AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Natürlich stellt sich die Frage, warum wir hier so allein gelassen werden.
Abgesehen davon, dass einige Interessenvertreter ganz offensichtlich überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten (für die man halt den Kostenträgern freundschaftlich verbunden sein muss), blicken bei der Komplexität der Probleme wirklich nicht mehr alle durch.
Und wenn dann so ein BFH-Urteil eine Überprüfung der Unterhaltsleistung vorsieht, dann wird halt nicht von jedem Anwalt hinterfragt, ob das überhaupt anwendbar ist.
Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, wie schwierig es war, Eltern davon zu überzeugen, gegen die Verursacher dieser skandalösen Praktiken vorzugehen, wenn laut offizieller Rechtsmittelbelehrung Widerspruch nur gegen die Familienkasse möglich ist.
Glücklicherweise waren hier bei uns Eltern bereit, Anträge beim Sozialamt auf Rücknahme der Abzweigungsanträge zu stellen und vorsorglich darauf hinzuweisen, dass diese Anträge gemäß § 20 SGB X nicht verweigert werden dürfen und dass man auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid besteht.
Mir ist nicht bekannt, ob überhaupt irgendein Jurist in ganz Deutschland diese Vorgehensweise übernommen hat, denn irgendwie passt das wohl nicht in die gute Deutsche Ordnung.
Wenn aber die Sozialämter insgeheim mit der Unmöglichkeit der Quittungssammelei rechnen, muss man sie halt mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Hier kopiere ich Euch auch mal einen Teil meines Schreibens an Fuchtel und Leisinger vom 23.2. raus, wo es um die individuelle Problematik geht, wie man die geforderten Unterhaltsbelege wohl erstellen sollte:
"Bei mir selbst ist zwar dieses Schreiben der Familienkasse noch nicht eingetroffen, aber da ich täglich damit rechne, stellen sich mir bereits jetzt viele Fragen:
Auf wieviel Monate kann ich beispielsweise größere Anschaffungen verteilen?
Mein Sohn hat wegen seines Bewegungsdrangs unter der Überdachung vor der Haustür eine Sicherheitsschaukel (mit Ketten). Da das Holzgestell dieser Schaukel aufgrund des zunehmenden Gewichts meines Sohnes (ca. 75 kg) einzubrechen drohte, habe ich ein Stahlgestell anfertigen lassen - allerdings schon in 2009.
Da mein Sohn keine Dusche ertragen kann, benötigt er etwa 5 x wöchentlich ein Vollbad, weil nur auf diese Weise eine ausreichende Hygiene (nach Matschereien mit dem Essen oder verschmierte Fäkalienreste im Windelbereich) erreicht werden kann. Welcher Anteil des erhöhten Wasserverbrauchs kann hier als Unterhalt gewertet werden?
Auch während des Badens ist mein Sohn ständig in Bewegung und spielt dabei am Wasserhahn. Um zu vermeiden, dass er sich mit heißem Wasser verbrüht, habe ich einen Durchlauferhitzer einbauen lassen, mit welchem ich die Temperatur limitieren kann. Auf wieviel Monate kann ich diese Kosten verteilen?
Mein Sohn kann nur extrem weiche Schuhe tragen, weil er an einigen Stellen sonst Blasen bekommt, und da bei Schmerzschreien nicht erkennbar ist, ob er nun Zahnschmerzen oder Fußschmerzen hat, kaufe ich seine Schuhe ausschließlich bei der Firma BÄR (ab 159 Euro aufwärts). Die nächste Filiale zum Anprobieren ist in Köln, so dass sich die Frage ergeben würde, ob diese Fahrtkosten beim Unterhalt berücksichtigt werden?
Im Januar habe ich für die Medikamente gegen die Epilepsie mehr als 40 Euro gezahlt, habe aber keine Quittung mehr, weil ich die bei der Krankenkasse eingereicht habe, um damit die teilweise Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung (§ 62 SGB V) zu erreichen. Hat man nach Einschätzung der Familienkasse keinen Unterhalt geleistet, wenn man dafür keinen Quittungen mehr hat?
Mein Sohn zerbeißt und zerreißt Kleidungsstücke. Wie soll ich beziffern, wie groß der Betrag ist, der über den Regelbedarf hinausgeht?
Die Liste der Fragen ließe sich noch fortsetzen, aber ich hoffe, dass die Problematik deutlich geworden ist, denn das Quittungssammeln von Kleinigkeiten - wie z.B. die Wundcreme für den Windelbereich (nicht verschreibungspflichtig, also selbst zu zahlen) - wären dabei noch das geringste Problem.
Was die Familienkassen von uns verlangen, ist fast unmöglich und liefert uns der Willkür von Sachbearbeitern aus.
Außerdem stelle ich hiermit die Frage, ob auch bei Eltern gesunder Kinder überprüft wird, ob sie als Kindergeld-Empfänger auch ihrer Unterhaltspflicht nachkommen?
Müssen beispielsweise auch diejenigen Eltern Quittungen sammeln, deren Kinder während des Studiums BAföG beziehen?
Mir ist völlig unbegreiflich, mit welcher Ignoranz die Sozialämter ausgerechnet uns Eltern schwerbehinderter Kinder unterstellen, dass wir unsere Unterhaltspflicht verletzen würden, denn diese Unterstellung liegt ja dem Abzweigungsantrag zugrunde.
Besonders dreist bei dieser Vorgehensweise ist, dass wir Eltern im Fall einer Abzweigung lediglich gegen die Familienkasse eine Widerspruchsmöglichkeit haben und damit in die Zuständigkeit der Finanzgerichte gezwungen werden, die im Gegensatz zu den Sozialgerichten nicht kostenfrei sind!"
Und jetzt wieder zum Regelbedarf . . .
(hier fehlt ein Symbol für den rauchenden Kopf

)