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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

Seti 21.06.2011, 16:52#676
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von chiara
Hallo,

hier auf Seite 27/28 zu den "gezielten Gesprächen"....

wirklich sehr "erfreulich" ....

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/056/1705638.pdf

Gruß
Chiara

Naja was nennst Du hier erfreulich ???
Auf Initiative des BMAS hat zum Thema Abzweigung des Kindergeldes
ein Ressortgespräch zwischen den Bundesministerien der
Finanzen, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und für Arbeit
und Soziales stattgefunden. Ferner hat sich auf Länderebene die
Konferenz der Obersten Landessozialbehörden (KOLS) unter Beteiligung
von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände am
25. März 2011 mit der Frage der Abzweigung des Kindergeldes befasst
und im Ergebnis darum gebeten, dass das BMAS der KOLS seine
Rechtsauffassung schriftlich zur Verfügung stellt, damit die Länder
diese an die Träger der Sozialhilfe weiterleiten können. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung
nach der Verfassungsordnung keine Weisungsrechte gegenüber den
Trägern der Sozialhilfe besitzt.

46. Abgeordnete
Johanna
Voß
Inge 21.06.2011, 17:16#677
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Uta,

ich glaube, Chiara hat das "etwas" ironisch gemeint ;-)
MichaelK 21.06.2011, 17:55#678
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Inge,

man fragt sich doch langsam in Anbetracht dieses Possenspiels, ob man noch Haltung bewahren soll. In mir wächst der Hass :wuerg::wuerg:

LG Michael
Seti 21.06.2011, 19:02#679
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Da fragt man sich:gruebel: wenn man solche Sätze ließt
In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung
nach der Verfassungsordnung keine Weisungsrechte gegenüber den
Trägern der Sozialhilfe besitzt.

Zu was haben wir dann diese Kasperköppe dort oben ,

Micha ,klar behalten wir unser Haltung. Ich will mich morgens noch im Spiegel anschauen wollen ohne das ich Würfelhusten bekomme.

Ob das bei einigen Herrschaften noch so ist bezweifel ich
Inge 21.06.2011, 19:47#680
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Danke an Chiara für das Überlassen des Briefes :knuddel:
Anhang
Ursel.B. 21.06.2011, 20:00#681
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

So langsam weiß man nicht mehr, ob man lachen oder weinen soll :wand:

Wenn ich aber sehe, das in unserem Landkreis von 60 betroffenen Eltern 40 Eltern alleine das erste Schreiben unterzeichnet haben, wo sie entweder auf die Unterkunftskosten verzichten oder das Kindergeld ans Kind übertragen....so langsam kann ich sie verstehen, das sie sagen, sie tun sich das nicht mehr an.
:kopfkratz:
Seti 21.06.2011, 20:02#682
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Inge
Danke an Chiara für das Überlassen des Briefes :knuddel:


Danke Inge und Chiara :knuddel:

Das schreiben ließt sich schon ganz anders.

Ich hab es mir gleich abgespeichert.

Nochmals Danke:knuddel:
Inge 21.06.2011, 20:31#683
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Ursel.B.
Wenn ich aber sehe, das in unserem Landkreis von 60 betroffenen Eltern 40 Eltern alleine das erste Schreiben unterzeichnet haben, wo sie entweder auf die Unterkunftskosten verzichten oder das Kindergeld ans Kind übertragen....so langsam kann ich sie verstehen, das sie sagen, sie tun sich das nicht mehr an.

Hallo Ursel,

meines Wissens nach gehen ca. 80 % nicht in Widerspruch, geschweige denn vor Gericht....
Ursel.B. 21.06.2011, 20:42#684
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Und dann muss man in der Zeitung lesen, das Eltern dann angeblich gesagt haben :
Wegen der 20 Euro tu ich doch nicht lange rum ....

Dann fühlt man sich doch wieder richtig gut, weil man den Staat abzockt und sich bereichert....
Maria Magdalena 23.06.2011, 11:20#685
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo an Alle,

Ich klage gegen die Familienkasse, in unserer Sache wird demnächst verhandelt. Ich musste allerdings erst mal Vorauskasse leisten. Wir haben bis dato keinen Bescheid der Familienkasse erhalten. Mittlerweile wird uns das komplette Kindergeld zwar wieder ausbezahlt. Das zuständige Grundsicherungsamt bekommt im Moment, also seit Mai kein anteiliges Kindergeld mehr. Ich verzichte nicht auf die anteiligen Unterkunftskosten, zumal das Grundsicherungsamt uns das auch nicht schriftlich geben wollte, dass bei Verzicht das KiGeld wieder im vollem Umfang gezahlt wird. Letztendlich scheitert alles an einem Bescheid! Uns wird ja über das doppelte abgezweigt als was anteilige Unterkunftskosten ausmachen, die ersten vier Monate wurden uns 215 Euro pro Monat abgezweigt, bzw. hat die Familienkasse erst mal einbehalten, eine Zahlung der Familienkasse an das Grusi erfolgte erstmals über 4 Monate nach Einbehalt des Kindergeldes.

Ver...... kann ich mich selbst auch.....:grins: Wenn die Politik nicht in der Lage ist das Land adäquat zu führen, bzw. die meiner Meinung nach Deutschland GmbH nicht in den Ruin zu treiben, kann es nicht angehen, dass Menschen die eh schon NICHTS haben, noch mehr von den NICHTS abtreten müssen um das wieder glatt zu bügeln, was Menschen die eigentlich im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind (sollte man meinen) in den Ruin getrieben haben. Meine Meinung!

Gruß

Maria Magdalena
gero 23.06.2011, 14:07#686
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Maria Magdalena,

solche Vorgänge in den Behörden machen mich fassungslos. Es bleibt nur zu hoffen, dass diesen juristisch mehr als grenzwertigen Methoden möglichst bald durch die Politik ein Ende gesetzt werden.
zippe 24.06.2011, 17:20#687
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Pingpong
gerade erfahren: Der Bayerische Städtetag erlaubt sich die Nachfrage, warum der Bund nicht einfach eine Gesetzesänderung unternimmt, die die Absicht des Bundes bei der Abzweigung des Kindergeldes auch gesetzlich klarstellt.

Was soll das? Hier veranstalten Ämter und Behörden von Bund und Ländern mit den Eltern Pingpong - und unsere Politker klatschen Beifall!
Quelle: kobinet
Inge 25.06.2011, 15:11#688
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Inge
Danke an Chiara für das Überlassen des Briefes :knuddel:

zu diesem Brief habe ich noch eine Drucksache des Bundestages gefunden -Seite 27-28 (35-36)
Abgeordneter Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.)
Welche „gezielten Gespräche“ zum Thema Kindergeldabzweigung hat das BMAS mit den zuständigen Behörden auf Bundes-, Landesund Kommunalebene bereits geführt, um wieder „auf eine Beibehaltung der bisherigen gesetzeskonformen Verwaltungspraxis hinzuwirken“ (siehe Schreiben des BMAS vom 16. Februar 2011 an den Kreisverband Anhalt Bitterfeld), und welche Ergebnisse bzw. Schlussfolgerungen gibt es diesbezüglich?
Antwort des Staatssekretärs Andreas Storm vom 19. April 2011
Auf Initiative des BMAS hat zum Thema Abzweigung des Kindergeldes ein Ressortgespräch zwischen den Bundesministerien der Finanzen, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und für Arbeit und Soziales stattgefunden. Ferner hat sich auf Länderebene die Konferenz der Obersten Landessozialbehörden (KOLS) unter Beteiligung von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände am 25. März 2011 mit der Frage der Abzweigung des Kindergeldes befasst und im Ergebnis darum gebeten, dass das BMAS der KOLS seine Rechtsauffassung schriftlich zur Verfügung stellt, damit die Länder diese an die Träger der Sozialhilfe weiterleiten können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung nach der Verfassungsordnung keine Weisungsrechte gegenüber den Trägern der Sozialhilfe besitzt.
MichaelK 25.06.2011, 19:49#689
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Der Bayerische Städtetag erlaubt sich die Nachfrage, warum der Bund nicht einfach eine Gesetzesänderung unternimmt, die die Absicht des Bundes bei der Abzweigung des Kindergeldes auch gesetzlich klarstellt.

Hallo Zippe,

diese Nachfrage ist doch berechtigt. Genau die Frage stelle ich mir auch die ganze Zeit schon.

LG Michael
zippe 25.06.2011, 19:56#690
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Michael,

Staatssekretär Fuchtel hat auch abgeordnetenwatch folgendes geäußert:
[...] Allgemein weise ich aber darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber weder § 74 EStG noch die §§ 43 Abs. 2 und 94 Abs. 2 SGB XII geändert hat. Mit den beiden sozialhilferechtlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber eine deutliche Wertentscheidung getroffen, dass die Heranziehung von grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Eltern zu den nicht unerheblichen Aufwendungen eines Sozialhilfeträgers für Leistungen an volljährige behinderte Kinder im Regelfall auf 31 € (Wert in 2011) begrenzt bleiben soll. [...]

Leider bin ich als Nicht-Juristin überfragt, ob man das aus dem Gesetzestext ganz genau herauslesen kann :wand:
MichaelK 25.06.2011, 20:37#691
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Zippe,
........im Regelfall......soll.....

Das hört sich nicht nach einer gesetzlichen Klarstellung an.

LG Michael
Seti 26.06.2011, 12:01#692
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von MichaelK
Hallo Zippe,

diese Nachfrage ist doch berechtigt. Genau die Frage stelle ich mir auch die ganze Zeit schon.

LG Michael

Das bedeutet , wenn hier eine gesetzliche Grundlage vorliegen würden , müssten sich die Damen und Herren daran halten , so gilt nach Kassenlage is doch ganz einfach Kommunen die klamm sind bedienen sich dann
Inge 27.06.2011, 19:37#693
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Dieser Antrag wird am Donnerstag behandelt:
Antrag

der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote, Renate Ackermann, Thomas Gehring, Maria Scharfenberg, Theresa Schopper, Claudia Stamm und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abzweigung des Kindergeldes für volljährige behinderte Kinder

Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Träger der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe umgehend über die Klarstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu den Voraussetzungen für eine Abzweigung des Kindergeldes für behinderte Kinder zu informieren. Nach der Rechtsauffassung des BMAS muss die Abzweigung des Kindergeldes einheitlich und nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bewirkt demnach keinen Wandel in der Rechtslage bezüglich der Anwendbarkeit des § 74 Einkommensteuergesetz. Insbesondere ist sie keine Grundlage für eine großzügigere Abzweigung des Kindergeldes durch entsprechende Anträge der Sozialhilfeträger.

Begründung
In einem Schreiben an die Konferenz der Obersten Landessozialbehörden hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 7. April 2011 eine grundsätzliche Klarstellung zur Frage der Abzweigung von Kindergeld für volljährige behinderte Kinder vorgenommen. Nach Auffassung des BMAS ist durch die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes keine neue Rechtslage bezüglich der Möglichkeit einer großzügigeren Abzweigung des Kindergeldes eingetreten. Der Gesetzgeber hat mit den sozialhilferechtlichen Vorschriften in § 74 Einkommensteuergesetz und § 43 Abs. 2 und § 94 Abs. 2 SGB XII eine klare Entscheidung getroffen, dass die Heranziehung von grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Eltern zu den Aufwendungen eines Sozialhilfeträgers für Leistungen an volljährige behinderte Kinder im Regelfall auf 31 Euro (Wert in 2011) begrenzt bleiben soll.

Die Träger der Sozialhilfe sind als zuständige Leistungsträger an diese Grundentscheidung des Sozialhilfegesetzgebers gebunden. Auch die Familienkassen sind bei Antragstellung eines Trägers der Sozialhilfe auf Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG an diese Grundentscheidung des Gesetzgebers gebunden. Im Regelfall sind Anträge auf Abzweigung des Kindergeldes auf dieser Grundlage abzulehnen. Ausnahmen können in Betracht kommen, wenn der Kindergeldberechtigte selbst Grundsicherungsleistungen nach § 41 ff. SGB XII erhält und deutlich macht, dass er zu jeglichen Unterhaltsleistungen außer Stande ist. Insbesondere bei den in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern lebenden volljährigen behinderten Kindern geht das BMAS davon aus, dass die Eltern in der Regel Aufwendungen in erheblicher Höhe tragen, so dass eine Abzweigung nicht in Betracht kommt. Das Kindergeld darf den Eltern also nur in begründeten Ausnahmefällen entzogen werden. Eine Regelüberprüfung durch massenhafte Anträge der Sozialhilfeträger ist nicht statthaft.

In jüngster Zeit mehren sich auch in Bayern die Fälle, in denen Sozialhilfeträger das Kindergeld, das für behinderte volljährige Kinder gezahlt wird, im Gegenzug für ebenfalls gewährte Sozialleistungen beanspruchen. Häufig sind dies Fälle, in denen sich engagierte Eltern um ihre schwerstbehinderten Kinder zu Hause kümmern und ihre Kinder nicht in Einrichtungen versorgen lassen. Die Ämter berufen sich dabei auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Die eingeleiteten Verfahren beschäftigen Sozialämter, Familienkassen, Gerichte und vor allem die Eltern. Allein die flächendeckende Abfrage mancher Sozialhilfeträger hat in den letzten Wochen bei den betroffenen Eltern für erhebliche Unruhe gesorgt. Die Bundesregierung sieht diese Praxis der Sozialhilfeträger, verstärkt bei den Familienkassen das Kindergeld für volljährige behinderte Kinder zu beantragen, mit großer Sorge. Insbesondere hält es die Bundesregierung für nicht zumutbar, dass alle Eltern mit behinderten Kindern einem Abzweigungsverfahren ausgesetzt werden, und hat deshalb eine Klarstellung der Intention des Gesetzgebers vorgenommen. Die Träger der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe in Bayern müssen auf dieser Grundlage angewiesen werden, ihre Praxis bei der Abzweigung des Kindergeldes zu überprüfen und falls nötig neu auszurichten.
Quelle: Bayerischer Landtag
odin 29.06.2011, 15:32#694
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Habe heute diese N achricht bekommen:

Sehr geehrter Herr Od
anbei erlauben wir uns Ihnen einen Beschluss aus dem Bayerischen Landtag zum Thema „Abzweigung Kindergeld von Behinderten“ zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Knop
Pers. Mitarbeiterin
Abgeordnetenbüro Christine Stahl, MdL

Alles wie gehabt
Seti 29.06.2011, 15:44#695
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Für alle mal hier das angebene Urtei in Volltext

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=18817
gero 29.06.2011, 15:53#696
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

das ist ohne Worte!!! :wuerg:
Seti 29.06.2011, 16:20#697
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Beim lesen hab ich gedacht hier schiebt einer dem anderen denn schwarzen Peter zu.
MichaelK 29.06.2011, 17:41#698
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von odin
Alles wie gehabt

Hallo Odin,

das Grundübel heißt Hartz IV. Eltern, die Hartz IV benötigen, haben ohnehin keine Chance und alle anderen werden gleich mit genötigt.

Wie gewähre ich meinem erwachsenen Kind Unterhalt, ohne dass dieser auf die Grundsicherung anrechenbar ist?

Das ist die Quadratur des Kreises. Man muß sich von der Vorstellung verabschieden, dass man das Kindergeld zusätzlich bekommt. Man bekommt es nur, wenn man es nachweislich auch für das Kind ausgibt.
Heißt also, die Grundsicherung ist gar nicht das, was draufsteht, denn

"Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches unter einem Betrag von 100 000 Euro liegt"

gilt ja dann quasi nicht. ....:gruebel:

Wer also glaubt, er sei nicht Hartz IV, irrt sich gewaltig. Das kann bis 100 000 Euro gehen.

LG Michael
Inge 30.06.2011, 08:36#699
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Die Lebenshilfe Bayern fordert eine rechtmäßige, bürgerfreundliche und vernünftige Verwaltungspraxis, wenn es um die Abzweigung von Kindergeld geht, und hofft dabei auch auf die Unterstützung des Bayerischen Landtages. [...]
Quelle und kompletter Text: kobinet

Vorgestern habe ich noch alle unterfränkischen Landtagsabgeordneten und gestern alle Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit angeschrieben und um fraktionsübergreifende Unterstützung gebeten.
Die bisherigen schriftlichen und telefonischen Nachfragen und Rückmeldungen von CSU und SPD waren sehr ermutigend.
:gruebel: Warten wir aber erst mal ab, was heute wirklich 'rauskommt... :unsicher:
Inge 01.07.2011, 14:31#700
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
30. Juni 2011
Landtag verurteilt die Abzweigung des Kindergeldes bei Eltern von jungen Menschen mit Behinderung
Auf Initiative der Grünen hat der Sozialausschuss des Landtags in einer einstimmigen Resolution die Praxis der Sozialhilfeträger scharf verurteilt, in großem Umfang bei Eltern von jungen Menschen mit Behinderung eine Abzweigung des Kindergeldes zu beantragen. In einem Bericht des Sozialministeriums wurde deutlich, dass bayernweit seit 2009 weit über 10.000 Abzweigungsanträge von den Bezirken und Kommunen bei den zuständigen Familienkassen gestellt wurden. Die Eltern müssen dann in einem aufwendigen Verfahren rückwirkend sämtliche Kosten, die Ihnen für die Betreuung ihrer behinderten Kinder entstanden sind, nachweisen. Können Sie nicht genügend Belege beibringen, wird ihnen das Kindergeld ganz oder teilweise abgezogen.

„ Diese Umkehr der Beweislast und der mit dem Verfahren verbundene bürokratische Aufwand, wird von den ohnehin schon stark belasteten Eltern völlig zu Recht als ein Schlag ins Gesicht empfunden“, beklagt die grüne Sozialpolitikerin Renate Ackermann. In einem Schreiben an die Konferenz der Obersten Landessozialbehörden hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits im April klargestellt, dass eine Abzweigung des Kindergeldes nur in begründeten Ausnahmefällen in Frage kommt. Insbesondere bei Eltern, die ihre behinderten Kinder zu Hause betreuen, ist davon auszugehen, dass sie erhebliche Aufwendungen tragen, so dass eine Abzweigung des Kindergeldes nicht in Betracht kommt.

Der Landtag fordert nun die bayerischen Sozialhilfebehörden auf, die Praxis der massenhaften pauschalen Antragstellung sofort einzustellen. „Wir freuen uns über diesen großen politischen Erfolg und hoffen, dass Bezirke und Kommunen nun ihre diskriminierende Praxis ändern und bereits gestellte Anträge wieder zurückziehen“, bilanziert Renate Ackermann.
Quelle: Grüne Fraktion Bayern