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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

Inge 03.07.2011, 11:40#726
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

auf der HP der Lebenshilfe ist die Eingabe/Petition an den Bayerischen Landtag zu finden.
Inge 03.07.2011, 19:01#727
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

inzwischen habe ich folgende Rückmeldungen auf meine E-Mail-Anfragen bei der Abgeordneten des Bayerischen Landtags erhalten:

GRÜNE: die bereits eingestellte Pressemitteilung

FREIE WÄHLER: [...] Alle MdLs, waren fraktionsübergreifend einig, dass es unzumutbar für Eltern ist, noch zusätzlich, neben der alltäglichen Belastung, die ein Kind mit Behinderung bedeutet, mit Bürokratie und finanzieller Benachteiligung belastet zu werden. Die Abgeordneten gehen von ca. 15.000 Anträgen dieser Art in Bayern aus. Dies seien eindeutig zu viele „Ausnahmen“, so die Mitglieder des SO. Daher wurde einstimmig eine Resolution erlassen. Diese betont, dass ein derartiges Vorgehen lediglich die Ausnahme sein darf. [...]

SPD: zwei persönlich gehaltene Mails

CSU: eine Mail und einen Brief (siehe Anhang)
Seti 03.07.2011, 19:07#728
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Inge
Hallo zusammen,

inzwischen habe ich folgende Rückmeldungen auf meine E-Mail-Anfragen bei der Abgeordneten des Bayerischen Landtags erhalten:

GRÜNE: die bereits eingestellte Pressemitteilung

FREIE WÄHLER: [...] Alle MdLs, waren fraktionsübergreifend einig, dass es unzumutbar für Eltern ist, noch zusätzlich, neben der alltäglichen Belastung, die ein Kind mit Behinderung bedeutet, mit Bürokratie und finanzieller Benachteiligung belastet zu werden. Die Abgeordneten gehen von ca. 15.000 Anträgen dieser Art in Bayern aus. Dies seien eindeutig zu viele „Ausnahmen“, so die Mitglieder des SO. Daher wurde einstimmig eine Resolution erlassen. Diese betont, dass ein derartiges Vorgehen lediglich die Ausnahme sein darf. [...]

SPD: zwei persönlich gehaltene Mails

CSU: eine Mail und einen Brief (siehe Anhang)

Sorry , aber selbst diese Ausnahmen sind schon zuviel.
odin 03.07.2011, 19:20#729
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Inge,

nachdem der für die Abzweigungen verantwortliche Landrat in unserem Kreis
von den "Freien Wählern " kommt,wäre es für mich natürlich sehr Interessant
das von diesen verfasste Schreiben einsehen zu können.

Vieleicht ist Dir eine Einstellung möglich.

Gruß
MichaelK 03.07.2011, 19:23#730
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Inge,
Darüber hinaus sollen Abzweigungsanträge bei Eltern, die ihre Kinder im eigenen
Haushalt betreuen, generell nicht gestellt werden, da Aufwendungen in mindestens
voller Kindergeldhöhe seitens der Eltern angenommen werden.

Ich hoffe, der Herr Unterländer weiß, was das heißt:pfeif:

Mir wurde seitens der Politik und der Verwaltung, ja sogar durch die Behindertenbeauftragte (Bund) immer geantwortet:

"dass der besonderen Situation der Pflege behinderter Angehöriger im Rahmen der Pflegeversicherung nach dem SGB Xl Rechnung getragen wird. Soweit die Voraussetzungen hiernach für den Bezug von Leistungen erfüllt sind, kann zur Sicherstellung der Pflege in der Familie beispielsweise Pflegegeld gewährt werden. Diese Leistungen nach dem SGB Xl werden als zweckgebundene Einnahmen auch nicht anspruchsmindernd beim Arbeitslosengeld II / Sozialgeld berücksichtigt. Damit wird den Belan gen von Familien, die behinderte Kinder betreuen, durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen entsprochen."

Mit anderen Worten: Man kann ja das Pflegegeld einsetzen oder Betreuungsleistungen nutzen, um die besagten Aufwendungen zu finanzieren. Der Staat sorgt schon großzügig genug für behinderte und pflegebedürftige Menschen.

LG Michael
odin 07.07.2011, 14:03#731
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Vieleicht ändert sich doch was????????????????????????

Willkommen im Bayerischen Landtag

Sozialausschuss: Diskussion über Abzweigung des Kindergeldes durch die Sozialhilfeträger
Donnerstag, 30. Juni 2011
– Von Anna Schmid –

Die Abzweigung des Kindergeldes durch die Sozialhilfeträger muss die Ausnahme bleiben. Das ist die Kernaussage einer Resolution, die der Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit in seiner 63. Sitzung am Donnerstag, 30. Juni 2011, einstimmig verabschiedet hat.

Es ging dabei um Menschen, die sich zu Hause um ihre behinderten Kinder kümmern. Wenn diese volljährig sind und nicht selbst für sich sorgen können, haben die Eltern Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Familienkasse. Die Staatsregierung hatte dem Ausschuss nun berichtetet, dass die Sozialhilfeträger immer öfter die Abzweigung der Zahlungen beantragen. Diese Tatsache empörte die Mitglieder der Regierungsfraktion ebenso wie die Mitglieder der Opposition. Denn in diesem Fall zahlt die Familienkasse das Kindergeld nicht mehr an die Eltern, sondern an die Behörden aus. Die verrechnen es mit der Grundssicherung, die das erwachsene, erwerbsunfähige Kind vom Staat zum Leben erhält. Den Eltern, die sich kümmern, fehlt das Geld – für Ausflüge, für Urlaub oder für behindertengerechte Kleidung. Um die Unterstützung weiterhin zu erhalten, müssen sie nachweisen, dass sie zusätzlich zur Sozialhilfe des Sohnes oder der Tochter Kosten haben, die mindestens so hoch sind wie das Kindergeld.

Die Eltern seien durch die Pflege ihrer Kinder finanziell und organisatorisch schon genug belastet, fanden die Abgeordneten. Die Abzweigung des Geldes und die Verpflichtung zum Nachweis der Kosten, zum Beispiel durch Sammeln von Quittungen, seien eine Zumutung. „Das ist unerträglich. Für die Betroffenen ist das ein Faustschlag ins Gesicht“, sagte Oliver Jörg (CSU). Sein Parteikollege, der stellvertretende Ausschussvorsitzende Joachim Unterländer, verwies darauf, dass diese Praxis der geltenden UN-Behindertenrechtskonvention, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern will, widerspreche. Er betonte, dass die Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, einen hohen Beitrag für das Gemeinwesen leisteten. Und nicht zuletzt spare ihr Einsatz dem Staat viel Geld, weil sie ihre Kinder nicht in einem Heim unterbrächten.

„Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderung immer wieder um ihre Rechte kämpfen müssen“, sagte Christa Steiger (SPD), die von „Unverständnis und Zorn“ in allen Fraktionen sprach. Es sei selbstverständlich, dass alle Eltern und ganz besonders Eltern behinderter Kinder höhere Kosten für ihre Kinder hätten, sagte Renate Ackermann (Bündnis 90/ Die Grünen). Wenn sie ihre Aufwendungen nachweisen müssten, stelle man sie unter Generalverdacht. Sein Haus sei der gleichen Auffassung wie das Bundesministerium, sagte Hilmar Mainberger vom Sozialministerium. Es müsse mit Augenmaß vorgegangen werden und Anträge sollten nur in begründeten Einzelfällen gestellt werden. Die bayerische Staatsregierung habe jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Familienkasse, die zur Agentur für Arbeit als Bundesbehörde gehört, und sei auf Appelle angewiesen.

http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/7538_7848.htm
rettesich 07.07.2011, 16:39#732
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

-Sein Haus sei der gleichen Auffassung wie das Bundesministerium, sagte Hilmar Mainberger vom Sozialministerium. Es müsse mit Augenmaß vorgegangen werden und Anträge sollten nur in begründeten Einzelfällen gestellt werden. Die bayerische Staatsregierung habe jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Familienkasse, die zur Agentur für Arbeit als Bundesbehörde gehört, und sei auf Appelle angewiesen. -

Hallo odin,

dieser Herr Mainberger kapiert es noch immer nicht - die Abzweigungsanträge werden von den Sozialämtern, - hier Bayern - gestellt.

Wer hat denn nun Einfluß auf die bayrischen Sozialämter ?

Grüße
wallau 07.07.2011, 17:25#733
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

dieser Herr Mainberger kapiert es noch immer nicht - die Abzweigungsanträge werden von den Sozialämtern, - hier Bayern - gestellt.

Wer hat denn nun Einfluß auf die bayrischen Sozialämter ?


das frage ich mich die ganze zeit.jemand muss ja diese anweißungen geben.

gruß
xxwollixx 07.07.2011, 19:51#734
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

nicht nur in bayern is das so auch in thüringen mit den sozialämtern
rettesich 07.07.2011, 21:53#735
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo wallau & xxwollixx,

das war ja auch nur ironisch gemeint, zeigt aber, das sich anscheinend die kleinen Könige vor Ort (Landräte) von der allmächtigen Staatsregierung abkoppeln und ihr eigenes Ding durchziehen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt :pfeif:

Grüße
wallau 09.07.2011, 00:26#736
volvocarl 11.07.2011, 01:48#737
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

So Ihr Lieben,

nach ewiger Zeit (Schweinerei, ich weiß, aber ich hab derzeit viel um die Ohren) wieder mal ein paar Neuigkeiten von meinen Fällen.

Das die Abzweigung abgewandt werden konnte, hatte ich ja berichtet.
Nach langen Hin und Her hab ich nun auch die 4 Jahre rückwirkend 100% (Haushaltsvorstand) für den Jungen durchbekommen. Gestern kam der Bescheid......

Natürlich, wie sollte es auch anders sein, alles nur mit Hilfe von meiner Anwältin. Eine Schande, die hat letztendlich auch nichts Anderes dargelegt wie ich in meinen Schreiben.

Jetzt liegt noch die Geschichte mit der Regelbedarfsstufe 3 an, ist auch bereits beim Anwalt. Und das ziehe ich durch bis zur letzten Instanz.
Blöd halt nur, das jetzt die jährliche Neuberechnung kam, der Bescheid natürlich wieder nur die 3 enthielt und ich nun wieder Einspruch einlegen muss. Anscheinend wieder ein neuer "Fall", obwohl ja eigentlich nur die Neuauflage des alten Falles.

So, muss nun wieder auf Arbeit, aber in 2 Wochen hab ich Urlaub, dann bin ich wieder öfter hier......

LG
Stefan
Inge 11.07.2011, 08:32#738
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,
Zitat von wallau
http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Mutter-erfolgreich-Kindergeld-wird-weitergezahlt;art742,6228912
mir fällt auf, dass hier von einem erwachsenen Sohn, der in einer Einrichtung wohnt, geschrieben wird. In diesem Fall ist ein Antrag auf Abzweigung - auch durch die aktuelle Rechtsprechung - nachvollziehbar.
Es ist schade, dass die unterfränkischen und bayerischen Medien bisher keine Berichte über die Abzweigungen bei behinderten "Kindern", die im Haushalt der Eltern leben, veröffentlicht haben. Da tut sich einfach nichts...
Inge 14.07.2011, 15:21#739
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

im Anhang findet Ihr den Text der Resolution zur Abzweigung des Kindergeldes.
Diese Resolution wurde am 30. Juni im Bayerischen Landtag von allen Parteien einstimmig verabschiedet.
zippe 14.07.2011, 15:26#740
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

und was machen die Eltern, bei denen weiterhin diese Anträge gestellt werden, oder wenn das Kindergeld weiterhin abgezweigt wird?? :grantel:
rettesich 14.07.2011, 15:53#741
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von zippe
und was machen die Eltern, bei denen weiterhin diese Anträge gestellt werden, oder wenn das Kindergeld weiterhin abgezweigt wird?? :grantel:

Das nennt man dann wohl collateral damage :wand:
Inge 14.07.2011, 16:12#742
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

die Rechtsaufsicht über die bayerischen Sozialämter liegt bei den jeweiligen Bezirksregierungen von Nord z. B. Unterfranken bis Süd z. B. Oberbayern.
In den Kommentaren von Gisela bei kobinet findet Ihr gute Infos und könnt somit bei den Bezirksregierungen auch entsprechend gegen die Anträge auf Abzweigung argumentieren.
odin 14.07.2011, 16:52#743
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Es ist doch empfehlenswert an den Petitons-Ausschuss zu Schreiben.

In der Anlage der gesamte Text einschl. Eilantrag der " Grünen"

Herrr Od...... wird vermutlich morgen bei der Ausschusssitzung anwesend sein, da eine Petition von ihm in der Sitzung behandelt wird. ..............................

Thomas Binger
Referent Soziales
Die Grünen im Bayerischen Landtag
volvocarl 16.07.2011, 02:07#744
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Denn hast Du wirklich mal was erreicht.....:knuddel::knuddel::knuddel:

Ich hoffe, das färbt auch auf andere Bundesländer ab....

Werde das mal dem Widerspruch beilegen als Hinweis für die Rechtsstelle.


LG
Stefan
odin 18.07.2011, 10:34#745
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Habe soeben folgendes von kompetender Seite erfahren:

....aus den zuständigen Ministerien sind allerdings klare Empfehlungen ergangen, die Abzweigungen nicht weiter zu betreiben.
Damit ist zum 1. August mit der Einstellung aller Verfahren zu rechnen. Definitiv wird zu diesem Zeitpunkt dann eine Auszahlung
der offenen Kindergeldleistungen erfolgen.

Dies gilt bisher für das Landratsamt Nürnberger-Land.

Gruß :hop::knuddel:
menschmicha 18.07.2011, 11:08#746
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Habe soeben folgendes von kompetender Seite erfahren:

....aus den zuständigen Ministerien sind allerdings klare Empfehlungen ergangen, die Abzweigungen nicht weiter zu betreiben.
Damit ist zum 1. August mit der Einstellung aller Verfahren zu rechnen. Definitiv wird zu diesem Zeitpunkt dann eine Auszahlung
der offenen Kindergeldleistungen erfolgen.

Dies gilt bisher für das Landratsamt Nürnberger-Land.

Gruß :hop::knuddel:

Hallo Odin,

da bin ich ja gespannt ob sich bei meinem Sozialamt auch was tut - habe nämlich gerade nochmal auf einen kritischen Brief meinerseits an die Familienkasse die Antwort in genau einem Satz bekommen: "... bezüglich Ihrer obigen Nachricht verweise ich auf die Einspruchsentscheidung vom 21.1.2011" - sonst nichts! Was ist überhaupt mit "Altfällen"gegen die man Einspruch erhoben hatte, aber z.B. nicht in einen Rechtsstreit mit dem Finanzamt eingetreten ist. Das Sozialamt hatte ich bereits vergeblich im selben Sinne per eMail angeschrieben. In der Grundeinstellung zum Problem hat sich ja offensichtlich etwas geändert - spürbare Reaktionen gibt es leider nicht.

Ganz prima finde ich hier das Engagement aller Leute die sich mit so viel Nachdruck für die Interessen Behinderte bzw. deren Angehörige einsetzen, schöne Woche, Michael
odin 18.07.2011, 11:19#747
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hall Micha,

sende mal diese Unterlagen an "Dein" Sozialamt:
menschmicha 18.07.2011, 12:46#748
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Hall Micha,

sende mal diese Unterlagen an "Dein" Sozialamt:

Dankeschön, habe das extra runtergeladen - meine aber, daß beide Schriftsätze niemanden verpflichtet irgendetwas zu tun. Aber man soll die Hoffnung nicht aufgeben, Grüße, Michael
odin 18.07.2011, 16:11#749
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Naja,

es fühlen sich halt viele kleine "Fürsten" den "Großen" verpflichtet.

Außerdem wenn die "Großen" gegen die Abzweigung sind können sich die "Kleinen" nicht mehr mit dem "Wir sind ja verpflichtet" oder "Der Rechnungsprüfungshof schimpft" herausreden.

Und welcher kleine "Landesfürst" möchte sich von seinem GROßEN Landesherrn sagen lassen,
"Du" bist meinen Weisungen nicht gefolgt.

Gruß
Inge 18.07.2011, 16:36#750
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

im Anhang ist die Stellungnahme des BKPV - meine Anfrage an das BMAS zu diesen Aussagen ist in Arbeit ....
Anhang