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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
    Amai, was wolen Sie mir vermitteln, dass Merkzeichen , die einen Mehrbedarf rechtfertigen, auch denjenigen zugestanden werden, die Sie nicht brauchen?
    Viele Grüße Wilfried
    Wo hat amai das geschrieben ??

    Auch Ihre Auslegung zum bvkm ist nicht ganz richtig den das gehört dazu

    Jedoch sind diese Einspareffekte weder dem Grunde
    noch der Höhe nach statistisch belegt,was von Seiten des
    Bundesverfassungsgerichts aber ausdrücklich gefordert
    wurde.Darüber hinaus verstößt die geplante unterschiedliche
    Behandlung von über 25-jährigen SGB II Leistungsbeziehern
    zu den SGB XII Leistungsbeziehern nach Auffassung
    des bvkm gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
      Zwar
      ist die Begründung für die geplante Änderung in dem Referentenentwurf
      dahingehend,es bestünden aufgrund einer
      gemeinschaftlichen Nutzung von Elektrogeräten, wie
      beispielsweise einem Kühlschrank oder einer Waschmaschine
      Einsparungsmöglichkeiten,durchaus nachvollziehbar.
      Jedoch sind diese Einspareffekte weder dem Grunde
      noch der Höhe nach statistisch belegt,was von Seiten des
      Bundesverfassungsgerichts aber ausdrücklich gefordert
      wurde

      Auch der BVKM räumt die Haushaltsersparnis ein. Kritik dahin gehend, dass diese belegt werden muss, ist nicht zu beanstanden. Ebenso gehe ich persönlich von der Gleichbehandlung aus. SGBII und SGBXII. Sollte dies wieder Erwarten nicht der Fall sin, teile ich Ihre Meinung, dass es eine Gleichbehandlung geben muss.

      Viele Grüße Wilfried
      Guten Tag Seti, dazu lesen Sie doch bitte meine beiden letzten Sätze.

      Die Frage mit den Merkzeichen bezog sich auf die Aussage, dass nicht ale ein Merkzeichen zum Mehrbedarf haben. Ihrere Minung nach dann zu Unrecht?

      Viele Grüße Willfried

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Wilfried und geht es um die Berechnung dazu .

        Welche Grundlagen wurden dazu genommen. Es sollte Transparent herschen und die sehe ich hier ganz einfach nicht

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Zitat von Inge Beitrag anzeigen
          der komplette Text von Torsten B. steht in einem Leserbrief bei kobinet
          Die Verfassungsbeschwerde von Herrn B. findet Ihr (anonymisiert) im Anhang.
          Angehängte Dateien

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Zitat von Inge Beitrag anzeigen
            bei abgeordnetenwatch gibt es eine neue Frage an Hubert Heil
            und jetzt gibt es eine vertröstende Antwort

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
              Die Verfassungsbeschwerde von Herrn B. findet Ihr (anonymisiert) im Anhang.

              Hallo Inge,

              erstmal vielen Dank für die PDF

              Hab sie mir schon abgespeichert und gleich noch zur Durchsicht weiter gereicht ob sie in dieser Form bestand hat.

              Sicher muss sie dann jeder auf seine Bedürfnisse abändern das ist schon klar.

              Aber bevor die die alle abschicken muss es ja Hand und Fuß haben.

              Wenn ich genaues weis was die Herren Juristen dazu meinen geb ich Euch bescheid

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Auch ich hab heute endlich Antwort auf meine Frage bekommen.

                http://www.abgeordnetenwatch.de/frag...7.html#q273507

                Ich hab in meinem Fall eine Abgeordnete aus unserem Landkreis angeschrieben

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                  Aber bevor die die alle abschicken muss es ja Hand und Fuß haben.

                  Wenn ich genaues weis was die Herren Juristen dazu meinen geb ich Euch bescheid
                  Hallo Seti,

                  ich habe es aus Zeitmangel noch gar nicht geschafft, den Text komplett zu lesen, aber es gab ja schon eine sehr skeptische Reaktion von Herrn D. bei kobinet.
                  Ich persönlich muss da sowieso passen

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                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Also ich hatte ja gesagt ich leide es mal weiter und war überrascht wie schnell ich Antwort erhalten hab.

                    Hier die Antwort:

                    Tut mir leid, aber das ist keine Verfassungsbeschwerde sondern eine, vermutlich durchaus berechtigte Aufstellung von Forderungen,

                    Das ganze stützt sich im Wesentlich auf eine UN-Konvention. Diese kann zwar durchaus einen Richter in seiner Rechtsauslegung binden, stellt aber meines Wissens keine unmittelbar einklagbaren Recht dar.
                    Ich werde dieses Schreiben nicht verwenden.

                    Es bleibt aber jedem selber überlassen

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Hallo zusammen,
                      [...] Die Regelbedarfshöhe darf dabei jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Die Leistungsberechtigten werden etwa auch bei der Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen und -erwartungen unterschiedlich behandelt. So werden diesbezüglich die Leistungsberechtigten im SGB XII besser gestellt, da Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern grundsätzlich unberücksichtigt bleiben; im SGB II sind sie hingegen zu berücksichtigen. Zudem gilt für das Sozialhilferecht der Grundsatz, dass sich die Leistungen nach den Besonderheiten des Einzelfalles zu richten haben. Dies bedeutet, dass der zuständige Sozialhilfeträger unter Berücksichtigung der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse genau prüfen muss, ob die Regelbedarfsstufe 3 in dem konkreten Einzelfall überhaupt anzuwenden ist.

                      Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen meine Position hinreichend darlegen konnte.
                      Die komplette Antwort von Gabriele Molitor: abgeordnetenwatch

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Das sind die allgemeinen 08/15 Antworten, die ich auch schon vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekommen habe.

                        Sehr schön ist hier die Aussage:

                        da Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern grundsätzlich unberücksichtigt bleiben; im SGB II sind sie hingegen zu berücksichtigen.

                        Warum werden dann von den Sozialämtern Abzweigungsanträge für das Kindergeld gestellt.
                        Hier wird doch dann über die Familienkasse die Unterhaltszahlung überprüft.

                        Lug-Betrug-Rechtsauslegung nach Bedarf

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Zitat von odin Beitrag anzeigen
                          Warum werden dann von den Sozialämtern Abzweigungsanträge für das Kindergeld gestellt.
                          frag doch mal nach
                          Bei dem Herrn Geis hatte ich schon mal angefragt. Dem muss ich aber auch noch mal schreiben...

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Die Pflichtvergessenheit der Regierung

                            Schwarz-Gelb, Hartz IV und das große Scheitern: Es gibt ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Daraus ergibt sich die Grundpflicht der Politik, für dieses zu sorgen. Aber die Regierung war pflichtvergessen - und hat die Anstrengung, die sie den Banken gewidmet hat, den Armen verweigert.
                            Dieser Vorwurf trifft weniger die Opposition, er trifft vor allem die Regierung. Sie hat sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 erst einmal in einer absurden Diskussion verstrickt. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle hat der Diskussion über die Pflichten des Sozialstaats "sozialistische Züge" attestiert und von der Dekadenz des Sozialstaats schwadroniert. Es dauerte bis zum Herbst, es dauerte fast ein Dreivierteljahr, bis auch nur ansatzweise Substantielles auf den Tisch kam. Sie hat darauf vertraut, dass sie die Mehrheit im Bundesrat behält: Sie hat nicht damit gerechnet, dass in Nordrhein-Westfalen die Regierung wechselt.
                            http://www.sueddeutsche.de/politik/g...rung-1.1057481

                            Am Freitag geht das ganze wieder zum Bundesrat dann gilt Länderentscheidung.

                            Knackpunkt hier ist das Saarland dort ist schwarz -grün an der Macht.

                            Sagen die Grünen am Freitag nein geht das tauziehen weiter. Vermittlungsausschuß usw.

                            Der Dumme oder wie bei uns zum Glück sind die Bürger

                            Saarland bleibt bei Ablehnung von Hartz IV

                            Saarbrücken (dpa) - Die schwarz-gelbe Bundesregierung kann bei der Hartz-IV-Abstimmung im Bundesrat am Freitag nicht auf die Zustimmung des Saarlands hoffen. Wegen der gescheiterten Vermittlungsgespräche, gebe es keinen Grund, anders abzustimmen als im vergangenen Dezember, sagte eine Sprecherin der Grünen im Saarland. Die Staatskanzlei verwies darauf, dass sich das Saarland im Bundesrat enthält, wenn sich die Regierungspartner nicht einig sind. Die Bundesregierung hatte auf Zustimmung aus dem von CDU, FDP und Grünen geführten Saarland gehofft.
                            http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1108847

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              .... wie wahr.... wie wahr ....
                              [....] Den größten Ärger beim Wähler löst der provokante Umgang mit einem höchstrichterlichen Urteil aus, den die Politiker von Regierung und Opposition von Anfang an demonstriert haben.
                              Eine solche Ignoranz gegenüber der dritten Gewalt im Staate sollte sich der einfache Bürger mal leisten! Zuerst hat die verantwortliche Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) die ihr vom Verfassungsgericht aufgetragene Neuberechnung beinahe teilnahmslos bis zum Jahresende verschleppt. [....]
                              Quelle und kompletter Text: HAZ

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                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Ich mach mal weiter mit Politik für Fortgeschrittene

                                Die schwarz-gelbe Koalition hat mit ihrer Mehrheit im Vermittlungsausschuss die Verabschiedung ihrer nachgebesserten Hartz-Reform durchgesetzt. Dies wurde nach der Sitzung am Nachmittag in Berlin mitgeteilt.
                                http://www.dradio.de/nachrichten/201102091600/3

                                Die sind soweit fortgeschritten....unter dem Motto, ja wo laufen sie den hin ???

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  [...] Die SPD hat bei den Verhandlungsrunden im Vermittlungsverfahren zur Neuregelung der Regelsätze wiederholt die Forderung erhoben, die EmpfängerInnen von Leistungen des SGB XII mit denen des SGB II gleichzustellen. Dies ist von der schwarz-gelben Koalition bisher abgelehnt worden. Da das Vermittlungsverfahren voraussichtlich in eine neue Runde gehen wird, werden wir diese Forderung auch weiterhin einbringen.
                                  komplette Antwort von Elke Ferner: abgeordnetenwatch

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                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Saarland wackelt bei Hartz IV

                                    Eine Zustimmung des Saarlandes zu den Hartz-IV-Plänen der Bundesregierung am Freitag im Bundesrat ist wieder offen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck wittert einen Betrugsversuch. Die Gerichte verzeichnen so viele Klagen wie nie zuvor.
                                    http://www.fr-online.de/politik/saar...6/-/index.html

                                    Ich kann nur hoffen das die Grünen Stark bleiben.

                                    Was wird wohl Herr Kuhn zu diesem Wackler sagen.

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                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      na ja, wenn das Thema durch ist, können wir wenigstens klagen

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                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Gerichte fürchten Hartz-IV-Klageflut

                                        Auch die Richter an den deutschen Sozialgerichten werden zittern. Auf sie kommt möglicherweise mehr Arbeit zu, als sie bewältigen können. So erwartet das Bundessozialgericht (BSG) eine weitere Prozesswelle. Es geht um die Frage, ob die Neuberechnung der Regelsätze angemessen sei, sagte Gerichtspräsident Peter Masuch am Donnerstag in Kassel bei der Vorstellung des Jahresberichts. Er appellierte an die Politik, schnell zu einer tragfähigen Lösung zu kommen. "Wir haben es zu tun mit dem Allerheiligsten des Sozialstaatsprinzips, dem Existenzminimum." Die unklare Situation führe zu einer kaum erträglichen Verunsicherung. Seine Forderung an die Politik: "Wenn Sie nicht zeitnah und mit Mut arbeiten, kann der Sozialstaat Schaden nehmen." Das Vertrauen der Bürger stehe auf dem Spiel. Der BSG-Präsident forderte Gesetzgeber und Politik auf, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts endlich zügig umzusetzen.
                                        http://www.stern.de/politik/deutschl...e-1652219.html

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                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Hallo ,
                                          die Journalmed schreibt unter folgender Schlagzeile:
                                          "Hartz IV: Gerichte könnten Verfassungsgericht einschalten

                                          Das Scheitern der Hartz-IV-Verhandlungen im Vermittlungsausschuss könnte nach den Sozialgerichten auch dem Bundesverfassungsgericht neue Arbeit bringen. «Wenn ein Betroffener sein Existenzminimum einklagt, müsste nach meiner Überzeugung jedes Sozialgericht wegen der Regelbedarfe den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen», sagte Jürgen Borchert, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Hessen, der «Süddeutschen Zeitung» (Donnerstag). [...]"

                                          Der ganze Artikel hier zu finden:
                                          http://www.journalmed.de/newsview.php?id=33011

                                          LG, amai

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                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Weiterentwicklung der Regelbedarfs-Ermittlung

                                            Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in dem Bericht Vorschläge für Weiterentwicklungen in folgenden Teilbereichen der Ermittlung von Regelbedarfen zu unterbreiten:
                                            [...] für die Ermittlung von regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben von Erwachsenen, die in einem Mehrpersonenhaushalt leben, als Grundlage für die Ermittlung von Regelbedarfen und die danach vorzunehmende Bestimmung von Regelbedarfsstufen für Erwachsene, die nicht in einem Einpersonenhaushalt leben. [...]
                                            Quelle und kompletter Text: Bundesrat (22 Seiten insgesamt)

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Das was nicht in den Regelsatz einfließt

                                              06.01.2011
                                              Hartz IV: Was nicht in den Regelsatz eingeht

                                              Vor fast einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der Hartz-IV-Regelleistung für verfassungswidrig erklärt. Doch was gehört alles zu dieser Leistung - und was nicht?


                                              Die Regelleistung wird auf Basis der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) ermittelt. Diese misst das Konsumverhalten einkommensschwacher Haushalte.

                                              Zwar darf der Gesetzgeber laut Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9.2.2010 die Leistungen kürzen. Doch Abzüge müssen transparent und statistisch-empirisch begründet werden. "Schätzungen ins Blaue hinein" sind damit unzulässig, der Gesetzgeber muss sich auf nachweisbare Fakten stützen.

                                              Einiges, was in der Regelsatzberechung fehlt, ist unstrittig. Dazu gehören zum Beispiel die Rundfunkgebühren, denn Hartz-IV-Empfänger können sich jederzeit von der Gebührenpflicht befreien lassen. Dass die Ausgaben für Haustiere hingegen nicht in die ALG 2-Leistungen einfließen, hält der DGB für willkürlich und damit verfassungswidrig.

                                              In der folgenden Tabelle hat die Hans-Böckler-Stiftung aufgelistet, was von den Aufwendungen des täglichen Lebens im Regelsatz derzeit nicht berücksichtigt wird. Alle Angaben sind in Euro.


                                              Im Schnitt gaben die Alleinstehenden mit den niedrigsten Einkommen* ohne Miet- und Heizkosten im Monat aus:
                                              Euro
                                              535,33

                                              Davon werden bei der Regelsatzberechnung nicht berücksichtigt!!!!

                                              Verkehrsmittel** -36,48
                                              Versicherungen -25,85
                                              Speisen und Getränke in Restaurants
                                              und Cafés -21,00
                                              Tabak und Alkohol -19,27
                                              Pauschalreisen -10,14
                                              Kommunikation, vor allem
                                              Mobilfunk** -6,91
                                              Studien-, Schul- und
                                              Prüfungsgebühren -6,44
                                              Ausgaben für Haustiere -5,07
                                              Garten und Blumen -4,73
                                              Speisen und Getränke in Kantinen
                                              und Mensen -4,12
                                              Sonstige Dienst-
                                              leistungen** -3,75
                                              Glücksspiele -3,60
                                              Übernachtungen -2,99
                                              Sonstige Über-
                                              tragungen, z.B. Spenden -1,85
                                              Häusliche Dienstleistungen -1,73
                                              Sonstige persönliche
                                              Gebrauchsgegenstände -1,31
                                              Schmuck -1,22
                                              Fotoausrüstungen -1,00
                                              Chemische Reinigung,
                                              Waschsalon etc. -0,69
                                              Kinderkleidung -0,46
                                              Gartengeräte -0,34
                                              Leihgebühren TV- und
                                              Videogeräte -0,11
                                              Weitere Kleinbeträge -0,71

                                              Nicht berücksichtigt werden zudem Ausgaben, die bei Grundsicherungsempfängern nicht anfallen oder ersetzt werden: Gesundheit** -10,72 Rundfunkgebühren -10,66 Strom für elektrische Heizungen -2,52

                                              Gesamte Abzüge -183,67 !!!!!!!!!!!!!!!!


                                              Zuschläge als Ausgleich für die Abzüge bei alkoholischen Getränken und Auswärtsverpflegung Alkoholfreie Getränke +2,99 Speisen und Getränke +7,16 Gesamte Zuschläge +10,15

                                              Regelsatz*** +361,81 *unterste 15 Prozent ohne Grundsicherungsempfänger
                                              **Ausgaben dieser Kategorie sind im Regelsatz nur teilweise berücksichtigt
                                              ***Nach Anpassung an die Preisentwicklung: 364 Euro.

                                              Quelle: Böckler Impuls 16/2010

                                              http://www.destatis.de/jetspeed/port...nderPrint.psml

                                              http://www.dgb.de/themen/++co++02b02...c-00188b4dc422

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Gesetz im Bundesrat erneut abgelehnt

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                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  [...] Die Richter in Karlsruhe hatten dem Gesetzgeber die Nachlässigkeit, die fehlende Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem Problem Armut austreiben wollen. Ein Jahr nach dem Urteil ist festzustellen: Die fehlende Ernsthaftigkeit hat sich von neuem erwiesen.

                                                  Es gibt ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Daraus ergibt sich die Grundpflicht der Politik, für dieses Existenzminimum zu sorgen. Aber sie war pflichtvergessen, nun ein geschlagenes Jahr lang. Sie hat die Anstrengung, die sie den Banken gewidmet hat, sie hat das Verantwortungsbewusstsein, das sie bei den Bankenrettung gezeigt hat, den Armen in Deutschland verweigert. [...]
                                                  Aus dem Kommentar von Heribert Prantl in Süddeutsche Zeitung

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                                                    Das sagen Sozialrichter

                                                    http://www.dradio.de/dlf/sendungen/i...w_dlf/1385812/

                                                    Falsche Statistiken und auf Fallzahlen gestützte Daten führten dazu, dass die Ergebnisse zur Hartz-IV-Regelung völlig absurd seien, sagt Sozialrichter Jürgen Borchert. Das Gesetz werde "mit Sicherheit wieder nach Karlsruhe wandern".
                                                    Es ist einfach nur peinlich

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