AW: Diskussion zur Grundsicherung
Informationsdienst der Lebenshilfe:
Zu beachten ist dabei, dass die
bundesaufsichtliche Weisung des BMAS ausschließlich eine Regelung für die Zeit ab dem
01.01.2013 vorsehen kann, weil erst ab diesem Zeitpunkt der Bund mehr als die Hälfte der
Kosten der Grundsicherung übernommen hat und somit aus verfassungsrechtlichen
Gründen erst ab diesem Zeitpunkt zu Weisungen berechtigt ist. Für die Zeit vorher sind aus
Sicht des Landesverbandes die Grundsicherungsträger selbst zu Entscheidungen befugt, die
sie nunmehr auch treffen müssen.
II. Leistungsansprüche für die Zeit zwischen dem 01.01.2011 und dem 31.12.2012
Aus Sicht des Landesverbandes kann die unter I. beschriebene Handhabung allerdings nicht
für die Leistungsansprüche gelten, bei denen die Leistungsberechtigten Rechtsmittel
bereits gegen die Bescheide vor dem 01.01.2013, in der Regel ab dem 01.01.2011
eingelegt hatten. Zu diesem Zeitpunkt ist die letzte Neuregelung der Regelsätze in Kraft
getreten, so dass es Streit über die richtige Einordnung in die Regelbedarfsstufen gab. Für
diesen Personenkreis müssen Nachzahlungen ab dem Zeitpunkt geleistet werden, ab
dem die Bescheide angegriffen wurden, häufig also ab dem 01.01.2011.
Informationsdienst der Lebenshilfe:
Zu beachten ist dabei, dass die
bundesaufsichtliche Weisung des BMAS ausschließlich eine Regelung für die Zeit ab dem
01.01.2013 vorsehen kann, weil erst ab diesem Zeitpunkt der Bund mehr als die Hälfte der
Kosten der Grundsicherung übernommen hat und somit aus verfassungsrechtlichen
Gründen erst ab diesem Zeitpunkt zu Weisungen berechtigt ist. Für die Zeit vorher sind aus
Sicht des Landesverbandes die Grundsicherungsträger selbst zu Entscheidungen befugt, die
sie nunmehr auch treffen müssen.
II. Leistungsansprüche für die Zeit zwischen dem 01.01.2011 und dem 31.12.2012
Aus Sicht des Landesverbandes kann die unter I. beschriebene Handhabung allerdings nicht
für die Leistungsansprüche gelten, bei denen die Leistungsberechtigten Rechtsmittel
bereits gegen die Bescheide vor dem 01.01.2013, in der Regel ab dem 01.01.2011
eingelegt hatten. Zu diesem Zeitpunkt ist die letzte Neuregelung der Regelsätze in Kraft
getreten, so dass es Streit über die richtige Einordnung in die Regelbedarfsstufen gab. Für
diesen Personenkreis müssen Nachzahlungen ab dem Zeitpunkt geleistet werden, ab
dem die Bescheide angegriffen wurden, häufig also ab dem 01.01.2011.