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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Verweise auf das hier:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Für die Regelbedarfsstufe 3 enthält § 137 SGB XII dagegen eine Übergangsregelung. Kommt es danach aufgrund der Neuregelungen zu einer Verminderung des zu gewährenden Regelbedarfs, sind für den Zeitraum der Rückwirkung bereits erbrachte Regelsätze nicht zu erstatten. Auch eine Aufrechnung ist unzulässig. Diese Regelung bezieht sich auf die Fälle, in denen Träger der Sozialhilfe die Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R - BSGE 103, 181; Urt. v. 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62) umgesetzt und einen Regelsatz von 100% statt 80% an erwachsene Leistungsberechtigte des SGB XII ausgezahlt haben, die als Haushaltsangehörige mit einer anderen Person (Haushaltsvorstand) zusammenleben, mit ihr aber keine Bedarfs- oder Einsatzgemeinschaft bilden. Mit der Neuformulierung der Regelbedarfsstufe 3 will der Gesetzgeber diese Rechtsprechung des BSG korrigieren.
    Die Übergangsregelung des § 137 SGB XII stellt aber klar, dass die Betroffenen eine Pflicht zur Erstattung von bereits zu viel erhaltenen Leistungen nicht treffen soll.

    Beate Mogwitz, LL.M. (Warwick), Ri'inSG, z.Z. Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Gruß
    Zuletzt geändert von odin; 31.03.2011, 17:39. Grund: Ergänzung

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Hallo!

      heute habe ich von mehreren Seiten gehört, dass die Grundsicherung nicht mehr bis zum 31.12. bewilligt wird, sondern bis Ende Juni oder September. Ist das bei Euch auch so?
      Versuchen die Sozialämter, die Klagewelle zu entzerren?

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Der BW vom Sohn läuft bis Oktober im September ( immer 6 Wochen vor Ablauf)müssen wir den neuen stellen

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Zitat von gero Beitrag anzeigen
          Hallo!

          heute habe ich von mehreren Seiten gehört, dass die Grundsicherung nicht mehr bis zum 31.12. bewilligt wird, sondern bis Ende Juni oder September. Ist das bei Euch auch so?
          Versuchen die Sozialämter, die Klagewelle zu entzerren?
          § 44 SGB XII sagt, dass die Grundsicherungsleistungen in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt werden - ab Ersten des Monats der Antragstellung.
          Jetzt habe ich zwar nicht extra nachgeschaut, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet hier etwas geändert wurde.
          Denkbar ist vielleicht, dass im Einzelfall eine Änderung der Voraussetzungen zu einem neuen Bewilligungszeitraum führt.
          Hier läuft zumindest alles wie gewohnt

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Hallo,

            unsere GS wird vom 1.06. - 31.05. gewährt. Den Erstantrag habe ich im April gestellt und der erste Bescheid hat dann von 1.04. - 31.05. des Folgejahres gegolten.

            Grüße
            Rosmarie

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Hallo zusammen,

              bei uns liefen die Bewilligungen bisher immer von 01.01. bis 31.12. - einen neuen Bescheid habe ich noch nicht.
              Vielleicht liegt es auch einfach am Alter der betroffenen Leistungsempfänger. Als die GS am 1. Januar 2003 eingeführt wurde, bekamen die Über-18-Jährigen (unsere Tochter gehörte dazu) diese Leistung ab dem 01.01.
              Bei den Menschen, die später dazu kamen, laufen die Bewilligungen vermutlich vom Tag der Antragstellung fortlaufend für ein Jahr?!??

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Guten Morgen zusammen,

                unser Bewilligungszeitraum lief immer von Juli bis Juni. Daran hat sich auch mit dem neuen Bescheid nichts geändert, dieser läuft bis Juni 2011, also in Kürze Weiterbewilligungsantrag fällig.
                Leider liege ich mit einem fieberhaften Infekt flach, so dass ich den Termin beim VdK um eine Woche verschieben werden muss. Ich kann Euch also erst nächste Woche über die Stellungnahme des VdK berichten- sorry.

                LG
                susemichel

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Hallo zusammen,

                  im September 2010 hatte ich erfahren, dass meinem Kind der Regelsatz für den Haushaltsvorstand (da Ü25) zugestanden hätte und habe einen Antrag ans GS-Amt geschickt.
                  Später hatte ich erfahren, dass die Differenz auch rückwirkend eingefordert werden kann und habe kurz vor Weihnachten noch einen Nachtrag ans GS-Amt geschickt, dass ich den Regelsatz für den Haushaltsvorstand rückwirkend beantrage.
                  Heute habe ich ein Schreiben bekommen. Das LRA ist der Auffassung, dass "ein Regelsatz für einen Haushaltsvorstand nicht gewährt werden kann". Als Begründung wurden die Urteile L 9 SO 12/08 (betrifft U25) und S 15 SO 40/10 (betrifft GS-Empfängerin, die bei Tochter mit ALG-II-Leistungen wohnt) aufgeführt.

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                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Hallo Inge,

                    das sind die 2 Standart-Urteile mit denen jetzt die Sozialämter gegen die Überprüfungsanträge vorgehen.
                    Auch bei mir und einem Freund von mir.

                    Hier Schreiben die Ämter anscheinend voneinander ab.

                    Habe hier wiederum 2 Urteile BSG und LSG die evtl. anwendbar sind.

                    Auf jeden Fall Widerspruch mit Anwalt.

                    Gruß
                    Zuletzt geändert von odin; 24.07.2011, 11:48.

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Hallo Odin ,

                      Beim Ausbildungsgeld und beim Werkstattessen hab ich gewonnen.

                      Ausbildungsgeld hab ich dies genommen

                      http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p11/p11_10006.html

                      Das Urteil vom Niedersachsen bzw. Bremen ist nur begrenzt nutzbar da zwei verschiedene Bundesländer dies kann aber jeder Anwalt zur Urteilsbegründung einfügen.

                      Das vom BSG ist gültig für alle Bundesländer

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                        Hallo zusammen,

                        im September 2010 hatte ich erfahren, dass meinem Kind der Regelsatz für den Haushaltsvorstand (da Ü25) zugestanden hätte und habe einen Antrag ans GS-Amt geschickt.
                        Später hatte ich erfahren, dass die Differenz auch rückwirkend eingefordert werden kann und habe kurz vor Weihnachten noch einen Nachtrag ans GS-Amt geschickt, dass ich den Regelsatz für den Haushaltsvorstand rückwirkend beantrage.
                        Heute habe ich ein Schreiben bekommen. Das LRA ist der Auffassung, dass "ein Regelsatz für einen Haushaltsvorstand nicht gewährt werden kann". Als Begründung wurden die Urteile L 9 SO 12/08 (betrifft U25) und S 15 SO 40/10 (betrifft GS-Empfängerin, die bei Tochter mit ALG-II-Leistungen wohnt) aufgeführt.
                        Hallo Inge ,

                        In Widerspruch gehen Es wurde ,, NuR'' hier das Urteil vonLSG NRW genommen Das was Du anzeigst da steht Revision zugelassen und dann nach kommt Urteil vom BSG und das ist gültig mit der Revision wurde das Urteil vom LSG abgelöst. Somit ist das Urteil https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...esgb&id=120362

                        rechtsbindent für alle SA

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Warmwasserpauschale ???

                          seit Januar 2011 dürfen die 6,47€ Warmwasserpauschale NICHT MEHR ABGEZOGEN WERDEN

                          Wer jetzt einen neuen Bescheid bekommt sollte dies prüfen für alle anderen gilt

                          Ü-Antrag stellen

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Hallo,

                            habe heute zwei Bescheide vom Sozialamt erhalten.
                            1. Bescheid: Warmwasserkosten werden rückwirkend zum 1.01.2011 erstattet.
                            2. Bescheid: Vorheriger Bescheid wird aufgehoben. Leistungen ab sofort um 20% gekürzt. Mein normaler Berechnungszeitraum liegt vom 1.07. bis 30.06.
                            Begründung: 1. Sie sind berechtigt, Hilfe zum Lebensunterhalt .....
                            2. Das SGB XII ist durch das Gesetz vom 24.03.11 rückwirkend ab 01.01.11

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              wurde leider unterbrochen.
                              zum 2. Bescheid. 2. rückwirkend zab 01.01.11 geändert worden. Nach § 28 SGB XII und der dazu ergangenen Anlage wurde die nierigere Regelbedarfsstufe 3 für erwachsene leistungs-
                              berechtigte Personen geschaffen die keinen eigenen Haushalt führen. der Leistungsanspruch wird sich dadurch vermindern.
                              Die Leistungen, die von 01.01.11 zu viel ausgezahlt worden sind, werden nicht zurückgefordert.

                              Wie soll ich jetzt vorgehen?

                              Gruß Sofie

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                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Hallo zusammen,

                                auch wir haben heute den neuen Bescheid bekommen.

                                Nachzahlung von Jan-April 32,88

                                Bescheid sieht wie folgt aus

                                Regelsatz ( § 42 nr. 1 SGB XII )

                                +364
                                -5
                                abzüglich kürzung siehe Bescheid

                                Mehrbedarf ( §42 Nr. 2 SGB XII ) bei Eingliederungshilfe
                                +127

                                KDU ( §42 Nr. 4 SGB XII)
                                +116

                                Heizkosten ( §42 Nr. 4 SGB XII
                                +40

                                = 642 Grundsicherungsbedarf

                                Neuer Beschei gültig ab 1.5.2011

                                Regelbedarf
                                +291
                                Mehrbedarf
                                +101,85
                                KDU
                                116
                                Heizkosten
                                +40

                                Grundsicherungsbedarf
                                =548
                                Euro

                                Somit wird ja nicht nur bei Regelsatz gespart AUCH BEI dem Mehrbedarf

                                73 Euro weniger Regelbedarf und 26 Euro Mehrbedarf Somit erhält mein Sohn 99 Euro weniger

                                Werde nächste Woche Widerspruch schreiben und ich weiss das dem nicht abgegolten wird dann erfolgt Klage

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Hallo Seti,

                                  gute Argumente für einen Widerspruch findet man beim BVKM und in einem Schreiben der Lebenshilfe an den Vermittlungsausschuss.

                                  Kommentar


                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Habe gerade Musterwiderspruch auf der Seite der Lebenshilfe gefunden- nehme ich Dienstag zum VdK mit.
                                    http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/a...erung.php?...1
                                    Falls Link nicht geklappt- bitte Hilfe! Habe unter Google "Regelbedarfsstufe 3" eingegeben, dann bei" letzte 24 Stunden" gefunden.

                                    LG
                                    susemichel
                                    Zuletzt geändert von susemichel; 09.04.2011, 20:03.

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                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Hallo ihr,

                                      der Link funktioniert bei mir nicht. Hier mal einer der bei mir funktioniert.
                                      http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/a...php?listLink=1

                                      Liebe Grüße

                                      Yvonne

                                      Kommentar


                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Bin gerade zurück vom VdK.

                                        Erstmal wird Widerspruch zur Fristwahrung eingelegt, Begründung folgt. Anwalt nimmt Kontakt mit dem Landesverband auf (NRW) um zu prüfen, ob dort bzgl. der Regelbedarfsstufe 3 schon etwas in Vorbereitung ist. Falls nicht bis zum Eingang des abschlägig beschiedenen Widerspruchs klagen wir selbst. Und da bei meinem Sohn in Kürze der nächste Bescheid ins Haus flattert( Ablauf des Bewilligungszeitraumes) geht das gleich so weiter.

                                        LG
                                        susemichel

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                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Hallo,

                                          ich hab mal eine Frage:

                                          Wird bei Euch auch der Bescheid bzw. das Berechnungsblatt als
                                          "Monatliche Hilfe für die BEDARFSGEMEINSCHAFT " bezeichnet ?

                                          Obwohl wir als Eltern keine Grundsicherung oder ALG II beziehen. Ich bin der Meinung,
                                          dass es im SGB XII keine Bedarfsgemeinschaft gibt. (BSG).

                                          Gruß

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                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            @ odin

                                            Bei meinem Sohn steht ( und stand immer): Berechnung der Einzelansprüche nach SGB Xll. Danach folgt die Aufstellung Regelbedarf, Mehrbedarf. Habe die letzten Bescheide kontrolliert- NIRGENDWO werden monatliche Hilfen oder Bedarfsgemeinschaft erwähnt.

                                            Habe gerade ein Interview von heute mit Herrn Hüppe gefunden. Geht anfangs um die PID, aber er erwähnt auch die Regelbedarfsstufe 3.

                                            http://www.dradio.de/dkultur/sendung...rview/1434038/

                                            LG
                                            susemichel

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Hallöchen,
                                              bin neu hier im Forum.
                                              Habe einen Sohn 25 Jahre, geistige Behinderung 70%GdB, geht in eine WfBM arbeiten. Habe jetzt den geänderten Bescheid erhalten, neue Regelbedarfsstufe3. Also das ist ja echt zum ausflippen. Würde gerne einen Widerspruch schreiben, weiß aber nicht wie und hat das überhaupt einen Sinn. Ist das nun alles jetzt richtig beschlossen oder nicht. So richtig blicke ich da nicht durch. Hatte mich auch nicht damit beschäftigt und war voll von den Socken, als der neue Bescheid kam. Kann mir jemand helfen? Wäre euch für eine antwort dankbar.
                                              Angela

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Hallo Angela,

                                                willkommen hier im Intakt-Forum

                                                Die Regelbedarfsstufe 3 ist leider beschlossen. Das besagt jedoch nicht, dass wir sie widerspruchs- und klaglos hinnehmen müssen und werden.

                                                Suse hatte schon einen Musterwiderspruch im Internet gefunden. Den findest Du bei der Lebenshilfe (auf der Seite ganz unten).
                                                Allerdings befürchte ich, dass die Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3 sehr lange dauern wird und Nachzahlungen nur ein Jahr rückwirkend möglich sein werden.
                                                Ich bin mir deshalb nicht sicher, ob ich den Widerspruch so verwenden werde....

                                                Gute Argumente für einen Widerspruch findet man beim BVKM, in einem Schreiben der Lebenshilfe an den Vermittlungsausschuss und einem Schreiben an Frau von der Leyen

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                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  Anmerkung der Lebenshilfe:

                                                  Die Bundesvereinigung Lebenshilfe rät Betroffenen daher, ein Widerspruchsschreiben an die Sozialhilfeträger zu richten, in dem man sich mit dem Ruhen des Verfahrens einverstanden erklärt, bis die Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3 abgeschlossen ist. So sichern sich Betroffene eine Nachzahlung, sollte die Regelbedarfsstufe 3 aufgehoben werden.

                                                  Ich bin mir jetzt nicht Sicher, ob das wie bei einem Überprüfungsantrag auch nur für 1 Jahr gilt. Denn hier ist ja von Anfang an WIDERSPRUCH eingelegt worden.



                                                  Gruß

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                                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                    Im Fall eines Rechtsstreits wird natürlich über den "streitgegenständlichen Zeitraum" entschieden, so dass ein Widerspruch auch Sinn macht.
                                                    Allerdings verstehe ich nicht, warum in dem Musterwiderspruch der Lebenshilfe erklärt wird, dass man den Widerspruch ruhend stellen möchte, bis der Gesetzgeber die Regelbedarfsstufe 3 überprüft hat.

                                                    Sollte diese Überprüfung nach längerer Zeit negativ ausgehen, stünde man dann immer noch ganz am Anfang des Rechtsweges.
                                                    Und eine aussagekräftige Widerspruchsbegründung müsste dann auch noch hinzugefügt werden, weil der Musterwiderspruch der Lebenshilfe sich vorwiegend auf Ausssagen des Vermittlungsausschusses des Bundestages beschränkt.

                                                    Meiner Meinung nach sollten die Widersprüche schon deshalb nicht ruhend gestellt werden, weil man nach dem Abschmettern der Widersprüche das Sozialgericht anrufen kann, und je mehr Klagen dort eingehen, desto größer ist die Chance, dass eine Richtervorlage den Weg zum Bundesverfassungsgericht ermöglicht.

                                                    Falls kein besserer Musterwiderspruch im Internet zu finden ist, sollte es bis zum kommenden Wochenende möglich sein, sowas selbst zu formulieren - kann ja so schwer nicht sein . . .

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