AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von würmchen
Hallo an alle,
habe heute vom Sozialamt ein neues Schreiben erhalten:
Anhörung Beteiligter gemäß § 24 SGB X
Uns soll die Grundsicherung gekürzt, eingestellt und zu Unrecht gezahlte Leistungen zurückgefordert werden.



Begründung: Der Antrag gegenüber der Kindergeldkasse wurde abgelehnt.



mit der Begründung, dass ich meinem Sohn Barunterhalt leiste.
Mit Hilfe einer Steuerfachangestelllten habe ich nur Angaben über Sach- und Naturalleistungen getätigt.
Sitze nun wieder über den Anhörungsbogen.



Habe Widerspruch gegen den Abzweigungsantrag Anfang Februar gestellt und noch keine Antwort erhalten. Wie sieht es mit Dienstaufsichtsbeschwerde aus, und wie soll ich diese stellen?
Liebe Grüße Sofie
Liebe Sofie,
an Deiner Stelle würde ich dem Sozialamt nur kurz schreiben, dass Du keinen Barunterhalt leistest.
Weitere Erklärungen würde ich nicht abgeben.
Vielleicht ist es in diesem Fall sogar von "Vorteil", dass der Gegner nun Sozialamt heißt, denn wenn Du wirklich keine Angaben gemacht hast, die als Barunterhalt gewertet werden können, wird das Sozialamt vor dem Sozialgericht kein Argument haben, um die Leistungen kürzen zu können.
Wenn das Sozialamt nun von Dir Angaben zu Art und Umfang Deiner Unterhaltsleistungen fordert, solltest Du dich auf das BSG-Urteil vom 16.10.2007 (B 8/9b SO 8/06 R) berufen, wo in Abs. 24 erklärt wird, dass die Voraussetzungen für eine Abzweigung keiner Prüfung bedürfen.
Mehr würde ich denen nicht schreiben.
"Widerspruch" gegen den Abzweigungsantrag als solcher ist nicht möglich, so dass Du hierauf ggfs auch keine Antwort beanspruchen kannst.
Ich empfehle immer, beim Sozialamt einen Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages zu stellen.
Allerdings hat sich dieses Problem bei Dir ja nun auch erledigt, da der Abzweigungsantrag von der Kindergeldkasse jetzt abgelehnt wurde.
Wegen der Vorgehensweise des Sozialamtes würde ich die Aufsicht des Sozialamtes (Bürgermeister oder Landrat) um Abhilfe bitten und gleichzeitig ankündigen, dass Du ansonsten nach Ablauf einer gewissen Frist (evtl. zwei Wochen) Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidenten oder beim fachlich zuständigen Sozialministerium einreichen würdest.
Ansonsten empfehle ich auch Dir, diesen Fall bei kobinet in Form eines Leserbriefes zu beschreiben:
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,26470/ticket,g_a_s_t
Dabei kann man ruhig auch erwähnen, um welches Sozialamt es sich handelt.
Vielleicht lenken die dann ganz schnell ein
