Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Diskussion zur Grundsicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: Diskussion zur Grundsicherung

    Hallo an alle,

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------

    Was brauchen Menschen, die nicht alleine wohnen können, zum Leben?

    Weniger, meint die Regierung weiterhin

    Kompletter Text:
    https://www.jungewelt.de/2015/04-28/002.php
    Von Susan Bonath

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------

    Liebe Grüße
    Monika

    Kommentar


      AW: Diskussion zur Grundsicherung

      "Dafür wolle man künftig ausführlicher kontrollieren, in welcher Weise sich der Betroffene in die Führung des Haushalts einbringt."

      Ahja, kommt dann der Außendienst des Sozialamtes und kontrolliert?Gibt es dann neben MDK noch eine Begutachtung? Und dann muss wohl vorgeführt werden, wie derjenige Betroffene Staub saugt, Tisch deckt, Betten macht, Kartoffeln schält und den Müll runter bringen kann?

      Unsere regierenden sind dermaßen behinderten abgeneigt, dass es zum Himmel schreit! Von wegen "Teilhabe" ..."Inklusion" ... "Gleichberechtigung" ... und "Chancengleichheit" - alles nur leere Floskeln! Unsere Regierung zeigt ganz deutschlich, wie ihre Wertvorstellung gegenüber behinderten Menschen aussieht! Pfui!

      Kommentar


        AW: Diskussion zur Grundsicherung

        Hallo zusammen,
        Ich hatte die Tage beim Amt mal angerufen um zu fragen wie es denn mit dem Geld aus sieht? Da kam die Antwort,: wir warten von oben auf die Anweisung u der Bürgermeister hat angeordnet das Asylanträge höhere Priorität hat.
        Mir ist alles aus dem Gesicht gefallen und konnte so schnell garnichts sagen.
        Ist das wohl nur ein hinhalten?
        Meine Frage ist, hat schon jemand eine neue Berechnung? Bzw würde es ausgezahlt?

        Kommentar


          AW: Diskussion zur Grundsicherung

          Hallo sonni,

          wie ich sehe, wohnt Ihr in Lünen. Da kenn ich mich ein bißchen aus. Das ist da so eine Sache mit dem Bürgermeister in Lünen...

          Wende Dich an den zuständigen Beigeordneten , meines Wissens Herr Müller-Baß!
          Ansonsten wende Dich an die SPD- Fraktion im Rat, ggf. an die örtliche Presse- in diesem Jahr sind Bürgermeisterwahlen in Lünen, da sind solche Aussagen:" Bürgermeister hat angeordnet..." ein gefundenes Fressen!

          LG
          susemichel

          Kommentar


            AW: Diskussion zur Grundsicherung

            Hallo sonni,
            Zitat von sonni Beitrag anzeigen
            Da kam die Antwort,: wir warten von oben auf die Anweisung u der Bürgermeister hat angeordnet das Asylanträge höhere Priorität hat.
            manchmal könnte man den Eindruck bekommen, dass Bedürftige gegeneinander ausgespielt und vielleicht auch aufgehetzt werden sollen. Darauf sollten wir niemals einsteigen!

            Kommentar


              AW: Diskussion zur Grundsicherung

              Danke für eure Antworten, ja es sind Bürgermeister wahlen und da hast du recht.
              Inge du hast auch Recht und um Gottes Willen werde ich auf so eine Aussage nicht darauf eingehen.

              Kommentar


                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                Hallo.

                Habe heute die Zahlung vom Grundsicherungsamt bekommen.
                Alter Betrag für einen Monat.
                Kein neuer Betrag keine Nachzahlung.

                Ist doch toll.

                Kommentar


                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                  Hallo,
                  wir auch nicht. Die Links sind aber für unsere Zukunft mit unseren Kids auch nicht aufbauend. Was soll man nur machen, wie sollen wir uns weiter verhalten.....
                  Lg Wintersonne

                  Kommentar


                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                    Guten Morgen an alle,
                    gerade wurde die Zahlung für Mai gebucht:auch hier nur 80% vom Regelsatz, wie gehabt!
                    Hier wirds wohl mal wieder “interne Dienstanweisungen“ geben! Mitunter klaffen ja Welten
                    zwischen dem, was man sagt und dem was man tut....
                    Jedenfalls bin ich ganz entspannt: Wird die Nachzahlung eben höher!
                    Obwohl ich schon gespannt bin, ob die zugehörigen Mehrbedarfe dann
                    ebenfalls berücksichtigt werden und ob es zu einer 4% Verzinsung kommt -
                    wie auch immer: Widerspruch folgt sowieso wg. RBS 1, da kann man diesen
                    gleich entsprechend ausbauen....

                    Schon schlimm, das man immer wieder genötigt wird!!!

                    Kommentar


                      AW: Diskussion zur Grundsicherung

                      habe gehört, wenn Nachzahlung ohne Zinsen
                      Lg

                      Kommentar


                        AW: Diskussion zur Grundsicherung

                        Hallo zusammen,

                        Schreiben unserer Anwältin an das Sozialgerichts Düsseldorf: In unserem Rechtsstreit ist die Rückzahlung (seit 2011) gemäß § 44 SGB l mit 4 % zu verzinsen.

                        Nochmal an sonni:
                        Formuliere einen Antrag/ Beschwerde nach § 24 Go NRW!
                        Dieser Antrag/ Beschwerde ist in schriftlicher Form unterschrieben beim Bürgermeister einzureichen. Kopien an die Fraktionen im Rat können nicht schaden...( wegen der bevorstehenden Bürgermeisterwahl...)
                        Dieser Antrag/ Beschwerde muss 14 Tage vor der Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses vorliegen, damit es dort bearbeitet werden kann. Nächste entspr. Sitzung in Lünen ist der 11. Juni.
                        Mach' ihnen ein bißchen Feuer unterm ...wirkt in Wahlkampfzeiten gut ( Bis zum 11. Juni wirst Du dann bestimmt nicht warten müssen).

                        LG
                        susemichel

                        Kommentar


                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                          Zitat von Wintersonne Beitrag anzeigen
                          habe gehört, wenn Nachzahlung ohne Zinsen
                          Lg
                          Hallo Wintersonne,

                          schau mal was Inge dazu schreibt:
                          ---------------------------------------------------------------------------------------------------
                          Beitrag von Inge:

                          23.04.2015, 19:42

                          "Und bei der Verzinsung muss nicht verhandelt werden, da müssen einfach nur die Gesetze beachtet werden. Amai hat es hier schon mal aufgeführt.

                          http://www.intakt.info/forum/showthr...icherung/page3


                          Beitrag von Amai:

                          20.01.2015, 17:12

                          Grundlage hierfür ist:
                          http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/44.html
                          "§ 44 SGB I Verzinsung
                          (1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
                          (2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.
                          (3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen."

                          Auf jeden Fall die Zinsen auch mit einfordern, sofern die Ansprüche dafür vorliegen, was bei den vielen langwierigen Verfahren von denen hier berichtet wird, ja meist gegeben ist.

                          http://www.intakt.info/forum/showthr...0783#post60783

                          ------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Liebe Grüße
                          Monika
                          Zuletzt geändert von werner62; 29.04.2015, 11:45.

                          Kommentar


                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                            Hallo Wintersonne,

                            Das BMAS hat in seiner Weisung zwar geschrieben, es würden keine Zinszahlungen nötig sein, da die Sozialämter sich *amtstreu* verhalten hätten und schlossen sich einem LSG Urteil an, wo dies zunächst so festgestellt wurde.
                            "Aus der Anweisung des BMAS vom 31.3.2015

                            Konkrete Hinweise in Bezug auf eine etwaige Verzinsung des Nachzahlungsanspruchs sind nicht erforderlich, da insofern eine gesetzliche Reglung besteht. Das BMAS teilt im Ergebnis die Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 10. Juni 2013 (L 20 SO 479/12). Danach erstreckt sich die ex-tunc-Wirkung des § 44 SGB X nach Sinn und Zweck der Vorschrift des § 44 SGB I nicht auf den Zinsanspruch: Die Vorschrift soll Leistungsberechtigten einen Ausgleich für die verspätete Erfüllung ihrer Ansprüche gewähren und zugleich zusätzlicher Ansporn für eine unverzügliche Sachbearbeitung bzw. Zahlung des Trägers sein. Für die Dauer der Bestandskraft der nach § 44 SGB X überprüften Leistungsbescheide haben sich die Träger jedoch rechtstreu verhalten. Entscheiden die Träger weisungsgemäß über den Nachzahlungsanspruch, stellt sich die Frage der Verzinsung erst ab der Entscheidung, mit der die überprüften Bescheide abgeändert werden.[...]"
                            Allerdings ging diese Entscheidung in Revision und es wurde sich nach Hinweis des BSG auf Zahlung von Zinsen verglichen!:

                            http://juris.bundessozialgericht.de/...=2014&nr=13689

                            [...]
                            "3) Die Beteiligten haben sich auf die Zahlung von Zinsen in Höhe von 972,09 Euro verglichen, nachdem das Gericht auf Folgendes hingewiesen hat:

                            Entgegen der Ansicht des LSG scheitert ein Zinsanspruch nicht mit dem Argument, für seine Entstehung sei auf den Zeitpunkt des Überprüfungsantrags bzw die Entscheidung über den Nachzahlungsanspruch abzustellen, dessen Fälligkeit aufgrund der Bestandskraft der früheren Bewilligungsbescheide über die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsleistungen) bis zur Nachbewilligung entfallen war; jedoch ergibt sich der Anspruch aus § 44 Abs 1 SGB I iVm § 44 Abs 4 SGB X. Nach letzterer Vorschrift sind Sozialleistungen für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor der Rücknahme eines zurückgenommenen Verwaltungsaktes zu erbringen. Auch wenn es sich bei den Zinsen nicht um Sozialleistungen iS des § 11 SGB I handelt, so teilt doch der Zinsanspruch als gegenüber dem Hauptanspruch akzessorische Nebenleistung dessen rechtliches Schicksal. Mangels bestandskräftiger Bescheide über die Zinsansprüche selbst bedurfte es insoweit keiner zusätzlichen Aufhebung nach § 44 Abs 1 SGB X. Bei der Anwendung des § 44 SGB I war entgegen der Ansicht des LSG damit für den Zeitpunkt des Zinsbeginns nicht auf den Überprüfungsantrag betreffend die Hauptleistung bzw die Entscheidung hierüber abzustellen, sondern auf die frühere Fälligkeit nach dem ersten Antrag auf Grundsicherungsleistungen ‑ auch für Folgezeiträume ‑ im ursprünglichen Verwaltungsverfahren.

                            SG Duisburg - S 52 SO 178/11 -
                            LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 SO 479/12 -
                            Bundessozialgericht - B 8 SO 17/13 R - [...]"

                            Ausserdem möchte ich noch auf folgendes dazu aus dem schon mehrfach erwähnten und eingestellten Musterschreiben von Gisela M. hinweisen:
                            "Zitat:
                            Einerseits wird die Überprüfung aller Bescheide von Leistungsberechtigten gemäß § 44 SGB X in Verbindung mit § 116a SGB XII angeordnet, denen für die Zeit nach dem 01.01.2013 Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII unter Anerkennung der Regelbedarfsstufe 3 bewilligt worden sind, andererseits wird aber ein Zinsanspruch nach § 44 SGB I mit der Begründung verneint, dass sich die Sozialhilfe-Träger für die Dauer der Bestandskraft „rechtstreu“ verhalten hätten.
                            § 44 SGB X wird jedoch durch das Merkmal „rechtswidrig“ gekennzeichnet, so dass sich diese Weisungsinhalte gegenseitig widersprechen."

                            Wenn also ein Bescheid ohne Verzinsung erfolgt, Widerspruch dagegen einlegen.

                            LG, amai

                            Kommentar


                              Grundsicherung-Eltern beide Betreuer-Auskunft?

                              Hallo,
                              habe für meine Tochter,22Jahre und geistig behindert, die Grundsicherung beantragt.
                              Ich bin geschieden und wir Eltern sind beide voneinander unabhängige Betreuer für alle Bereiche. Jeder Betreuer kann für sich entscheiden und ist unabhängig, braucht also nicht die Einwilligung des Anderen.
                              Nun hat mein Exmann angeblich über das Betreuungsgericht erfahren, dass ich einen Grundsicherungsantrag für unsere Tochter gestellt habe und fordert über seine Anwältin eine Kopie dieses Antrages bzw.nähere Auskünfte, ob der Antrag z.B. schon genehmigt ist usw. Bin ich dazu überhaupt verpflichtet ihm Auskunft zu geben bzw. ihm diese Kopie auszuhändigen, da ich ja unabhängig von ihm handeln kann und nur dem Betreuungsgericht Auskunft geben muss wenn diese etwas wissen wollen. Ich hatte sogar einen Ergänzungsbetreuer beantragt und vom Betreuungsgericht genehmigt bekommen für einen Untermietvertrag mit meiner Tochter, da sonst ja die anteilige Miete nicht bei der Grundsicherung berücksichtigt werden kann. Dazu habe ich meinen Ex ja auch nicht informieren müssen.
                              Ich vermute fast, dass ich zu keinerlei Auskunft verpflichtet bin, er es aber nun leider über die Anwaltsmasche versucht mich einzuschüchtern.
                              Ich danke vielmals für Antworten!

                              Kommentar


                                AW: Grundsicherung-Eltern beide Betreuer-Auskunft?

                                Hallo coolmum,
                                zuerst mal ein “Herzliches Willkommen“ hier im Forum. Ich denke, Du wirst immer
                                eine Antwort hier finden und Dich hoffentlich auch mit Deinem Wissen einbringen!
                                Zu Deinem Problem: Da Dein Ex-Mann ja als (Ersatz-)Betreuer fungiert, ist es zum Wohle
                                Deiner Tochter sicherlich sinnvoll, ihn über bereits veranlasste Schritte zu informieren.
                                Dazu musst Du ihm aber nicht Antragskopien oder ähnliches zukommen lassen, m.E.
                                würde es sicher genügen, ihn von der Antragstellung und der Bewilligung zu unterrichten.
                                Den entsprechenden Bescheid sollte er in Kopie dann aber doch bekommen - einfach für
                                den Fall, das Du die Betreuung mal nicht führen kannst (z.B. wegen Krankheit o.ä.) und
                                Dein Ex dann einfacher handeln kann.

                                Aus dem Antrag für die Grundsicherung ist aber doch eh nur das Einkommen / Vermögen
                                und bestimmte Ausgaben Deiner Tochter ersichtlich, klar, auch die Umlagen, aber auch
                                diese Kosten fallen ja tatsächlich an.

                                Ansonsten vielleicht mal beim Rechtspfleger (Amtsgericht) nachfragen, welche Informationspflicht Du hast
                                und ob es wegen Unzumutbarkeit der Zusammenarbeit in der Betreuung die Möglichkeit einer Änderung gibt.
                                Zuletzt geändert von alexa; 29.04.2015, 17:07.

                                Kommentar


                                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                  danke

                                  Kommentar


                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                    Hallo,
                                    ich hab nochmal eine Frage zu dem hier verlinkten

                                    Anschreiben "Umsetzung der Rechtasprechung des Bundessozialgerichts"

                                    Schicke ich es nur an das Amt für Soziales? Oder auch noch woanders hin z.b. Rat der Stadt (Bürgermeister) oder Landtag

                                    MFG Mario

                                    Kommentar


                                      AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                      Hallo,

                                      das Landratsamt Roth/Mfr. hat schon am 20.4.15 den Nachzahlungsbescheid
                                      ab 01.01.2013 ausgestellt und bezahlt.

                                      Warum geht es hier und bei anderen LRA in Mittelfranken nicht ?

                                      Liegt es an der Sozialamtsleitung?

                                      Gruß
                                      Walter

                                      Kommentar


                                        AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                        Odin, lehne dich zurück und "think pink"!
                                        Eine Verzinsung von 4% gibt es im Moment nur bei einer lahmen Bearbeitung durch die Behörden

                                        Kommentar


                                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                          Na ja,

                                          eine Verzinsung hat der Betroffene leider nicht bekommen.
                                          Habe ihn zu Widerspruch geraten.

                                          Gruß

                                          Kommentar


                                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                            gerade bei ElerbeKi entdeckt

                                            Folgender Widerspruchstext richtet sich gegen aktuelle “Änderungsbescheide” – und zwar für diejenigen, die in 2014 nach der BSG-Entscheidung einen Überprüfungsantrag gestellt haben. Sohn/Tochter müsste jeweils abgeändert werden.
                                            Sofern der Bescheid nicht “Änderungsbescheid” heißt, sondern “Bescheid über die Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte . . .”, müsste das Wort “Änderungsbescheid” jeweils in “Bescheid” umgeändert werden.
                                            Der Text ist etwas lang, aber es geht immerhin gegen eine Weisung des BMAS, und dafür sind halt gewichtige Gründe vorzubringen.

                                            Kommentar


                                              AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                              Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                              Hallo,

                                              das Landratsamt Roth/Mfr. hat schon am 20.4.15 den Nachzahlungsbescheid
                                              ab 01.01.2013 ausgestellt und bezahlt.

                                              Warum geht es hier und bei anderen LRA in Mittelfranken nicht ?

                                              Liegt es an der Sozialamtsleitung?

                                              Gruß
                                              Walter
                                              Eindeutig Ja Odin

                                              Kommentar


                                                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                Hallo,

                                                muss ich aufgrund des neuen Urteils noch einen Brief an das Landratsamt schreiben?
                                                Oder zahlt es von sich aus die Differenz bis rückwirkend Jan. 2013?

                                                Viele Grüße Micha

                                                Kommentar


                                                  AW: Grundsicherung-Eltern beide Betreuer-Auskunft?

                                                  puh ist das alles kompliziert ich habe im august 2014 widerspruch gegen den neuen bescheid für meine tochter eingelegt.
                                                  darauf eine antwort bekommen das , das urteil noch nicht in schriftlicher form vorliegt,und man noch nicht entscheiden könne.
                                                  im Januar kam ein äderungsbescheid für die erhöhung von ein paar euro die es gab,hätte ich diesem bescheid auch widersprechen müssen?
                                                  ich habe es nämlich nicht getan. Nun wollte ich das erste Musterschreiben von Elerbeki "Musterschreiben zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts" verschicken ist das richtig so?
                                                  Oder das neue Musterschreiben von Elerbeki Muster-Widerspruch
                                                  Veröffentlicht am 1. Mai 2015 von prysseliese ?

                                                  MFG Mario

                                                  Kommentar


                                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                    Zitat von miau Beitrag anzeigen
                                                    Hallo,

                                                    muss ich aufgrund des neuen Urteils noch einen Brief an das Landratsamt schreiben?
                                                    Oder zahlt es von sich aus die Differenz bis rückwirkend Jan. 2013?

                                                    Viele Grüße Micha
                                                    a) welches neue Urteil ?
                                                    b) aufgrund der Bundesaufsichtlichen Weisung des BMAS v. 31.03.15 wird die Differenz RBS1/RBS3 ab 01.01.2013 nachgezahlt. Für den Zeitraum 01.01.11 bis 31.12.12 ist der örtliche Sozialhilfeträger (in der Regel Landratsamt) zuständig, der die Widersprüche der jeweiligen Widerspruchsbehörde bei der Bezirksregierung zur Entscheidung vorlegt.
                                                    siehe: http://www.regierung.unterfranken.ba...466/index.html

                                                    Grüße
                                                    Zuletzt geändert von rettesich; 01.05.2015, 19:45.

                                                    Kommentar

                                                    Online-Benutzer

                                                    Einklappen

                                                    16 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 16.

                                                    Lädt...
                                                    X