AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Leider stimmt der Absatz über anzusetzende Begleit-und Betreuungsleistungen nicht mehr.
Dies wurde geändert
Dienstanweisung: 2010
DA 74.1.5 Höhe des Abzweigungsbetrages
………………………………..
4Bei der Prüfung, in welcher Höhe dem Berechtigten Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes entstanden sind, dürfen keine fiktiven Kosten für die Betreuung des Kindes, sondern nur tatsächlich entstandene Aufwendungen berücksichtigt werden (BFH vom 9.2.2009 – BStBl II S. 928). 5Persönliche Betreuungsleistungen der Eltern (vgl. DA 63.3.6.4 Abs. 3 Satz 3) sind nicht anzusetzen.
Wir werden auf höchstem Niveau verscheißert und beschissen.
Leider stimmt der Absatz über anzusetzende Begleit-und Betreuungsleistungen nicht mehr.
Dies wurde geändert
Dienstanweisung: 2010
DA 74.1.5 Höhe des Abzweigungsbetrages
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4Bei der Prüfung, in welcher Höhe dem Berechtigten Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes entstanden sind, dürfen keine fiktiven Kosten für die Betreuung des Kindes, sondern nur tatsächlich entstandene Aufwendungen berücksichtigt werden (BFH vom 9.2.2009 – BStBl II S. 928). 5Persönliche Betreuungsleistungen der Eltern (vgl. DA 63.3.6.4 Abs. 3 Satz 3) sind nicht anzusetzen.
Wir werden auf höchstem Niveau verscheißert und beschissen.