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    AW: Diskussion zur Grundsicherung

    So, Annahmeschluss :wink:
    115 Unterschriften sind es geworden
    Vielen Dank Euch allen für die Unterstützung

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      AW: Diskussion zur Grundsicherung

      Hallo zusammen !

      Ich habe heute die neue Berechnung bekommen und man glaubt es kaum es ist der alte Betrag der Regelbedarfsstufe 3
      .
      Bundesland ist Berlin .

      So langsam reicht es und noch immer keine Nachzahlung ist es in Ordnung wenn ich denen für die Nachzahlung eine Frist von 30 Tagen setzte ?

      Und für den laufenden Bescheid gibt es natürlich einen Widerspruch und ob ich da noch sehr freundlich bleiben kann .........

      LG Anja

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        AW: Diskussion zur Grundsicherung

        Zitat von Fabi4812 Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen !

        Und für den laufenden Bescheid gibt es natürlich einen Widerspruch und ob ich da noch sehr freundlich bleiben kann .........

        LG Anja


        Hallo Anja,

        mich wundert gar nichts mehr....

        Für mich wäre die Frist in Ordnung....

        Hier gibt es übrigens einen Muster-Widerspruch dazu:
        https://elerbeki.wordpress.com/2015/...r-widerspruch/

        Liebe Grüße
        Monika

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          AW: Diskussion zur Grundsicherung

          Unser LRA teilte ja dem Gericht mit das in Kürze neue Bescheide ergehen , das ganze ist jetzt 4 Wochen her und es ist nix passiert , am Montag geht ein Schreiben an denn Rechtsanwalt raus , ich glaube das Gericht wird auch nicht erfreut sein , jetzt meine Frage
          Bei wem ist es genau so ???

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            AW: Diskussion zur Grundsicherung

            Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
            Hallo Anja,

            mich wundert gar nichts mehr....

            Für mich wäre die Frist in Ordnung....

            Hier gibt es übrigens einen Muster-Widerspruch dazu:
            https://elerbeki.wordpress.com/2015/...r-widerspruch/

            Liebe Grüße
            Monika

            Es ist alles nur noch ein Kampf das zu bekommen was einem vom Gesetzt her zusteht und das kann es nicht sein vor allem wenn schon der normale laufende Bescheid Rechtswidrig ist ......

            wer weiß wieviele selbst davon nix wissen geschweige denn von der Nachzahlung. Da machen die doch nen dicken Reibach bei da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln echt ohne Worte.

            LG Anja

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              AW: Diskussion zur Grundsicherung

              Zitat von Seti Beitrag anzeigen
              Unser LRA teilte ja dem Gericht mit das in Kürze neue Bescheide ergehen , das ganze ist jetzt 4 Wochen her und es ist nix passiert , am Montag geht ein Schreiben an denn Rechtsanwalt raus , ich glaube das Gericht wird auch nicht erfreut sein , jetzt meine Frage
              Bei wem ist es genau so ???
              Hallo Seti

              Echt ohne Worte.

              LG Anja

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                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                Hallo,
                ihr habt wenigstens einen, wenn auch falschen Bescheid, wir vom Landratsamt
                Nürnberger Land noch gar nichts.

                Gruß

                Kommentar


                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                  Zitat von odin Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  ihr habt wenigstens einen, wenn auch falschen Bescheid, wir vom Landratsamt
                  Nürnberger Land noch gar nichts.

                  Gruß
                  Hallo Odin

                  was ich mich ja Frage was soll das gar keine oder falsche Bescheide rausschicken was versprechen die sich davon ?

                  LG Anja

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                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                    Zeitgewinn - Es werden ja fälschlicher Weise keine Zinsen bezahlt.

                    Oder das BMAS hat die Mitarbeiter mit seinen irreführenden Anweisungen so in Verzweiflung
                    gestürzt, dass sie an der Umsetzung verzweifeln.

                    Gruß

                    Kommentar


                      AW: Diskussion zur Grundsicherung

                      Hallo miteinander,

                      Zitat von Fabi4812 Beitrag anzeigen
                      was ich mich ja Frage was soll das gar keine oder falsche Bescheide rausschicken was versprechen die sich davon ?
                      falsche Bescheides sind einen Versuch wert: mal warten, wer von der ganzen Sache überhaupt was weiß und wer sich gegen den falschen Bescheid wehrt.

                      keine Bescheide sind Verzögerungstaktik! Die Leute sind, wenn sie lange genug warten mussten, viel zu oft einfach nur noch froh, dass sie die Nachzahlung (mit oder ohne Zinsen) bekommen und geben sich mit der Einstufung in die Regelbedarfsstufe 3 zufrieden.

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                        AW: Diskussion zur Grundsicherung

                        Zitat von gero Beitrag anzeigen
                        falsche Bescheides sind einen Versuch wert: mal warten, wer von der ganzen Sache überhaupt was weiß und wer sich gegen den falschen Bescheid wehrt.

                        ... viel zu oft einfach nur noch froh, dass sie die Nachzahlung (mit oder ohne Zinsen) bekommen und geben sich mit der Einstufung in die Regelbedarfsstufe 3 zufrieden.
                        Hallo Gero,

                        heißt das, dass ich jetzt Widerspruch einlegen muss, weil meine Tochter in die RBS 1 gehörte? Laut Brief vom LA ist dem nicht so, weil sie bei ihren Eltern im Haushalt lebt. Was ist nun richtig???

                        lg Micha

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                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                          Hallo Ihr Lieben

                          Meint Ihr echt das die Ämter versuchen denen die nichts wissen keine richtige Einstufung gewähren und auch die Auszahlung der Nachzahlung nicht tätigen ?
                          Das wäre ja schon vorsätzlicher Betrug.
                          Ich jedenfalls habe in meiner Umgebung schon so einige aufgeklärt was Ihnen zusteht .


                          LG Anja

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                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                            Zitat von miau Beitrag anzeigen
                            Hallo Gero,

                            heißt das, dass ich jetzt Widerspruch einlegen muss, weil meine Tochter in die RBS 1 gehörte? Laut Brief vom LA ist dem nicht so, weil sie bei ihren Eltern im Haushalt lebt. Was ist nun richtig???

                            lg Micha

                            Hallo Micha,

                            lese Dich hier mal durch:
                            https://elerbeki.wordpress.com/2015/...r-widerspruch/

                            https://elerbeki.wordpress.com/2015/...en-des-bsg-an/

                            https://elerbeki.wordpress.com/2015/...ozialgerichts/

                            http://juris.bundessozialgericht.de/...88&pos=1&anz=7

                            http://www.anwalt.de/rechtstipps/-gr...lt_068478.html

                            Liebe Grüße
                            Monika

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                              AW: Diskussion zur Grundsicherung

                              Mir wurde mal bei einem telef. Einspruch folgendes gesagt:
                              Na dann Klagen sie doch- das erhält meinen Arbeitsplatz.

                              Das sagt doch wohl "Alles"

                              Gruß
                              Walter

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                                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                Mir wurde mal bei einem telef. Einspruch folgendes gesagt:
                                Na dann Klagen sie doch- das erhält meinen Arbeitsplatz.

                                Das sagt doch wohl "Alles"

                                Gruß
                                Walter
                                Hallo odin

                                das ist doch echt dreist oh man .

                                LG Anja

                                Kommentar


                                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                  So eben ist Fax an unseren Rechtsanwalt raus mit allen Fakten , das weder Änderungsbescheide ergangen sind auch das gegen diese Änderungsbescheide sofort Widerspruch eingelegt werden muss da ja immer noch von der Regelstufe 3 ausgegangen wird und nicht von der RS 1 sondern das nur der fehlende Betrag ausgelichen wird auch wird das Gericht aufgefordert nach 4 Jahren endlich mal ne Entscheidung zu treffen :D

                                  Kommentar


                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                    Anwort auf meine Anfrage beim Landratsamt Nürnberger Land:

                                    Sehr geehrter Herr O.,

                                    für Ihren Sohn Michael O. ist derzeit Frau H. zuständig, sie erhält eine Kopie der Mail.

                                    Die Umsetzung der Bundesaufsichtlichen Weisung über die Regelbedarfsstufe 3 wird voraussichtlich erst ab Juni / Juli erfolgen können. Sie erhalten dann einen entsprechenden Bescheid und selbstverständlich die Nachzahlung der Leistungen.

                                    Mit freundlichen Grüßen
                                    Julia R.


                                    Und was kann man dagegen "Tun" ?

                                    Kommentar


                                      AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                      Aus "technischen Gründen" sei mit unserer Nachzahlung (ab 2011/ wir hatten Klage eingereicht) incl. Zinsen erst ab August zu rechnen, erklärte mir der Leiter der Rechtsabteilung des Sozialamtes.

                                      Da ich nicht daran denke, so lange zu warten, werden wir in dieser Woche eine Abschlagszahlung beantragen, dieser wird dann stattgegeben (so der Leiter der Rechtsabteilung). Ich solle das am Donnerstag mit unserer SA-Sachbearbeiterin besprechen. Als Abschlagszahlung stelle ich mir mindestens 2/3 der Summe vor...Rest dann im August. Werde berichten, wie es weiter ging...


                                      Liebe Grüße
                                      susemichel

                                      Kommentar


                                        AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                        Hallo Odin,

                                        Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                        Und was kann man dagegen "Tun" ?
                                        wenn alle Fristen verstrichen sind, Androhung oder Einreichung einer Untätigkeitsklage. So werden wir das demnächst durchziehen.

                                        Es gibt auch wieder eine neue Info zu dem Thema: ElerbeKi

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                                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                          Es heißt jetzt _ Aus programmtechnischen Umständen ist eine frühere
                                          Umsetzung nicht möglich.
                                          Seltsam nur, dass das Landratsamt Roth, auch Mittelfranken, schon am
                                          20.4.15 die Änderungsbescheide erstellt hat.

                                          Gruß

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                                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                            Hallo Odin,
                                            was kümmern uns eigentlich deren programmtechnischen Probleme?
                                            Es nimmt kein rosarotes Rüsseltier Rücksicht darauf, wenn unser PC mal nicht funktioniert oder wenn durch die Behinderung unserer Kinder das Familienleben mal wieder kollabiert. Eigentlich sollten wir denen ihre Bescheide um die Ohren klatschen.
                                            Auf der anderen Seite bekommst Du im Moment nirgendwo anders 4% Zinsen

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                                              AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                              Hallo an alle,

                                              jetzt mal was Positives

                                              Wir haben gestern den Widerspruchsbescheid im Briefkasten gehabt.
                                              Die Anerkennung zum geänderten Regelbedarf der RB 3 ist rückwirkend erfolgt. Leider hat es bei uns nur geklappt, weil ich ein Eilverfahren in einem anderen Zusammenhang laufen hatte. Ich bin sicher, dass die sonst nichts getan hätten.

                                              Übrigens: Wir kommen aus Brandenburg und mein Sohn ist 22 Jahre alt.

                                              Ich freu mich jetzt noch ein bisschen und drücke euch allen die Daumen.

                                              Liebe Grüße Andrea

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                                                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                Ihr lieben Mitstreiter, habt Ihr Eure Spzialämter zur weiterbearbeitung auffordern müssen? Nun steht schon seit Wochen fest, dass die Regelsätze angepasst und die Nachzahlung erfolgen wird, aber auch bei uns tut sich gar nix. Noch nicht mal ein Schreiben, dass man dies nun bearbeitet und um Geduld bittet o.ä. Hatte ja im letzten Jahr einen Überprüfungsantrag gestellt und die Entscheidung ruhend stellen lassen. Darf ich freundlich fragen, was ich in ein solches Schreiben schreiben kann?

                                                Liebe Grüße

                                                Kommentar


                                                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                  Hallo in die Runde,
                                                  heute kam auch bei uns der Bescheid über die höhere Geldleistung, ebenfalls rückwirkend ab 2013.
                                                  "Damit wird Ihrem Widerspruch von Nov. 2014 abgeholfen" ist ja logisch, das man das von Amts wegen so sehen möchte !
                                                  Verzinsung - auch logisch- : Keine !
                                                  Mehrbedarfe richtig berechnet, Mittagessen in der WfbM,leider, auch. So weit so gut.....
                                                  Beim Nachrechnen fiel mir dann auf, das über € 300,- in der Gesamtsumme fehlen. -naja, sind ja auch keine Mathematiker da beim Amt (nicht das ich einer wäre!) !
                                                  Also Widerspruch:
                                                  1. Das meinem Widerspruch vom Nov. 2014 keinesfalls abgeholfen wurde (Forderung der.
                                                  vollumfänglichen Umsetzung der BSG - Urteile, also Regelbedarfsstufe 1
                                                  2. Richtiges Zusammenechnen der Monatsbeträge gemäß Berechnungsbögen. Nachzahlung des.
                                                  Fehlbetrages.
                                                  3. Verzinsung ab 2013 mit 4% gemäß § 44 SGB I

                                                  Die Sachbearbeiterin mag mich jetzt schon nicht sonderlich, hiernach wird sie mich hassen - aber es hält mich geistig jung, wie schööön!
                                                  Zuletzt geändert von alexa; 20.05.2015, 15:18. Grund: Zeilenumbruch

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                                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                    Zitat von Anke Beitrag anzeigen
                                                    Ihr lieben Mitstreiter, habt Ihr Eure Spzialämter zur weiterbearbeitung auffordern müssen? Nun steht schon seit Wochen fest, dass die Regelsätze angepasst und die Nachzahlung erfolgen wird, aber auch bei uns tut sich gar nix. Noch nicht mal ein Schreiben, dass man dies nun bearbeitet und um Geduld bittet o.ä. Hatte ja im letzten Jahr einen Überprüfungsantrag gestellt und die Entscheidung ruhend stellen lassen. Darf ich freundlich fragen, was ich in ein solches Schreiben schreiben kann?
                                                    Liebe Grüße
                                                    Hallo Anke,
                                                    sieh es doch mal entspannt: Die Zahlung kommt schon, da die Sozialämter ja von oben angewiesen sind,
                                                    zu leisten! Je später die Zahlung erfolgt, um so höher die Summe der Zinsen, die Du einfordern kannst!
                                                    Wie gero schon anmerkte: Wo sonst gibt es heute noch 4 % Zinsen?!
                                                    Und um mal ne Lanze zu brechen: Ich wollte im Moment definitiv kein Sachbearbeiter für die Grusi XII sein!
                                                    Die monatliche Neuberechnung jedes Grusi XII -Empfängers ab 2013 ist schon mit Arbeit verbunden und
                                                    dann sitzen wir den armen Dropsen mit Anrufen und Schreiben auch noch im Nacken.....

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