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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

Inge 04.08.2011, 15:29#776
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

heute habe ich eine Antwort des Petitionsausschusses (mit einem Protokoll der Sitzung) bekommen. Die Datenmenge ist leider zu groß, um sie hier einzustellen, aber wenn es jemand von Euch möchte: PN mit Mail-Adresse, dann schicke ich Euch die Unterlagen zu.
Maria Magdalena 04.08.2011, 19:03#777
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo!

Neues in unserem Fall.

Einspruchsentscheidung der Familienkasse

Der Einspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die der Einspruchsführerin im Rechtshelfsverfahren ggfs. enstandene Aufwendungen werden nicht übernommen.

Begründung

Streitig ist, ob der Einspruchsführerin das Kindergeld für das Kind xxxxx geb. xxxxx, ausgezahlt werden kann. Als berechtiger Elternteil besitzt sie den grundsätzlichen Anspruch auf das Kindergeld. Dies schließt den Anspruch auf Auszahlung der Leistung ein.

Das Landratsamt xxxxxxxxxxx hat jedoch die Auszahlung des Kindergeldes an sich beantragt. Der Auszahlungsantrag wurde damit begründet, dass für das genannte Kind Grundsicherungsleistungen erbracht werden.

Dem Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes hat die Familienkasse mit dem angefochtenen Bescheid entsprochen. Dies hat zur Folge, dass das Kindergeld ab November 2010 in Höhe von Euro 63,80 monatlich und ab Januar 2011 in Höhe von 59,20 EUro monatlich nicht mehr an die Einspruchsführerin gezahlt wird.

Hiegegen richtet sich der Einspruch. Auf den Inhalt der Begründung wird Bezug genommen.

Der Einspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.

Kindergeld kann an ein Kind bzw. an die für seinen Unterhalt aufkommende Person oder Stelle augezahlt (abgezweigt) werden, wenn der Berechtigte seine gesetztliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind verletzt (§74 Abs. 1 Satt 1 und 4 Einkommenssteuergesetz - EStG - ). Eine Unterhaltspflicht setzt einen ungedeckten Unterhaltsbedarf des Kindes (§ 1602 Bürgerliches Gesetzbuch-BSG-) und die Leistungsfähigkeit des kindergeldberechtigten Elternteils (§1603 BGB) voraus.

Eine einmalige oder nur unwesentliche Verletzung der Unterhaltspflicht rechtfertigt keine Abzweigung von Kindergeld; es muss sich vielmehr um eine andauernde Pflichtverletzung handeln, ohne dass der strafrechtliche Tatbestand der Unterhaltspflichtverletzung (§170b Strafgesetzbuch) erfüllt zu sein braucht.

Kindergeld kann auch abgezweigt werden, wenn der Berechtigte mangels Leistungsfähigkeit gegenüber dem Kind nicht unterhaltsverpflichtet ist (§1603 BGB) oder wenn er mit einem Betrag, der geringer als das auf das Kind entfallene Kindergeld ist, seine Unterhaltspflicht erfüllt (§ 74 Abs. 1 Satz 3 EStG). Das Gleiche gilt für den Fall, dass aus anderen Gründen eine zivilrechtliche Unterhaltspflichtverletzung nicht vorliegt und auch kein Unterhalt geleistet wird (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16.04.02 VIII R 50/01). Damit soll vermieden werden, dass Kindergeld Eltern zugute kommt, die für den Unterhalt des Kindes überhaupt nicht aufkommen.

Die Vorschrift des § 74 Abs. 1 EStG dient dem Zweck, im konkreten Bedarfsfall schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten und das Kindergeld an die Personen oder Stellen auszuzahlen, denen es letztendlich zugute kommen soll. Zwar steht die Abzweigung grundsätzlich im Ermessen der Famiienkasse. Im Hinblick auf die Zweckbestimmung des Kindergeldes ist das Ermessen jedoch regelmäßig dahingehend auszuüben, dass bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eine Abzweigung des Kindergeldes zu erfolgen hat.

Die Voraussetzungen für eine Abzweigung liegen hier grundsätzlich vor.

Das Landratsamt xxxx gewährt dem Kind Grundsicherungsleistungen in Höhe von monatlich 236,85 Euro. In diesem Betrag sind die Kosten für Unterkunft und Heizung mit monatlich 36,70 (Mietanteil für xxxx) berücksichtigt.

Der Aufwand des Elternteils für Unterkunft und Heizung ist mit dem Sachbezugswert von 173,40 Euro (ab Januar 2011 monatlich 175,10 €) anzusetzen. Die Einspruchsführerin entstehen deshalb noch Aufwendungen in Höhe von 136,70 Euro bzw. 138,40 Euro ab Januar 2011 (173,40€ - 36,70 €; ab Januar 175,10€ - 36,70 €).

Im Einspruchsverfahren werden Ausgaben für Bekleidung, Frisör, Nahrungs und Genussmittel, Kosmetik und Handy geltend gemacht. Hierbei handelt es sich nicht um behinderungsbedingte Aufwendungen. Diese Ausgaben können daher nicht berücksichtigt werden.

Kassenbelege von der Apotheke können xxxx nicht zugeordnet werden. Die hier getätigen Ausgaben können auch für andere Familienmitglieder sein. Der eingereichte Nachweise über die Zahnreinigung ist bereits aus dem Jahre 2005 und kann daher keine Berücksichtigung finden.

Die Höhe des maximal abgezweigten Betrages richtet sich dan den für die Pfändung von Kindergeld geltenden Vorschriften ( § 74 Abs. 1 Satz 2 EStG i.V. m. § 76 EStG). Dabei ist zwischen Kindern zu unterscheiden, für die dem Berechtigten tatsächlich Kindergeld zusteht (Zahlkinder) und solchen, für die eine andere Person vorrangig anspruchsberechtigt ist, die sich jedoch anspruchserhöhend auf den Kindergeldanspruch des Berechtigten auswirken (Zählkinder).

Sind für den Kindergeldanspruch nur Zahlkinder zu berücksichtigen, ergibt sich der auf das Kind entfallende Anteil, indem das Gesamtkindergeld durch die Anzahl der Kinder geteilt wird (gleichmäßige Verteilung - § 76 Satz 2 Nr. 1 EStG).

Das anteilige Kindergeld beträgt je Kind 200,50 € (ab Januar 2011 197,60 €).
Da der Einspruchsführerin ein monatlicher Aufwand von 136,70 Euro (bzw. 138,40 €) entsteht, verbleibt ein Abzweigungsantrag in Höhe von 63,80 Euro (ab Januar 59,20 €).

Die Voraussetzungen für eine Abzweigung an das Landratsamtes xxxx liegen somit in Höhe von 63,80 Euro vor.

Die Entscheidung, das anteilige Kindergeld an das Landratsamt xxxxxxxxxxxxxxxx abzuzweigen, ist daher nicht zu beanstanden.

Insbesondere ist festzuhalten, dass nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung kein fiktiven Betreuungskosten berücksichtigt werden können.

Der Einspruch konnte daher keinen Erfolg haben.

Die Kostenenstscheidung beruht auf § 77 EStG.

Rechtsbehelfsbelehrung................................

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WOW, mir fehlen die Worte. Ich habe 7 Kinder davon noch 5 Kindergeldberechtigt sind, ich habe zwei Pflegekinder auf Dauer ein Zuhause gegeben, ein Fulltime Job für "Millionen" der "Entlohnung. Ich habe vor 9 Jahren einem Menschen mit psychischer Erkrankung in die Familie aufgenommen. Und jetzt wird uns, bzw. meinen Kindern das Kindergeld anteilig abgezweigt

Für meine Tochter bezahlte Medikamente die von der KK nicht übernommen werden können nicht berücksichtigt werden. Zahnreinigung wird von der KK ebenfalls nciht bezahlt, jetzt berufen sie sich auf ein Schreiben der KK die das Bezahlen ablehnt aus dem Jahre 2005, aber nicht für die bezahlten. Ich habe einen 10 Personen Haushalt, wie soll oder kann ich für jeden einen Beleg erstellen lassen, bei Krankheit, wie Infekte stehen bei einer großen Familie nicht nr ein Nasenspray an, sondern meistens mehrere.

Ich schrei nur noch Hallelujia und Herr lass es endlich Gerechtigkeit in die Hirne derer regnen, die für die ganzen Miseren in unserer Finanzkasse verantwortlich sind.

Im Monat November und Dezember 2010, sowie Januar 2011 und Februar 2011 jeden Monat mehr als überhaupt erlaubt abgzweigt, nein von der Familienkasse einbehalten wurde, ganze 215 Euro. Allei an Stromkosten haben wir all zwei Monate 649 Euro als Großfamilie, wir zahlen keine Miete dafür Hypothek, wir haben Unmengen an Nebenkosten, wir haben keinen Luxus und den brauchen wir auch nicht, mein erwachsenen Kinder sind Steuerzahler, eines noch in der Ausbildung, eines im Studium, eines in der Schule, die Pflegekinder Schule und Kindergarten. Meine Tochter arbeitet in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Ich fühle mich von unserem Land mehr als verarscht. Ich habe noch nie Hilfe vom Staat in Anspruch genommen oder nehmen müssen, meine Tochter bezieht die Grundsicherung in einer Höhe von 236,85 monatlich da unser Land nicht dazu in der Lage ist, einem Menschen mit Behinderung Inklusion anzubieten, nciht nur schulisch sondern auch was Ausbildung und Arbeitsstelle betrifft.

Im Mai diesen Jahres wurde die Zahlung des kompletten Kindergeldes eingestellt, ohne jegliches Wort, nicht mal mein Anwalt bekam eine Antwort der Familienkasse.

Es ist nur noch eine Schweinerei sonderngleichen, das ist meine persönliche Meinung und dazu steh ich auch.


Ich werde klagen!
zippe 04.08.2011, 19:21#778
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Maria Magdalena,
Zitat von Maria Magdalena
Ich werde klagen!

was bei Euch abläuft, macht mich fassungslos, und ich drücke Dir die Daumen! :wand:
odin 04.08.2011, 20:13#779
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Aber hallo,

"Hierbei handelt es sich nicht um behinderungsbedingte Aufwendungen."

Das ist doch überhaupt nicht relevant. Relevant sind Ausgaben die außerhalb der Grundsicherung liegen. Also auch Urlaub, Freizeit , Anschaffung von Elektrogeräten usw.

Ich verweise nochmals auf das Urteil des FG Münster als Anhaltspunkt.

Hier auch ein treffender Kommentar von 'Gisela Maubach in Kobinet
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/forum/index,lang,1/oid,27224/ticket,g_a_s_t

Gruß
Inge 05.08.2011, 08:13#780
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Das ist doch überhaupt nicht relevant. Relevant sind Ausgaben die außerhalb der Grundsicherung liegen.

Hallo zusammen,

relevant ist eigentlich nur, dass die Kinder noch zuhause leben und die Anträge auf Abzweigung somit gar nicht gestellt werden dürften!
odin 05.08.2011, 08:55#781
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Inge,
Du hast ja Recht.
Aber nur die Sozialämter und Familienkassen interessiert das nicht.
Um das Kindergeld weiter zu erhalten muss man sich also vorläufig den Gegebenheiten anpassen.

Da es sich bei der Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG um eine „Kann“ -Bestimmung handelt, bedarf es in jedem Fall der Ermessenserwägung der Familienkassen, ob und in welchem Umfang dem Abzweigungsersuchen des Trägers der Sozialhilfe zu entsprechen ist. Der Bundesfinanzhof hat hierzu folgendes festgestellt:

u.a.
Da das Kindergeld die finanzielle Belastung der Eltern durch den Unterhalt für das Kind ausgleichen soll, hängt die Entscheidung über die Abzweigung davon ab, ob und in welcher Höhe ihnen tatsächlich seinen Lebensbedarf betreffende Aufwendungen entstanden sind. Dabei sind auch im Verhältnis zu den Kosten des Sozialleistungsträgers glaubhaft gemachte geringe Aufwendungen für das Kind (z.B. für Besuchsfahrten, Kleidung, Geschenke, Möbel, Freizeitaktivitäten) mit einzubeziehen, .
Inge 12.08.2011, 09:06#782
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Inge
bitte schickt alle Unterlagen in Kopie an Staatssekretär Fuchtel vom BMAS.
Das BMAS soll und muss wissen, was hier läuft!
Ein paar sachliche Worte und freundliche Grüße dazu und losschicken:

im Anhang ist die "Antwort" von Herrn Fuchtel - ohne weiteren Kommentar!
wallau 13.08.2011, 21:05#783
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

ein urteil wegen nachzahlung 4 jahre rückwirkend vom kindergeld

http://www.juris.de/jportal/portal/t/ynl/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA110802562&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

wallau
odin 15.08.2011, 14:07#784
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

bekam Heute folgende Nachricht:

Sehr geehrter Herr Od.,

wir dürfen Ihnen mitteilen, dass sämtliche Verfahren zur Abzweigung von Kindergeld zum 01.09.2011 eingestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
LRA Nbg.-Land
Seti 15.08.2011, 14:33#785
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Das ist ja mal ne super Nachricht, echt ein Grund zur Freude
odin 15.08.2011, 17:00#786
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Drauschauwen .

Jetzt werden die Ämter mit den Unterkunftskosten (Ergänzungsbetreuer)
kommen.

Wetten?

Gruß
chiara 15.08.2011, 18:05#787
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo odin,

das sind ja wunderbare Nachrichten!!!!

Aber was ist mit sämtliche gemeint?
Sämtliche in Nürnberg oder in ganz Bayern??

Gruss
Chiara
odin 15.08.2011, 18:47#788
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Sämtliche im Bereich Landratsamt Nürnberger Land.

Auf Grund der Reaktion des Bay. Landtages.

Gruß
Maria Magdalena 15.08.2011, 19:37#789
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Kindergeldabzweigung hat also in dem Raum Nürnberg zum 1.9.2011 ein Ende? Bedeutet, wir müssen umziehen :kopfkratz:

Hier bei uns im Unterallgäuer Raum, wird bevor die von Kindergeldabzweigung absehen, der Papst in meinem Wohnzimmer sitzen :gruebel:

Ich komme mir vor wie in einem Kreisverkehr ohne Ausfahrtmöglichkeit :glubsch:

Irgendwie wie in einer Commedy, vielleicht sollte man das wirklich bald mal bei z.b. Mario Barth ausstrahlen, denn so langsam wird es schon so komisch dass man nur noch lachen kann, auch wenn das Gegenteil der Fall ist.

Kindergeldabzweigung ist also vom Wohnort abhängig :gruebel::grantel::wand: "blöder gehts echt nicht mehr......." "Bayern ist nicht Bayern" und "Deutschland war noch nie Deutschland" was ist das für ein System :kopfkratz:

Gesteuert von Homo Errectus?????? :grantel:
odin 15.08.2011, 19:49#790
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Die Kindergeld-Abzweigung durch die Sozialämter ist schon immer eine
Kann-Bestimmung.
Es ist kein Gesetz wie es von manchen Sozialämtern dargestellt wird.
Es kann also jedes Amt anders reagieren.

Nachdem auf Antrag (Petition ) im Bay. Landtag alle Parteien empört auf
die Abzweigungen reagiert haben hat eben das LRA Nbg.-Land mit der
Rücknahme reagiert.

Der Landtag kann aber auch nicht den zuständigen Ämtern die Abzweigung
verbieten.

Siehe PDF: http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=8741&page=77


Gruß
rettesich 16.08.2011, 21:54#791
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Drauschauwen .

Jetzt werden die Ämter mit den Unterkunftskosten (Ergänzungsbetreuer)
kommen.

Wetten?

Gruß

Hallo odin,

diese Geschichte hatte ich mit "meinem" Sozialamt schon mal. Habe das zuständige Amtsgericht angerufen, den Sachverhalt geschildert und um Bestellung eines Ergänzungsbetreuers gebeten.
Reaktion des Amtsgerichts: Ich solle doch das SA anrufen und den Damen und Herren dort mitteilen, daß dies einen so hohen finanziellen/bürokratischen Aufwand seitens des AG bedeuten würde, der in keiner Relation zum gewünschten Ergebnis (Mietvertrag) stehen würde.
(die haben den Schuß wohl nicht gehört....)

Grüße
volvocarl 17.08.2011, 20:10#792
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Hallo,

bekam Heute folgende Nachricht:

Sehr geehrter Herr Od.,

wir dürfen Ihnen mitteilen, dass sämtliche Verfahren zur Abzweigung von Kindergeld zum 01.09.2011 eingestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
LRA Nbg.-Land

Glückwunsch :knuddel:.
Es wurde auch langsam Zeit.

Mal schaun, was als nächstes kommt......

LG
Stefan
zippe 01.09.2011, 19:38#793
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

diesen Hinweis habe ich gerade erhalten:
Gemeinsame Pressemitteilung Bayerischer Städtetag und Landkreistag vom 01.09.2011
Abzweigung von Kindergeld

In einem Pressebericht der Süddeutschen Zeitung vom 1. September 2011 wird gegen die Kommunen der Vorwurf erhoben, sie würden die Abzweigung von Kindergeld höchst unterschiedlich handhaben. Außerdem sei die im Zusammenhang mit der Abzweigung von Kindergeld erforderliche Belegung der Verwendung von Kindergeld ein Misstrauensbeweis.

Landkreistag und Städtetag weisen dazu auf die folgende Rechtslage hin:

Eine Kindergeldabzweigung wird nur geprüft, wenn die Eltern von dem bei ihnen wohnenden Kind mit Behinderung Miete verlangen und diese Miete durch die Kommune geleistet wird. In diesen Fällen bekommen die Eltern also von ihrem behinderten Kind eine Miete, die aus Steuermitteln finanziert ist. Die Kommune übernimmt damit die komplette Unterhaltsleistung für ein behindertes Kind und hat daher den gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Abzweigung des Kindergeldes durch die zuständige Kindergeldkasse. Den Eltern steht bei dieser Sachlage das Kindergeld nur zu, wenn sie dem Kind weitere Unterhaltsleistungen zukommen lassen, z. B. in Form von Ausflügen, Urlaubsaufenthalten, Geschenken etc. Hier trifft die Eltern entsprechend der gesetzlichen Regelung die Nachweispflicht.

Verzichten die Eltern auf Mietzahlungen ihres behinderten Kindes, leisten sie damit einen Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht und ihnen steht das Kindergeld in vollem Umfang zu. Dann brauchen die Eltern auch keinerlei Belege über die Verwendung des Kindergeldes vorzulegen.

Eine andere Praxis kann nur mit einer Gesetzesänderung erreicht werden.
Quell: Städtetag

Den Artikel in der Süddeutschen habe ich allerdings nicht finden können :-(
Ursel.B. 01.09.2011, 19:53#794
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Lol :-)

wir bekommem keine Miete, nur Unterkunftskosten und den Hauptanteil ihres Unterhaltes bekommt meine Tochter ueber die Halbwaisenrente oder auch durch uns. Trotzdem laeuft ein Abzweiguungsantrag. Das ist ja wieder krass.
odin 01.09.2011, 20:03#795
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Das ist doch Idiotisch.

Ich muss doch selbst Miete zahlen. Und dadurch dass mein Sohn bei mir
wohnt benötige ich mehr Wohnraum.
Und bei mehr Wohnraum verlangt nunmal der Vermieter mehr Geld.

Kann das vieleicht in die Köpfe dieser (ich weiß nicht wie ich sie nennen soll) reingehen.

Es sind doch alles nur verfluchte Ausreden um zu Geld zu kommen.

Gruß
Inge 02.09.2011, 08:07#796
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

den Artikel und die Pressemitteilung in der Süddeutschen habe ich auch nicht gefunden. Hat jemand von Euch die SZ bzw. den Artikel??
odin 02.09.2011, 08:20#797
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hier ist der Bericht der Süddeutschen Zeitung über das mit mir/uns geführte Interview:
Anhang
Inge 02.09.2011, 08:40#798
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Danke Odin!
Noch eine Frage: gibt es auch einen Link zu dem Artikel? :rotwerd:
odin 02.09.2011, 09:14#799
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Leider ist er nicht Online
odin 02.09.2011, 09:57#800
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Weitere Information:

Mir wurde vom Büro der Bundestagsabgeordneten Mortler der beiliegende Schriftverkehr zur Verfügung gestellt. (Auch für die Süddt.Zeitung)

Kurzfassung:

Es wird gefordert, dass die Familienkassen Abzweigungen bei häuslicher Betreuung grundsätzlich Ablehnen.
Außerdem soll §74 EstG (Einkommensteuergesetz) dahin geändert wird, dass eine Abzweigung bei häuslicher Betreuung ausgeschlosssen wird.

(Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen).

Gruß

Anhang im nächsten Schreiben