AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Suse,
danke für das Protokoll!!
Hallo Suse,
danke für das Protokoll!!
D. Inkrafttreten
Nach Art. 14 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch treten die Neuregelungen zum Regelbedarf und zum Bildungspaket anders als die meisten Änderungen im übrigen Leistungsrecht des SGB II und SGB XII zum 01.01.2011 in Kraft. Wie vom BVerfG (Rn. 218) für den Fall eines pflichtwidrig nach dem 31.12.2010 erlassenen Gesetzes vorgesehen, erfolgt damit ein rückwirkendes Inkraftsetzen. Die Differenz zu den rückwirkend ab Januar 2011 geltenden Regelsätzen ist nachzuzahlen. Für die Regelbedarfsstufe 3 enthält § 137 SGB XII dagegen eine Übergangsregelung. Kommt es danach aufgrund der Neuregelungen zu einer Verminderung des zu gewährenden Regelbedarfs, sind für den Zeitraum der Rückwirkung bereits erbrachte Regelsätze nicht zu erstatten. Auch eine Aufrechnung ist unzulässig. Diese Regelung bezieht sich auf die Fälle, in denen Träger der Sozialhilfe die Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R - BSGE 103, 181; Urt. v. 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62) umgesetzt und einen Regelsatz von 100% statt 80% an erwachsene Leistungsberechtigte des SGB XII ausgezahlt haben, die als Haushaltsangehörige mit einer anderen Person (Haushaltsvorstand) zusammenleben, mit ihr aber keine Bedarfs- oder Einsatzgemeinschaft bilden. Mit der Neuformulierung der Regelbedarfsstufe 3 will der Gesetzgeber diese Rechtsprechung des BSG korrigieren. Die Übergangsregelung des § 137 SGB XII stellt aber klar, dass die Betroffenen eine Pflicht zur Erstattung von bereits zu viel erhaltenen Leistungen nicht treffen soll.
die Platte von MM hat einen Sprung 
[...] Bund und Länder haben im Vermittlungsausschuss am 22.02.2011 beschlossen, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft wird. Bei der Prüfung wird unter anderem auch das Urteil des BSG (Az. B 8 SO 8/08 R) berücksichtigt werden.Quelle: Antwort von Maria Michalk auf abgeordnetenwatch
die Platte von MM hat einen Sprung
So ist es.
Politik ist nur der Spielraum,
den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Zitat von rosifi
Schönes Zitat hast Du da. Und vor allem sooooo wahr.

[...] Das Bundessozialgericht hat in dem von Ihnen erwähnten Urteil vom 19. Mai 2009 gesagt: Es gibt keinen Grund für ein unterschiedliches Existenzminimum für beide Gruppen (Empfänger von Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII). Meine Bundestagskollegin, die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, schriftlich befragt, wie ihr Gesetzentwurf mit dieser Aussage zu vereinbaren ist. Ein Zitat aus der Antwort des Ministeriums: "Insofern wird mit dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages eine Korrektur des genannten Urteils des Bundessozialgerichts vorgenommen." Die Bundesregierung hält also das Urteil des Bundessozialgerichts schlichtweg für falsch und will mit dem Gesetzesbeschluss neue rechtliche Voraussetzungen schaffen, um eben doch eine Ungleichbehandlung zu erreichen! Dabei geht es hier nicht um abstrakte rechtliche Fragen, sondern um Menschen mit Behinderung, die nicht erwerbsfähig sind und sich selbst aus ihrer finanziellen Abhängigkeitssituation vom Staat nicht befreien können. Diese Menschen bekommen ebenso bei den Leistungen für Mobilitätshilfe und den Leistungen für besondere Förderungen in Zukunft nur noch 80 Prozent. [...]
) bin ich ja über die "Neuigkeiten" gar nicht so begeistert.Zitat von KirstenEs ist nicht das Geld vom Staat, es ist das Geld, welches andere = die Gesellschaft einzahlen muss.

)
Zitat von volvocarlDie Aufnahme in "meinen" Haushalt halt irgendwie bei der Abzweigungsgeschichte keine Sau interessiert. Bringt das was?
Zitat von volvocarlEndlich versteht mich mal jemand.....
Kein böser Wille, keine Verachtung oder Ähnliches. Einfach nur Tatsachen, die zum Nachdenken anregen.
Jeder hat sein Bündel zu tragen.
@Seti: wird versichert, und das nicht mal schlecht.
Die Aufnahme in "meinen" Haushalt halt irgendwie bei der Abzweigungsgeschichte keine Sau interessiert. Bringt das was? Ich hab das nicht so ganz verfolgt..... Auch habe ich den Weg des "Zuschüttens" mit Betreuungskosten gewählt.
@Kirsten: Ich verstehe Dich voll und ganz. Du hast schon recht, der Staat zahlt ganz schön viel. Ich hatte vor kurzem die Bewilligung für die Werkstatt in der Hand, war ganz schön heftig, was die da zahlen. Und es ist auch gut. Das ist ja auch nicht das Thema.
Das Thema ist doch, das mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird. Und das ist nicht in Ordnung.
Und das man jedem Kram hinterher rennen muss. Immer wieder neue Bescheide, da ne Überprüfung, dort ne Anfrage. Begreifen die nicht, das sich bei den meisten Kindern nichts mehr am Zustand ändert?
Ich weiß gar nicht mehr, was ich für Zeit investiert habe wegen der Abzweigung. Ich mags auch gar nicht nachrechnen.
Dann noch die ausstehende Nachzahlung der 100% für die rückwirkenden 4 Jahre. Hab ich außer der Eingangsbestätigung auch noch nix.
Muss ich also auch wieder nachhaken.
Und jetzt das wieder. Schönes Wetter und ich sitze am Rechner und schreibe. Ich müsste mal in den Garten.....
Anbei hänge ich mal den aufgesetzten Brief an die Grundsicherung. Wenn jemand noch Ideen und Vorschläge hat, her damit. Heute abernd muss ich ihn fertig machen.
Danke übrigens noch mal an Gisela und alle anderen. Bei Gisela hab ich einiges stibitzt und von den anderen habe ich mir auch einige Anregungen geholt.
LG
Stefan
Zitat von SetiHallo Stefan,
erstmal gut formuliert. Ganz prima. Ich hätte aber noch eingefügt das David nicht Dein Sohn ist Du Ihn durch die Heirat mit in Deinen Haushalt aufgenommen hast.
Ich hoffe ja das Tübingen dabei bleibt und bis zur entgültigen Klärung den Regelsatz so weiter zahlt.
Ich drücke Euch ganz fest die Daumen.
LG Uta
, dann wirst Du staunen, wie ich bei der Abzweigungsgeschichte die FK zugetextet habe. Ich muss bei vielen Sachen erst mal drüber schlafen, um nicht zu sehr ins Fettnäpfchen zu treten. Ich habe von meiner Mutter gelernt/geerbt, so zu schreiben, das ich zwischen den Zeilen Personen direkt abgreifen kann. Nicht immer gut, von daher muss ich manchmal erst mal runterkommen.


