Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

odin 02.09.2011, 10:01#801
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Sorry,

habe vergessen den Anhang beizufügen.
chiara 02.09.2011, 10:06#802
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Treffend geschriebend, nur muss ich leider berichtigen,
der Landkreis Rosenheim zweigt nicht ab, die Stadt Rosenheim tut das schon!!!

Und gestern war ein Bericht über die Stadtratssitzung, in der erneut ein Antrag der Grünen/Bündnis90 gestellt wurde, die Anträge zurückzuziehen in der regionalen Zeitung, in denen die Oberbürgermeisterin zitiert wurde, mit folgenden Worten:

"Der Stadt seien die Hände gebunden, eine Änderung müsste auf Landesebene geschehen, selbstverständlich würde die Stadt dann einer solchen Gesetzesänderung folgen."

Laut Artikel geht es um 23 Fälle in der Stadt und wir sind einer davon.

Gruss
Chiara
odin 02.09.2011, 10:22#803
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Leider wird hier von der Oberbürgermeisterin wie auch von vielen anderen Verantwortlichen
gelogen, oder sie wurden selbst falsch informiert.

Es handelt sich immer noch um eine Kann-Bestimmung.
Nur die Verantwortlichen haben Angst vorm Rechnungsprüfungshof.

Die Verantwortlichen müssten endlich einmal Begreifen, dass die Abzweigung kein Gesetz ist.

Gruß

Vieleicht sollte die Oberbürgermeisterin einmal die Resolution des Bay. Landtages lesen.
Ursel.B. 02.09.2011, 13:16#804
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo :-)

In dem Zeitungsartikel steht ja, das bei Odin abgezweigt wurde und bei dem anderen Vater nicht und keiner weiss warum.

Bei uns läuft es momentan auch recht kurios.
Das Landratsamt hatte uns Eltern hier im Landkreis informiert, das sie abzweigen wollen. Daraufhin haben sich betroffene Eltern der Werkstatt, in der auch meine Tochter arbeitet, zusammengetan und die Presse informiert. Bei dem entsprechenden Zeitungsartikel wurde ich als Sprecherin der Eltern erwähnt.
Dies ist nun fast 3 Monate her. Alle anderen Eltern haben inzwischen Post von der Familienkasse, wo sie aufgefordert werden, Ihre Ausgaben darzulegen...ansonsten eben Abzweigung.
Nur wir hören nichts, weder vom Landratsamt noch von der Familienkasse und das Kindergeld wird auch weiter bezahlt.
Ich will mich beileibe nicht beschweren und werde mich auch nicht rühren, aber ein Schelm wer Böses dabei denkt ;-)
menschmicha 02.09.2011, 17:57#805
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von zippe
Hallo zusammen,

diesen Hinweis habe ich gerade erhalten:


Quell: Städtetag

Den Artikel in der Süddeutschen habe ich allerdings nicht finden können :-(

Hallo, genau so ist es bei mir - die Miete habe ich voll übernommen - nur für den Lebensunterhalt trägt meine Tochter einen Beitrag bei. So habe ich den ersten Fragebogen des Finanzamtes auch beantwortet - es hat bei mir dazu geführt, daß nach wie vor - und immer wieder in ellenlangen Schreiben betont - ein Nachweis für besondere Ausgaben mindestens in Höhe des Kindergeldes verlangt wurde!

Das wäre ja eine ganz neue Schiene die Abzweigung abzuwehren im Falle wo das Kind im Haushalt der Angehörigen lebt.

Danke für den interessanten Hinweis von dem ich bisher nicht mal ansatzweise etwas gehört hatte. Denn dann müßte diese Frage von der Familienkasse auch in diesem Sinne richtig gestellt werden.

Freundliche Grüße, menschmicha

Bitte vorher das Zitat von Zippe ansehen weil mein Versuch zu zitieren mißlungen ist.
Inge 02.09.2011, 18:58#806
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

inzwischen habe ich einen Leserbrief zum Artikel "Ein Eis, ein Ausflug und der Kampf darum" an die geschickt.

Es wäre wirklich nicht schlecht, wenn das Echo auf den Artikel ziemlich groß wäre - also ran an die Tasten und schreibt, wie verschieden die Abzweigung bei Euch gehandhabt wird, bzw. wie es Euch mit der permanenten Unterstellung der Leistungserschleichung und Bereicherung geht.
odin 02.09.2011, 21:01#807
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Klasse Idee.

Nur bin ich nicht ständiger Bezieher der Süddeutschen.
Es wäre also Prima wenn jeder der einen Leserbrief an die SZ geschrieben hat den Text auch hier einstellt.
Nachdem ich zwar nicht mehr von der Abzweigung betroffen bin, wäre es jedoch sehr Aufschlussreich mit welchen Mitteln die einzelnen Ämter arbeiten.

(Es wurde schon von Sozialämtern behauptet, dass nur Behindertengerechte Ausgaben als
zusätzliche Ausgaben anerkannt werden.
Dies ist natürlich absoluter Unsinn.)
chiara 03.09.2011, 10:07#808
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Ich stelle mal den Bericht aus Rosenheim ein....

http://www.ovb-online.de/stadt/stadt-zweigt-kindergeld-1386177.html


Ich habe meinen Leserbrief an unsere Zeitung schon fertig.
An die Süddeutsche werde ich auch "mit"schreiben.

Gruss
Chiara
Inge 03.09.2011, 10:24#809
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Danke Chiara, da kann ich ja gleich noch mal loslegen ;-)
odin 03.09.2011, 10:48#810
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Ich habe folgenden Kommentar in ovb- online (Rosenheim) eingestellt.:

Vieleicht sollte die Oberbürgermeisterin mal ihre Hausaufgaben machen.
Es handelt sich immer noch um eine Kann-Bestimmung lt.§ 74 Abs. 1 EStG .

Auch nach denSozialhilferichtlinien (SHR)des Bayerischen Städtetages,
des Bayerischen Landkreistages und des Verbandes der bayerischen Bezirke

vom 01.07.2010 handelt es sich um eine Kann-Bestimmung und nicht um ein Gesetz.
Inge 04.09.2011, 14:30#811
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

es gibt weitere Kommentare zu dem Artikel und die Möglichkeit, weitere Kommentare zu schreiben!
chiara 04.09.2011, 21:11#812
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Ich möchte allen herzlich danken, die sich bis jetzt an den Kommtenaren zu Rosenheim beteiligt haben!:knuddel:

chiara
xxwollixx 16.09.2011, 21:56#813
kindergeld abzweigung

hallo und einen schönen guten abend

da ich mich auch rumgeplagt habe mit dem kindergeld und einen anwalt beauftragt habe ein schreiben dazu zu erstellen was er auch gut gemacht hat.

ich von meiner seite habe festgestellt wenn der geforderte fragebogen richtig ausgefüllt wird bleibt das kindergeld für das behinderte kind erhalten. ich habe die die kosten angegeben wie sie wirklich sind und nichts nachgewiesen. wie soll man auch was nachweisen was noch nie gefordert wurde denn das ginge ja nur danne in der zukunft.
eine schriftliche benachrichtigung habe ich nicht bekommen aber kohle ist mit nachzahlung auf dem konto eingegangen und wurde auch schon wieder fortlaufend gezahlt und das ist antwort genug.

noch mal was zum ausfüllen
schreibt alle großzügig auf und er wänt mit was das kosten würde wenn ihr die betreuung berechnen wüdet und somit seit ihr weit über das kindergeld und bei einem B is das schon die halbe miete

seit stark und last euch nicht unterkriegen

mfg wolli
Ursel.B. 21.09.2011, 09:11#814
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Moin zusammen :)

Nun haben wir auch von der Familienkasse Post bekommen, nach der Ankündigung des Sozialamtes vom Mai, das sie einen Abzweigungsantrag stellen werden.

Witzig ist, wir sollen innerhalb der nächsten zwei Wochen schriftliche Nachweise unserer Kosten für den gesamten Oktober ! einreichen.
Das müssen Sie mir mal vormachen, wie ich schon schriftlich Kosten nachweisen kann, die in der Zukunft liegen .... :wand:

LG Ursel
zippe 21.09.2011, 17:55#815
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Ursel,

es ist wirklich nicht zu fassen :grantel:

Lies mal den Beitrag von gero durch. Dort findest Du wichtige Hinweise. Dann noch mein Beitrag vom 02.07.2011
Und wende Dich anschließend an die Landtagsabgeordneten aus Deinem Wahlkreis und bitte um eine Stellungnahme und um Unterstützung.
Ursel.B. 22.09.2011, 07:52#816
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Moin :)

Das Kuriose ist vor Allem, das andere Eltern unseres Landkreises dieses Schreiben schon vor zwei Monaten bekommen haben mit dem gleichen Wortlaut. Diese Eltern haben die Familienkasse dann schon auf das Unmögliche hingewiesen.
Entweder sind sie zu bequem den Wortlaut zu ändern oder dies ist ein neuerlicher Versuch, Eltern zu verwirren, so dass sie evtl. Fristen verpassen.

In dem Schreiben ist eeh noch eine andere Falle verpackt. Es würde mich darum nicht wundern, wenn dies auch System ist.

Die andere Falle :
....., ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie ihrem Kind tatsächlich Unterhalt erbringen ( z.B. durch Geld, Sach- oder Betreuungsleistungen, hierzu kann auch das Kindergeld gehören, wenn Sie es an ihr Kind weitergeben )

Sie sind schon recht einfallsreich....

Naja, ich habe schon im Mai vom Sozialamt die Mitteilung bekommen, das sie abzweigen wollen. Seitdem lese ich hier alles und habe schon viele gute Tipps von Euch bekommen. :-)
Die ganzen Briefe ans Landratsamt haben nichts bewirkt...ich hoffe, das ich nun erfolgreicher bin.

LG Ursel
Inge 22.09.2011, 08:22#817
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Ursel,

es wäre wirklich wichtig, dass Du Dich auch an die Politiker wendest. Diese haben im Landtag eine entsprechende Resolution erlassen und sollten unbedingt wissen, dass die örtlichen Behörden sich überhaupt nicht nach dem politischen Willen des Landtages richten!
Inge 22.09.2011, 13:37#818
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit
66. Sitzung
Donnerstag, 29. September 2011 09:15 Uhr

Aussprache
1. Zur Resolution des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit zum Thema „Abzweigung von Kindergeld durch die örtlichen Sozialhilfeträger“ mit Vertretern des Bayerischen Städtetags und des Bayerischen Landkreistags

Quelle: Bayerischer Landtag
odin 26.09.2011, 11:31#819
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Anfrage von chiara.

Dazu PDF-Datei
chiara 26.09.2011, 15:14#820
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

erstmal vielen Dank an Odin !!!!!


Hier ist der Link zum Artikel, der heute bei uns erschienen ist.

http://www.ovb-online.de/land/einer-handelt-rechtswidrig-1420917.html


Viele Grüße
chiara
Inge 26.09.2011, 15:30#821
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

Chiara, danke fürs Einstellen des Artikels. Dort kann man auch wieder Kommentare schreiben; man kann auch gute Kommentare positiv und schlechte Kommentare negativ bewerten!!!
Volker 26.09.2011, 16:57#822
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Ich freue mich von einem Anwalt zu diesem Thema erneut eine Hilfestellung bekommen zu haben, die ich euch mit seiner Zustimmung gerne zur Verfügung stelle.

Jürgen Greß (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht) zeigt in seinem
InfoBrief Sozialrecht September 2011 wie Eltern von Kindern mit Behinderung sich gegen die Abzweigung des Kindergeldes mittels Appel des Bayerischen Landtages zur Wehr setzen können.

Der InfoBrief steht als pdf mit dem Titel "Abzweigung Kindergeld - rechtliche Info II" hier zum Download für registrierte Nutzer zur Verfügung.
odin 26.09.2011, 18:23#823
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Zu den in den Info-Unterlagen angegebenen Unterkunftskosten existiert hier
schon einThread:

http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=9625
gero 28.09.2011, 14:07#824
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Entlastung von Geringverdienern
SPD plant Kindergeld-Reform


"Bisher bekommen die, die viel haben, mehr": Die SPD will im Fall eines Wahlsiegs die steuerlichen Vorteile für reiche Eltern begrenzen - und gleichzeitig Geringverdiener mit Hilfe einer Kindergeld-Reform besserstellen. Ein neues familienpolitisches Programm, das der SZ vorliegt, soll vor allem Familien mit einem Bruttoeinkommen bis 3000 Euro im Monat besserstellen. ....
Quelle: Süddeutsche

Die Politiker sollten erst mal dafür sorgen, dass Eltern erwachsener behinderter Kinder nicht benachteiligt werden :grantel:
Seti 28.09.2011, 19:41#825
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von gero
Quelle: Süddeutsche

Die Politiker sollten erst mal dafür sorgen, dass Eltern erwachsener behinderter Kinder nicht benachteiligt werden :grantel:

Ich glaub erst daran wenn es umgesetzt ist nicht eher , dann ist ja noch die Frage der Finanzierung