AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo Odin,
das sieht doch ganz gut aus für uns Eltern!
Jetzt nur nicht nachlassen
Hallo Odin,
das sieht doch ganz gut aus für uns Eltern!
Jetzt nur nicht nachlassen



Ich finde nur ,man kann so schnell was verkehrt machen.Hallo,Zitat von odinHallo,
habe in letzter Zeit sämtliche Landratsämter und kreisfreien Städte in Bayern angeschrieben (95) und nach deren vorgehensweise in punkto Abzweigung nachgefragt.
Hierbei habe ich heute eine sehr interessante Mitteilung der Stadt mit dem größten Fest im Oktober bekommen:
Ihre Mail vom 29.04.2011 bezüglich der Abzweigung von Kindergeld haben wir erhalten.
Bislang hat die Landeshauptstadt München den betroffenen Personenkreis angeschrieben und um Erklärung gebeten, ob das Kindergeld an das leistungsberechtigte volljährige Kind weitergegeben wird, damit es in der Sozialhilfeberechnung als Einkommen berücksichtigt werden kann, oder ob die Kosten der Unterkunft für das Kind übernommen werden, damit keine SGB XII-Leistungen gewährt werden müssen.
Sofern keine Reaktion auf unser Anschreiben erfolgte oder kein Einverständnis mit unserem Vorgehen bestand, wurde die Abzweigung des Kindergeldes bei der Familienkasse beantragt.
Da dieses Vorgehen der Sozialhilfeträger bei der Abzweigung von Kindergeld jedoch als rechtlich zweifelhaft kritisiert wurde, wurde o.g.
Verfahren bis zur endgültigen Klärung, wie in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren ist, ausgesetzt.
Es werden derzeit keine Schreiben an Kindergeldberechtigte versandt oder Abzweigungsanträge bei der Familienkasse eingereicht.
Wir hoffen, Ihnen mit unserer Auskunft weitergeholfen zu haben.
hattest Du dem Landratsamt einen richtigen Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrags geschickt?Zitat von Ursel.B.Ich bin mir aber total unsicher, ob dies Schreiben wirklich als Bescheid gewertet werden kann.
Zitat von Ursel.B.Hallo
Lieben Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin mir aber total unsicher, ob dies Schreiben wirklich als Bescheid gewertet werden kann. Darum habe ich das Schreiben mal angehängt.
Könntet Ihr Euch das vielleicht mal durchlesen ?
Die Musterantworten finde ich super formuliert, aber sind die überhaupt verpflichtet meine Antwort zu lesen ?
Ich glaube, die wollen den Antrag auf jeden Fall an die Familienkasse stellen.
Entschuldigt meine Fragen,ich hoffe, ich nerve nichtIch finde nur ,man kann so schnell was verkehrt machen.
Die Werkstatt, in der meine Tochter arbeitet, hatte sogar einen Termin mit einem Anwalt für uns ausgemacht. Als er kam, hatte ich den Eindruck, ich wusste mehr von der Materie als er.
Er behauptete z.B. das Landratsamt würde auf jeden Fall in der Sache entscheiden und die Familienkasse müsste diese Entscheidung dann ausführen.
Liebe Grüße Ursel


Zitat von würmchenHallo,
wohne im Landkreis München, Hier wird nur mitgeteilt das ein Antrag auf Kindergeldabzweigung gestellt wird. Auf Widerspruchsschreiben wird nicht reagiert. Sollte die Familienkasse Abzweigung mit den gängigen Worten Barleistung ( Familienkasse unterscheidet nicht zwischen Bar- Sach- und Naturalleistungen) wird gewährt ablehnen, erhält man innerhalb weniger Tage ein Schreiben zur Stellungsnahme in welcher Höhe wir Barleistung erbringen, um Grusi zu kürzen, einzustellen und zurückzufordern.
Diese oder nächste Woche kommen die Landkreise zu einem Gespräch zusammen, um über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
Bin mal gespannt, was dabei negatives für uns rauskommt.
Zitat von Ursel.B.Lieben Dank erstmal :)
@Zippe
Ich hatte in der Überschrift geschrieben : Antrag auf Rücknahme Ihres Antrages zur Abzweigung des Kindergeldes
und dann im Brief:
Hiermit beantrage ich, dass Sie diesen Abzweigungsantrag zurücknehmen .....
Das gilt dann wohl als Antrag ?
@Seti: Gibts dafür nen tollen Paragrafen, den ich denen um die Ohren klatschen kann? Wenn die einfach Falschaussagen machen.
Und noch eine Frage
Schreibe ich nun "Widerspruch Ihres Bescheides vom.. " oder beantrage ich wieder eine Rücknahme ?
Und dann wollte ich den Vordruck von Gisela übernehmen.
Liebe Grüße Ursel


Hallo Odin,Zitat von odinWurde der Abzweigungsantrag für Dich vom Landratsamt München oder von der Stadt München gestellt?
Gruß
gegen den Antrag des Landratsamtes an die Familienkasse kannst Du auch keinen Einspruch einlegen!Zitat von Ursel.B.Aber sie schreiben ja, das ich gegen den Antrag des Landratsamtes keinen Einspruch einlegen kann. Wenn das falsch ist, ist es eine Auskunftsverletzung. Aber wo steht denn, das diese Aussage falsch ist ? Weisst Du das evtl auch ?



Zitat von Ursel.B.@Zippe:
Meiner Meinung nach haben sie ja meinen Antrag abgelehnt, sie haben ja alle Unterlagen zurückgeschickt. Und Seti meinte dann eben, das folgender Satz in dem Antwortschreiben vom Landratsamt nicht stimmt sondern ne Falschaussage ist:
"Seti schrieb:
In Deinem Schreiben steht ,,gegen die Entscheidung der FK ist Einspruch möglich, jedoch nicht gegen den Antrag der Sozialhilfeverwaltung ''
Das stimmt nicht"


Zitat von zippeHallo Ursel,
ich glaube, wir "reden" aneinander vorbei
Ich bin ziemlich sicher, dass Du keinen Einspruch gegen den Antrag der Sozialhilfeverwaltung an die Finanzkasse einlegen kannst.
Sondern nur dann einen Einspruch loswerden kannst, wenn Dein ans Sozialamt gestellter Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages (mit welcher Begründung auch immer) abgelehnt wird.
Oder sehe ich da was zu komplizert oder völlig falsch??
Aber susemichel hat da auch noch einen sehr guten Rat gegeben: professionelle Hilfe. Die bekommst Du auch über einen Beratungsschein beim Amtsgericht.
Ich wollte hier nicht für Verwirrung sorgen.
Zitat von Ursel.B.Das ist sehr geschickt von Denen...das ist keine Ablehnung...ich kann da garnichts machen, ausser zu versuchen, nochmals einen Antrag auf Rücknahme zu stellen.
Zitat von Ursel.B.Wenn sie dann wieder so reagieren, bewegen wir uns im Kreis und wir müssen auf die Familienkasse warten.
[...] Die für die Durchführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zuständigen Behörden sind nach der Verfassungsordnung uneingeschränkt zum rechtsstaatlichen Handeln verpflichtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aber die aktuell gehäuft auftretenden Anträge von Sozialhilfeträgern bei den Familienkassen zum Anlass genommen, um in gezielten Gesprächen mit den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene auf eine Beibehaltung der bisherigen gesetzeskonformen Verwaltungspraxis hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel, MdB
Zitat von IngeQuelle und kompletter Text: abgeordnetenwatch
Zitat von IngeQuelle und kompletter Text: abgeordnetenwatch

