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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Auch der Herr Hüppe meldet sich mal wieder bei Kobinet

    http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Hallo Seti,

      bezüglich der Ü-25 - Problematik möchte ich dich auf das Urteil des BSG nochmal hinweisen: Dort heißt es sinngemäß, "Die Regelung, dass ab dem 01.07.2006 volljährige, bedürftige Kinder bis zum 25. Lebensjahr mit zur Bedarfsgemeinschaft zählen, sei auf den Kläger nicht anwendbar, da ein Zeitraum vor der Änderung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II betroffen sei, und diese Regelung nicht rückwirkend anzuwenden sei."

      Das heißt, dass vor dem 1.7.2006 schon 18 Jährige eine eigene BG bildeten, aber danach dies verändert wurde. Für das Urteil war diese Änderung belanglos, da es um einen Zeitraum davor ging.

      LG Michael

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Habe für 2011 die Grundsicherung für meinen Sohn auf Grund folgender
        Regelung bekommen:

        Vollzug des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ..............

        Sehr geehrter Herr Od,
        nachdem noch kein Beschluss über die neuen Regelsätze gefasst wurde, werden die Grundsicherungsleistungen für Ihren Sohn weiterhin im Rahmen eines Vorschusses nach § 42 SGB I vorläufig weitergezahlt.


        Kann das Amt bei jetziger (ich hoffe vorläufiger) Einführung der Regelbedarfsstufe 3 die Differenz auf einmal abziehen. (z.Zt. 359.--€ Regelbedarf).

        Gruß

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Michael ich wieder hole mich hier gern.

          Wir haben auf Grund dieses Urteiles bei unserem zuständigen Sozialamt Widerspruch eingelegt und diesem statt gegeben. Mein Sohn war 2009 21 Jahre alt.

          Auch möchte ich nochmals auf dieses hinweisen

          http://www.reha-recht.de/fileadmin/d...11/A2-2011.pdf

          Unter Punkt 3 kannst Du alles nachlesen das seit 2005 hier der falsche Regelsatz ausgezahlt wurde

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Zitat von odin Beitrag anzeigen
            Habe für 2011 die Grundsicherung für meinen Sohn auf Grund folgender
            Regelung bekommen:

            Vollzug des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ..............

            Sehr geehrter Herr Od,
            nachdem noch kein Beschluss über die neuen Regelsätze gefasst wurde, werden die Grundsicherungsleistungen für Ihren Sohn weiterhin im Rahmen eines Vorschusses nach § 42 SGB I vorläufig weitergezahlt.


            Kann das Amt bei jetziger (ich hoffe vorläufiger) Einführung der Regelbedarfsstufe 3 die Differenz auf einmal abziehen. (z.Zt. 359.--€ Regelbedarf).

            Gruß
            Nein da kannst Du beruhigt sein , es darf nix abgezogen werden oder gar zurückgefordert werden

            Hee ,da staunt man , finde ich aber fair das solange es noch keine eindeutige Reglung ( Gesetzeslage ) gibt hier der Regelsatz in voller höhe weiter gezahlt wird

            Es werden aber sicher nicht alle Sozialämter so entscheiden.
            Zuletzt geändert von Seti; 07.03.2011, 17:18.

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Zitat von Seti Beitrag anzeigen
              Michael ich wieder hole mich hier gern.

              Wir haben auf Grund dieses Urteiles bei unserem zuständigen Sozialamt Widerspruch eingelegt und diesem statt gegeben. Mein Sohn war 2009 21 Jahre alt.

              Auch möchte ich nochmals auf dieses hinweisen

              http://www.reha-recht.de/fileadmin/d...11/A2-2011.pdf

              Unter Punkt 3 kannst Du alles nachlesen das seit 2005 hier der falsche Regelsatz ausgezahlt wurde
              Hallo Seti,

              glaube ich dir ja.
              Aber aus der Quelle kann ich auch nichts anderes herauslesen, daraus hatte ich es ja zitiert

              LG Michael

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
                Hallo Seti,

                glaube ich dir ja.
                Aber aus der Quelle kann ich auch nichts anderes herauslesen, daraus hatte ich es ja zitiert

                LG Michael
                Micha und jetzt geht es um nix anderes wenn die jetzt sagen erst ab Ü 25 müssen wir klagen.

                Du musst bedenken wenn die jetzt SGB II und XII in einen Topf werfen wollen ist es ja gerade das ungerechte ein Ü 25 jähriger im SGB II kann jeder Zeit sich ne eigene Wohung nehmen unseren Kinder bleibt nur das Heim und selbst dort können sie nicht den vollen Regelsatz bekommen. Und warum sollen unsere Kinder schlechter gestellt werden nur weil sie dauerhaft erwerbsunfähig sind ??

                Mit welchen Recht oder nach welchen Berechungen wäre das jetzt rechtskonform. Da es je hierzu nie Berechungen gegeben hat und nix anderes hat das Verfassungsgericht gefordert.

                Dann das nächste.
                Wenn die jetzt die gleiche Berechung wie beim SGB II nehmen und wir plötzlich mit unseren Kindern eine BG bilden müssen die unsere Einkommen nehmen.

                Was würde passieren , richtig wenn Mutter und Vater arbeiten wird das Geld aufgeteilt das hätte zur Folge das viele garnix bekommen. Weil die Eltern ja genug verdienen . So wird es im SGB II gemacht.

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  6. „Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft.“
                  Geregelt in Protokollerklärung „Regelbedarfsstufe 3“

                  Bewertung:
                  Ziel und Problematik sind richtig erkannt. Menschen mit Behinderungen werden durch die Regelbedarfsstufe 3 benachteiligt. Daraus folgt aber nur ein allgemeiner Prüfauftrag, der sich zudem allein auf Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr beschränkt. Die Frage bleibt, ob diese Regelbedarfsstufe an und für sich notwendig ist. Mit der Einstufung als eigenständige Erwachsene verbindet sich die politische Entscheidung, Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihr Leben in einer Bedarfsgemeinschaft außerhalb einer stationären Einrichtung zu unterstützen. Diese Entscheidung hat der Kabinettsentwurf mit § 8 des RBEG-E aufgehoben, woran der Prüfauftrag allein nichts ändert.
                  Quelle und komplette Stellungnahme: Diakonie

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                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Drohende Kürzungen bei Leistungen fürs Wohnen



                    Das Gesetz enthält nur einige wenige, vage formulierte Vorgaben zum Zustandekommen
                    und zum Inhalt der kommunalen Satzungen (§§ 22a – c SGB II). Insbesondere fehlt es an
                    qualitativen Vorgaben und Kriterien im Sinne von Mindeststandards, die bei der Bestimmung
                    der Angemessenheit der Kosten zu erfüllen sind. Es wird lediglich vorgegeben, dass in den
                    Satzungen Sonderregelungen getroffen werden müssen für Personen mit einem besonderen
                    Bedarf. Dies betrifft beispielsweise Behinderte oder Elternteile, die ihr Umgangsrecht mit
                    ihrem Kind ausüben (§ 22 b Abs. 3 SGB II)
                    Nach bisheriger Rechtslage galt: Angemessen sind die Kosten, die das Bundessozialgericht
                    (BSG) für angemessen hält. Zukünftig gilt – sofern von der Satzungsermächtigung Gebrauch
                    gemacht wird: Angemessen sind nur noch die Kosten, die die jeweilige Kommune als
                    angemessen definiert hat.
                    http://www.erwerbslos.de/images/stor...kritik_kdu.pdf

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Wer sich damit beschäftigen möchte, falls sie/er es noch nicht getan hat, hier:



                      Münder: Verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzentwurfs zu den Regelbedarfen

                      ntspricht der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 20.10.2010 den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010? – Eine rechtsgutachterliche Stellungnahme –

                      von Prof. Dr. jur. Johannes Münder, TU Berlin, Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht


                      Er kommt zu dem Schluss:

                      Zusammenfassung

                      1. Hinsichtlich der qualitativen Festlegung der Referenzgruppe bestehen verfassungsrechtliche Bedenken
                      - wegen Nichtherausrechnung von BAföG-Empfängern in eigenen Haushalten unterhalb der Sozialhilfeschwelle und wegen der fehlenden Begründung, warum eine Herausrechnung nicht möglich ist, bzw. warum auf entsprechende Ermittlungen verzichtet wurde;
                      - wegen Nichtherausrechnung von in der EVS erfassten Asylbewerbern mit eigenem Haushalt unterhalb der Sozialhilfeschwelle.

                      2. Hinsichtlich der quantitativen Größe der Referenzgruppe bestehen verfassungsrechtliche Unklarheiten wegen der nicht unbeachtlichen Anzahl
                      zahlenmäßig nicht nachgewiesener Einzelpositionen bei den verschiedenen Gruppen. Hinsichtlich des Umfangs der unteren Einkommensgruppen ist unklar und durch die Begründung nicht hinreichend ausgewiesen, wie sich letztlich der Umfang der Referenzgruppe zusammensetzt, diesbezüglich bestehen verfassungsrechtliche Unklarheiten.

                      3. Wegen der nicht tragfähigen Auswertung der EVS durch die Herausrechnung nicht regelbedarfsrelevanter Ausgaben einzelner Personen (PKW, Mobiltelefone), ohne sie durch entsprechende Ansätze regelbedarfsrelevanten Ausgabeverhaltens zu ersetzen, bestehen verfassungsrechtliche Einwände.

                      4. Die Nichtbegründung normativ vorgenommener Abschläge ist verfassungswidrig. Zudem ist der Gesetzgeber zu einer normativen Stellungnahme angehalten und hat darzulegen, inwiefern trotz Kumulation der normativen Abschläge der Pauschbetrag unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geeignet ist, einen Ausgleich zwischen verschiedenen Bedarfspositionen durchzuführen.

                      5. Hinsichtlich der Regelbedarfsstufe 3 ist der Gesetzgeber seiner Ermittlungs- und Begründungspflicht nicht in verfassungsrechtlich hinreichender Weise nachgekommen.

                      6. Hinsichtlich des Regelbedarfs für sonstige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft nach § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB II-E liegt ein Ermittlungsausfall vor, der insbesondere die Unterschiede zu der ansonsten relevanten Regelleistung von 80 % nicht erklären kann, insofern ist diese Regelung verfassungswidrig.

                      7. Angesichts des – auch im Vergleich zur EVS 2003 – eng bemessenen Regelbedarfs fehlt eine wertende Entscheidung des Gesetzgebers darüber, ob die Gesamtheit der nunmehr in den Regelbedarfen eingestellten Pauschbeträge das menschenwürdige Existenzminimum sichert; ob dies vom BVerfG als verfassungswidrig angesehen wird, ist offen.

                      8. Hinsichtlich der Ermittlung für den persönlichen Schulbedarf (§ 28 Abs. 2 SGB II-E) in Höhe von 100 Euro jährlich liegt ein Ermittlungsausfall vor, die Beträge sind in verfassungsrechtlich nicht korrekter Weise zustande gekommen.

                      9. Hinsichtlich der Freizeichnung des Sozialleistungsträgers für die Leistungserbringung und Gewährleistung bei den Bedarfen für Bildung und
                      Teilhabe (3 29 ff. SGB II-E) bedarf es einer vertieften verfassungsrechtlichen Untersuchung, ob diese „Freizeichnung“ verfassungsrechtlich haltbar ist.

                      10. Die Fortschreibungsregelung ist grundsätzlich verfassungsgemäß, es bestehen Zweifel, ob dies für die Fortschreibung auf den 01.01.2011 gilt.

                      Eine Fortschreibungsregelung für den persönlichen Schulbedarf und die Teilhabeleistungen für Minderjährige fehlt, sollten die jetzigen Beträge (100 Euro jährlich, bzw. 10 Euro monatlich) nach Ermittlung nicht ausreichend sein, ist das Fehlen einer Fortschreibungsregelung verfassungsrechtlich nicht akzeptabel.
                      Angehängte Dateien

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Scheinheiligkeit der SPD und der Grünen pur:


                        Aus "Der Sozialticker":

                        Die von den LINKEn ins Feld geführte Normenkontrollklage, welches der schnellste Weg vor das Bundesverfassungsgericht wäre, droht an GRÜNE und SPD zu scheitern, die sich dieser Klage NICHT anschließen werden.

                        “Wenn es hart auf hart kommt, bleiben sich die Hartz IV-Erfinder SPD und GRÜNE treu. Obwohl die SPD-Spitze verfassungsrechtliche Bedenken hat und die GRÜNEN die Regelsatzberechnungen der Bundesregierung sogar für verfassungswidrig halten, verweigern sie eine Normenkontrollklage. SPD und GRÜNE lassen die Betroffenen im Regen stehen”, kommentiert Gregor Gysi dieses Verhalten.

                        Somit bleibt den Betroffenen nur der erneute Weg über die Sozialgerichte bis zum Bundesverfassungsgericht - was erneut vier bis fünf Jahre dauern wird.

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          eine Antwort von Fritz Kuhn auf abgeordentenwatch

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Habe heute Antwort vom Büro Frau Molitor auf meine email bzgl. des Regelbedarfssatzes 3 erhalten. Sinngemäß die alte Leier- unterschiedliche Systeme zwischen SGB ll und SGB Xll ( dynamisch- statisch), Regelsatz soll überprüft werden- bla-bla- bla. Habe ihr die Frage gestellt, wann überprüft werden soll, da ja schon Herr Hüppe umgehende Überprüfung anmahnt und wie ihr persönlicher Standpunkt zur umgehenden Überprüfung ist. Bin auf Antwort gespannt. ( Wenn denn eine kommt).

                            Habe heute auch Antwort der vorsitzenden Rechtsanwältin des örtlichen VDK erhalten, der VDK strebt eine Verbandsklage an.
                            Nun warte ich auf den Änderungsbescheid.

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Heute auf meine Frage von gestern an Frau Molitor Antwort ihres Büros:...nach Rücksprache mit Frau Molitor und den Verantwortlichen im BMAS teilt man mir mit, dass die Überprüfung des Regelbedarfs 3 mit anderen Nachbesserungen stattfinden soll. Es gibt zur Zeit keinen genauen Zeitplan. Frau Molitor mahnt eine zeitnahe Überprüfung an.

                              LG
                              susemichel

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                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Scheinheiliges Weib

                                ich überlege gerade ne Antwort auf diese Zeilen

                                http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  @ seti
                                  Habe schon geschrieben-Schmierentheater!

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                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Hallo,

                                    jeder, der heute die Stellungnahme Wolfgang Schäubles gehört hat - mit welchem Stolz er die Einhaltung der Schuldenbremse trotz zu erwartendem Ausfall von Brennstoffelemente-Steuer verkündet hat wird längst wissen woher der Wind weht, schönen Abend ... mm.
                                    Zuletzt geändert von menschmicha; 16.03.2011, 17:00. Grund: Korrektur

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                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Gerade bei kobinet- Nachrichten gefunde: Antidiskriminierungsstelle des Bundes erweitert Web-Angebot.

                                      Mit Nutzung des Kontakt- Formulars könnte man sie mit Fragen zum Regelbedarfsatz 3 doch mal löchern. -www.antidiskriminierungsstelle.de

                                      LG
                                      susemichel

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                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Habe soeben Beratung wegen Diskriminierung durch die Regelbedarfsstufe III angefordert.
                                        Bin mal gespannt ob eine Antwort kommt.

                                        Gruß

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                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Habe das Wochenende genutzt, etliche Bekannte und Verwandte aufzufordern, die Antidiskriminierungsstelle auf die diskriminierende
                                          Regelbedarfsstufe 3 aufmerksam zu machen- hoffe, dass alle schreiben.

                                          LG
                                          susemichel

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                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Habe soeben diese Antwort bekommen:

                                            Sehr geehrte Damen und Herren,

                                            anbei leiten wir Ihnen den Eingang des Petenten Walter Odörfer weiter.
                                            Die Einverständniserklärung liegt vor.

                                            Wir bitten Sie, uns Ihre Antwort in Kopie zukommen zu lassen.

                                            Mit freundlichen Grüßen
                                            Im Auftrag

                                            Kristin Döge

                                            und kurz darauf diese:

                                            Sehr geehrter Herr Od.,

                                            der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hat Ihre E-Mail erhalten.
                                            Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Zuschriften, kann die Beantwortung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch nehmen.
                                            Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

                                            Mit freundlichen Grüßen
                                            Im Auftrag
                                            Heidi Drath

                                            Das heißt es ist alles wieder Sinnlos.
                                            Zuletzt geändert von odin; 22.03.2011, 10:57.

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              @ odin

                                              Klar, das Übliche bla-bla. Trotzdem muss man weiter penetrant dranbleiben, sonst bringt es erst recht nichts.
                                              Habe im Forum Kindergeld Deinen Fall gelesen- bleib hartnäckig und klage! Es ist eine Unverschämtheit sondergleichen! Ich hole mir immer Hilfe vom VdK- bis jetzt mit Erfolg.

                                              LG

                                              susemichel

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Zitat von susemichel Beitrag anzeigen
                                                Habe das Wochenende genutzt, etliche Bekannte und Verwandte aufzufordern, die Antidiskriminierungsstelle auf die diskriminierende
                                                Regelbedarfsstufe 3 aufmerksam zu machen- hoffe, dass alle schreiben.

                                                LG
                                                susemichel
                                                Und wie waren die Reaktionen darauf ????


                                                LG Uta

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                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  @ seti

                                                  Die Reaktionen waren, nachdem ich erklärt habe, um was es geht, die pure Empörung! Denke, dass ein paar nachfragen werden. Habe meinem Sohn auch gesagt, er möchte in seiner Werkstatt dafür werben, sich zu diesem Thema bei der Antidiskriminierungsstelle zu äußern. Werde morgen auch mit den Sozialarbeitern in der Werkstatt sprechen, die sind ja auch voll im Thema.

                                                  LG

                                                  susemichel

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                                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                    Gerade auf der Seite von Ilja Seifert gefunden:
                                                    http://www.iljaseifert.de/2011/03/re...t-überprüfen Download !

                                                    Interessant für alle, die noch Überprüfungsanträge auf vollen Regelsatz für über 18jährige laufen haben ( Seite 5)
                                                    Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales:....Im SGB Xll gibt es die Unterscheidung zwischen über 18jährigen und über 25jährigen BISHER NICHT!......

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