AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Höchst aussagekräftig? Ich habe es nicht verstanden, bitte erklären.
Der" Partei der Besserverdienenden" ( eigene Bezeichung der FDP- einige Jahre her)
glaube ich nichts.
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Suse,
das war etwas zynisch gemeint
es gibt auch zwei neue Fragen bei abgeordnetenwatch:
eins und
zwei.
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Dachte schon, ich sei begriffsstutzig.
Gilt eigentlich der § 36 im SGB Xll noch? Danach ist eine Bedarfsgemeinschaft mit im Haushalt lebenden erwachsenen Behinderten doch ausgeschlossen, wenn dies der Hilfe und Versorgung dient.
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Inge
Hallo Suse,
das war etwas zynisch gemeint 
es gibt auch zwei neue Fragen bei abgeordnetenwatch: eins und zwei.
Hallo,
genau so ist es, Frau Michalk § Co. schreiben einfach so vor sich hin nach dem Motto "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern" und "Wieso sollte ich denn auch noch auf klar formulierte Fragen eingehen?".
Das perlt an denen ab


Aber wahrscheinlich mußte man jetzt 6 Wochen - solange hat die Antwort auf sich warten lassen - nach geeigneten Textbausteinen suchen (die man dann offensichtlich nicht finden konnte) um überhaupt antworten zu können.
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von susemichel
Dachte schon, ich sei begriffsstutzig.
Gilt eigentlich der § 36 im SGB Xll noch? Danach ist eine Bedarfsgemeinschaft mit im Haushalt lebenden erwachsenen Behinderten doch ausgeschlossen, wenn dies der Hilfe und Versorgung dient.
Du hast es erfasst , deshalb sind wir alle so verwirrt und deshalb hab ich ja geschrieben das es im SGB XII den vollen Regelsatz schon mit 18 gibt. Und nicht erst ab 25 Jahre
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
So hab jetzt diese Anfrage an Frau Michalk gestellt
Sehr geehrte Frau Michalk,
Ihr Aussage zur Regelstufe 3 macht micht etwas stutzig.
Da im SGB XII ja Grundsicherung volle Regelsatzhöhe ab dem 18 Lebensjahr gezahlt werden muss
dies hat ja das Urteil vom BSG B 8 SO 8/08 R bestätigt
Zitat:,,Zwar kennt das SGB XII nicht das Rechtsinstitut der Bedarfsgemeinschaft; dieser vergleichbar ist jedoch im SGB XII die so genannte Einsatzgemeinschaft, innerhalb der wie bei der Bedarfsgemeinschaft Einkommen und Vermögen auch für andere einzusetzen ist. Die Klägerin und ihr Sohn bildeten jedoch weder eine Bedarfsgemeinschaft iS des SGB II noch eine Einsatzgemeinschaft iS des SGB XII. Unter Gleichheitsgesichtspunkten (Art 3 GG) ist es deshalb nicht gerechtfertigt, die Klägerin sozialhilferechtlich schlechter zu stellen als im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Nach beiden Gesetzen ist sie als Alleinstehende und im SGB XII als Haushaltsvorstand zu behandeln. Eine Reduzierung des Regelsatzes auf 80 vH ist nicht gerechtfertigt.
Im Hinblick auf die im SGB II normativ-typisierend unterstellten Kosten einer Haushaltsersparnis lässt sich ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung der Leistungsempfänger des SGB II und des SGB XII weder den Gesetzesmaterialien entnehmen noch ist er sonst erkennbar. Insbesondere findet sich ein sachlicher Grund nicht in dem Umstand, dass die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II grundsätzlich erwerbsfähig iS des § 8 SGB II sind. Die Annahme einer Haushaltsersparnis in bestimmten Konstellationen des Zusammenlebens hat keinen Bezug zur Erwerbsfähigkeit ´´
wiso ist jetzt die Rede voller Regelsatz erst ab 25 Jahre. ??
Warum sollen jetzt Normen vom SGB II auf das SGB XII übertragen werden wo doch gerade das BSG hier schon anders entschieden hat das die Normen verfassungswidrig sind.
Mit freundlichen und nachdenklichen Grüßen
Nun müssen wir wieder warten
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Pressemitteilung vom 24.02.2011 | 12:03
Die Linke. im Bundestag
"Die von Schwarz-Gelb neu eingeführte Regelbedarfsstufe 3 sieht vor, dass erwachsene Hilfebedürftige, die mit anderen Erwachsenen zusammenleben, auch dann nicht den vollen Regelsatz bekommen, wenn sie mit diesen keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Konkret betroffen von der Regelung sind Menschen, die womöglich gerade aufgrund ihrer Behinderung bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben. Sie bekommen nicht den vollen Regelsatz, sondern nur noch 80 Prozent. Das sind 68 Euro weniger als bisher.
Im Vermittlungsausschuss hat man sich zwar auf eine wohlklingende Protokollnotiz verständigt: "Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft." Diese Erklärung ist jedoch nichts wert, da es keinerlei Terminfestlegung dafür gibt. Inzwischen deutet sich an, dass die Überprüfung erst mit der nächsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfolgen soll, also erst in mehreren Jahren. Im Klartext bedeutet diese Notiz: Schwarz-Gelb und die SPD verzichten bewusst darauf, die Verschlechterung im Gesetz zu streichen. Damit bekommen bedürftige Behinderte ein Fünftel gestrichen.
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=442820&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0&n_firmanr_=109427&pfach=1&detail=1&sektor=pm&popup_vorschau=0
Am Freitag wird im Bundesrat darüber abgestimmt , ergo waren all die Wort wirklich nur heiße Luft
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Und bringt das Faß zum überlaufen
Gabriele Molitor zur Regelsatz-Einigung bei Hartz IV
Nach langem Ringen über die Hartz IV-Regelsätze gibt es endlich eine Einigung. Der Vermittlungsausschuss stimmte am Mittwoch den Ergebnissen der Verhandlung zu. In den Verhandlungen spielte auch die Regelbedarfsstufe drei eine Rolle. Sie gilt für erwachsene leistungsberechtigte Personen im Bereich des SGB XII, die keinen eigenen Haushalt führen und nicht erwerbsfähig sind. Menschen mit Behinderungen, die nicht erwerbsfähig und über 25 Jahre alt sind und mit ihren Eltern zusammen leben, sind von dieser Regelung betroffen. Sie erhalten 80 Prozent des vollen Regelsatzes. Es ist besonders zu begrüßen, dass Belange von Menschen mit Behinderung in den Verhandlungen über die Regelsätze berücksichtigt wurden.“ sch
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,26075/ticket,g_a_s_t
Ich hab meine Antwort schon geschrieben
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Werde nächste Woche mit dem VdK die weitere Vorgehensweise vorsorglich besprechen. Wird ja wohl wieder auf eine Klage hinauslaufen.
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Es ist besonders zu begrüßen, dass Belange von Menschen mit Behinderung in den Verhandlungen über die Regelsätze berücksichtigt wurden.“
Das ist ein schlag ins Gesicht , ich bin richtig platt und so schnell bin ich nicht gleich sprachlos
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Zitat von Seti
Ich hab meine Antwort schon geschrieben
ich auch

AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Ich hab jetzt in den bekannten Foren ne Chronologie gemacht
Damit es verbreitet wird und natürlich die Aussage von Frau Molitor farblich ( rot und Groß ) hervorgehoben
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Ich auch (Antwort geschrieben).
Kann man nicht über Petitionen nachdenken?
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Zitat von susemichel
Ich auch (Antwort geschrieben).
Kann man nicht über Petitionen nachdenken?
Das wird nix bringen CDU/CSU und FDP sind sich hier einig dann wird dies abgeschmettert .
Lassen wir Klagen sprechen
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Lese gerade NRW will sich im Bundesrat enthalten. Finde ich putzig- da will wohl jemand nicht dabei gewesen sein, auch im Hinblick auf evtl. Neuwahlen?
Wer Rückrat hat, stimmt dagegen!
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
„Es ist eine gute Nachricht, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe drei überprüft wird. Ziel der Prüfung ist es, Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen“, erklärte Gabriele Molitor.
Hallo,
das ist Blödsinn. Wenn das Ziel sein soll, dass Behinderte ab 25 den vollen Regelsatz bekommen, muß nicht die Regelbedarfsstufe geprüft werden, sondern die betreffende Personengruppe muß das Merkmal "Alleinstehend" erhalten. Genauso, wie das im SGB II schon längst der Fall ist. Alles Andere führt nicht zum definierten Ziel, sondern verhindert genau dieses Ziel. Man sollte auch als Politiker noch eine Restfähigkeit zum logischen Denken haben. Ich setze dies Voraus, gehe also von einer bewußten Täuschung aus.
(24.02.2011, 17:59 bei kobinet eingetragen)
(bei Sylvia Schmidt als Kommentar hinterlassen, ich bin ja mal gespannt, ob das Freigeschalten wird!!!
http://www.silviaschmidt.de/2011/02/23/silvia-schmidt-mdb-die-koalition-ist-unberechenbar/ )
LG Michael
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Zitat von MichaelK
„Es ist eine gute Nachricht, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe drei überprüft wird. Ziel der Prüfung ist es, Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen“, erklärte Gabriele Molitor.
Hallo,
das ist Blödsinn. Wenn das Ziel sein soll, dass Behinderte ab 25 den vollen Regelsatz bekommen, muß nicht die Regelbedarfsstufe geprüft werden, sondern die betreffende Personengruppe muß das Merkmal "Alleinstehend" erhalten. Genauso, wie das im SGB II schon längst der Fall ist. Alles Andere führt nicht zum definierten Ziel, sondern verhindert genau dieses Ziel. Man sollte auch als Politiker noch eine Restfähigkeit zum logischen Denken haben. Ich setze dies Voraus, gehe also von einer bewußten Täuschung aus.
(24.02.2011, 17:59 bei kobinet eingetragen)
(bei Sylvia Schmidt als Kommentar hinterlassen, ich bin ja mal gespannt, ob das Freigeschalten wird!!! http://www.silviaschmidt.de/2011/02/23/silvia-schmidt-mdb-die-koalition-ist-unberechenbar/ )
LG Michael
Hallo Michael,
Mein Kommentar von gestern mit folgenden Text :
Seit Wochen geht nun dieses Theater und es reicht.
Ich als Mutter eines behinderten erwachsenen Sohnes bin diese Lügen Debatte leid .
Was will man uns hier vor machen. Ist es nicht schlimm genug das Eltern das Kindergeld durch Abzweigungsanträge der Sozialämter entzogen werden soll nein der Gipfel ist noch nicht erreicht einmal hören wir mit Freude das Thema ist vom Tisch dann wieder nööö es wird noch nach Lösungen gesucht.
WAS SOLL DIESE VERAR....
Mit saueren Grüßen
WURDE NATÜRLICH NICHT VERÖFFENTLICHT
Wie kann man sich auch getrauen hier die Politik der SPD zu kritisieren
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Bevor man versucht bei Silvia Schmidt einen Kommentar freigeschaltet zu bekommen, kann man besser in den Wald rufen! Keiner meiner Kommentare wurden freigeschaltet -man mag wohl keine Kritik.
Auch meine dritte Anfrage per email an ihr Büro blieb unbeantwortet ihr wissenschaftlicher Mitarbeiter hatte aber sowieso nicht den Durchblick.
Zweite Anfrage an Manuela Schwesig- unbeantwortet.
Anfrage an Kurt Beck- unbeantwortet.
Anfrage an Thomas Oppermann- unbeantwortet.
Anfrage an von der Leyen- na was wohl-unbeantwortet. etc. etc. etc.
Wir sind ja nur das dumme Wählerpack!
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Ich hab es jetzt bei Kobinet geschrieben Das einige keine Kritik mögen ganz besonders Frau Schmidt nicht
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/forum/index,lang,1/oid,26051/ticket,g_a_s_t
Dafür soll mir jetzt Frau Michalk mal meine Frage beantworten die is veröffentlicht wurden
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37812--f274529.html#questionsAW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Seti,
wie kommst du auf "volle Regelsatzhöhe ab dem 18 Lebensjahr" ? Ich kann dazu in dem Urteil nix finden!
http://lexetius.com/2009,2051 Siehe RZ 26, dort ist vom über 25 Jahre alten Sohn die Rede.
LG Michael
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Michael K,
siehe § 36 SGB Xll. Dort steht, das von einer Bedarfsgemeinschaft nicht auszugehen ist, wenn die Unterbringung Behinderter hauptsächlich der Hilfe und Versorgung dient. Ohne auf das Alter bezug zu nehmen.
Es gibt wohl Fälle, wo entspr. Personen der Regelsatz eines Haushaltsvorstandes bereits ab dem 18 Lebenjahr zuerkannt wurden. Allerdings unter Zuhilfenahme eines Anwalts.
In unserem Fall, denn dies haben wir ebenfalls mit § 44 SGB X beantragt, kann ich noch keine Aussage treffen. Unser Widerspruch läuft noch, erster Überprüfungsantrag wurde natürlich abgelehnt.
LG
Susemichel
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Zitat von MichaelK
Hallo Seti,
wie kommst du auf "volle Regelsatzhöhe ab dem 18 Lebensjahr" ? Ich kann dazu in dem Urteil nix finden!
http://lexetius.com/2009,2051 Siehe RZ 26, dort ist vom über 25 Jahre alten Sohn die Rede.
LG Michael
Hallo Michael ,
das hatten wir schon öfter besprochen. Mein Sohn 22 Jahre bekommt seit 2009 den vollen Regelsatz ich hab nach zugang des Bescheides 2009 sofort Widerspruch eingelegt mit zu Hilfe nahme des Urteiles und dem wurde statt gegeben
Liebe Grüße Uta
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Hallo,
jetzt ist es also amtlich:
http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE71O09P20110225
Jetzt können wir ja mal gespannt sein, wie es denn mit der Grundsicherung ab 25 Jahre ist.
VG
Amina
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
erst Bundestag es muss noch durch den Bundesrat dann ist es im Sack
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Habe an die Redaktion von Monitor und WISO und unserem Bundespräsidenten geschrieben
Ist vielleicht lächerlich und unnütz, aber kann es nicht mehr ertragen, für wie wenig Öffentlichkeit dieses Thema sorgt.