AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Seti
Wenn man dies ließt dürften ja Sozialämter nur diese 31 Euro fordern und nicht das volle KG ???
Oder wenn wir Eltern unseren Kindern diese 31 Euro als Unterhalt zahlen wäre wir aus dem Schneider oder sehe ich das falsch.
Mit 31 Euro ist die Unterhaltspflicht bei der Eingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung gemeint.
Beim Vierten Kapitel SGB XII ist der Übergang des Unterhaltsanspruchs gegenüber Eltern ausgeschlossen - d.h. dass das Sozialamt von uns Eltern grundsicherungsberechtigter Kinder überhaupt nichts fordern darf.
Bei weiteren Verständnisproblemen bitte Herrn Fuchtel selbst anschreiben, denn wenn er sich so ausdrückt, dass er von den betroffenen Eltern nicht verstanden wird, muss er halt damit rechnen, dass diesbezüglich noch Nachfragen erfolgen.
Ciao
Gisela
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Ganz kurz noch folgender Vorschlag:
Bei denjenigen Fällen, bei denen die Familienkasse bereits abzweigt, würde ich den Versuch unternehmen, beim Sozialamt die Rücknahme des Abzweigungsantrages zu beantragen - in etwa so:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben bei der Familienkasse . . . gemäß § 74 Abs. 1 EStG die Auszahlung des Kindergeldes für meine Tochter / meinen Sohn . . . beantragt.
Hiermit beantrage ich, dass Sie diesen Antrag zurücknehmen und weise vorsorglich darauf hin, dass Sie gemäß § 20 Abs. 2 und 3 SGB X meinen Antrag nicht deshalb verweigern dürfen, weil Sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet halten, sondern dass alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen sind.
Meine Tochter / mein Sohn . . . bezieht . . .
und ab hier den kompletten Text ab dem zweiten Absatz aus dem Musterschreiben dranhängen:
http://www.intakt.info/forum/showpost.php?p=40125&postcount=67
Also nur den ersten Absatz weglassen und als Betreff lediglich das Aktenzeichen einsetzen.
Auf diese Weise kann man der Diskussion aus dem Weg gehen, ob es sich beim Abzweigungsantrag um einen Verwaltungsakt handelt, und außerdem kann man auf einen schriftlichen Bescheid des Sozialamtes bestehen, so dass man im Fall einer Ablehnung doch die Zuständigkeit des Sozialgerichtes erreichen kann.
Und Öffentlichkeit und Politik trotzdem nicht vergessen!
Sohnemann ist immer noch krank (immer noch Nasenbluten), so dass jetzt Blutuntersuchungen anstehen . . .
Gruß
Gisela
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Liebe Gisela,
Danke für Deine guten Erklärungen!
Zitat von Gisela M.
Bei weiteren Verständnisproblemen bitte Herrn Fuchtel selbst anschreiben, denn wenn er sich so ausdrückt, dass er von den betroffenen Eltern nicht verstanden wird, muss er halt damit rechnen, dass diesbezüglich noch Nachfragen erfolgen.
Das hast Du gut geschrieben
Alles Gute für Deinen Junior!
Diese Probleme mit der fehlenden Rückmeldung bei Krankheiten gehören für mich zu den schlimmsten Begleiterscheinungen der Behinderung.
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo miteinander,
heute war ich auf der Seite des
Sozialministeriums Bayern. Dann habe ich mir die Seite mit der
Sozial-Fibel aufgerufen, deren Stand der 01.01.2011 ist.
Nach dem Öffnen
dieser, habe ich unter dem Stichwort
Kindergeld nachgeschaut. Da stand dieser Text:
Ohne Altersbegrenzung wird Kindergeld für Kinder gezahlt, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Hinweis: Ist die Behinderung vor dem 01.01.2007 und in der Zeit zwischen Vollendung des 25. und 27. Lebensjahres eingetreten, bleibt die bisherige Regelung (27. Lebensjahr) weiterhin maßgebend. Kinder mit einer Behinderung, die nach bisheriger Rechtslage berücksichtigungsfähig waren, bleiben damit auch künftig berücksichtigungsfähig..........................................
Demnach dürfte es ja gar keine Probleme geben.

))
www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/Kindergeldberechtigte_node.htmlAW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo,
wenn man so durchgoogelt findet man aber leider auch sowas:
http://ratsinfo.erlangen.de/bi/vo0050.php?__kvonr=2121683&voselect=2112608
chiara
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Folgendes habe ich gerade per E-Mail abgeschickt:
Sehr geehrter Herr Fuchtel,
sehr geehrter Herr Leisinger,
ergänzend zu meiner E-Mail vom 23. Februar mache ich Sie hiermit auf die Empfehlung des Bayerischen Städtetages aufmerksam, wonach den Städten empfohlen wird, in denjenigen Fällen Anträge auf Abzweigung von Kindergeld zu stellen, "in denen Unterkunftskosten im Rahmen der Leistungsgewährung geltend gemacht werden":
http://ratsinfo.erlangen.de/bi/vo0050.php?__kvonr=2121683&voselect=2112608
Wie passt diese Empfehlung mit dem BSG-Urteil B 9b SO 5/06 R zusammen, in welchem an den Vater ein Mietzins von 160 Euro für die in dessen Eigenheim genutzten Räume entrichtet wird und in welchem das BSG im letzten Absatz erklärt, dass es mit Artikel 3 Abs 1 des Grundgesetzes schwerlich zu vereinbaren wäre, wenn die Eltern, die ihr schwerstbehindertes Kind zu Haus betreuen, die Abzweigung des Kindergeldes hinnehmen müssten?
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=69519&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Wenn die Behörden nach der Verfassungsordnung uneingeschränkt zum rechtsstaatlichen Handeln verpflichtet sind, ist es für betroffene Eltern nicht nachvollziehbar, dass sie unter Missachtung der BSG-Rechtsprechung von den Sozialämtern in die Zuständigkeit von Finanzgerichten gezwungen werden können!
Der o.a. Verwaltungsbericht zu den Empfehlungen des Bayerischen Städtetages endet mit dem Satz
"Die Verwaltung wird nach einem Informationsgespräch mit Vertretern der Lebenshilfe und des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben die Anträge auf Kindergeldabzweigung unter Information der Kindergeldberechtigten bei der Familienkasse stellen."
Bei einer derartigen Erklärung ergibt sich für einige Eltern sicherlich die Frage, wer hier wessen Interessen vertritt . . .
Freundliche Grüße
Gisela . . .
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Jetzt bin ich echt paff,
also werden jetzt Eltern zur Kasse gebeten die für Ihr Kind KDU vom Sozialamt bekommen.
Wenn die Kinder aber auf die KDU verzichten müssten wir das KG verwenden.

hmmm dann sind die Eltern die Wohngeld bekommen doppelt bestraft.
Wohngeld kommt nicht in Frage da die Kinder Leistung nach dem SGB XII erhalten das schließt ja Wohngeld aus
Wir müssten dann das KG zur Deckung der Miete verwenden
Ich verstehe die Welt nicht mehr
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, denn warum sollten gering verdienende Eltern für sich selbst kein Wohngeld beziehen können, während für das Kind Unterkunftskosten als Bestandteil der Grundsicherung gezahlt wird?
Ich habe allerdings nicht ansatzweise die Zeit, nun für alle möglichen Sonderfälle die Auswirkungen dieser bayerischen Empfehlungen zu diskutieren.
Überschüssige Energie sollte man dafür nutzen, um gegen diese Praktiken vorzugehen, denn im erwähnten BSG-Urteil geht es um ein Kind, für welches Unterkunftskosten in der Grundsicherung geltend gemacht werden - und trotzdem sagt das BSG, dass es gegen das Grundgesetz verstoßen würde, wenn den Eltern, von denen das Kind im eigenen Haushalt versorgt wird, das Kindergeld abgezweigt würde.
Man sollte die Dinge nicht komplizierter machen als nötig, damit es auch diejenigen verstehen, von denen man sich Hilfe erhofft.
Also lasst bitte jetzt Wohngeld und sonstiges mal außen vor und macht Eure MdBs, Presse oder sonstwen auf diese Empfehlungen des Bayerischen Städtetages aufmerksam, die mit der BSG-Rechtsprechung erkennbar nicht übereinstimmen.
Es wäre auch interessant zu erfahren, ob die Vertreter der Lebenshilfe und des ZSL diese "Informationen" der Verwaltung einfach so geschluckt haben, oder ob die sich vielleicht auch mal selbst schlau gemacht haben, dass es bei den BFH-Entscheidungen um Kinder im Heim bzw. um Hartz-IV-Eltern ging, bei denen das Kindergeld ohnehin abgezogen wird, so dass es für Unterhaltszwecke gar nicht erst zur Verfügung steht.
Ab jetzt konzentriere ich mich auf die Krankenpflege meines Sohnes, meinen Job und Urlaubsvorbereitung.
Gruß
Gisela
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Da haste mich nicht richtig verstanden.
Es ging mir darum wenn Eltern Wohngeld beziehen bleibt ja das Kind was Leistung nach dem SGB XII erhält so und so aussen vor.
Die Eltern wären dann aber bestraft wenn die Kids auf die KDU verzichten und dafür das KG nehmen müssten.
Denn diese Eltern erhalten ja nur für sich Wohngeld und das KG wird wie bei uns anders verwendet . Klamotten, CD's , DVD's usw.
Wenn das KG dann aber für Mietzahlungen herhalten müsste könnte man den Kids ja diese Dinge nicht mehr kaufen
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Seti
Die Eltern wären dann aber bestraft wenn die Kids auf die KDU verzichten und dafür das KG nehmen müssten.
Wenn man wegen des Kindergeldes auf Unterkunftskosten im SGB XII verzichtet, sind alle Eltern bestraft, denn wenn ein behinderter erwachsener Mensch zusätzlich im Haushalt lebt, benötigt man eine größere Wohnung (höhere Miete oder höhere Raten), man hat wegen der größeren Wohnung höhere Heizkosten, der behinderte Mensch verbraucht Wasser usw usw.
Auch wenn man
kein Wohngeld bezieht, wäre man gestraft, wenn man das Kindergeld für diese zusätzlichen Unterkunftskosten einsetzen müsste.
Daher endgültig und zum allerletzten Mal:
Das Thema heißt Kindergeld-Abzweigung, und wenn man Steilvorlagen erhält, um gegen diese Abzweigungen vorgehen zu können, sollte man diese Steilvorlagen auch ausnutzen und sich nicht mit Spitzfindigkeiten verzetteln, wodurch die Zusammenhänge noch komplizierter dargestellt werden als sie ohnehin schon sind!
Dann blickt nämlich endgültig niemand mehr durch - weder die Eltern, die hier Hilfe suchen und denen man dann alles doppelt und dreifach erklären muss, noch diejenigen Politiker, von denen man sich eventuell Hilfe erhoffen könnte . . .
Jetzt sage ich erstmal tschüß bis April
Gisela
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo,
habe heute den Bescheid über die Abzweigung des Kindergeldes bekommen.
Es wird der volle Betrag abgezweigt.
Es wird in dem Schreiben nicht mal Ansatzweise auf die eingereichten Belege eingegangen.
Die Belege wurden kommentarlos zurückgegeben.
Es wurde nichts berücksichtigt.
(Keine Mietmehrkosten, keine Fahrtkosten, keine Brille, kein Geschenk , kein Urlaub,
keine Kur, rein Garnichts)
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo Odin,
das ist ein Knaller. Meines Wissens nach, dürfen doch die Sozialämter nur so viel vom Kindergeld abzweigen, was durch sie in Höhe von Miete und Nebenkosten im Rahmen der Grundsicherung an Leistung erbracht wird?
Sollte der Anspruch deines Kindes an Miet- und Nebenkosten im Rahmen der Grundsicherung weniger als 184€ betragen, wäre das ja jetzt schon wieder eine neuer Vorstoß seitens der Behörden.
Das die Pflegegeldleistungen nur einen Anteil der Aufwendungen betragen und keinesfalls die Kosten abdecken, dürfte ja allen die damit seitens der Behörden zu tun haben, bekannt sein. Selbst ein Minister Rössler ist da ja auf gutem Weg unterwegs.
Ich hoffe, es stresst dich nicht zu sehr. Jetzt heißt es erst mal einen kühlen Kopf zu bewahren und dann geht es weiter.
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo Odin,
da schließe ich mich Lazarus an: das ist der Knaller

Bei so viel Ignoranz seitens der Behörden hilft wirklich nur noch der Rechtsweg mit Widerspruch und Klage.
Und schicke doch alles in Kopie an den Herrn Fuchtel mit der Bitte um Stellungnahme

AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo,
habe die Familienkasse angerufen (kann grundsätzlich nicht zur Sachbearbeiterin
weiterleiten)

und auf Anraten der Mitarbeiterin des Callcenters Einspruch erhoben.
Außerdem wurden die gesamten Unterlagen über einen Vorstand der Lebenshilfe an die Rechtsanwältin der LH Bayern, mit der Bitte um Beistand weitergeleitet.
Könnte sein, dass eine Grundsatzklage angestrebt wird.
Gruß
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Könnte sein, dass eine Grundsatzklage angestrebt wird.
Das wäre sehr gut!
[Bild: wuerziworld.de]AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo,
wir bekamen nicht mal die eingereichten Belege zurück. Nur der Satz, dass wir auf Grund der Feststellung der Familienkasse, unserer Tochter nicht den vollen Unterhalt gewähren würden.
Bei der Weiterbewilligung der Grusi für meine Tochter, wurde uns nahegelegt, auf Unterkunftskosten zu verzichten, dann würde uns kein Kindergeld abgezweigt. Wir wollten das schriftlich vom Grundsicherungsamt. Die Antwort. Sie müssen uns da schon vertrauen, schriftlich gäbe es das nicht.
Uns wurden seit November monatlich 215 Euro Kindergeld abgezweigt, insgesamt 860 Euro. Wir erhielten nun eine Nachzahlung von Kindergeld in Höhe von 614 Euro, die Differenz wurde an das Sozialamt weitergeleitet. Uns werden weiterhin ca. 60 Euro monatlich abgezweigt.
Ich werde klagen.
Gruß
Maria Magdalena
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo,
ich habe eine Frage an unsere Experten.
Können Mietmehrkosten als Unterhaltsleistung angegeben werden?
Beispiel:
Unterkunftskosten Gesamt inkl. Nebenkosten und Strom: 892.-- € : 3Personen = 297.--€ Kostenanteil pro Person.
Vom Sozialamt für meinen Sohn getragen 203.--€ ergibt einen Differenzbetrag von 94.--€ .
Können diese 94.--€ als Leistung angegeben werden?
Ebenso stellt sich die Frage ob die Kürzung bei der Regelleistung um 72.--€ für Einsparung bei den Haushaltskosten, als Zusatzleistung der Eltern angesehen werden kann.
Gruß
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo Odin,
das mit dem Mietmehrkosten hatte ich schon mal geschrieben.
Sicher kannst Du die Differenz geltend machen wer soll sie sonst tragen ausser Ihr ?
Zur Erklärung: In jedem Regelsatz soll ein Anteil für Haushaltsenergie enthalten sein, z. Zt. 6,3%. Das sind 21,75 Euro beim Regelsatz von Alleinstehenden. Im Jahre 2004 waren das noch 27,74 Euro. Trotz Mehrwertsteuererhöhung, trotz galoppierender Energiekosten, scheinen Strom, Gas und Heizöl für Bezieher von Alg II und Sozialhilfe um fast 20% billiger geworden zu sein! Sind sie natürlich nicht, denn erstens werden die Regelsätze nicht am jeweiligen Bedarf berechnet, sondern an den Ausgaben der unteren 15% der Einkommensbezieher.
ACHTUNG NOCH ALTE BERECHNUNG
Hier die Vorgaben des Senats von Berlin (RS: Regelsatz):
Haushaltvorstand oder Alleinstehende RS 347 Euro
Pauschale insgesamt 21,75 Euro
Warmwasserbereitung 6,53 Euro
Kochenergie 4,85 Euro
Haushaltsangehörige
bis Vollendung des 14. Lebensjahres RS 208 Euro
Pauschale 13,05 Euro
Warmwasserbereitung 3,92 Euro
Kochenergie 2,91 Euro
ab 15. Geburtstag RS 277 Euro
Pauschale 17,39 Euro
Warmwasserbereitung 5,22 Euro
Kochenergie 3,88 Euro
Haushaltsangehörige, die als Ehegatten oder Lebenspartner
zusammenleben, jeweils mit Mischregelsatz je 312 Euro
Pauschale 19,57 Euro
Warmwasserbereitung 5,87 Euro
Kochenergie 4,36 Euro
Und sollten diese 72 Euro weniger kommen sind auch diese ja von Euch zuersetzen ERGO sind diese ZUSATZLEISTUNGEN DIE IHR ERBRINGEN MÜSST
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo Seti,
ich weiß, aber ich wollte mich nochmals vergewissern.
Denn diese Angaben wurden von der Familienkasse auch nicht berücksichtigt.
Auch die Dienstanweisung wurde ignoriert:
DA 74.1.6 Ermessensausübung
1Sowohl die Entscheidung über die Abzweigung dem Grunde nach als auch über die Höhe des Abzweigungsbetrages liegt in jedem Einzelfall im pflichtgemäßen Ermessen der Familienkasse. 2Die Ermessenserwägungen sind sowohl in der Akte als auch im Bescheid zu dokumentieren.
Es wurde im Bescheid nicht mal Ansatzweise eine Erwägung dokumentiert.
Entweder sind die Mitarbeiter der Familienkasse Ignorant, Unfähig oder es wird hier Amtsmissbrauch betrieben.
Gruß
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Maria Magdalena
Hallo,
wir bekamen nicht mal die eingereichten Belege zurück. Nur der Satz, dass wir auf Grund der Feststellung der Familienkasse, unserer Tochter nicht den vollen Unterhalt gewähren würden.
Bescheid der Familienkasse vorhanden ?
Bei der Weiterbewilligung der Grusi für meine Tochter, wurde uns nahegelegt, auf Unterkunftskosten zu verzichten, dann würde uns kein Kindergeld abgezweigt. Wir wollten das schriftlich vom Grundsicherungsamt. Die Antwort. Sie müssen uns da schon vertrauen, schriftlich gäbe es das nicht.
"Die übliche Masche!"
Uns wurden seit November monatlich 215 Euro Kindergeld abgezweigt, insgesamt 860 Euro. Wir erhielten nun eine Nachzahlung von Kindergeld in Höhe von 614 Euro, die Differenz wurde an das Sozialamt weitergeleitet. Uns werden weiterhin ca. 60 Euro monatlich abgezweigt.
Ich werde klagen.
Scheint der beste Weg zu sein
Gruß
Maria Magdalena
Grüße
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Kindergeld : Verfahren ausgesetzt
Bochum, 15.03.2011, DerWesten
In Dortmund sind 130 Klagen gegen die Streichung des Kindergeldes für Behinderte anhängig.
Ein erstes Urteil soll am 25. März vor dem Sozialgericht ergehen. „Von dem Richterspruch erwarten
wir uns eine verbindliche rechtliche Klärung. Deshalb werden bis dahin alle laufenden Verfahren
ausgesetzt“, erklärte die Leiterin des Bochumer Sozialamtes, Dr. Heide Ott, am Dienstag auf WAZ-Anfrage.
In Bochum gebe es aktuell fünf „strittige Fälle“. Eine Klage sei bislang noch nicht eingegangen.
http://www.derwesten.de/staedte/bochum/Kein-Kindergeld-fuer-Behinderte-in-Bochum-id4423989.htmlAW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Kindergeld : Verfahren ausgesetzt
Bochum, 15.03.2011, DerWesten
In Dortmund sind 130 Klagen gegen die Streichung des Kindergeldes für Behinderte anhängig.
Ein erstes Urteil soll am 25. März vor dem Sozialgericht ergehen. „Von dem Richterspruch erwarten
wir uns eine verbindliche rechtliche Klärung. Deshalb werden bis dahin alle laufenden Verfahren
ausgesetzt“, erklärte die Leiterin des Bochumer Sozialamtes, Dr. Heide Ott, am Dienstag auf WAZ-Anfrage.
In Bochum gebe es aktuell fünf „strittige Fälle“. Eine Klage sei bislang noch nicht eingegangen.
http://www.derwesten.de/staedte/bochum/Kein-Kindergeld-fuer-Behinderte-in-Bochum-id4423989.html
Na ja, ich denke es ist nur eine Frage der Zeit, bis Frau Dr. Ott die ersten Klagen um die Ohren fliegen.
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Ich hab das jetzt nochmals genau angesehen.
Was mich verwundert ist, dass die Klagen beim Sozialgericht anhängig sein sollen.
Eigentlich ist doch schon das Bundessozialgericht gegen eine Abzweigung.
Nur haben die Sozialämter durch die Abzweigungsanträge an die Familienkassen die Betroffenen in die Zuständigkeit der Finanzgerichte gedrängt.
Darum bin ich verwundert.
Gruß
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
http://www.derwesten.de/staedte/bochum/Kein-Kindergeld-fuer-Behinderte-in-Bochum-id4423989.html
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AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Ich hab das jetzt nochmals genau angesehen.
Was mich verwundert ist, dass die Klagen beim Sozialgericht anhängig sein sollen.
Eigentlich ist doch schon das Bundessozialgericht gegen eine Abzweigung.
Nur haben die Sozialämter durch die Abzweigungsanträge an die Familienkassen die Betroffenen in die Zuständigkeit der Finanzgerichte gedrängt.
Darum bin ich verwundert.
Gruß
Odin das hat sogar meinen Anwalt verwundert, ich hab ne Klage seit 06.2010 laufen.
Normal wäre das Finanzgericht zuständig bei Klagen Kindergeld und KiZ.