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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Liebe Gisela,

    ein wirklich gelungener Beitrag: gut verständlich und eine gute Mischung aus Tatsachen und Emotionen! Danke!!!

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Hallo zusammen,
      auch ich bin fleißige Mitleserin und bin wirklich dankbar für die ganzen Informationen und Aktionen , die hier von Betroffenen geleistet werden.
      Ich habe gerade den Antrag auf Grundsicherung gestellt und der Sachbearbeiter hat mir versichert, dass das Kindergeld nicht abgezweigt wird (hab mich ganz dumm gestellt , als er nach dem Kindergeld fragte und ob das auf Steffens Konto landet). Er sagte von sich aus, solange sie das Geld nicht an Steffen weiterleiten, wird das nicht angerechnet..........ich hoffe das bleibt dabei..............

      Vielen Dank an euch alle!!!!!!


      P.S. meine eingreichte Petition wegen der Kurzzeitpflege wird gerade geprüft, habe dazu ein Schreiben bekommen.


      LG von Barbara

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Hallo,

        heute ist schon die Antwort von Herrn Binder gekommen:

        Sehr geehrter Herr Od,

        vielen Dank für ihre Information. Uns erreichen zahlreiche Beschwerden Betroffener und ihrer Verbände über die Praxis der Familienkassen und Sozialhilfeträger. Bis Ende Juni muss ein Bericht der Staatsregierung zu den Kindergeldabzweigungen vorliegen. Auf dieser Basis werden wir auf jeden Fall parlamentarische Initiativen und evtl. gesetzliche Klarstellungen prüfen. Sobald uns eine Stellungnahme der Staatsregierung vorliegt, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Thomas BInger

        Thomas Binger
        Referent Soziales
        Die Grünen im Bayerischen Landtag
        Maximilianeum
        81627 München
        Tel: 089/4126 - 2638
        Fax: 089/4126 - 1494
        thomas.binger@gruene-fraktion-bayern.de


        Na dann hoffen wir mal wieder !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Mein Gott ist die Welt klein.

          Ich habe doch geschrieben, dass die von mir eingereichten Belege ignoriert wurden. Unter anderem auch die Urlaubskosten für meinen
          Sohn 2 x jährlich am Gardasee. Anscheinend war dies nicht glaubhaft.
          Jetzt stellt sich heraus, dass der Onkel der Sachbearbeiterin am Landratsamt jahrelang
          unser Nachbar am Ferienort war und ist. Außerdem ein langjähriger "Duz-Freund".
          Einen besseren Zeugen kann man sich nicht wünschen.

          Aber weshalb ich überhaupt Schreiben wollte:

          Bei der Familienkasse habe ich schriftlich angegeben, dass ich vorsorglich die Belege für meinen Sohn einreiche.
          Außerdem, dass ich beim Sozialamt Antrag auf Rücknahme der Abzweigung gestellt habe und bei negativen Bescheid
          beim Sozialgericht klagen werde.

          Gruß
          Zuletzt geändert von odin; 07.04.2011, 16:13. Grund: Zusatz

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Soeben erreicht mich die freudige Nachricht, dass der Kreis Düren die Abzweigungsanträge zurücknehmen wird!



            Darüber wird wieder in der Aachener Lokalzeit (voraussichtlich 19:30 Uhr) berichtet.
            Der Link dazu folgt.

            Vielleicht kann diese Entwicklung auch eine Kettenreaktion für andere Regionen auslösen, denn wenn man es schafft, der Politik und der Öffentlichkeit verständlich zu machen, dass die Vorgehensweise der Sozialämter gesetzeswidrig ist, können die dem Druck eigentlich nicht dauerhaft standhalten.

            Hier herrscht jetzt erstmal Ausnahmezustand

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Hallo Odin,
              ich hoffe, dass dieser Zufall sich günstig auf die weitere Bearbeitung auswirken wird.
              Nichtsdestotrotz darf es nicht von Zufällen abhängig sein, dass man zu seinem Recht kommt. Ich bin weiter gespannt, wie sich die Sache in eurem Fall entwickeln wird.

              LG, amai

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                Soeben erreicht mich die freudige Nachricht, dass der Kreis Düren die Abzweigungsanträge zurücknehmen wird!



                Darüber wird wieder in der Aachener Lokalzeit (voraussichtlich 19:30 Uhr) berichtet.
                Der Link dazu folgt.

                Vielleicht kann diese Entwicklung auch eine Kettenreaktion für andere Regionen auslösen, denn wenn man es schafft, der Politik und der Öffentlichkeit verständlich zu machen, dass die Vorgehensweise der Sozialämter gesetzeswidrig ist, können die dem Druck eigentlich nicht dauerhaft standhalten.

                Hier herrscht jetzt erstmal Ausnahmezustand
                Liebe Gisela,
                herzlichen Glückwunsch!

                Auf den Bericht bin ich schon gespannt. Ich werde deine Nachricht und Erfolg versuchen ein wenig mitzuverteilen bei betroffenen Eltern.
                Ich teile deine Ansicht, dass eine breite Öffentlichkeit informiert werden muss, damit die fehlerhafte und gesetzeswidrige Praxis schnellstens eingestellt wird und zwar überall.

                LG, amai

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                  Soeben erreicht mich die freudige Nachricht, dass der Kreis Düren die Abzweigungsanträge zurücknehmen wird!



                  Darüber wird wieder in der Aachener Lokalzeit (voraussichtlich 19:30 Uhr) berichtet.
                  Der Link dazu folgt.

                  Vielleicht kann diese Entwicklung auch eine Kettenreaktion für andere Regionen auslösen, denn wenn man es schafft, der Politik und der Öffentlichkeit verständlich zu machen, dass die Vorgehensweise der Sozialämter gesetzeswidrig ist, können die dem Druck eigentlich nicht dauerhaft standhalten.

                  Hier herrscht jetzt erstmal Ausnahmezustand

                  Hallo Gisela,

                  herzlichen Glückwunsche auch von mir. Habe versucht, durch ganz Bayern die Nachricht zu schicken. Hoffen wir, dass die gewünschte Kettenreaktion anläuft.

                  Vielen lieben Danuk für deine Mühe.

                  L.G.
                  Kirsten

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Liebe Gisela,

                    das freut mich so für Euch!

                    Ich hab inzwischen zwei Schreiben bekommen .....

                    Das eine Schreiben die übliche juristische Version, wie die Behörden sie sehen und Bedauern, dass es anders nicht möglich ist...

                    Das zweite Schreieben: zuerst die übliche juristische Version, wie die Behörden sie sehen. Dann, dass meine "persönliche Situation" nicht vergessen wird.... Bewunderung.... Wertschätzung....
                    Und einen Satz schreibe ich wörtlich: "Lassen Sie sich in Ihrer Aufgabe nicht beirren, unsere Gesellschaft braucht Menschen, die Verantwortung übernehmen."
                    Zuletzt geändert von Inge; 08.04.2011, 13:49.

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Hallo Gisela,

                      mein Glückwunsch.

                      Habe es sofort weitergeleitet an ein Vorstandsmitglied der Lebenshilfe.
                      Dieser hat schon Deinen Fernsehbericht verbreitet und will auch diese Nachricht
                      und evtl. späteren Bericht in Mittelfranken und Bayern weitergeben.

                      Gruß

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          http://www.wdr.de/studio/aachen/nach.../index.html#r2

                          "Kreis Düren: Schnelle Lösung im Streit um Kindergeld

                          Der Streit um Kindergeld für behinderte Kinder im Kreis Düren ist offenbar beigelegt. Nach Angaben des Landrates soll die Streichung des Kindergeldes gestoppt und einbehaltene Beträge an die betroffenen Eltern zurückerstattet werden. Die Sozialämter im Kreis Düren hatten überprüfen lassen, ob Eltern volljähriger behinderter Kinder weiter Anspruch auf Kindergeld haben oder ob das Geld ans Sozialamt ausgezahlt werden kann. Wie Landrat Spelthahn erklärte, habe er nach erneuter Prüfung der Rechtslage jetzt zugunsten der Betroffenen entschieden."



                          Ich hoffe ja dass das Landratsamt Unterallgäu ebenso enscheiden wird!

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Hier der Link zur aktuellen Sendung:

                            http://www.wdr.de/mediathek/html/reg...eit_aachen.xml

                            Vielleicht hat ja jemand Lust, diesen Link auch an Herrn Fuchtel und Herrn Leisinger zu schicken und zu fragen, ob es wirklich im Sinne des Gesetzgebers sein kann, wenn der Bezug von Kindergeld davon abhängig ist, in welchem Landkreis man lebt.
                            Auf das Schreiben an Herrn Leisinger, das ich hier eingestellt habe, habe ich übrigens noch keine Antwort bekommen. Da wäre doch die momentane Entwicklung ein willkommener Anlass, mal nachzuhaken . . .

                            Für heute gute Nacht an alle!
                            Gisela

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Super,

                              habe mir heute beim WDR den Mitschnitt beider Sendungen bestellt.

                              Habe die Links mit Anfrage an H.Leisinger, H.Binder "Die Grünen", an Kreisräte, Landratsamt etc. gesandt.


                              Gruß
                              Zuletzt geändert von odin; 09.04.2011, 12:35. Grund: Zusatz

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                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Sehr geehrter Herr Fuchtel,

                                bezüglich der Anträge auf Abzweigung des Kindergeldes bitte ich Sie um eine neue Stellungnahme.
                                In einer Stellungnahme des Bundesfinanzministerium heißt es (Zitat): " [...] Die Bundesregierung sieht diese sich verstärkende Tendenz in der Verwaltungspraxis der Sozialämter, bei den Familienkassen das Kindergeld für volljährige behinderte Kinder zu beantragen, mit Sorge. Denn der Gesetzgeber hat seine Grundentscheidung in dieser Frage nicht geändert. [...]"
                                Dennoch stellen immer mehr Sozialbehörden Anträge auf Abzweigung des Kindergeldes, ohne das Urteil des Bundessozialgerichtes (Az: B 9b SO 5/06 Abs. 32) zu beachten, in dem steht, dass Abzweigungen bei Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren wären:
                                ” Es wäre insbesondere mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz schwerlich zu vereinbaren, wenn die Eltern, die ihr schwerstbehindertes Kind zu Haus betreuen und nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe (§§ SGB XII) eine stationäre Betreuung in Anspruch nehmen, eine Anrechnung des ihnen gezahlten Kindergeldes bei den dem Kind gewährten Grundsicherungsleistungen hinnehmen müssten."
                                Im Landkreis Düren wurden die Anträge auf Abzweigung des Kindergeldes nach engagierter Öffentlichkeitsarbeit ( WDR I ) wieder zurückgenommen ( WDR II )
                                Kann es sein, dass die von den Sozialbehörden herangezogenenen – in vielen Fällen auf die Familienverhältnisse aber gar nicht zutreffenden – Gerichtsurteile des BFH die Rechtsprechung des BSG brechen?
                                Ist es wirklich im Sinne des Gesetzgebers, dass der Bezug von Kindergeld bei erwachsenen behinderten Kindern davon abhängig ist, in welchem Landkreis man lebt?
                                Viele betroffene Eltern warten auf eine Antwort und auf Unterstützung.
                                Quelle: abgeordnetenwatch

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Mir ist gerade noch der Gedanke gekommen, dass die Entwicklung in unserem Landkreis sicherlich auch in anderen Medien zu finden ist und hab' bei google die Begriffe "Spelthahn", "Sozialamt", "Kindergeld" und "behinderte" gemeinsam eingegeben.
                                  Da findet sich auf Anhieb jede Menge "Material", das man auch in anderen Landkreisen der Republik verwenden kann.

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Habe hier noch eine Rücknahme aus 2010 endeckt:

                                    Link: http://www.newsclick.de/index.jsp/me...artid/13341843


                                    Landkreis macht einen Rückzieher
                                    Elterninitiative sammelt mehr als 600 Unterschriften gegen Abzweigung von Kindergeld an den Landrat

                                    Von Frank Wöstmann und Thomas Saalfeld

                                    LANDKREIS WOLFENBÜTTEL. "Wir sind froh, dass wir zu diesem Ergebnis gekommen sind", zog Werner Reimer von der
                                    Elterninitiative gegen die Überleitung (Abzweigung) von Kindergeld nach einem Gespräch am runden Tisch bei Landrat Jörg Röhmann Bilanz.
                                    "Es gibt in dieser Angelegenheit keinen Gewinner und keinen Verlierer. Wir haben uns in mehreren Gesprächen sachlich angenähert", ergänzte Reimer.
                                    Vertreter der Elterninitiative, der Landrat und Sozialdezernentin Kathrin Klooth hatten sich gestern Nachmittag nochmals abschließend an einen Tisch
                                    gesetzt, nachdem die Elterninitiative mehr als 600 Unterschriften gegen die Entscheidung des Landkreises zur Kindergeld-Überleitung gesammelt hatte.
                                    Röhmann erklärte im Anschluss an das Gespräch: "Wir haben uns bei den betroffenen Eltern für den entstandenen Ärger und die Unannehmlichkeiten entschuldigt.
                                    " Die Entscheidung der Überleitung des Kindergeldes für Eltern volljähriger behinderter Kinder sei in allen Fällen rückgängig gemacht worden.
                                    Die Landkreisverwaltung sei zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern, die es betraf, sich sehr engagierten und sich intensiv um ihre Kinder kümmern würden.
                                    Es gebe keinen Grund, die Überleitung des Kindergeldes aufrecht zu erhalten. Selbstverständlich würden alle betroffenen Eltern informiert,
                                    hieß es in einer Pressemitteilung des Landeskreises.
                                    In 9 von ursprünglich 83 Fällen hatte eine Prüfung durch den Landkreis bereits eine Rücknahme des Antrags gebracht. Am Dienstag hatten Sozialamtsleiter
                                    aus der Braunschweiger Region dieses Thema besprochen.
                                    Die Elterninitiative hatte einen Rechtsanwalt eingeschaltet, aber stets betont, dass sie kein Verfahren anstrebt. "Dass man uns unterstellt, wir würden uns an unseren
                                    behinderten Kindern bereichern, stört uns sehr", hatte sich ein Sprecher der Gruppe gegen den Generalverdacht gewehrt.
                                    Der Landkreis werde bereits bestehende Abwzeigungen Überleitungen rückgängig machen. Einbehaltene Kindergeldbeträge sollen von der
                                    Familienkasse an die Berechtigten ausgezahlt werden.

                                    Freitag, 03.12.2010

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Kommunen greifen auf Kindergeld für behinderte Kinder zu
                                      Düsseldorf (kobinet) Mit großer Sorge beobachtet der Sozialverband Deutschland (SoVD) Nordrhein Westfalen, dass Sozialämter sogenannte "Abzweigungsanträge" bei den Familienkassen stellen, um auf das Kindergeld von Eltern mit volljährigen behinderten Kindern zugreifen zu können. Betroffen davon sind Eltern, deren Kinder zuhause wohnen und Grundsicherungsleistungen beziehen. [...]
                                      Quelle und kompletter Text: kobinet

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Eigentlich bin ich ja gerade mit dem Widerspruch in Sachen Regelbedarf beschäftigt (wird Sonntag oder Montag fertig), aber zufällig stoße ich gerade auf das BSG-Urteil in Sachen Kindergeld, das eine Dürener Familie erstritten hat:

                                        https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=

                                        Schaut mal in Absatz 24.
                                        Da steht wörtlich:
                                        "Die Voraussetzungen für eine solche Abzweigung bedürfen keiner Prüfung", und anschließend werden die beiden Urteile erwähnt, die uns schon bekannt sind und in denen schon die Verfassungswidrigkeit definiert wurde und wo vom "Wirtschaften aus einem Topf" ausgegangen wurde.

                                        Jetzt wird mir auch klar, warum die Dürener Kreisverwaltung so schnell eingelenkt hat, als die gemerkt haben, dass wir sie vor das Sozialgericht zwingen werden, denn sie selbst haben dieses Urteil ja einkassiert.

                                        Allerdings stelle ich mir die Frage, warum das Aktenzeichen dieses Urteils nicht sämtlichen Interessenvertretungen bekannt ist und den betroffenen Eltern bei ihrem Kampf gegen die Abzweigungen an die Hand gegeben wird?
                                        Warum spielen Lebenshilfe usw das Spielchen mit der Quittungssammelei mit?
                                        Warum müssen wir Eltern auf eigene Faust die rechtlichen Zusammenhänge ausfindig machen?

                                        Offensichtlich legt auch die Bundesvereinigung der Lebenshilfe Wert darauf, dass man weiterhin mit Frau Merkel und Herrn Kauder bei Kaffee und Plätzchen plaudern kann.

                                        Und genauso läuft es ja nun auch bei der Regelsatzproblematik, wo auch wieder der Schmusekurs mit der Regierung gefahren wird.

                                        Nun ja - dieses Urteil hier hilft in Sachen Abzweigung hoffentlich noch etwas weiter, und es hilft auch für diejenigen Fälle, in denen die Sozialämter sich weigern, nach § 44 SGB X rückwirkend zu zahlen.

                                        Gute Nacht!
                                        Gisela

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                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Das Urteil ist gut zumal es hier zu einer Sprungrevision kam

                                          vom SG gleich zum BSG

                                          Mal sehen ob das bei Klagen des Regelbedarfs auch anwendbar ist

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Hallo Gisela und Uta,

                                            bereits am 28.1. habe ich hier geschrieben, daß ich ja eigentlich auch daran gescheitert bin, daß ich (insesondere zum Zeitpunkt der Androhung der Familienkasse abzuzweigen) keine entsprechenden Belege zum Nachweis erbringen konnte und deshalb getextet hatte:

                                            "Daß sich auch andere hierfür zuständige Verbände so widerstandslos geschlagen geben ist in meinen Augen eine Schande ..."

                                            Zur Zeit stelle ich gerade wieder einen Antrag auf Weiterbewilligung und habe schon vor ein paar Tagen per eMail das Sozialamt auf die Dürener Handhabung hingewiesen. Bin gespannt, ob eine Reaktion kommt, schönen Sonntag, mm.

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Natürlich stellt sich die Frage, warum wir hier so allein gelassen werden.
                                              Abgesehen davon, dass einige Interessenvertreter ganz offensichtlich überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten (für die man halt den Kostenträgern freundschaftlich verbunden sein muss), blicken bei der Komplexität der Probleme wirklich nicht mehr alle durch.
                                              Und wenn dann so ein BFH-Urteil eine Überprüfung der Unterhaltsleistung vorsieht, dann wird halt nicht von jedem Anwalt hinterfragt, ob das überhaupt anwendbar ist.

                                              Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, wie schwierig es war, Eltern davon zu überzeugen, gegen die Verursacher dieser skandalösen Praktiken vorzugehen, wenn laut offizieller Rechtsmittelbelehrung Widerspruch nur gegen die Familienkasse möglich ist.
                                              Glücklicherweise waren hier bei uns Eltern bereit, Anträge beim Sozialamt auf Rücknahme der Abzweigungsanträge zu stellen und vorsorglich darauf hinzuweisen, dass diese Anträge gemäß § 20 SGB X nicht verweigert werden dürfen und dass man auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid besteht.

                                              Mir ist nicht bekannt, ob überhaupt irgendein Jurist in ganz Deutschland diese Vorgehensweise übernommen hat, denn irgendwie passt das wohl nicht in die gute Deutsche Ordnung.

                                              Wenn aber die Sozialämter insgeheim mit der Unmöglichkeit der Quittungssammelei rechnen, muss man sie halt mit ihren eigenen Waffen schlagen.

                                              Hier kopiere ich Euch auch mal einen Teil meines Schreibens an Fuchtel und Leisinger vom 23.2. raus, wo es um die individuelle Problematik geht, wie man die geforderten Unterhaltsbelege wohl erstellen sollte:


                                              "Bei mir selbst ist zwar dieses Schreiben der Familienkasse noch nicht eingetroffen, aber da ich täglich damit rechne, stellen sich mir bereits jetzt viele Fragen:

                                              Auf wieviel Monate kann ich beispielsweise größere Anschaffungen verteilen?
                                              Mein Sohn hat wegen seines Bewegungsdrangs unter der Überdachung vor der Haustür eine Sicherheitsschaukel (mit Ketten). Da das Holzgestell dieser Schaukel aufgrund des zunehmenden Gewichts meines Sohnes (ca. 75 kg) einzubrechen drohte, habe ich ein Stahlgestell anfertigen lassen - allerdings schon in 2009.
                                              Da mein Sohn keine Dusche ertragen kann, benötigt er etwa 5 x wöchentlich ein Vollbad, weil nur auf diese Weise eine ausreichende Hygiene (nach Matschereien mit dem Essen oder verschmierte Fäkalienreste im Windelbereich) erreicht werden kann. Welcher Anteil des erhöhten Wasserverbrauchs kann hier als Unterhalt gewertet werden?
                                              Auch während des Badens ist mein Sohn ständig in Bewegung und spielt dabei am Wasserhahn. Um zu vermeiden, dass er sich mit heißem Wasser verbrüht, habe ich einen Durchlauferhitzer einbauen lassen, mit welchem ich die Temperatur limitieren kann. Auf wieviel Monate kann ich diese Kosten verteilen?
                                              Mein Sohn kann nur extrem weiche Schuhe tragen, weil er an einigen Stellen sonst Blasen bekommt, und da bei Schmerzschreien nicht erkennbar ist, ob er nun Zahnschmerzen oder Fußschmerzen hat, kaufe ich seine Schuhe ausschließlich bei der Firma BÄR (ab 159 Euro aufwärts). Die nächste Filiale zum Anprobieren ist in Köln, so dass sich die Frage ergeben würde, ob diese Fahrtkosten beim Unterhalt berücksichtigt werden?
                                              Im Januar habe ich für die Medikamente gegen die Epilepsie mehr als 40 Euro gezahlt, habe aber keine Quittung mehr, weil ich die bei der Krankenkasse eingereicht habe, um damit die teilweise Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung (§ 62 SGB V) zu erreichen. Hat man nach Einschätzung der Familienkasse keinen Unterhalt geleistet, wenn man dafür keinen Quittungen mehr hat?
                                              Mein Sohn zerbeißt und zerreißt Kleidungsstücke. Wie soll ich beziffern, wie groß der Betrag ist, der über den Regelbedarf hinausgeht?

                                              Die Liste der Fragen ließe sich noch fortsetzen, aber ich hoffe, dass die Problematik deutlich geworden ist, denn das Quittungssammeln von Kleinigkeiten - wie z.B. die Wundcreme für den Windelbereich (nicht verschreibungspflichtig, also selbst zu zahlen) - wären dabei noch das geringste Problem.

                                              Was die Familienkassen von uns verlangen, ist fast unmöglich und liefert uns der Willkür von Sachbearbeitern aus.

                                              Außerdem stelle ich hiermit die Frage, ob auch bei Eltern gesunder Kinder überprüft wird, ob sie als Kindergeld-Empfänger auch ihrer Unterhaltspflicht nachkommen?
                                              Müssen beispielsweise auch diejenigen Eltern Quittungen sammeln, deren Kinder während des Studiums BAföG beziehen?

                                              Mir ist völlig unbegreiflich, mit welcher Ignoranz die Sozialämter ausgerechnet uns Eltern schwerbehinderter Kinder unterstellen, dass wir unsere Unterhaltspflicht verletzen würden, denn diese Unterstellung liegt ja dem Abzweigungsantrag zugrunde.
                                              Besonders dreist bei dieser Vorgehensweise ist, dass wir Eltern im Fall einer Abzweigung lediglich gegen die Familienkasse eine Widerspruchsmöglichkeit haben und damit in die Zuständigkeit der Finanzgerichte gezwungen werden, die im Gegensatz zu den Sozialgerichten nicht kostenfrei sind!"

                                              Und jetzt wieder zum Regelbedarf . . .
                                              (hier fehlt ein Symbol für den rauchenden Kopf )

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                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Müssen beispielsweise auch diejenigen Eltern Quittungen sammeln, deren Kinder während des Studiums BAföG beziehen?
                                                Kann ich Dir beantworten: NEIN MUSS ICH NICHT

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                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  In der Anlage der von mir inizierte Zeitungsbericht vom 5.3.11 in unserem Heimatblatt.

                                                  Interessant ist hier die Stellungnahme der Sozialamtsleiterin ebenso wie die NICHT -
                                                  Stellungnahme der Lebenshilfe.
                                                  Zuletzt geändert von odin; 24.07.2011, 10:48.

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                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Hallo zusammen !
                                                    Vielen Dank für eure beiträgevon denen ich hier profitieren darf .
                                                    Werde als betroffene Pflegemutter eines 21jährigen mit Schwerstbehinderung beim Landratsamt Tübingen die Rücknahme des Antrags auf Abzeigung des Kindergeldes beantragen ....

                                                    Möchte aber auch an die Familienkasse eine Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen wegen Da 74.1.2.Abzweigungsvorraussetzung en Abs.2.
                                                    anwelches Ministerium muss ich da schreiben ,wenn es die Familienkasse Reutlingen betrifft ?
                                                    vielen dank falls mir jemand antworten kann
                                                    Grüsse und Mut

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