AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Wo hat amai das geschrieben ??
Auch Ihre Auslegung zum bvkm ist nicht ganz richtig den das gehört dazu
Zitat von Wilfried
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Auch Ihre Auslegung zum bvkm ist nicht ganz richtig den das gehört dazu
Jedoch sind diese Einspareffekte weder dem Grunde
noch der Höhe nach statistisch belegt,was von Seiten des
Bundesverfassungsgerichts aber ausdrücklich gefordert
wurde.Darüber hinaus verstößt die geplante unterschiedliche
Behandlung von über 25-jährigen SGB II Leistungsbeziehern
zu den SGB XII Leistungsbeziehern nach Auffassung
des bvkm gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
noch der Höhe nach statistisch belegt,was von Seiten des
Bundesverfassungsgerichts aber ausdrücklich gefordert
wurde.Darüber hinaus verstößt die geplante unterschiedliche
Behandlung von über 25-jährigen SGB II Leistungsbeziehern
zu den SGB XII Leistungsbeziehern nach Auffassung
des bvkm gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.