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Diskussion zur Grundsicherung

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    AW: Diskussion zur Grundsicherung

    Informationsdienst der Lebenshilfe:

    Zu beachten ist dabei, dass die
    bundesaufsichtliche Weisung des BMAS ausschließlich eine Regelung für die Zeit ab dem
    01.01.2013 vorsehen kann, weil erst ab diesem Zeitpunkt der Bund mehr als die Hälfte der
    Kosten der Grundsicherung übernommen hat und somit aus verfassungsrechtlichen
    Gründen erst ab diesem Zeitpunkt zu Weisungen berechtigt ist. Für die Zeit vorher sind aus
    Sicht des Landesverbandes die Grundsicherungsträger selbst zu Entscheidungen befugt, die
    sie nunmehr auch treffen müssen.

    II. Leistungsansprüche für die Zeit zwischen dem 01.01.2011 und dem 31.12.2012
    Aus Sicht des Landesverbandes kann die unter I. beschriebene Handhabung allerdings nicht
    für die Leistungsansprüche gelten, bei denen die Leistungsberechtigten Rechtsmittel
    bereits gegen die Bescheide vor dem 01.01.2013, in der Regel ab dem 01.01.2011
    eingelegt hatten. Zu diesem Zeitpunkt ist die letzte Neuregelung der Regelsätze in Kraft
    getreten, so dass es Streit über die richtige Einordnung in die Regelbedarfsstufen gab. Für
    diesen Personenkreis müssen Nachzahlungen ab dem Zeitpunkt geleistet werden, ab
    dem die Bescheide angegriffen wurden, häufig also ab dem 01.01.2011.

    Kommentar


      AW: Diskussion zur Grundsicherung

      Hallo zusammen,

      gerade eben habe ich folgendes bekommen, es war eine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung gestellt worden, hier also was geantwortet wurde:
      http://www.corinna-rueffer.de/ka_regelbedarfsstufe3/
      und
      http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/045/1804589.pdf

      LG, amai

      Kommentar


        AW: Diskussion zur Grundsicherung

        Schließlich listet die Bundesregierung in ihrer Antwort abenteuerliche Gründe auf, aus denen geringere Leistungen gerechtfertigt seien: Die betroffenen Personen würden sich in geringerem Umfang an den Kosten der Haushaltsführung beteiligen, weil sich der Lebensstandard der anderen Personen im gleichen Haushalt und die Ausstattung des Haushalts selbst „nicht nach den Maßstäben richten, wie sie für einkommensschwache und hilfebedürftige Haushalte gelten“ (Antwort auf Fragen 11-14). Heißt das, wer dauerhaft erwerbsunfähig ist und Sozialleistungen erhält, darf nicht mit einkommensstärkeren Menschen in einer Wohngemeinschaft leben, weil sonst die Leistungen gekürzt werden? Das treibt behinderte Menschen in stärkerem Ausmaß in die finanzielle Abhängigkeit von Anderen, als nichtbehinderte Menschen. Und es ist alles andere als ein Impuls, selbstbestimmt und selbstständig zu leben.

        http://www.corinna-rueffer.de/ka_regelbedarfsstufe3/


        Hallo an alle,

        auf Seite 9 zu lesen:
        -------------------------------------------------------------------------------------

        ..."Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufwendungen
        für die Haushaltsführung in einem nicht hilfebedürftigen Haushalt mit steigendem
        Einkommen der nicht hilfebedürftigen und haushaltsführenden Personen
        ansteigen, weil sich der Lebensstandard und damit beispielsweise die Ausstattung
        des Haushalts nicht nach Maßstäben richten, wie sie für einkommensschwache
        und hilfebedürftige Haushalte gelten. Schon aus diesem Grund kann
        in diesen Haushalten in betragsmäßiger Größenordnung nicht von einer gleichberechtigten
        Beteiligung an der Haushaltsführung ausgegangen werden..."

        http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/045/1804589.pdf
        -------------------------------------------------------------------------------------

        ....dass die Sozialhilfeträger erhebliche Beträge für Heimkosten dadurch einsparen, wenn wir unsere schwerstbehinderten erwachsenen Kinder im eigenen Haushalt betreuen und pflegen –
        und zwar meist unter Verzicht auf eigene Einkommensmöglichkeiten bleibt dabei natürlich unerwähnt ! ?


        Unverständliche Grüße
        Monika

        Kommentar


          AW: Diskussion zur Grundsicherung

          .."Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufwendungen
          für die Haushaltsführung in einem nicht hilfebedürftigen Haushalt mit steigendem
          Einkommen der nicht hilfebedürftigen und haushaltsführenden Personen
          ansteigen, weil sich der Lebensstandard und damit beispielsweise die Ausstattung
          des Haushalts nicht nach Maßstäben richten, wie sie für einkommensschwache
          und hilfebedürftige Haushalte gelten. Schon aus diesem Grund kann
          in diesen Haushalten in betragsmäßiger Größenordnung nicht von einer gleichberechtigten
          Beteiligung an der Haushaltsführung ausgegangen werden...."

          Diese Argumentation ist ja wohl hanebüchen.
          Das Einkommen meines Mannes ist in den letzten Jahren gestiegen- richtig.
          Leider nicht so überproportional, dass damit die gestiegenen Preise (Energiekosten, Grundabgaben, Versicherungsprämien, Lebensmittel, Handwerkerleistungen etc. etc.) aufgefangen worden sind. Insofern hat sich unser Lebensstandard und die Ausstattung unseres Haushaltes in keiner Weise verbessert.
          Und dass sich unser dauerhaft erwerbsunfähiger Sohn nur in relativ kleiner Größenordnung an unserem Haushalt betragsmäßig beteiligen kann liegt z. B. daran, dass seine Grundsicherungsleistung seit 2011 um 20% gekürzt worden ist, ergo auch seine Beteiligung an unserem Haushalt.

          Wer wenig kriegt, bekommt also zu recht wenig, da er sich ja nicht in entspr. betragsmäßiger Größenordnung am Haushalt beteiligt- diese Argumentation der Bundesregierung grenzt schon an Unverschämtheit!

          Liebe Grüße
          susemichel

          Kommentar


            AW: Diskussion zur Grundsicherung

            .."Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufwendungen
            für die Haushaltsführung in einem nicht hilfebedürftigen Haushalt mit steigendem
            Einkommen der nicht hilfebedürftigen und haushaltsführenden Personen
            ansteigen, weil sich der Lebensstandard und damit beispielsweise die Ausstattung
            des Haushalts nicht nach Maßstäben richten, wie sie für einkommensschwache
            und hilfebedürftige Haushalte gelten. Schon aus diesem Grund kann
            in diesen Haushalten in betragsmäßiger Größenordnung nicht von einer gleichberechtigten
            Beteiligung an der Haushaltsführung ausgegangen werden...."

            Dann hebt doch die Grundsicherungsleistungen soweit an, dass von einer gleichberechtigten Beteiligung meiner Tochter an der Haushaltsführung ausgegangen werden kann !

            Vorschlag: G7-Gipfel 2015 ausfallen lassen; Kostenersparnis ca. 200 Millionen - damit kann die
            Differenz zwischen RBS1/RBS3 für alle betroffenen Grundsichsicherungsberechtigten von 2011 bis dato locker finanziert werden
            Zuletzt geändert von rettesich; 21.04.2015, 10:43.

            Kommentar


              AW: Diskussion zur Grundsicherung

              ......"Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufwendungen
              für die Haushaltsführung in einem nicht hilfebedürftigen Haushalt mit steigendem
              Einkommen der nicht hilfebedürftigen und haushaltsführenden Personen
              ansteigen, weil sich der Lebensstandard und damit beispielsweise die Ausstattung
              des Haushalts nicht nach Maßstäben richten, wie sie für einkommensschwache
              und hilfebedürftige Haushalte gelten. Schon aus diesem Grund kann
              in diesen Haushalten in betragsmäßiger Größenordnung nicht von einer gleichberechtigten
              Beteiligung an der Haushaltsführung ausgegangen werden......"


              _----------_-----------_-------------
              Da ich seit der Geburt unseres Sohnes nur sporadisch und maximal Geringfügig
              arbeitete (seit 2 Jahren geht garnichts mehr!), bin ich eine haushaltsführende Person,
              die nichts zum Haushalt beiträgt.... schon irgedwie witzig, oder? !
              .
              Sehr gerne würde ich diese “Haushaltseinsparungen“ kennen und ersuche die Bundesregierung,
              mir diese aufzuzeigen, denn wir machen da wohl irgendetwas gravierend falsch!!!
              In der Regel verursacht “Behinderung“ bei uns Mehrkosten z.B. an Energie, für
              erhöhten Verschleiß an Kleidung, Bettwäsche, Waschmaschine etc.
              Schön für jeden, bei dem es anders ist - wenn es denn anders ist!

              Ich bin gemäß SGB XII nur in gesetzlicher Höhe Unterhaltsverpflichtet und
              würde ich mehr leisten, würde dies auf die Regelsatzleistung angerechnet. Bin ich nicht
              durch die RBS 3 genötigt, mehr zu leisten???

              Mal nur 3 Monate möchten die lebensfremden Damen und Herren Politiker “meine Wege
              gehen und in meinen Schuhen laufen, dann würden sie mein Leben sehen“ - und vielleicht
              besser verstehen....

              Nur so kleine Gedanken.....

              Kommentar


                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                Kommentar von Gisela Maubach auf kobinet

                Die Antworten, die die Bundesregierung als Rechtfertigung für eine ungleiche Behandlung von behinderten Menschen im SGB XII gegenüber nichtbehinderten Menschen im SGB II vorbringt, sind einfach nur haarsträubend.

                Da ist tatsächlich zu lesen:

                "Demgegenüber wird ab Vollendung des 25. Lebensjahres des erwerbsfähigen Kindes dessen Eigenständigkeit nicht nur unterstellt, sondern auch in Form einer Arbeitsaufnahme gefordert. Mit dem typisierend entsprechend abnehmenden Einstandswillen der Eltern gehen erhöhte Bedarfe dieses Kindes einher."

                Das bedeutet also, dass unsere Bundesregierung davon ausgeht, dass bei ALG-II-Empfängern, von denen grundsätzlich eine Arbeitsaufnahme gefordert werden kann, das Existenzminimum deshalb höher als das von behinderten Menschen in gleicher Haushaltssituation festgesetzt werden darf, weil der "Einstandswille" der Eltern mit zunehmendem Alter abnimmt.

                Wie kommt die Bundesregierung auf die Idee, dass unser (finanzielle) Einstandswille gegenüber unseren behinderten Kindern lebenslang auf hohem Niveau bestehen bleibt?

                Und wie können so absurde Begründungen benutzt werden, um eine BSG-Rechtsprechung zu verweigern, die eben eine Gleichbehandlung vorsieht?

                Kommentar


                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                  Und wie können so absurde Begründungen benutzt werden, um eine BSG-Rechtsprechung zu verweigern, die eben eine Gleichbehandlung vorsieht?]

                  Ihr Lieben,
                  eigentlich stimme ich der Bundesregierung dahin gehend zu, das Grundsicherungsempfänger nach
                  dem SGB II nicht als Vergleichsgruppe herangezogen werden können. Das BSG hat in seinen Urteilen
                  auch nicht darauf abgestellt, weil in den Urteilen zur RBS 3 keine Altersbeschränkung aufgezeigt
                  ist. RBS 1 soll für erwachsene Behinderte, also ab 18, gelten.

                  Meine Meinung: Eine Gleichbehandlung, angegliedert an das SGB II, kann nicht mal kurzfristig als Ziel
                  gesehen werden, denn innerhalb des SGB XII gibt es nur eine kleine Gruppe der
                  Nur“-Grundsicherungsempfänger, diese wären dann gleichzusetzen mit Hartz-4 Empfängern,

                  Außerdem gibt es aber noch Menschen

                  im Berufsbildungsbereich = Auszubildende
                  als Werkstattbeschäftigt = Arbeitnehmer
                  in derTagesförderstatte = Teilnehmer einer berufsvorbereitende Maßnahme

                  Wenn Gleichbehandlung, dann doch bitte mit allen vergleichbaren Personengruppen der
                  Erwerbsfähigen
                  - es ist noch ein verdammt weiter Weg ....
                  vielleicht sollte man diesen über Schweden gehen. - oder doch wenigsten mal dort hin sehen!!!
                  Zuletzt geändert von alexa; 21.04.2015, 18:52.

                  Kommentar


                    AW: Musterschreiben zur Umsetzung der BSG-Urteile

                    Hallo zusammen,

                    habe gerade Post von unserer Anwältin erhalten.

                    " In dem sozialgerichtlichen Verfahren xxxxxxx gegen Stadt xxxxxx- Ressort Soziales Aktenzeichen: xxxxxxx

                    erkennt die Beklagte unter Beachtung der Bundesaufsichtlichen Weisung vom 31.03.2015 das Klagebegehren wie folgt an:

                    Rückwirkend ab dem 01.04.2011 wird die Leistung der Regelbedarfstufe 3 nach dem Betrag der Regelbedarfstufe 1 festgesetzt. Der sich aus der abweichenden Regelsatzfestsetzung ergebende Betrag ist auch für die Festsetzung der davon abhängigen Mehrbedarfe maßgebend. Diese vom Gesetz abweichende Regelsatzfestsetzung gilt bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuermittlung der Regelbedarfe."


                    Rückwirkend ab 2011!- Das ist schon mal was. Jetzt möchte man eine Unterschrift unseres Sohnes, mit der Bitte, sich mit dem Anerkenntnis der Beklagten einverstanden zu erklären, um die Klage zu beenden. Leider kein Wort über Verzinsung....Immer noch Regelbedarfstufe 3 -abweichender Regelsatz....
                    Mal schauen, was unsere Anwältin rät -ist heute bei Gericht und erst morgen erreichbar...


                    Liebe Grüße
                    Susanne

                    Kommentar


                      AW: Musterschreiben zur Umsetzung der BSG-Urteile

                      Hallo an alle,

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                      VdK will mehr Nachzahlung

                      „So erfreulich und großzügig diese Nachzahlung erscheinen mag, so bleibt doch die Tatsache, dass bereits seit 2011 diese diskriminierende Regelung besteht. Deshalb wäre es für die Betroffenen wünschenswert, wenn die Nachzahlungsansprüche zwei Jahre länger reichen würden“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland...

                      ... Auch Verzinsungsansprüche für das in den vergangenen Jahren entgangene Geld könnten nicht einfach ignoriert werden, so die VdK-Präsidentin. „Hier bedarf es noch Nachverhandlungen“,...

                      Kompletter Text:
                      http://www.vdk.de/deutschland/pages/...aeher_gekommen

                      ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                      Liebe Grüße
                      Monika

                      Kommentar


                        AW: Diskussion zur Grundsicherung

                        Das meine ich ebenfalls. Die Kürzung im Jahr 2011 war von Anfang an diskriminierend und sollte allen nachgezahlt werden! Entweder es war nicht rechtens oder es war rechtens. Im ersteren Fall sollte auch jeder einen Nachzahlungsanspruch haben.

                        Kommentar


                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                          Hallo zusammen,

                          der VdK übersieht, dass das BMAS für die Jahre 2011 und 2012 keine Anweisungen erteilen kann, ... [Zitat aus dem Musterschreiben von Gisela M.)
                          " [...] weil der Bund sich im Zeitraum vor dem Jahr 2013 mit weniger als der Hälfte an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beteiligt hat.
                          Gemäß Artikel 104a Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes wird ein Bundesgesetz, welches von den Ländern ausgeführt wird, jedoch nur dann im Auftrag des Bundes durchgeführt, wenn der Bund die Hälfte der Ausgaben oder mehr trägt. Dies war erst ab dem Jahr 2013 der Fall, so dass ein für alle identischer Maßstab durch die Weisung des Bundes nicht möglich ist, da zahlreiche Widersprüche und Klagen bereits seit dem Jahr 2011 ruhen. [...]"
                          Und bei der Verzinsung muss nicht verhandelt werden, da müssen einfach nur die Gesetze beachtet werden. Amai hat es hier schon mal aufgeführt.

                          Kommentar


                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                            DATEV
                            Das Bundessozialgericht hatte diese Praxis in mehreren Urteilen verworfen. Die Bundesregierung schreibt dazu, dass einzelne Regelbedarfsstufen nicht isoliert geändert werden könnten.
                            Was soll denn das schon wieder? Es geht doch nicht um eine Änderung der Regelbedarfsstufe 3. Unsere Kinder sollen doch einfach nur die Regelbedarfsstufe 1 bekommen.
                            Welche hannebüchenen Ausreden lassen die da oben sich noch einfallen?

                            Und außerdem ist es eine bodenlose Unverschämtheit, dass bei Kobinet schon wieder Kommentare gelöscht worden sind. Da waren wieder viele Informationen dabei, die jetzt nur noch den Herrschenden von Kobinet zur Verfügung stehen. Diese politischen Geflechte und die Art der unterdrückenden Bevormundung sagt doch schon alles

                            Kommentar


                              AW: Diskussion zur Grundsicherung

                              Zitat von rosinante Beitrag anzeigen
                              Und außerdem ist es eine bodenlose Unverschämtheit, dass bei Kobinet schon wieder Kommentare gelöscht worden sind. Da waren wieder viele Informationen dabei, die jetzt nur noch den Herrschenden von Kobinet zur Verfügung stehen.
                              die Kommentare wurden inzwischen gesichert und stehen auf Nachfrage zur Verfügung

                              Kommentar


                                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                Heute kam Umsetzung der bundesaufsichtlichen Weisung vom 31.3.2015 - Nachzahlung ab 01.01.2013
                                Schöne Grüße aus Bayern

                                Hatte auch ab 2011 Widerspruch eingelegt!

                                Kommentar


                                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                  Wir warten immer noch das Landratsamt Tübingen stellt sich total quer ,die lassen es echt auf noch eine Klage ankommen

                                  Kommentar


                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                    Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                    Wir warten immer noch das Landratsamt Tübingen stellt sich total quer ,die lassen es echt auf noch eine Klage ankommen
                                    ___

                                    Hier in Neuwied ist auch noch nichts passiert - dabei liegt mein Widerspruch für diesen Bescheid
                                    schon parat: Vollumfängliche Umsetzung der BSG-Entscheidung, also ohne wenn und aber Regelbedarfsstufe 1.
                                    Das jetzige Mehr an Geld (wenn es denn kommt!) ist ja ganz nett, aber nicht das, worum es tatsächlich geht,
                                    weil sich der Status ja doch nicht ändert!

                                    Kommentar


                                      AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                      Hallo liegt denn das BGS Urteil vom 23.7.2014 schon in schriftlicher Form vor? Wenn ja, wo finde ich nähere informationen dazu? Und wie muss ich mich jetzt verhalten? Bei uns in Magdeburg ist noch nicht passiert. Muss ich mit meiner Tochter einen Anwalt aufsuchen?

                                      MFG Mario

                                      Kommentar


                                        AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                        siehe
                                        https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=
                                        https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=
                                        https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=
                                        zu finden unter:
                                        https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php
                                        hier unter Aktenzeichen "B 8" eingeben
                                        Grüße

                                        Kommentar


                                          AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                          Zitat von fcmmario Beitrag anzeigen
                                          Hallo liegt denn das BGS Urteil vom 23.7.2014 schon in schriftlicher Form vor? Wenn ja, wo finde ich nähere informationen dazu? Und wie muss ich mich jetzt verhalten? Bei uns in Magdeburg ist noch nicht passiert. Muss ich mit meiner Tochter einen Anwalt aufsuchen?

                                          MFG Mario


                                          Hallo Mario,

                                          die Urteile vom 23.7.2014 liegen im Volltext ja nun schon seit Dezember 2014 vor und das Bundessozialgericht hat am 24. März 2015 erneut zugunsten von behinderten Menschen entschieden:

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                                          "Mit Urteilen vom 23. Juli 2014 hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts entschieden, dass erwerbsunfähige volljährige behinderte Menschen, die Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ‑ Sozialhilfe ‑ (SGB XII) erhalten und bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil leben, grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen für den Lebensunterhalt nach der Regelbedarfsstufe 1 (100 %) besitzen. Diese Entscheidungen hat das Bundessozialgericht am Dienstag, dem 24. März 2015, in zwei Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung fortgeführt und seine Auffassung bekräftigt,..."

                                          Kompletter Text:
                                          http://juris.bundessozialgericht.de/...88&pos=0&anz=6


                                          Und hier noch:
                                          Sozialgericht Detmold Urteil vom 3. März 2015 - Az. S 8 SO 259/12

                                          Kompletter Text:
                                          https://openjur.de/u/765873.html

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                                          Hier gibt es auch immer aktuelle Infos zu dem Thema :
                                          https://elerbeki.wordpress.com/

                                          Liebe Grüße
                                          Monika

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                                            AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                            Gut und was soll ich nun tun? beim sozialamt anrufen oder hin schreiben (gibt es ein Musterschreiben)?
                                            Oder zum Rechtsanwalt gehen ?

                                            MFG Mario

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                                              AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                              Hallo Mario,

                                              was hast Du denn bisher gemacht? Widerspruch eingelegt?
                                              Es gibt auch ein Musterschreiben, das von einer juristisch sehr versierten Mutter entworfen wurde: http://www.intakt.info/forum/showthr...2003#post62003

                                              Kommentar


                                                AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                ja widerspruch habe ich letzten August eingelegt, Rückwirkend ab 9.2013 da ist meine tochter in die Wekstatt gekommen.

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                                                  AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                  Hallo Mario,

                                                  dann schau dir mal das Musterschreiben an, das ich verlinkt habe. Das kannst du anpassen und an euer Sozialamt schicken.

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                                                    AW: Diskussion zur Grundsicherung

                                                    Endlich was erfreuliches das LRA Tübingen sieht ein das die Weisung des BMAS auch für Tübingen gilt und zahlt rückwirkend ab 2013.

                                                    Selbstverständlich bleibt unser Verfahren von 2011 aufrecht und wird dann irgendwann entschieden

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