AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Hallo,
ich habe ja schon geschrieben, dass mir die Familienkasse das volle Kindergeld abzweigt ohne
die Belege und Aufstellungen im geringsten zu Berücksichtigen. (Sohn ist geistig behindert, hat Merkzeich H,G, und B)
Im Schreiben der erste Satz:
Nach den Feststellungen der Familienkasse können Sie mangels Leistungsfähigkeit dem Kind Michael keinen Unterhalt leisten.
Ich beziehe weder ALG II noch Grundsicherung.
Dürfen die dann einfach so eine Behauptung aufstellen ?
Gruß
Hallo Odin,
ich denke , wenn die Kasse so etwas behauptet, dann muss sie das auch beweisen. Du hast auf jeden Fall nach § 35 SGB X das Recht darauf einen begründeten Bescheid zu bekommen:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1003500
"§ 35
Begründung des Verwaltungsaktes
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen.
In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen hat. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
(2) Einer Begründung bedarf es nicht,
1. soweit die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Klärung folgt und der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines anderen eingreift,
2. soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Behörde über die Sach und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist,
3. wenn die Behörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist,
4. wenn sich dies aus einer Rechtsvorschrift ergibt,
5. wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben wird.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ist der Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch zu begründen, wenn der Beteiligte, dem der Verwaltungsakt bekannt gegeben ist, es innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe verlangt."
Das hat die Familienkasse bei dir ja überhaupt nicht getan. Sie hat lediglich mitgeteilt du/ihr wäret nicht leistungsfähig. Wie sie darauf kommt, hat sie nicht im Geringsten begründet.
War im Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung?
Ich würde mich auf den o.a. Paragraphen beziehen und einen begründeten, nachvollziehbaren Bescheid fordern. Das ist ja auch wesentlich für deine Begründung bei einem Widerspruch.
LG, amai