinen.... Wo, bitte, ist die laute Stimme für unserer Kinder und aller behinderten Menschen in Deutschland ????
      Zuletzt geändert von alexa; 29.05.2015, 08:20. Grund: Ergänzung

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        Hallo Alexa:
        Bitte konkrete Daten und Fakten und Lösungsvorschläge nach Aktenlage mit verwertbaren Hinweisen: Explodieren bitte zu Hause privat in der Küche !!!
        Eleonore

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          AW: Diskussion zur Grundsicherung

          Zitat von Eleonore Beitrag anzeigen
          Hallo Alexa:
          Bitte konkrete Daten und Fakten und Lösungsvorschläge nach Aktenlage mit verwertbaren Hinweisen: Explodieren bitte zu Hause privat in der Küche !!!
          Eleonore
          Hallo Eleonore!
          Sorry, wenn Du Dich belästigt fühlst....,
          aber: Wer bist Du, dass Du glaubst, mich in meine Schranken weisen zu können? ??
          Zu Deinem besseren Verständnis: Maximal ist das viell. der falsche Thread - Dampf ablassen ist hier, auch ohne Aktenlage, jederzeit möglich und erlaubt - das muß Dir nicht gefallen, aber es nötigt Dich ja niemand hier mitzulesen !
          Zuletzt geändert von alexa; 29.05.2015, 07:24. Grund: Komma

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            Danke Alexa, jetzt muss ich hier nicht mehr explodieren

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              AW: Diskussion zur Grundsicherung

              Ist schon gut, Alexa! Meine Tochter und ich sind Sternzeichen Skorpion. Einen schönen Tag wünscht Eleonore

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                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                Zitat von Eleonore Beitrag anzeigen
                Ist schon gut, Alexa! Meine Tochter und ich sind Sternzeichen Skorpion. Einen schönen Tag wünscht Eleonore
                Hab Dank für diese fachlich fundierte Erweiterung meines Wissensstandes.....
                Ich werte das mal als kleine Entschuldigung und damit wollen wir es dann auch
                gut sein lassen!
                Ich hoffe sehr, ausser "Polemik" findest Du hier auch einige der von Dir so sehr angestrebten Fakten,
                immerhin sind hier die meisten bereit, neue Fach(er)kenntnisse alsbald zu teilen.!

                Auch Dir und Deiner Tochter Eleonore einen schönen Tag !
                Zuletzt geändert von alexa; 29.05.2015, 08:23. Grund: Ergänzung

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                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                  Hallo miteinander,

                  Zitat von alexa Beitrag anzeigen
                  Ich wollte im Moment definitiv kein Sachbearbeiter für die Grusi XII sein!
                  dabei muss man auch noch bedenken, dass die GruSiBehörden einen Kampf ausfechten müssen, der sie zumindest seit 2013 gar nichts mehr angeht. Denn seitdem werden die Kosten für die GruSi ja vom Bund übernommen. Die Sachbearbeiter ärgern sich also mit den Anträgen, Widersprüchen und Klagen herum, die den Bund betreffen.
                  Die sollten also wenig Interesse haben, dass sich das alles in die Länge zieht.

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                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                    Hallo Alexa:
                    Her Beinhofer persönlich und Frau Kathleen Regan habe ich drei Mal nachprüfen lassen, ob Begleitung zu freiwilligen Ferienpraktika finanziert werden kann. Meine Tochter Eleonore geht nach sechs Jahren Behinderten-Einrichtungen jetzt das sechste Jahr in die Regelschule: Aktuell Mittelschule Heuchelhof ... Antwort: Nein, Regierung von Unterfranken ist gesetzlich gebunden. Finanziert 39,5 Stunden Schulbegleitung von Haustüre zu Haustüre, da draußen ein Faltrollstuhl, innen Bürostuhl, heute 18 Jahre alt, hatte 920 Gramm) - Mehr nicht.
                    Jetzt gehe ich (schon wieder) hinauf zu
                    Stefan Sandor, Stefan.Sandor@stmas.bayern.de, Winzererstraße 9, 80797, Postanschrift 80792 München oder www.behindertenbeauftragte.bayer4.de.
                    Das Würzburger Schulamt, Herr Pfeuffer, Herr Kimmel, MSD Frau Gutowski vom K-Zentrum streuen nur Sand ins Getriebe.

                    Weiß jemand, wie die MSD-Fachkraft an der Christophorus Schule von Herrn Wimmer heißt?

                    Grüße von Eleonore

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                      AW: Diskussion zur Grundsicherung

                      "Hallo Alexa:
                      Her Beinhofer persönlich und Frau Kathleen Regan habe ich drei Mal nachprüfen lassen, ob Begleitung zu freiwilligen Ferienpraktika finanziert werden kann"



                      Hallo Eleonore,
                      da Du mich direkt ansprichst, will ich Dir wenigstens antworten, auch wenn ich Dir keine Hilfe sein kann.
                      Es ist, auch hier in Rheinland - Pfalz ( da leben wir) nicht einfach, wenn man für seine Kinder, ob erwachsen oder nicht,
                      Dinge fordert, die in den Amtsnormen (Köpfen) nicht vorgesehen sind und halt ein ewiger Kampf - aber immer hübsch am Ball bleiben!
                      Vielleicht wäre das intakt-Forum "Bayern" ja besser für solch Landesspezifische Fragen geeignet!?

                      Tut mir leid, das ich keinen Rat für Dich weiß, aber ich drücke Dir die Daumen, damit alles doch noch schnell und gut geregelt werden kann.
                      Zuletzt geändert von alexa; 29.05.2015, 16:12.

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                        AW: Diskussion zur Grundsicherung

                        Hallo ihr Lieben,
                        nachdem nun der "warme Geldsegen" über einige von unseren Kiddys bereits niedergegangen ist, würde mich mal interessieren, wie ihr mit dem neuen "Vermögen"umgeht, denn
                        1. Soll es nach dem BMAS ja in 2 Jahren angerechnet werden, wenn Vermögen dadurch über 2600,-€ ist.
                        (Obwohl § 82 SGBXII sagt "..Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch,"
                        .. und gemäß § 90 SGB XII... (2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung eines Vermögens, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Gründung eines Hausstandes erbracht wird,.).
                        Was also werden sich eure Kinder, oder auch ihr euren Kindern, gönnen bzw. welche evtl. Restschulden bei der Haushaltsführung ausgleichen, damit das Geld anrechnungsfrei bleibt - oder doch mal wieder ein Widerspruch nach § siehe oben.

                        2. Wie geht ihr mit dem Betreuungsgericht und dem jährlichen Bericht um? Immerhin ist spätestens nach 7 Jahren ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, manch einen trifft das gleich, andere erst in 1, 2, ...... 7 Jahren und jedenfalls ist die Nachzahlung im Jahresbericht anzugeben. Das kann beim Ein oder Anderen dann evtl. zum Erklärungsnotstand führen.

                        Alles nicht so einfach, wenn man‘s zweifach nimmt :seuftz:

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                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                          Am besten holt man sich bei der Mafia Rat.
                          Denn dann wäre eine gewisse Waffengleichheit gegeben.

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                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                            Hallo miteinander,

                            das Geld ist eine Nachzahlung der bisher vorenthaltenen Leistungen. Nachdem unsere Kinder aber nicht weniger Geld benötigen als ein nicht behinderter Mensch in der gleichen Lebenssituation, kann man davon ausgehen, dass bei unseren Kindern hier in den letzten Jahren ein Minus entstanden ist. Dieses Minus haben wir Eltern ausgeglichen. Also sind wir in Vorleistung gegangen, damit unseren Kindern keine Nachteile entstehen. Dementsprechend sollten wir die nachgezahlte Differenz als Rückzahlung an uns Eltern ansehen.

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                              Zitat von gero Beitrag anzeigen
                              Hallo miteinander,

                              das Geld ist eine Nachzahlung der bisher vorenthaltenen Leistungen. Nachdem unsere Kinder aber nicht weniger Geld benötigen als ein nicht behinderter Mensch in der gleichen Lebenssituation, kann man davon ausgehen, dass bei unseren Kindern hier in den letzten Jahren ein Minus entstanden ist. Dieses Minus haben wir Eltern ausgeglichen. Also sind wir in Vorleistung gegangen, damit unseren Kindern keine Nachteile entstehen. Dementsprechend sollten wir die nachgezahlte Differenz als Rückzahlung an uns Eltern ansehen.
                              Genau so ist es, Punkt ....

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                                :
                                Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                Am besten holt man sich bei der Mafia Rat.
                                Denn dann wäre eine gewisse Waffengleichheit gegeben.
                                Tja Odin, so ist das: Humor ist, wenn man trotzdem lacht....

                                Da aber meine Kontakte zur Mafia eher mau sind, halte ich es wie gero: Was Recht ist, muß Recht bleiben,
                                auch wenn das BMAS oder wer auch immer das Recht gerne beugt !!!

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                                  Hallo zusammen,

                                  gestern kam unser Bescheid: trotz aller Stellungnahmen soll es bei der Einordnung in die RBS3 bleiben, weil das Kind keinen "Einpersonenhaushalt" führt. Da krempeln wir mal die Ärmel hoch und machen weiter

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                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                    Zitat von gero Beitrag anzeigen
                                    Hallo zusammen,
                                    gestern kam unser Bescheid: trotz aller Stellungnahmen soll es bei der Einordnung in die RBS3 bleiben, weil das Kind keinen "Einpersonenhaushalt" führt. Da krempeln wir mal die Ärmel hoch und machen weiter
                                    Hallo gero,
                                    Wenn das der tatsächliche Ablehnungsgrund ist, haben sich die Damen und Herren ja selbst ins Knie geschossen...
                                    Der "Einpersonenhaushalt" ist doch nur BMAS - Fantasie, gesetzlich ist das nirgendwo verankert, den § wollt ich gerne sehen!
                                    Traurig nur, das wir, die wir in Widerspruch gehen, so wenige sind. Die meisten Betroffenen wissen vermutlich nicht mal genau, warum da eine Zahlung kommt und freuen sich darüber ohne zu Hinterfragen - auch weil die Verbände keine Aufklärungsarbeit leisten, sondern das BMAS bejubeln ! Die Ämter sollten eigentlich mit Widersprüchen zugeballert werden, um Zeichen zu setzen - und auf das es den Kommunen stinkt, sich mit der Arbeit des Bundes rumzuärgern

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                                      AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                      Hallo Ihr Lieben !

                                      Ich hatte ja Widerspruch eingereicht wegen falscher Beechnung der Regelleistung .Den Bescheid erhielt ich Mitte Mai und immer noch Die zahlen der Regelbedarfsstufe 3 drinnen ( zu niedrig ). Dann habe ich in einem 2. Schreiben jetzt endlich die Nachzahlung gefordert mit Fristsetzung von 30 Tagen da ich sonst eine Untätigkeitsklage eingereicht hätte , was ich auch so formulierte .
                                      Bekomme ich Post das damit meinem Widersptuch abgeholfen sei das ich dann mal Irgendwann zu GEGEBENNER ZEIT Eine Neuberechnung bekäme und dann würde auch über meinen Überprüfungsantrag nachgegangen . DA waren keinerlei Zahlen drinnen nichts .
                                      So nach dem Motto mal sehen wann wir es schaffen .
                                      DAS ist doch Schikane denn jemand aus dem Bekanntenkreis ,selbes AMT ,selbe Straße ,selbes Haus bekam schon Berechnung für alles ohne je was getan zu haben .
                                      Ich denke das die die Stunk machen schön hingehalten werden.
                                      Am Ende stand auch eine Rechtsbehelfsbelehrung .
                                      Denn eigentlich ist das doch kein Bescheid .
                                      Aber sowas ist für mich kein abgeholfener Widerspruch oder Irre ich da ?
                                      Was kann ich dagegen tun damit die endlich zu Potte kommen ?
                                      LG Anja
                                      Zuletzt geändert von Fabi4812; 06.06.2015, 09:02.

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                                        AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                        Zitat von Fabi4812 Beitrag anzeigen
                                        Hallo Ihr Lieben !
                                        Ich hatte ja Widerspruch eingereicht wegen falscher Beechnung der Regelleistung .Den Bescheid erhielt ich Mitte Mai und immer noch Die zahlen der Regelbedarfsstufe 3 drinnen ( zu niedrig ). Dann habe ich in einem 2. Schreiben jetzt endlich die Nachzahlung gefordert mit Fristsetzung von 30 Tagen da ich sonst eine Untätigkeitsklage eingereicht hätte , was ich auch so formulierte .
                                        Bekomme ich Post das damit meinem Widersptuch abgeholfen sei das ich dann mal Irgendwann zu GEGEBENNER ZEIT Eine Neuberechnung bekäme und dann würde auch über meinen Überprüfungsantrag nachgegangen . DA waren keinerlei Zahlen drinnen nichts .
                                        So nach dem Motto mal sehen wann wir es schaffen .
                                        DAS ist doch Schikane denn jemand aus dem Bekanntenkreis ,selbes AMT ,selbe Straße ,selbes Haus bekam schon Berechnung für alles ohne je was getan zu haben .
                                        Ich denke das die die Stunk machen schön hingehalten werden.
                                        Am Ende stand auch eine Rechtsbehelfsbelehrung .
                                        Denn eigentlich ist das doch kein Bescheid .
                                        Aber sowas ist für mich kein abgeholfener Widerspruch oder Irre ich da ?
                                        Was kann ich dagegen tun damit die endlich zu Potte kommen ?
                                        LG Anja
                                        Ein "Hallo" in die Runde und hallo Anja,
                                        ich verstehe Dich so, dass das Schreiben aussagt, die Zahlung wird in absehbarer Zeit erfolgen und Dir vorab bereits mitgeteilt wird, das Deinem Widerspruch damit abgeholfen ist..... Wenn Du das so hin nimmst, bekommst Du die Nachzahlung und fertig, deswegen auch die Widerspruchsbelehrung im diesbzgl.Bescheid.

                                        Da hilft m. E. nur eines: Widerspruch mit Forderung der Einstufung in Regelbedarfsstufe 1, gemäß BSG-Urteilen, eine vorübergehende Leistungserhöhung (bis 2016) ist keinesfalls akzeptabel, außerdem ist der säumige Betrag mit 4% zu verzinsen!
                                        Ich glaube übrigens nicht, das es sich um Schikane handelt - es ist gut möglich, das im selben Haus jemand früher "abgewickelt" wird, das hat mit dem Nachnamen zu tun und der Menge der Fälle des einzelnen Sachbearbeiters. Mitunter ist halt auch etwas Geduld gefragt, das die Zahlung kommt, ist doch garkeine Frage - aber die Nachberechnungen sind eben auch mit Arbeit verbunden.

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                                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                          Hallo Alexa !

                                          Erstmal Danke für Deine Antwort .
                                          Also von in absehbarer Zeit steht da nix . Es Klingt eher so nach dem Motto " Wenn wir denn dann mal Zeit haben " .
                                          Denn ich musste ja Anfang Mai meine " Jahresverlängerung " beantragen . Und dort war wieder nur der niedrige Betrag Drinn.
                                          Meiner Meinung nach hätte man der Neuberechnung ja was beilegen können nur mit ner kurzen info nix ausführliches. Denn die wussten ja das ich Im Juli letztes Jahr den Überprüfungsantrag gestellt hatte.
                                          Aber nein da wird einfach die alte falsche Summe genommen und das ärgert mich halt einfach .
                                          Denn Die Neuberechnung war ja gerade da gehe ich davon aus das man das gleich hätte richtig machen können denn so macht es mehr Aufwand dann nochmal extra anzufangen .
                                          Denn wenn die Herrschaften von uns was wollen dann hat das alles bitte Pronto zu erfolgen .
                                          Und das mit der Verzinsung hatte ich auch schon geschrieben beim Fristsetzen jetzt mitte Mai .
                                          Wenn ich dann den richtigen Bescheid habe kommt dann der Widerspruch wegen der Regelbedarfsstufe 1 dran.

                                          Vielen Dank Anja

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                                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                            Zitat von Fabi4812 Beitrag anzeigen
                                            Hallo Alexa !

                                            Aber nein da wird einfach die alte falsche Summe genommen und das ärgert mich halt einfach .
                                            Denn Die Neuberechnung war ja gerade da gehe ich davon aus das man das gleich hätte richtig machen können denn so macht es mehr Aufwand dann nochmal extra anzufangen .
                                            Denn wenn die Herrschaften von uns was wollen dann hat das alles bitte Pronto zu erfolgen .
                                            Und das mit der Verzinsung hatte ich auch schon geschrieben beim Fristsetzen jetzt mitte Mai .
                                            Wenn ich dann den richtigen Bescheid habe kommt dann der Widerspruch wegen der Regelbedarfsstufe 1 dran.

                                            Vielen Dank Anja
                                            Hallo Anja,
                                            Das Du Dich ärgerst, kann ich absolut verstehen - nicht selten geht es mir ebenso = kaum kommt Post vom Amt stellen sich mir die Nackenhaare auf und ich bin auf Krawall gebürstet
                                            Allerdings habe ich hier mal ( ein bisschen ) Verständnis, weil die Sachbearbeiter ja nun den Job vom Bund, nicht der Kommune, machen müssen - und zwar so, wie das BMAS als übergeordnete Behörde das will - egal, wie die Kommune das sieht....
                                            Ich jedenfalls würde bereits jetzt der Zuordnung zur RBS 3 widersprechen und, in Deinem Fall, die Wiederaufnahme des bisher ruhend gestellten Überprüfungsantrags fordern ( bisschen "Hallo - wach ? "muss dann doch sein... )
                                            Weshalb willst Du aber auf einen anderen Bescheid, der auch keine Neuzuordnung zur RBS 1 ergibt, warten? Das jetzt ist ja ein rechtsgültiger Bescheid, den Du nach 4 Wochen (Ablauf der Widerspruchsfrist!) dann anerkannt hast - und damit auch die RBS 3, weil "Deinem Widerspruch wurde ja bereits abgeholfen"!!!

                                            Ps.: Da muß garnix von " in absehbarer Zeit" stehen - es wird sowieso so kommen, weil‘s so kommen muß, da die BMAS Anweisung für alle Leistungserbringer nach dem SGB XII bindend ist!
                                            Zuletzt geändert von alexa; 06.06.2015, 20:01. Grund: Ergänzung

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                                              AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                              Ich jedenfalls würde bereits jetzt der Zuordnung zur RBS 3 widersprechen und, in Deinem Fall, die Wiederaufnahme des bisher ruhend gestellten Überprüfungsantrags fordern ( bisschen "Hallo - wach ? "muss dann doch sein... )
                                              Weshalb willst Du aber auf einen anderen Bescheid, der auch keine Neuzuordnung zur RBS 1 ergibt, warten? Das jetzt ist ja ein rechtsgültiger Bescheid, den Du nach 4 Wochen (Ablauf der Widerspruchsfrist!) dann anerkannt hast - und damit auch die RBS 3, weil "Deinem Widerspruch wurde ja bereits abgeholfen"!!!

                                              Hallo Alexa !


                                              Genau das habe ich doch auch getan Die Wiederaufnahme des Ruhenden Überprüfungsantrag gefordert mit Fristsetung .
                                              Es ist ja auch keine Rede in dem schreiben davon das die Regelbedarfsstufe 3 erfolgen wird .
                                              Für mich enthällt ein Bescheid zu dem Thema ganz einfach eine Berechnung .
                                              Und die ist ja nicht erfolgt .
                                              Deswegen macht es mich doch so stutzig.
                                              Das ist nur so ein Wischi waschi schreiben .

                                              LG Anja

                                              Kommentar


                                                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                Hi Anja,
                                                egal, auch wenn das vermaledeite Schreiben für Dich nur "Wischi-Waschi" ist, so ist es doch ein Bescheid mit Inhalt, denn Du schreibst: Bekomme ich Post das damit meinem Widersptuch abgeholfen sei das ich dann mal Irgendwann zu GEGEBENNER ZEIT Eine Neuberechnung bekäme und dann würde auch über meinen Überprüfungsantrag nachgegangen......
                                                Also zumindest solltest Du festhalten, das Deinem Widerspruch so, wenn überhaupt, doch nur teilweise abgeholfen wurde (nämlich nur auf die Geldleistung, nicht in Bezug auf die Regelbedarfsstufe und der aufgelaufenen Zinsen !) sofern Dein Widerspruch bereits auf RGB 1 und Verzinsung abstellt. Andernfalls mach ihn eben neu. Zum Überprüfen von Überprüfungsanträgen gilt eine Frist von 6 Monaten, also Hinweis auf Fristüberschreitung mit nochmaliger Fristsetzung Deinerseits zwecks Abhilfe.

                                                Was soll ich sagen? Ärgere Dich nicht wegen dieser "Amtsschimmelreiter", denn das kostet bloß Deine Nerven .....
                                                Wie auch immer: Ich wünsche Dir viel Erfolg für Dein weiteres Tun!

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                                                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

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                                                  Hatte gerade ein nettes Tele- Gespräch wegen der Auszahlung.
                                                  Da wurde mir gesagt das Altverträge die Verzinsung bekommen und die letztes Jahr erst wiederspruch eingelegt haben bekommen keine Verzinsung .
                                                  Habt ihr davon was gehört?
                                                  Es soll bei uns jetzt Ende des Monats Juni gezahlt werden aber bei uns ohne Verzinsung .
                                                  Anpassung der vermögensfreigrenzung soll auch erfolgen????
                                                  Euch ein schönen Tag

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                                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                    Nein keine Ahnung, aber du siehst unsere Sachbearbeiter wollen uns einen "ehrenwerten" Kampf bieten.
                                                    Es dauert oft lange bis man da zum Recht kommt.
                                                    Bei diesem ungleichen Kampf, muss man noch stark aufpassen auf das "Rechtsempfinden", das manchmal viel Pulver vergeutet.
                                                    Ausprobieren ist dabei ein gutes Lebensmotto

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