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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Leider stimmt der Absatz über anzusetzende Begleit-und Betreuungsleistungen nicht mehr.

    Dies wurde geändert

    Dienstanweisung: 2010

    DA 74.1.5 Höhe des Abzweigungsbetrages

    ………………………………..
    4Bei der Prüfung, in welcher Höhe dem Berechtigten Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes entstanden sind, dürfen keine fiktiven Kosten für die Betreuung des Kindes, sondern nur tatsächlich entstandene Aufwendungen berücksichtigt werden (BFH vom 9.2.2009 – BStBl II S. 928). 5Persönliche Betreuungsleistungen der Eltern (vgl. DA 63.3.6.4 Abs. 3 Satz 3) sind nicht anzusetzen.

    Wir werden auf höchstem Niveau verscheißert und beschissen.
    Zuletzt geändert von odin; 17.04.2011, 14:39.

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Hallo,

      war ja auch beim Anwalt wegen der Kindergeldabzweigung (wurde mittlerweile zum 2.mal abgezogen).
      Brief vom Anwalt ging am 27.12 raus, und heute kam die Antwort der Stadt.

      Sehr geehrter .....
      ich teile Ihnen mit, daß unser Antrag auf Abzweigung .....usw
      kein Verwaltungsakt ist. Der Widerspruch ist deshalb unzulässig.
      Wir sehen im Hinblick auf die aktuelle Rechtssprechung keinen Raum unseren Abzweigunsantrag zurückzunehmen.
      Das diesbezügliche Verwaltungsverfahren findet bei der Familienkasse xy statt.
      Der Widerspruch ist im Falle einer Abzweigung dorthin zu richten.
      Ich darf Sie deshalb bitten, Ihren Widerspruch für erledigt zu halten.
      Abdruck geht an die Familienkasse.


      So, das wars......steht also wieder ein Anwaltsbesuch an

      Grüße Chiara

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Hallo Seti, gerne, es ist Bayern, Oberfranken. Ich würde mich über eine PN von dir freuen, dann blockieren wir den Thread hier nicht.
        Schöne Grüße Marti

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Zitat von chiara Beitrag anzeigen
          Brief vom Anwalt ging am 27.12 raus, und heute kam die Antwort der Stadt.

          ....Das diesbezügliche Verwaltungsverfahren findet bei der Familienkasse xy statt.
          Der Widerspruch ist im Falle einer Abzweigung dorthin zu richten.
          Ich darf Sie deshalb bitten, Ihren Widerspruch für erledigt zu halten.
          .....So, das wars......steht also wieder ein Anwaltsbesuch an
          Hallo Chiara,

          diesmal hoffentlich ein Anwalt mit Übersicht, der auch weiß, an wen er seine Schreiben zu richten hat......

          LG Michael

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            bin aus regensburg und lese seit langem alle berichte.glaube aber das alles nichts nutzen wird.alle sollten den bericht in"kobinet"lesen.leserbrief von torsten berger geschrieben am 5.2.11.klage beim verfassungsgericht.werde mich dem anschließen

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Hallo,
              ich hab mal eine Frage zum Datenschutz, da ja doch Daten an an die Familienkasse gegeben werden, die einen Dritten nichts angehen:

              Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

              Die Angaben die nötig sind, greifen ja tief in die Privatsphäre der gesamten Familie ein.

              Z.B. Urlaub: -- Wohin? - Wer? - Wann? - Wie lange? - Kosten?
              Freizeitaktivität: -- Wohin? - Wer? - Wann? - Wie lange? - Kosten?
              Medikamentenzukauf: Aufschluss über Erkrankungen etc.
              Kuraufenthalt: Aufschluss über Erkrankungen - Pflegeperson etc.


              Dürfen solche Daten an den Grundsicherungsträger überhaupt weitergegeben werden?

              Gruß

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Zitat von odin Beitrag anzeigen
                Hallo,
                ich hab mal eine Frage zum Datenschutz, da ja doch Daten an an die Familienkasse gegeben werden, die einen Dritten nichts angehen:

                Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

                Die Angaben die nötig sind, greifen ja tief in die Privatsphäre der gesamten Familie ein.

                Z.B. Urlaub: -- Wohin? - Wer? - Wann? - Wie lange? - Kosten?
                Freizeitaktivität: -- Wohin? - Wer? - Wann? - Wie lange? - Kosten?
                Medikamentenzukauf: Aufschluss über Erkrankungen etc.
                Kuraufenthalt: Aufschluss über Erkrankungen - Pflegeperson etc.


                Dürfen solche Daten an den Grundsicherungsträger überhaupt weitergegeben werden?

                Gruß
                Hallo Odin ,

                frag mal hier an

                Bayern

                Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
                Postfach 22 12 19
                80502 München

                oder:

                Wagmüllerstr. 18
                80538 München

                Telefon: 089/21 26 72-0
                Telefax: 089/21 26 72-50
                E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
                http://www.datenschutz-bayern.de/

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hatte leider keine Zeit, mich früher zu melden.
                  Der Brief an die Stadt (Grundsicherung) ging natürlich darum, den Abzweigungsantrag zurückzunehmen.
                  Von der Kindergeldkasse liegt noch nicht mal ein Bescheid vor, gegen den man widersprechen könnte!! Da wurde Nur abgezogen.....
                  Schönen Abend
                  Chiara

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo zusammen,

                    hab hier bei Intakt mal in der Datenbank geschaut und diesen Infobrief zur Abzweigung des Kindergeldes gefunden von den Rechtsanwälten Hoffmann und Greß in München

                    http://www.hoffmann-gress.de/set_akt.htm

                    Vielleicht nützt er dem einen oder anderen was.
                    LG
                    Elisabeth

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Zitat von elisabeth Beitrag anzeigen
                      Hallo zusammen,

                      hab hier bei Intakt mal in der Datenbank geschaut und diesen Infobrief zur Abzweigung des Kindergeldes gefunden von den Rechtsanwälten Hoffmann und Greß in München

                      http://www.hoffmann-gress.de/set_akt.htm

                      Vielleicht nützt er dem einen oder anderen was.
                      LG
                      Elisabeth
                      Hallo Elisabeth,

                      wenn ich solche Extra-Ausgaben aber nicht nachweisen kann habe ich doch keine reelle Chance mehr an der Abzweigung was zu drehen. Und müsste ich diese "Extras" nicht jeden Monat neu nachweisen?

                      Da hätte von den Politikern rechtzeitig gegen gesteuert werden müssen! Freundliche Grüße, mm.

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Habe diese Mail gerade bekommen nach meiner Anfrage an Minister Schäuble:

                        w.o
                        Von: Michael.Leisinger@bmf.bund.de
                        Gesendet: Donnerstag, 17. Februar 2011 15:43
                        An: [email]

                        Betreff: Abzweigung von Kindergeld bei Behinderten

                        Sehr geehrte Frau

                        zu der von Ihnen zugesandten Problematik treffen sich in Bälde die Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für
                        Familie und für Finanzen. Der Fachbereich unsers Hauses hat außerdem mir mitgeteilt, dass nach Lösungen gesucht
                        wird ‐ insbesondere für die betroffenen Eltern behinderter Kinder.
                        Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sobald ich Näheres weiß, melde ich mich unaufgefordert bei Ihnen.

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Michael Leisinger
                        ‐ Leitungsstab ‐
                        Bundesministerium der Finanzen
                        Referat für Bürgerangelegenheiten


                        ‐‐‐‐‐Ursprüngliche Nachricht‐‐‐‐‐
                        Von: w.o
                        Gesendet: Montag, 17. Januar 2011 18:26

                        An: Dr. Wolfgang Schäuble MdB

                        Betreff: Abzweigung von Kindergeld bei Behinderten

                        Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

                        ......... mein Anschreiben

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Odin die E-Mail würde ich mir aber gut aufheben

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Hallo zusammen,

                            vom Lebenshilfe-Landesverband-Bayern gibt es eine einfach verständlich und allgemein gehaltene Information zur Abzweigung des Kindergeldes

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Hallo zusammen,

                              am 3. März ist die Abzweigung des Kindergeldes ein Thema im Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit. Mehr Infos als die Tagesordnung gibt es bisher noch nicht.
                              Quelle: Bayerischer Landtag (siehe Seite 3)

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                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Hallo zusammen,

                                bei abgeordnetenwatch gibt es eine Antwort von Herrn Fuchtel

                                Kommentar


                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Der Bundesgesetzgeber hat die für die bisherige Entscheidungspraxis maßgeblichen Rechtsvorschriften (§ 74 EStG und §§ 43 Abs. 2 und 94 Abs. 2 SGB XII) nicht geändert. Mit den beiden sozialhilferechtlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber die von Ihnen erwähnte deutliche Wertentscheidung getroffen, dass die Heranziehung von grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Eltern zu den nicht unerheblichen Aufwendungen eines Sozialhilfeträgers für Leistungen an volljährige behinderte Kinder im Regelfall auf 31 € (Wert in 2011) begrenzt bleiben soll. An diese Wertentscheidung des Sozialhilfegesetzgebers ist der Träger der Sozialhilfe als zuständige Leistungsbehörde gebunden. Er ist gehalten, in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob ein eventueller Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG mit dieser Wertentscheidung in Übereinstimmung steht.
                                  Soll das heißen wenn ich meinem Kind 31 Euro Unterhalt zahle wird das KG nicht abgezweigt

                                  Die für die Durchführung des SGB XII zuständigen Behörden sind nach der Verfassungsordnung uneingeschränkt zum rechtsstaatlichen Handeln verpflichtet. Von daher ist der von Ihnen eingeforderte Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers nicht gegeben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird aber die aktuell gehäuft auftretenden Anträge von Sozialhilfeträgern bei den Familienkassen zum Anlass nehmen, um in gezielten Gesprächen mit den zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene auf eine Beibehaltung der bisherigen gesetzeskonformen Verwaltungspraxis hinzuwirken.
                                  Sieht man ja beim Hartz 4 was rauskommt die dummen sind wieder die Eltern

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Hallo Seti,
                                    [....] Er (Anmerkung: der Sozialhilfeträger) ist gehalten, in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob ein eventueller Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG mit dieser Wertentscheidung in Übereinstimmung steht. [...] auf eine Beibehaltung der bisherigen gesetzeskonformen Verwaltungspraxis hinzuwirken.
                                    Soll heißen: es ist alles gesetzeskonform und somit bestens... Ach, was wäre es so schön, wenn ich mich da täuschen würde


                                    Nächste Woche ist die Abzweigung des Kindergeldes ein Thema im Bayerischen Landtag. Ich habe ein persönlich gehaltenes Schreiben verfasst, das ich am Wochenende allen unterfränkischen Abgeordneten des Bayerischen Landtags zuschicken werde.
                                    Vielleicht möchte jemand aus einem anderen bayerischen Bezirk eine ähnliche Aktion starten!?!? Dann bitte eine kurze Rückmeldung zur Abstimmung.

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Zitat von Inge Beitrag anzeigen

                                      Soll heißen: es ist alles gesetzeskonform und somit bestens... Ach, was wäre es so schön, wenn ich mich da täuschen würde
                                      Sorry Inge, aber das soll gerade nicht heißen, dass alles gesetzeskonform sei, denn sonst müsste man ja auf nichts anderes "hinwirken".

                                      Wenn man die Antwort des Herrn Fuchtel richtig liest und sowohl die Gesetzgebung als auch die BFH- und BSG-Urteile in allen Einzelheiten und Zusammenhängen kennt, bedeutet diese Formulierung, dass jedes Sozialamt vor einem Abzweigungsantrag an die Familienkasse zu prüfen hat, ob der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist (z.B. ALG-II-Bezieher) oder ob das Kind vollstationär untergebracht ist.
                                      Die Beweislast für die Voraussetzungen eines Abzweigungsantrages liegt also beim Sozialamt!
                                      Sind die Voraussetzungen für einen Abzweigungsantrag erfüllt, kann die Familienkasse prüfen, ob beispielsweise bei einem vollstationär untergebrachten Kind von den Eltern Unterhaltsleistungen in Höhe des Kindergeldes erbracht werden. In derartigen Fällen finde ich eine Überprüfung auch durchaus gerechtfertigt, weil es ja auch Eltern gibt, die sich um ihr Kind im Heim nicht mehr kümmern. Wenn das Kind im Heim lebt, kann man auch nicht vom "Wirtschaften aus einem Topf" (Zitat BSG) sprechen, so dass es hier auch praktisch eher möglich ist, die Unterhaltsleistungen nachzuweisen.
                                      Ansonsten kann man diese Antwort von Herrn Fuchtel durchaus verwenden, um die Politiker vor Ort (ggfs die jeweiligen MdBs) darauf aufmerksam zu machen, welche Sozialämter sich gesetzeswidrig verhalten.

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Liebe Gisela,

                                        danke fürs "Aufdröseln". Ich bin davon ausgegangen, dass Herr Fuchtel die aktuellen Aktionen der Sozialämter und Familienkassen für korrekt hält.

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                                          Hallo zusammen,

                                          am Wochenende habe ich alle unterfränkischen MdLs angemailt und fraktionsübergreifend um Unterstützung gebeten.
                                          Wenn Ihr wollt, könnt Ihr meinen Brief (hier im Anhang) als Muster nehmen, etwas ähnliches verfassen und zusammen mit den Schreiben Eures Landratsamtes oder Eurer Familienkasse an eine Mail anhängen und damit die Abgeordneten anschreiben, die für Euren Bezirk zuständig sind.
                                          Oder meinen angehängten Brief einfach nehmen und evtl. "mit der Bitte, das Anliegen von Frau R. zu unterstützen, da unsere Familie von ähnlichen Problemen betroffen ist" an die MdLs verschicken. Da ist jedoch höchste Eile geboten, da die Abzweigung des Kindergeldes schon am Donnerstag auf der Tagesordnung steht.
                                          Angehängte Dateien

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            In diesem Zusammenhang bietet es sich doch an, auf die Bayerischen Sozialhilfe-Richtlinien hinzuweisen und folgendes daraus zu zitieren:

                                            "Beantragt ein SHTr bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes, muss er im Einzelnen darlegen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere, dass der Berechtigte seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt bzw. keinen Unterhalt leistet."

                                            Und falls irgendein Politiker nicht wissen sollte, was man unter dem SHTr zu verstehen hat, der hier darlegen muss, dass der Berechtigte keinen Unterhalt leistet:

                                            SHTr steht für Sozialhilfeträger!

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                                              Hallo,

                                              wir kämpfen hier aus meiner Sicht leider gegen Windmühlen.

                                              In meiner Einspruchsenscheidung der Familienkasse vom 12.1.2011 wird darauf hingewiesen, daß nur dann Kosten für den Behinderten beim Kindergeldempfänger anerkannt werden, wenn sie belegmäßig nachgewiesen werden können. Dies ist eine Folge des bekannten Urteils aus 2008. Genau da müsste eine neue veränderte Vorgabe (wie auch immer die aussieht) an die Sozialämter bzw. Familienkassen erfolgen, daß der Tatbestand, daß ein behindertes Kind vollumfänglich bei den Eltern lebt, ausreicht, um eine Abzweigung an das Sozialamt unmöglich zu machen.

                                              Denn solange dieses Gerichtsentscheidung so ausgelegt werden kann haben die meisten Eltern keine echte Chance. Sie sind dann auf die Ermessenseintscheidung der Familienkasse angewiesen. Der für mich entscheidende Satz in diesem Brief lautet: "Im Hinblick auf die Zweclbestimmung es Kindergeldes ist das Ermessen jedoch regelmäßig dahingehend auszuüben, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eine Abzweigung des Kindergeldes zu erfolgen hat."

                                              Darüberhinaus hat mir das bayer. Ministerium für Familie und Frauen am 21.12.2010 schriftlich erklärt, daß es in diesem Fall eben so ist, daß ein Aufwand über die Grundsicherung hinaus quasi belegmäßig (von mir) nachgewiesen werden muß.

                                              Auch im Falle der Regelsatzkürzung fehlt im Grunde genommen bisher der ernsthafte politische Wille etwas anders zu machen als es neuerdings beschlossen wurde.

                                              Danke auch von meiner Seite an alle Mitstreiter für den untermüdlichen Einsatz in diesem beiden von mir hier angesprochenen Problemfeldern. Wir können doch davon ausgehen, daß die zuständigen Politiker ganz genau wissen was sie tun. Es gibt in der Bevölkerung leider eine wachsende Abneigung gegenüber Menschen, die keine Leistungserbringer in ihrem Sinne sind, freundliche Grüße, Micha

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                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Hallo Micha,

                                                lieber kämpfe ich gegen Windmühlen als jetzt aufzugeben - Zermürbungstaktik funktioniert bei mir nicht

                                                Gestern bekam ich Antwort von einem Politiker, der mein Anliegen an Jochim Unterländer weitergeleitet hat. Er schrieb von "Menschen, die mit der Pflege ihres schwerstbehinderten Kindes mehr als ausgelastet sind" und von "bürokratischen Monstern". Als Abschluss:
                                                [...] Ich weiß, dass es bei diesen Bestimmungen um Ausführung von Bundesrecht geht, trotzdem sollten wir uns im Interesse der Betroffenen, bei denen die Ausgangslage mehrfach recherchiert und bekannt ist, auf solche Aufforderungen verzichten. [...]
                                                Die Pflegeversicherung wird oft als "Teilkasko-Versicherung" bezeichnet. Viele von uns Eltern (gerade die Eltern von Kindern mit einer so genannten geistigen Behinderung) erbringen so viele Leistungen, die weder durch die Pflegeversicherung oder eine andere Leistung der "öffentlichen Hand" abgedeckt sind. Alleine das sollte im Durchschnitt schon ausreichen, um die Abzweigung des Kindergeldes zu verhindern.
                                                Schreibt an die Politiker aus Eurem Wahlkreis und schildert ruhig und sachlich Eure Tagesabläufe, wie Eure Nächte aussehen und wie die Wochenenden ablaufen. Bittet sie um Unterstützung in dieser Angelegenheit.
                                                Bleibt hartnäckig - was anderes kann ich dazu nicht sagen...

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                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                                                  Hallo Micha,

                                                  lieber kämpfe ich gegen Windmühlen als jetzt aufzugeben - Zermürbungstaktik funktioniert bei mir nicht

                                                  Gestern bekam ich Antwort von einem Politiker, der mein Anliegen an Jochim Unterländer weitergeleitet hat. Er schrieb von "Menschen, die mit der Pflege ihres schwerstbehinderten Kindes mehr als ausgelastet sind" und von "bürokratischen Monstern". Als Abschluss:


                                                  Die Pflegeversicherung wird oft als "Teilkasko-Versicherung" bezeichnet. Viele von uns Eltern (gerade die Eltern von Kindern mit einer so genannten geistigen Behinderung) erbringen so viele Leistungen, die weder durch die Pflegeversicherung oder eine andere Leistung der "öffentlichen Hand" abgedeckt sind. Alleine das sollte im Durchschnitt schon ausreichen, um die Abzweigung des Kindergeldes zu verhindern.
                                                  Schreibt an die Politiker aus Eurem Wahlkreis und schildert ruhig und sachlich Eure Tagesabläufe, wie Eure Nächte aussehen und wie die Wochenenden ablaufen. Bittet sie um Unterstützung in dieser Angelegenheit.
                                                  Bleibt hartnäckig - was anderes kann ich dazu nicht sagen...
                                                  Hallo Inge,

                                                  Du hast schon recht damit: Wer nicht kämpft hat von vornherein verloren!

                                                  Aber wie willkürlich vieles entschieden wird, sehen wir doch auch an der neuen Hartz4-Entscheidung. Plötzlich werden dort Inflationswerte mit in die neue Berechnung ab 2012 aufgenommen - davon war vorher mit keinem Wort die Rede.

                                                  Schaun wir mal was der Bayerische Landtag am 3.3. zustande bringt ... mm.

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                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Letztmalig melde ich mich hier zu Wort, um mal darauf hinzuweisen, dass die Vertreter der Sozialämter hier mitlesen.
                                                    Die Stadt Duisburg betreibt ein bundesweites "Diskussionsforum" der Sozialämter, welches nach skandalösen Inhalten für Otto-Normal-Mensch nicht mehr einsehbar ist und als geschlossene Plattform weitergeführt wird - hier nachzulesen:
                                                    http://www.erwerbslosenforum.de/nach...140114_320.htm

                                                    Wenn hier auch noch hilfsbereite (aber inkompetente) Politiker zitiert werden, die die Abzweigungspraxis als "Ausführung von Bundesrecht" bezeichnen, und mit einem "trotzdem" verdeutlichen, dass man mal ein Auge zudrücken sollte, um ausgewählten Eltern weiterhin ihr Kindergeld zu zahlen, lachen die Sozialämter sich in's Fäustchen!

                                                    Sorry, aber da hier immer noch nicht zur Kenntnis genommen wird, dass es bei den Abzweigungen eben nicht um die Ausführung von Bundesrecht geht, sondern um eine gesetzeswidrige - extrem dreiste - Vorgehensweise der Sozialämter, ziehe ich mich hiermit nun endgültig zurück!

                                                    Ciao
                                                    Gisela

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