AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
hallo .an alle
zum lesen
http://koeln-bonn.business-on.de/eltern-lebensbedarf-kindes-kinder-betreuungskosten-aufwendungen-_id33601.html
hatte einige zeit ruhe und dachte ,kindergeld ist abgehackt.im februar hatte die familienkasse die abzweigung abgelehnt,habe dann weiterhin kindergeld erhalten.
heute kam ein schreiben der fam.kasse,das das SA einspruch gegen die entscheidung gelegt hat,schon im märz.naja,es ist ja schön das man im november
auch mal informiert wird.
das kindergeld wurde wieder gestrichen.
FK-hiermit werden sie im laufenden einspruchsverfahren nach den vorschriften
der abgabenordnung hinzugezogen.es ergeht somit ein "HINZUZIEHUNGSBESCHEID". ich kann mich zum verfahren und den argumenten
desSA äußern,jetzt gleich oder später muß ich mich schriftlich äußern
nun die argumente des SA
sie zahlen den lebensunterhalt,unterkunft und heizung,mehrbedarf,aufwendungen zum besuch einerWFB,kosten eine pauschale für arbeitsmittel+freibeträge.
sie bekommt flegegeld zur abdeckung der pflegeaufwendungen
interessant oder aber es wird noch besser
das taschengeld für die werkstatt,radiowecker,wii,spiele,dvd,cd,gaststättenbesuch
,krankenhaus,medizin,praxisgebühr,atest sind vom laufenden lebensunterhalt abgedeckt.
beiligender artikel der zeitschrift für das fürsorgewesen sind die einzelnen regelsatzinhalte erkenntlich.
KENNT JEMAND DIESE ZEITUNG?
lt.urteil FG münster 8k 2812/09kg undbfh vom 15.10.99 vi r 40/98 bstbl.ll 2000,75
und vom 21.7.2000 u.s.w..........,besteht der lebensbedarf eines beh.kindes aus
dem grundbedarf,in höhe des existensminimums eines erwachsenen.
JETZT WICHTIG, dazu gehören kontakte zur fam.,teilnahme am kulturellen leben
,erholung,und dem BEH.MEHRBEDARF,der auch betreuungsleistungen der eltern und fahrtkosten erfasst.
die fahrten zur oma(beerdigung),essengeld,unterkunft,urlaub,verflegung,eintritte,
u.s.w......SIND EBENFALLS VON DEN GRUNDSICHERUNGSLEISTUNGEN+MEHRBEDARF
abgedeckt.
die betreuungsleistungen sind alles fiktive kosten.
U:S:W:
zweck des §74 abs.1 satz 4 estg ist es,die die kosten des unterhalts trägt
bekommen das kindergeld
u.s.w.
tja,jetzt ist es das beste man geht zum anwalt,denn wenn die FK einknickt,
dann weiß man das es zum finanzgericht geht,selbst wenn man die beiden neuen
urteile angibt und die verbrauchertbl.
wallau
naja,regelbedarf 3,nachzahlung für 4 jahre,kindergeld was soll man noch alles einklagen