AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Seti
Odin das hat sogar meinen Anwalt verwundert, ich hab ne Klage seit 06.2010 laufen.
Normal wäre das Finanzgericht zuständig bei Klagen Kindergeld und KiZ.
Es sei denn, einige übereifrige SA haben neue Bescheide bzgl. Grundsicherung erlassen. Nach dem Motto "Wir zeigen euch, wo der Hammer hängt", und haben so gezeigt, daß Sie den Schuß nicht gehört haben.
Wie auch immer, sollten diese Verfahren tatsächlich vor den Sozialgerichten gelandet sein, ist die Chance für die Betroffenen allemal größer, zu Ihrem Recht zu kommen.
Hoffen wir das Beste. Grüße nach NRW, ich drücke die Daumen.
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von rettesich
Es sei denn, einige übereifrige SA haben neue Bescheide bzgl. Grundsicherung erlassen. Nach dem Motto "Wir zeigen euch, wo der Hammer hängt", und haben so gezeigt, daß Sie den Schuß nicht gehört haben.
Wie auch immer, sollten diese Verfahren tatsächlich vor den Sozialgerichten gelandet sein, ist die Chance für die Betroffenen allemal größer, zu Ihrem Recht zu kommen.
Hoffen wir das Beste. Grüße nach NRW, ich drücke die Daumen.
Freilich sind Sozialgerichte besser ABER es dauert in der Regel 2 Jahre manche warte sogar noch länger
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Habe soeben Problem auch in Kobinet eigestellt.
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/forum/index,lang,1/oid,26143/ticket,g_a_s_t
Gut gemacht Odin
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Naja,
wir haben es leider noch nicht begriffen. Weihnachten ist vorbei.
Es brauchen keine "billigen" Solitaritätsbezeugungen für Behinderte mehr abgegeben werden. Billig deshalb weil es ja wirklich nichts kostet ein paar scheinheilige Bekundungen von sich zu geben.
Jetzt geht es ums Geld und hier hört die Solitarität auf.
Wer anders als die Behinderten soll denn die Haushalte sanieren?
Etwa die Banken?
Lächerlich !
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Naja,
wir haben es leider noch nicht begriffen. Weihnachten ist vorbei.
Es brauchen keine "billigen" Solitaritätsbezeugungen für Behinderte mehr abgegeben werden. Billig deshalb weil es ja wirklich nichts kostet ein paar scheinheilige Bekundungen von sich zu geben.
Jetzt geht es ums Geld und hier hört die Solitarität auf.
Wer anders als die Behinderten soll denn die Haushalte sanieren?
Etwa die Banken?
Lächerlich !
Banken die sitzen doch unterm Rettungsschirm von denen kommt keen Geld
Jetzt geht es ums Geld und hier hört die Solitarität auf.
Wer anders als die Behinderten soll denn die Haushalte sanieren?
Etwa die Banken?
Das als Nachtrag bei Kobinet passt wunderbar
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo,
ich habe jetzt den Bescheid der Familienkasse nochmal genau angesehen.
Hier wurde das Urteil vom 17.12.2008 IIIR6/07 herangezogen welches ALG II-Empfänger betrifft, jedoch für die Abzweigung herangezogen wird, weil in dem Urteil festgestellt wird, dass auch bei häuslicher Unterbringung eine Abzweigung erfolgen kann.
Ich wurde nun in diesem Bescheid wie ein ALGII-Empfänger als nicht Leistungsfähig deklariert,
obwohl ich weder ALGII noch Grundsicherung beziehe.
Auf die Idee wie ich die eingereichten Belege, Quittungungen und Zuwendungen bezahle ist von diesen Schreibtischtätern keiner gekommen.
Für was bekommen die eigentlich ihr Geld ?
Vieleicht hat jemand von Euch einen ähnlichen Bescheid auf Grund o.g. Urteils bekommen.
Gruß
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Hallo,
ich habe jetzt den Bescheid der Familienkasse nochmal genau angesehen.
Hier wurde das Urteil vom 17.12.2008 IIIR6/07 herangezogen welches ALG II-Empfänger betrifft, jedoch für die Abzweigung herangezogen wird, weil in dem Urteil festgestellt wird, dass auch bei häuslicher Unterbringung eine Abzweigung erfolgen kann.
Ich wurde nun in diesem Bescheid wie ein ALGII-Empfänger als nicht Leistungsfähig deklariert,
obwohl ich weder ALGII noch Grundsicherung beziehe.
Auf die Idee wie ich die eingereichten Belege, Quittungungen und Zuwendungen bezahle ist von diesen Schreibtischtätern keiner gekommen.
Für was bekommen die eigentlich ihr Geld ?
Vieleicht hat jemand von Euch einen ähnlichen Bescheid auf Grund o.g. Urteils bekommen.
Gruß
Hallo Odin,
Bei der Ausübung des Ermessens wird die Familienkasse zu berücksichtigen haben, dass der Beigeladene aufgrund seiner geringen finanziellen Mittel kaum Aufwendungen für die Kinder erbracht haben kann. Unterhaltsleistungen des Beigeladenen an seine Kinder hätten im Übrigen zur Folge, dass diese Leistungen auf die Grundsicherungsleistungen für die Kinder anzurechnen wären (BGH-Urteil in FamRZ 2007, 1158). Für den Beigeladenen wäre die Auszahlung des Kindergeldes auch keine finanzielle Entlastung, da es als Einkommen auf das ALG II anzurechnen wäre (BSG-Urteil vom 6. Dezember 2007 B 14/7b AS 54/06 R, FamRZ 2008, 886). Das Kindergeld käme damit letztlich der das ALG II auszahlenden Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zugute. Zweck des § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG ist es aber, das Kindergeld an die Person oder Einrichtung auszuzahlen, die anstelle des Kindergeldberechtigten die Kosten des Unterhalts trägt (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753). Wird der Kindergeldberechtigte aber trotz zusätzlichen kindbedingten Aufwands wegen der Kürzung des ALG II durch die Auszahlung des Kindergeldes nicht entlastet, entspräche es sachgerechtem Ermessen, das Kindergeld in voller Höhe an die Klägerin, die den Unterhalt für die Kinder trägt, abzuzweigen.
Die haben es also damit begründet.
Wenn Ihr keine Leistung nach dem SGB II erhaltet hätten die es damit auch nicht begründen dürfen.
Du hast doch ein Anwalt , kann der kein Eilverfahren einleiten
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo,
bei unserem Bescheid von der Familienkasse wird kein Urteil zitiert.
Nur: Nach den Festestellungen der Familienkassse.......leisten Sie keinen Unterhalt.
ABER: Das Sozialamt zitiert dieses Urteil in unserem Bescheid:
Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 07.04.2004
Az: 5 K 2761/02 (Kg)
Wer möchte kann ja gerne mal googeln, weil ich habs mit dem "Link-einstellen" nicht so.
Schönen Abend
Chiara
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo Chiara,
hier ist der Link zu dem
GerichtsurteilAW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Guten Morgen,
Inge danke.
Ich weiß, um was es in diesem Urteil geht, konnte bloß den Link nicht einstellen.
Aber ob man dieses Urteil auf uns beziehen kann??
Finde ich auch heftig.
Gruß Chiara
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Naja da steht ja immer mangels Unterhaltsleistung
Bei Odin wurde ja der Vergleich zu Alg II gemacht. Und er ist es nicht oder bei anderen weil sie Rente bekommen. Denn Odin muss ja die Differenz was Sohn zuwenig KDU bekommt tragen also kann ja von mangelder Unterhaltsleistung keine Rede sein.
Damit gehen die ja von einem falschen Tatbestand aus. Auch hat ja das BFH wiederum was anderes gesagt.
Für mich sieht es so aus als könnten die FK sich Urteile zusammen suchen die in Ihren Begründungen einbauen wie es Ihnen bliebt Hauptsache es wird abgezweigt ob es nun rechtlich einwandfrei ist steht auf einem anderen Blatt
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Die Voraussetzung für die Auszahlung des Kindergeldes an den Kläger analog § 74 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 3 EStG sind erfüllt. Die kindergeldberechtigte Beigeladene erhält staatliches Kindergeld, obgleich sie vor dem Hintergrund einer nicht gegebenen rechtlichen Unterhaltsverpflichtung mangels Unterhaltsbedürftigkeit des Kläger unstreitig auch tatsächlich keinen Unterhalt leistet. Ob an die Kindergeldberechtigte zutreffend Kindergeld für den Kläger gezahlt wurde, insbesondere ob einer der Berücksichtigungstatbestände nach § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG vorliegt, ist im Bewilligungsverfahren und nicht im Verfahren wegen Abzweigung zu entscheiden.
Das ist der letzte Abschnitt aus dem Urteil
Und so wie es sich hier ließt müsste ein Bewilligungsverfahren anhängig gewesen sein
Somit ist dies vom Sozialamt nicht anwendbar
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo,
Post von der Familienkasse!
Das Sozialamt wird zum Einspruchsverfahren hinzugezogen.
D.h....Zitat:
Ihnen wird rechtliches Gehör eingeräumt, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darstellen und entsprechend rechtliche Ausführungen machen....usw.
Habe den Einspruch selbst eingelegt, sollte ich jetzt doch besser zum Anwalt?
Grüße Chiara
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hmmm, wenn Du denn Widerspruch schon geschrieben hast kann der Anwalt jetzt net mehr viel machen.
ABER wenn Deinem Widerspruch nicht statt gegeben wird , dann ab zum Anwalt.
Beratungsschein nicht vergessen wenn Ihr keine Rechtschutzversicherung habt.
Ich drück Dir ganz fest die Daumen
LG Seti
Noch was vergessen normal ist das Sozialamt jetzt in der Beweispflicht.
Denn Du kannst erst ab einen Jahreseinkommen von 100000 Euro zum Unterhalt heran gezogen werden
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo,
ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber die Sache kommt mir schon recht Seltsam vor.
Normalerweise zwingt das Sozialamt durch den Abzweigungsantrag die Betroffenen in die Rechtszuständigkeit der Familienkasse und somit in den Rechtsbereich der Finanzgerichte.
Sollte jetzt hier das Sozialamt wieder Mitmischen und Entscheidungen treffen, kann man meiner Meinung nach wieder das Sozialgericht einschalten. Und hier hat das Sozialamt durch die Entscheidungen des Bundessozialgerichtes schon verloren.
Also ich bin Laie und kann nicht sagen ob meine Überlegungen stimmen.
Deshalb würde ich einen Rechtsanwalt befragen.
Gruß
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Seti, es war so.......dem Anzweigungsantrag der Stadt wurde ja schon statt gegeben und ich bekomme seit Dez. 2010 das Kindergeld gekürzt um ein Drittel
(Zählkind!!).
Dann habe ich Einspruch gegen diesen Bescheid der Familienkasse gelegt.
Und der heutige Brief ist die Antwort auf meinen Einspruch.
Es ging ein Brief auch zum Sozialamt in dem es heißt:
Zitat:
Gemäß § 74 Abs. 1 Einkommensteuergesetz kann das Kindergeld ganz oder teilweise an das Kind oder diejenige Person oder Stelle ausgezahlt werden, die das Kind unterhält, wenn ein Berechtigter für das Kind keinen Unterhalt leistet bzw. seine Unterhaltsleistungen niedriger sind als das Kindergeld, das auf dieses Kind entfällt. Das Kindergeld kann somit nur dann an Sie ausgezahlt werden, wenn feststeht, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich denke schon, daß das Sozialamt jetzt an der Reihe ist.
Grüße
Chiara
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Hallo,
ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber die Sache kommt mir schon recht Seltsam vor.
Normalerweise zwingt das Sozialamt durch den Abzweigungsantrag die Betroffenen in die Rechtszuständigkeit der Familienkasse und somit in den Rechtsbereich der Finanzgerichte.
Sollte jetzt hier das Sozialamt wieder Mitmischen und Entscheidungen treffen, kann man meiner Meinung nach wieder das Sozialgericht einschalten. Und hier hat das Sozialamt durch die Entscheidungen des Bundessozialgerichtes schon verloren.
Also ich bin Laie und kann nicht sagen ob meine Überlegungen stimmen.
Deshalb würde ich einen Rechtsanwalt befragen.
Gruß
Tja Odin beim Sozialgericht wäre es die Entscheidung vom BSG und laut Finazgericht die Entscheidung vom BFH denn das besagt ja Abzweigung nur bei Stationärer Unterbringung
Somit rein rechtlich gesehen dürfte in beiden Fällen keine Abzweigung erfolgen
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von chiara
Seti, es war so.......dem Anzweigungsantrag der Stadt wurde ja schon statt gegeben und ich bekomme seit Dez. 2010 das Kindergeld gekürzt um ein Drittel
(Zählkind!!).
Dann habe ich Einspruch gegen diesen Bescheid der Familienkasse gelegt.
Und der heutige Brief ist die Antwort auf meinen Einspruch.
Es ging ein Brief auch zum Sozialamt in dem es heißt:
Zitat:
Gemäß § 74 Abs. 1 Einkommensteuergesetz kann das Kindergeld ganz oder teilweise an das Kind oder diejenige Person oder Stelle ausgezahlt werden, die das Kind unterhält, wenn ein Berechtigter für das Kind keinen Unterhalt leistet bzw. seine Unterhaltsleistungen niedriger sind als das Kindergeld, das auf dieses Kind entfällt. Das Kindergeld kann somit nur dann an Sie ausgezahlt werden, wenn feststeht, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich denke schon, daß das Sozialamt jetzt an der Reihe ist.
Grüße
Chiara
Hallo Chiara,
wenn Du im Dez den Widerspruch gemacht hast müsste diesen Monat noch eine Entscheidung fallen. Die haben nämlich nur 12 Wochen Zeit ansonsten bei Finazgericht eine E.A machen. Wenn Du Dir nicht sicher bist ob Finanzamt oder Sozialamt dann frag bitte ein Anwalt.
Wann genau hast Du Wisp geschrieben ???
Gemäß § 74 Abs. 1 Einkommensteuergesetz kann das Kindergeld ganz oder teilweise an das Kind oder diejenige Person oder Stelle ausgezahlt werden, die das Kind unterhält, wenn ein Berechtigter für das Kind keinen Unterhalt leistet bzw. seine Unterhaltsleistungen niedriger sind als das Kindergeld, das auf dieses Kind entfällt. Das Kindergeld kann somit nur dann an Sie ausgezahlt werden, wenn feststeht, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Und genau das muss jetzt das Sozialamt beweisen das Du dies nicht machst.
LG Uta
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo Seti,
es wird auch bei häuslicher Unterbringung Kindergeld abgezweigt so wie bei mir.
Und zwar berufen sich alle Sozialämter und Familienkassen auf dieses Urteil:
Das Urteil betrifft zwar ALGII-Empfänger, aber hier wird auch bei häuslicher Unterbringung
einer Abzweigung gerichtlich zugestimmt.
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Meine Tochter wohnt ebenfalls zu Hause.
Seti, ich hab das etwas anders gemacht: Ich habe erstmal versucht gegen den Abzweigungsantrag vorzugehen, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.
Dadurch hat sich das alles etwas hingezogen, mein Einspruch (es ist kein Widerspruch!) ist vom 8. März.
Und wenn man hier im Forum aufpaßt, scheint wohl jedes Schreiben von den Sozialämtern und auch Familienkassen anders zu lauten (nix Einheitliches).
Ach....und mir ist ein Fall bekannt, nicht mal 5 km von mir entfernt wohnend.....eben nur ein anderer Landkreis.....da wird nix abgezweigt.
Da genügt ein Brief ans Sozialamt mit dem Hinweis, daß man eben kein ALGII-Empfänger und Sohn bzw. Tochter auch nicht vollstationär untergebracht ist.
Schönen Abend
Chiara
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo chiara,
hast Du Unterlagen über den Landkreis der nicht abzweigt, oder die Anschrift .
Denn auch der Landkreis Freyung-Grafenau zweigt nicht ab.
Dies wäre natürlich Wichtig um die zuständigen Stellen auf diese Umstände hinzuweisen.
Gruß
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo Odin,
auch das wird uns nicht helfen.
Mir liegt ein Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vor........die hatte ich auch mal angeschrieben.
Und da steht als letzter Satz, nach viel üblichen blabla
Zitat:
Ob der zuständige Sozialhilfeträger eine Abzweigung des Kindergeldes bei der Familienkasse beantragt, hat die Kommune in eigener Zuständigkeit und eigenverantwortlich zu entscheiden. Die Entscheidung über diesen Antrag hat dann die Familienkasse zu treffen. Auf diese Entscheidung der Bundesverwaltung können bayerische Stellen keinen Einfluß nehmen.
Gruß
chiara
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Ja das Stimmt.
Aber wir haben schon Kreisräten im Landratsamt die Entscheidung von Freyung-Grafenau vorgelegt und hier wurde teilweise schon ein Umdenken festgestellt.
Wenn dann natürlich immer mehr Ämter eine Abzweigung verweigern würden, wäre das schon eine "moralische" Unterstützung.
Gruß