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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

zippe 09.05.2011, 19:41#576
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Odin,

das sieht doch ganz gut aus für uns Eltern!
Jetzt nur nicht nachlassen :grins:
Ursel.B. 09.05.2011, 19:57#577
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo :-)

Lieben Dank für die schnelle Antwort.

Ich bin mir aber total unsicher, ob dies Schreiben wirklich als Bescheid gewertet werden kann. Darum habe ich das Schreiben mal angehängt.
Könntet Ihr Euch das vielleicht mal durchlesen ?

Die Musterantworten finde ich super formuliert, aber sind die überhaupt verpflichtet meine Antwort zu lesen ?
Ich glaube, die wollen den Antrag auf jeden Fall an die Familienkasse stellen.

Entschuldigt meine Fragen,ich hoffe, ich nerve nicht :-) Ich finde nur ,man kann so schnell was verkehrt machen.

Die Werkstatt, in der meine Tochter arbeitet, hatte sogar einen Termin mit einem Anwalt für uns ausgemacht. Als er kam, hatte ich den Eindruck, ich wusste mehr von der Materie als er.
Er behauptete z.B. das Landratsamt würde auf jeden Fall in der Sache entscheiden und die Familienkasse müsste diese Entscheidung dann ausführen.

Liebe Grüße Ursel
Anhang
würmchen 09.05.2011, 21:23#578
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Hallo,

habe in letzter Zeit sämtliche Landratsämter und kreisfreien Städte in Bayern angeschrieben (95) und nach deren vorgehensweise in punkto Abzweigung nachgefragt.

Hierbei habe ich heute eine sehr interessante Mitteilung der Stadt mit dem größten Fest im Oktober bekommen:

Ihre Mail vom 29.04.2011 bezüglich der Abzweigung von Kindergeld haben wir erhalten.

Bislang hat die Landeshauptstadt München den betroffenen Personenkreis angeschrieben und um Erklärung gebeten, ob das Kindergeld an das leistungsberechtigte volljährige Kind weitergegeben wird, damit es in der Sozialhilfeberechnung als Einkommen berücksichtigt werden kann, oder ob die Kosten der Unterkunft für das Kind übernommen werden, damit keine SGB XII-Leistungen gewährt werden müssen.
Sofern keine Reaktion auf unser Anschreiben erfolgte oder kein Einverständnis mit unserem Vorgehen bestand, wurde die Abzweigung des Kindergeldes bei der Familienkasse beantragt.

Da dieses Vorgehen der Sozialhilfeträger bei der Abzweigung von Kindergeld jedoch als rechtlich zweifelhaft kritisiert wurde, wurde o.g.
Verfahren bis zur endgültigen Klärung, wie in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren ist, ausgesetzt.


Es werden derzeit keine Schreiben an Kindergeldberechtigte versandt oder Abzweigungsanträge bei der Familienkasse eingereicht.

Wir hoffen, Ihnen mit unserer Auskunft weitergeholfen zu haben.
Hallo,

wohne im Landkreis München, Hier wird nur mitgeteilt das ein Antrag auf Kindergeldabzweigung gestellt wird. Auf Widerspruchsschreiben wird nicht reagiert. Sollte die Familienkasse Abzweigung mit den gängigen Worten Barleistung ( Familienkasse unterscheidet nicht zwischen Bar- Sach- und Naturalleistungen) wird gewährt ablehnen, erhält man innerhalb weniger Tage ein Schreiben zur Stellungsnahme in welcher Höhe wir Barleistung erbringen, um Grusi zu kürzen, einzustellen und zurückzufordern.
Diese oder nächste Woche kommen die Landkreise zu einem Gespräch zusammen, um über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
Bin mal gespannt, was dabei negatives für uns rauskommt.
zippe 10.05.2011, 08:36#579
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Ursel,
Zitat von Ursel.B.
Ich bin mir aber total unsicher, ob dies Schreiben wirklich als Bescheid gewertet werden kann.
hattest Du dem Landratsamt einen richtigen Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrags geschickt?
Falls ja, ist das Zurückschicken Deiner "Unterlagen" meiner Ansicht nach eine raffinierte Variante, einen Antrag nicht zu bearbeiten, bzw. abzulehnen.
Seti 10.05.2011, 09:06#580
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Ursel.B.
Hallo :-)

Lieben Dank für die schnelle Antwort.

Ich bin mir aber total unsicher, ob dies Schreiben wirklich als Bescheid gewertet werden kann. Darum habe ich das Schreiben mal angehängt.
Könntet Ihr Euch das vielleicht mal durchlesen ?

Die Musterantworten finde ich super formuliert, aber sind die überhaupt verpflichtet meine Antwort zu lesen ?
Ich glaube, die wollen den Antrag auf jeden Fall an die Familienkasse stellen.

Entschuldigt meine Fragen,ich hoffe, ich nerve nicht :-) Ich finde nur ,man kann so schnell was verkehrt machen.

Die Werkstatt, in der meine Tochter arbeitet, hatte sogar einen Termin mit einem Anwalt für uns ausgemacht. Als er kam, hatte ich den Eindruck, ich wusste mehr von der Materie als er.
Er behauptete z.B. das Landratsamt würde auf jeden Fall in der Sache entscheiden und die Familienkasse müsste diese Entscheidung dann ausführen.

Liebe Grüße Ursel

Hallo Ursel,

Lass Dich nicht verrückt machen

In Deinem Schreiben steht ,,gegen die Entscheidung der FK ist Einspruch möglich, jedoch nicht gegen den Antrag der Sozialhilfeverwaltung ''

Das stimmt nicht
Man sollte einen Antrag auf Rücknahme stellen.
Desweiteren wir wieder das Urteil vom BFH genommen auch das ist nicht richtig wenn Du Deine Tochter zu Hause betreust.

Zu dem Anwalt sag ich jetzt lieber nix, nur schade um das viele Geld was er fürs Studium ausgegeben hat

LG Uta
Ursel.B. 10.05.2011, 14:25#581
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Lieben Dank erstmal :)

@Zippe :-)

Ich hatte in der Überschrift geschrieben : Antrag auf Rücknahme Ihres Antrages zur Abzweigung des Kindergeldes

und dann im Brief:

Hiermit beantrage ich, dass Sie diesen Abzweigungsantrag zurücknehmen .....

Das gilt dann wohl als Antrag ?

@Seti: Gibts dafür nen tollen Paragrafen, den ich denen um die Ohren klatschen kann? Wenn die einfach Falschaussagen machen.

Und noch eine Frage ;-)

Schreibe ich nun "Widerspruch Ihres Bescheides vom.. " oder beantrage ich wieder eine Rücknahme ?
Und dann wollte ich den Vordruck von Gisela übernehmen.

Liebe Grüße Ursel
odin 10.05.2011, 15:19#582
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von würmchen
Hallo,

wohne im Landkreis München, Hier wird nur mitgeteilt das ein Antrag auf Kindergeldabzweigung gestellt wird. Auf Widerspruchsschreiben wird nicht reagiert. Sollte die Familienkasse Abzweigung mit den gängigen Worten Barleistung ( Familienkasse unterscheidet nicht zwischen Bar- Sach- und Naturalleistungen) wird gewährt ablehnen, erhält man innerhalb weniger Tage ein Schreiben zur Stellungsnahme in welcher Höhe wir Barleistung erbringen, um Grusi zu kürzen, einzustellen und zurückzufordern.
Diese oder nächste Woche kommen die Landkreise zu einem Gespräch zusammen, um über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
Bin mal gespannt, was dabei negatives für uns rauskommt.

Wurde der Abzweigungsantrag für Dich vom Landratsamt München oder von der Stadt München gestellt?

Gruß
Seti 10.05.2011, 19:26#583
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Ursel.B.
Lieben Dank erstmal :)

@Zippe :-)

Ich hatte in der Überschrift geschrieben : Antrag auf Rücknahme Ihres Antrages zur Abzweigung des Kindergeldes

und dann im Brief:

Hiermit beantrage ich, dass Sie diesen Abzweigungsantrag zurücknehmen .....

Das gilt dann wohl als Antrag ?

@Seti: Gibts dafür nen tollen Paragrafen, den ich denen um die Ohren klatschen kann? Wenn die einfach Falschaussagen machen.

Und noch eine Frage ;-)

Schreibe ich nun "Widerspruch Ihres Bescheides vom.. " oder beantrage ich wieder eine Rücknahme ?
Und dann wollte ich den Vordruck von Gisela übernehmen.

Liebe Grüße Ursel

Es gibt eine Auskunftsund Beratungspflicht wo man Dich
Wahrheitsgemäß informieren muss, § 13 ,14, 15 SGB I

Somit liegt in diesem Falle eine offensichtliche falsche und unvollständige Aufklärung vor, die als Amtspflichtverletzung
gem.§ 839 BGB zu bewerten ist. Ich verweise hierzu auf (Beziehung zwischen Bürger und Verwaltung BGH NVwZ 1990 S. 499 und Anwendbarkeit des § 839 BGB BSG SGb 1995 S.83 Anm. v. Einem.)

Wenn Du Antrag geschrieben hast dann gilt dieser Antrag. Sollte er abgelehnt werden , Widerspruch einlegen

Du könntest erneut schreiben

Auf Ihr Schreiben vom ..... auf meinen Antrag vom .....,, Antrag auf Rücknahme ''
möchte ich wie folgt antworten.

Ich halte an meinem Antrag Rücknahme Abzweigung Kindergeld vom .... fest.

Is ein Vorschlag.So würde ich es schreiben

LG Uta

Hier ein kleine Beispiel

http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_14_11b_AS_63.06_R.htm
Ursel.B. 11.05.2011, 06:46#584
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Vielen lieben Dank :-)

So werde ichs wohl erstmal schreiben und das Landratsamt wirds dann wohl wieder ignorieren...das ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel.

Hhm, Auskunftspflicht ? Aber sie schreiben ja, das ich gegen den Antrag des Landratsamtes keinen Einspruch einlegen kann. Wenn das falsch ist, ist es eine Auskunftsverletzung. Aber wo steht denn, das diese Aussage falsch ist ? Weisst Du das evtl auch ?

Ohne Euch und dieses Forum wäre ich momentan total aufgeschmissen und würde wohl irgendwann klein beigeben, weil man irgendwie keinen Rückhalt von anderer Seite bekommt. :-)

Liebe Grüße Ursel

@Odin: Hast Du vom Landkreis Neumarkt i.d.OPf. auch eine Antwort bekommen ?
odin 11.05.2011, 07:05#585
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Ursel,

für mich ist das Landratsamt Nbg.-Land "zuständig".

Ich habe den Antrag auf Rücknahme der Abzweigung am 28.1.11 gestellt. Nachdem das LRA für einen Antrag 6 Monate Zeit zur Beantwortung hat, habe ich bisher weder eine Antwort noch einen Bearbeitungsvermerk bekommen.
Aber das ist hier Normal.

Gruß
würmchen 11.05.2011, 07:14#586
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Wurde der Abzweigungsantrag für Dich vom Landratsamt München oder von der Stadt München gestellt?

Gruß
Hallo Odin,

vom Landratsamt München.

In München wird unterschiedlich verfahren.
Auch in Bezug auf Regelstufe wird vereinzelt die Regelstufe 1 weiter gewährt.
zippe 11.05.2011, 08:31#587
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Ursel,
Zitat von Ursel.B.
Aber sie schreiben ja, das ich gegen den Antrag des Landratsamtes keinen Einspruch einlegen kann. Wenn das falsch ist, ist es eine Auskunftsverletzung. Aber wo steht denn, das diese Aussage falsch ist ? Weisst Du das evtl auch ?
gegen den Antrag des Landratsamtes an die Familienkasse kannst Du auch keinen Einspruch einlegen!
Du kannst nur dann einen Einspruch / Widerspruch einlegen, wenn das Landratsamt Deinen Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages nicht anerkennen / ausführen will.
Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge!
susemichel 11.05.2011, 09:45#588
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

@ Ursel


Ich würde bei solch verzwickten Angelegenheiten professionele Hilfe in Anspruch nehmen! Da der Dich beratende Anwalt, wie Du sagst, keine Ahnung von der Materie hat, melde Dich doch beispielsweise beim VdK an. Kostet bei uns ( NRW) 54.- Euro Jahresbeitrag plus Unkostenbeitrag bei Prozessführung von 20.- Euro. Bin bis jetzt damit immer gut gefahren.

Vielleicht habt Ihr aber auch eine Rechtschutzversicherung, dann such Dir einen Fachanwalt für Sozialrecht ( Adressen bekommt man über die Anwaltskammer).
Deinem Kind steht auch die Möglichkeit zu, sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu holen.

Wehr Dich, aber von Anfang an mit prof. Hilfe! :grantel:
Viel Kraft- und ich drücke Dir die Daumen!

LG
susemichel
Ursel.B. 11.05.2011, 14:49#589
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo :-)

@Zippe:
Meiner Meinung nach haben sie ja meinen Antrag abgelehnt, sie haben ja alle Unterlagen zurückgeschickt. Und Seti meinte dann eben, das folgender Satz in dem Antwortschreiben vom Landratsamt nicht stimmt sondern ne Falschaussage ist:

"Seti schrieb:
In Deinem Schreiben steht ,,gegen die Entscheidung der FK ist Einspruch möglich, jedoch nicht gegen den Antrag der Sozialhilfeverwaltung ''

Das stimmt nicht"

Darum habe ich ihn gefragt auf welchen Paragraphen er sich da bezieht.

@Susemichel :)

Mit dem Vdk habe ich bei einem Widerspruchsverfahren wegen des Behindertengrads hier bei uns nicht so tolle Erfahrungen gemacht.
Aber du hast mich auf eine Idee gebracht. Ich habe mich damals an das Netzwerk Autismus in Regensburg gewandt. Die haben mir super geholfen. Ich werde sie jetzt nochmals kontaktieren. Vielleicht wissen sie schon was zu der Materie.
(Meine Tochter ist Autistin...daher )
Ich werde mir wohl wirklich professionelle Hilfe holen.

@Odin:
Ich dachte eigentlich an die Sammelmails, die du an alle Landratsämter in Bayern verschickt hast. :-)
zippe 11.05.2011, 15:30#590
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Ursel,
Zitat von Ursel.B.
@Zippe:
Meiner Meinung nach haben sie ja meinen Antrag abgelehnt, sie haben ja alle Unterlagen zurückgeschickt. Und Seti meinte dann eben, das folgender Satz in dem Antwortschreiben vom Landratsamt nicht stimmt sondern ne Falschaussage ist:

"Seti schrieb:
In Deinem Schreiben steht ,,gegen die Entscheidung der FK ist Einspruch möglich, jedoch nicht gegen den Antrag der Sozialhilfeverwaltung ''
Das stimmt nicht"

ich glaube, wir "reden" aneinander vorbei ;-)
Ich bin ziemlich sicher, dass Du keinen Einspruch gegen den Antrag der Sozialhilfeverwaltung an die Finanzkasse einlegen kannst.
Sondern nur dann einen Einspruch loswerden kannst, wenn Dein ans Sozialamt gestellter Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages (mit welcher Begründung auch immer) abgelehnt wird.
Oder sehe ich da was zu komplizert oder völlig falsch?? :kopfkratz:
Aber susemichel hat da auch noch einen sehr guten Rat gegeben: professionelle Hilfe. Die bekommst Du auch über einen Beratungsschein beim Amtsgericht.
odin 11.05.2011, 15:36#591
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Ursel B.,

von Neumarkt ist keine Antwort gekommen.
Von 70 Landkreisen habe ich 40 Antworten, und von 25 kreisfreien Städten 16 Antworten bekommen.
In einer Woche möchte ich abschließen und die Liste hier einstellen.

Gruß
Seti 11.05.2011, 16:26#592
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von zippe
Hallo Ursel,



ich glaube, wir "reden" aneinander vorbei ;-)
Ich bin ziemlich sicher, dass Du keinen Einspruch gegen den Antrag der Sozialhilfeverwaltung an die Finanzkasse einlegen kannst.
Sondern nur dann einen Einspruch loswerden kannst, wenn Dein ans Sozialamt gestellter Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages (mit welcher Begründung auch immer) abgelehnt wird.
Oder sehe ich da was zu komplizert oder völlig falsch?? :kopfkratz:
Aber susemichel hat da auch noch einen sehr guten Rat gegeben: professionelle Hilfe. Die bekommst Du auch über einen Beratungsschein beim Amtsgericht.

Ich meinte das so .

Ursel kann bei der Sozialhilfeverwaltung einen Antrag auf Rücknahme Kindergeldabzweigung stellen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden kann Ursel vors Sozialgericht gehen.

Anders sieht es bei der Familienkasse aus. Sollte die Familienkasse dem Antrag des Sozialhilfeverwaltung statt geben, kann Ursel Einspruch bei der Familienkassen einlegen sollte dem Einspruch nicht statt gegeben werden erfolgt Klage bei Finanzgericht.

Ich hoffe es war jetzt verständlicher

FK = Familienkasse
odin 11.05.2011, 17:21#593
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

bei der Familienkasse keinen "Widerspruch" einlegen, sondern "Einspruch".
siehe Rechtsmittelbelehrung.
Manche Familienkassen nützen diesen Irrtum aus.

Gruß
Ursel.B. 12.05.2011, 08:08#594
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Moin :)

Verzeiht meine Dummheit ;-) Ich wollte hier nicht für Verwirrung sorgen.

Ich denke, ich habs nun verstanden.

Kurzfassung:

Wir bekamen einen Brief, indem das Landratsamt ankündigte, die Abzweigung zu beantragen.
Darauf habe ich einen Antrag auf Rücknahme gestellt...genau mit den Worten.
Daraufhin kam oben gezeigter Brief, indem sie uns alles zurückschicken und schreiben, das sie doch nur einen Antrag auf Abzweigung stellen.

Das ist sehr geschickt von Denen...das ist keine Ablehnung...ich kann da garnichts machen, ausser zu versuchen, nochmals einen Antrag auf Rücknahme zu stellen.
Ich glaube, das Musterschreiben, das Du, Zippe und auch Inge mir per PN geschickt habt, ist dafür sehr gut geeignet. Nochmals danke dafür :-)

Wenn sie dann wieder so reagieren, bewegen wir uns im Kreis und wir müssen auf die Familienkasse warten.

Nächste Woche haben wir einen Termin beim Netzwerk Autismus, die wollen uns einen Anwalt nennen, der sich in Sozialrecht auskennt.

Es wird langwierig...wohl wie bei Euch auch..

@Odin : Danke für den Hinweis..ich habs mir schon bei meinen Merkzetteln notiert.
zippe 12.05.2011, 08:44#595
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Ursel,
Zitat von Ursel.B.
Das ist sehr geschickt von Denen...das ist keine Ablehnung...ich kann da garnichts machen, ausser zu versuchen, nochmals einen Antrag auf Rücknahme zu stellen.

Im § 20 SGB X steht: (3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
Das Sozialamt muss demnach Deinen Antrag bearbeiten (d.h. bewilligen oder ablehnen) !!!
Zitat von Ursel.B.
Wenn sie dann wieder so reagieren, bewegen wir uns im Kreis und wir müssen auf die Familienkasse warten.

mit der Familienkasse würde ich mich gar nicht "anlegen". Falls das Sozialamt die Bearbeitung Deines Antrags weiterhin verweigert, dann hole Dir einen Beratungsschein beim Gericht (Grund: Nichtbearbeitung eines Antrages durch das Sozialamt) und gehe zu einem Anwalt für Sozialrecht.
Inge 12.05.2011, 16:04#596
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
[...] Die für die Durchführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zuständigen Behörden sind nach der Verfassungsordnung uneingeschränkt zum rechtsstaatlichen Handeln verpflichtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aber die aktuell gehäuft auftretenden Anträge von Sozialhilfeträgern bei den Familienkassen zum Anlass genommen, um in gezielten Gesprächen mit den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene auf eine Beibehaltung der bisherigen gesetzeskonformen Verwaltungspraxis hinzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Fuchtel, MdB

Quelle und kompletter Text: abgeordnetenwatch
ralf35 12.05.2011, 17:54#597
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Inge
Quelle und kompletter Text: abgeordnetenwatch

also ist der Urteil aus Münster unbrauchbar?
heute hat Mutter zu Familienkasse angerufen, der war überrascht das ich bei der Mutter wohne, es hat ein wenig gedauert ihm zu überzeugen das ich zu hause wohne er dachte das ich den ganze zeit in einem Einrichtung bin, nächste Woche haben wir ein termin bei ihm
Ursel.B. 12.05.2011, 19:38#598
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Inge
Quelle und kompletter Text: abgeordnetenwatch

Hhm, das ist doch mal eine sehr positive Antwort, die hoffen lässt, das der Spuk mal vorbeigeht :-)
ralf35 12.05.2011, 20:11#599
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

sory aber manchmal habe ich Schwierigkeiten das was die Politiker von sich geben zu verstehen :grins:
odin 13.05.2011, 07:03#600
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

solche Schreiben oder ähnlicher Art bekomme ich schon seit Wochen und von verschiedenen Politikern.
Geschehen ist bis jetzt nichts.

Gruß