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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

rosifi 04.06.2011, 13:49#651
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Ursel,

sie teilt es "vorab" mit, wäre also noch zu erwarten, dass Du einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommst.
Wenn Du Dir nicht sicher bist, könntest Du aber vorsorglich Widerspruch gegen diese Entscheidung einreichen mit Begründung oder mitteilen, Du die Begründung nachreichst. ;-)
gero 04.06.2011, 14:36#652
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Ursel.B.
Sie möchte die entstandenen Irritationen aus der Welt räumen :0

Mich interessiert aber eigentlich mehr der zweite Abschnitt. Kann man das als rechtsfähigen Bescheid werten, so dass ich nun Einspruch erheben Kann ?

Hallo Ursel,

bei mir werden "Irritationen" erzeugt, wenn ich lese, dass sie für Deine "Bitte" zwar Verständnis hat, diese aber sie nicht erfüllen kann :unsicher:
Du hast schließlich keine "Bitte" abgegeben, sondern einen Antrag!
Inge 04.06.2011, 14:41#653
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Ursel.B.
Kann man das als rechtsfähigen Bescheid werten, so dass ich nun Einspruch erheben Kann ?


Hallo Ursel.B,

Vielleicht schreibst Du der Frau H. wirklich noch mal mit ein paar freundlichen Worten, dass Du einen Antrag eingereicht hast, legst "zur weiteren Information" die Schreiben vom BMAS und von Herrn Fuchtel (die Du jetzt "ganz aktuell erhalten" hast) dazu und bittest um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Dann ist es völlig eindeutig, was Du willst.
Du könntest Frau H. die Unterlagen natürlich auch in dem von ihr vorgeschlagenen persönlichen Gespräch überreichen.
rosifi 04.06.2011, 15:09#654
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Du hast schließlich keine "Bitte" abgegeben, sondern einen Antrag!

Ja, Ja, wir sind und bleiben für die Behörden "Bittsteller" :grins:
Ursel.B. 05.06.2011, 10:09#655
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Moin :)

Ich weiss garnicht, ob ich mir dieses persönliche Gespräch antun soll. Sie äussert sich ja eeh sehr klar, dass sie Ihre Meinung nicht ändert.

Wenn ich schon lese:
"Leider ist es mir aus Zeitgründen nicht möglich, schriftlich Stellung zu nehmen.Gerne stehe ich aber persönlich und mündlich für eine Erörterung zur Verfügung."
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....

Sie ist sehr geschickt darin, alles zu vermeiden, womit man sie festnageln kann und Einspruch erheben kann.

Momentan setze ich einen Brief auf, in dem ich nochmals klarstelle, das diese Schreiben von mir Anträge waren. Dann werde ich die Schreiben von Herrn Fuchtel und der Frau von der Leyen beifügen.

Zu dem ersten schreiben des Herrn Fuchtel habe ich nochmals eine Frage. Was bedeutet das mit den 31 Euro? Wenn es zumutbar ist, das wir 31 Euro bezahlen, dann kann die Frau H. doch antworten : Verzichten Sie auf die Unterkunftskosten und alles ist für Sie erledigt"
Oder verstehe ich da was falsch ?

Liebe Grüße Ursel
amai 05.06.2011, 10:36#656
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Ursel,
diese 31 Euro beziehen sich auf den Kostenbeitrag der Eltern für erwachsenen behinderte Kinder , die Eingliederungshilfe erhalten.

"Bei Eltern von volljährigen behinderten Kindern entfällt die Einkommens- und Vermögensprüfung. Diese zahlen einen einheitlichen Kostenbeitrag von 31,06 Euro pro Monat."


Hier kannst du in unseren Inforartikeln alles Wichtige zur Eingliederungshilfe erfahren und was dazugehört:
http://www.intakt.info/284-0-eingliederungshilfe.html

LG, amai
susemichel 06.06.2011, 18:14#657
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

die Klage gegen die Zurückweisung des Überprüfungsantrag ist raus.

Widerspruch gegen die Regelbedarfsstufe 3 auch. Leider hat der Bundesverband des VdK sich beim örtlichen Verband bzgl. einer Verbandsklage noch immer nicht geäußert, nun machen wir es im Alleingang.

Wenn ich die Schriftstücke habe, stelle ich es hier ein.

Habe heute gelesen, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Verfassungsklage gegen die Berechnung der Regelätze eingereicht hat, da Alkohol und Tabak darin nicht enthalten. Gönne jedem sein Bierchen und sein Zigarettchen- halte aber die Regelbedarfsstufe 3 für wichtiger, um damit vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen!

Nicht vergessen: Petition 17858 mitzeichnen! ( Link zu finden unter Aktuelle Informationen)

LG
susemichel :winke:
zippe 07.06.2011, 09:23#658
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
München (kobinet) Die bayerische Landesbehindertenbeauftragte Irmgard Badura lehnt die Abzweigung von Kindergeld ab. Ihrer Meinung nach sollten Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung Zeit haben, sich um ihre Kinder kümmern zu können, anstatt sich mit dem Sammeln von Belegen aufhalten zu müssen. [...]
Quelle und kompletter Text: kobinet
rosifi 07.06.2011, 11:08#659
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Ärgerlich, dass die Behindertenbeauftragten nur eine beratende Funktion und damit nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Politik haben. :grantel:
Seti 07.06.2011, 12:48#660
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von rosifi
Ärgerlich, dass die Behindertenbeauftragten nur eine beratende Funktion und damit nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Politik haben. :grantel:

Zu was haben wir denn dann diese Beauftragten :kopfkratz:
Inge 07.06.2011, 14:12#661
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

habe bei kobinet gleich einen Kommentar hinterlassen ;-)
odin 07.06.2011, 15:46#662
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

am 28.5.11 habe ich geschrieben, dass meinem Einspruch stattgegeben wurde und ich das volle Kindergeld rückwirkend bezahlt bekomme.

Heute habe ich bei der Familienkasse nach der Zahlung nachgefragt.

Es wurde darauf geantwortet, dass ja der Sozialhilfeträger noch 1 Monat Zeit hätte um Widerspruch (Klage) gegen den Bescheid der Familienkasse einzulegen. Vorher kein Geld.
Hat man im Vorfeld den Sozialhilfeträger nach der Abzweigung gefragt, hieß es dort :
"Andere Baustelle, ist jetzt allein Angelegenheit der Familienkasse, haben mit der Entscheidung nichts mehr zu tun".
Passt die Entscheidung nicht , klagt man eben auf Staatskosten dagegen. Kostet doch nichts und erhält den Arbeitsplatz.


Diktatur der Verwaltung.:wand:
gero 07.06.2011, 15:51#663
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Odin,

wenn's nicht zum Heulen wäre, könnte man drüber lachen :unsicher: Das ist doch Bürokratie hoch drei!
Und wenn man gegen Bürokratie protestieren möchte, muss man den Protest vorher beim Amt beantragen :wuerg:
rosifi 07.06.2011, 16:08#664
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo miteinander,

wer es nicht selbst erlebt hat, glaubt es nicht. :wand:
Maria Magdalena 07.06.2011, 22:52#665
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

hat etwas aus einer Serie von Asterix und Obelix "das Rundschreiben....."

Wir haben eine einstweilige Verfügung bewirkt, Kindergeld wurde gezahlt aber die Klage läuft gegen die Familienkasse, bedeutet, wir zahlen erst mal an das Finanzgericht bevor sich was bewegt. Am 9. steht die nächste Kindergeldzahlung an, letztes mal wurde nichts abgezweigt, wie es diesen Monat sein wird, Hmm...
Bis dato kein Schreiben der Familienkasse erhalten, wir wissen noch immer nicht wieso im Mai die Kindergeldzahlung (für alle Kinder) eingestellt wurde. Ich glaub ich brauch eine Detektivausbildung oder das Riechorgan eines Hundes.

Politik, meiner Meinung nach nur noch ein widersprüchliches "Unternehmen" in der Firma Deutschland "GmbH", nicht umsonst haben wir alle einen "PERSONAL"-Ausweis...

Maria Magdalena
menschmicha 16.06.2011, 14:26#666
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

heute bekam ich einen Brief vom Staatsministerium in München, das auf meine eMail vom 13.5.2011 antwortet, in der ich zum zweiten Mal die Abzweigungspraxis bemängelt habe. Und in dem ich auf den kürzlich stattgefundenen Austausch vom 9.4.2011 (seihe dort) zwischen Inge Rosenberger und Herrn Fuchtel hingewiesen habe.

Diese heutige zweite Antwort des Ministeriums fiel nun deutlich verständnisvoller aus, in dem sie in Richtung der Kommunalen Spitzenverbände aktuell darauf hingewiesen hat, daß gerade bei den in häuslicher Gemeinschaft mit ihren Eltern lebenden volljährigen Kindern in der Regel davon ausgegangen werden muß, daß den Eltern Aufwendungen entstehen, so daß eine Kindergeldabzweigung nicht in Betracht kommt.

Im weitern wird erwähnt, daß Staatsministerin Haderthauer darum gebeten wurde, bei der Abzweigung von Kindergeld mit Augenmaß vorzugehen und nach Möglichkeit die Eltern vorab entsprechend zu informieren. (war bei mir im Nov. 2010 natürlich nicht der Fall!)

Allerdings weist der Verfasser dieses Briefes, Herr Ministerialrat Mainberger darauf hin, daß, weil die Aufsicht über die Familienkassen beim Bund liegen (Schäubles Schuldenbremse läßt wieder mal grüßen!) ein Einfluß von bayerischer Seite leider nicht möglich ist!

Mein Fazit: Wenn der Hahn kräht auf dem Mist - ändert sich das Wetter oder nicht ... schönes Wochenende, mm.
Ursel.B. 16.06.2011, 15:48#667
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

ich hatte heute ein Telefonat mit einer Anwältin zwecks unseres Antrages auf Rücknahme der Abzweigung.

Sie meinte dazu :
"Die Sache ist nicht einfach. Problematisch ist, dass die Abzweigung zunächst keine Aussenwirkung hat und damit als interne Entscheidung nicht anfechtbar ist. So hat die Gegenseite auch reagiert, höflich aber im wahrsten Sinne des Wortes nicht verbindlich."

Ich weiss jetzt nicht, ob ich nicht erstmal auf ein Schreiben der Familienkasse warten soll. Der Abzweigungsantrag ist vor rund nem Monat raus (Aussage des Sozialamtes), bis jetzt hat die Familienkasse sich bei uns nicht gerührt und das Kindergeld ist auch überwiesen worden. Ich hatte denen, wie Gisela es empfahl schon vorsorglich einen Brief geschrieben und sie auf ihre Dienstanweiseungen hingewiesen. Vielleicht ist die Familienkasse momentan schon im Clinch mit dem Sozialamt...ka.

Die Anwältin wollte mit mir auf jeden Fall eine Eingabe bei Frau Hadertauer machen..sie kennt sie persönlich...mal sehen.
Inge 16.06.2011, 16:21#668
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

gestern habe ich Briefe an den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, den Bayerischen Städtetag und den Bayerischen Landkreistag mit "ein paar netten Worten" (die bisher erhaltenen Antworten, juristische Informationen, aber auch sehr persönliche Kommentare) losgeschickt. Mal sehen, welche Antworten darauf kommen werden - falls welche kommen....
Inge 18.06.2011, 14:46#669
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Micha,
Zitat von menschmicha
Allerdings weist der Verfasser dieses Briefes, Herr Ministerialrat Mainberger darauf hin, daß, weil die Aufsicht über die Familienkassen beim Bund liegen (Schäubles Schuldenbremse läßt wieder mal grüßen!) ein Einfluß von bayerischer Seite leider nicht möglich ist!
könntest Du den Brief bitte hier einstellen? Ich würde bei den Behörden auf Bundes- und Landesebene gerne klären, wie die Zuständigkeit nun geregelt ist.
Denn in der Antwort von Herrn Fuchtel auf abgeordnetenwatch steht, dass die Länder zuständig sind.
Zunächst muss ich bemerken, dass die Durchführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), wozu auch Anträge auf Abzweigung nach § 74 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) gehören, verfassungsrechtlich den Behörden in den Ländern obliegt, die der Weisung des Bundes nicht unterliegen.
menschmicha 18.06.2011, 17:17#670
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Inge
Hallo Micha,

könntest Du den Brief bitte hier einstellen? Ich würde bei den Behörden auf Bundes- und Landesebene gerne klären, wie die Zuständigkeit nun geregelt ist.
Denn in der Antwort von Herrn Fuchtel auf abgeordnetenwatch steht, dass die Länder zuständig sind.

Hallo Inge,

es kam anschließend nach diesen Postbrief vom 7.6. an mich nochmal zu einem eMail-Austausch - den Inhalt dazu, der diese Problematik aufgreift, habe ich Dir in einer persönlichen Nachricht übersandt. Wie weit das von allgemeinem Interesse ist, solltest Du dann bewerten. Freundliche Grüße, mm.
Inge 18.06.2011, 19:01#671
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

Danke Micha. Ich fasse das mal sehr kurz zusammen:
Ministerialrat Mainberger schreibt, dass die Bayerischen Behörden den Verwaltungsablauf in Gang setzen und die Bundesbehörden über das Ergebnis entscheiden. Und die Bayerische Regierung könnte weder das eine noch das andere beeinflussen. Das wäre aber auch die aktuelle Rechtslage.
chiara 18.06.2011, 19:49#672
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

so ein Brief vom Herrn Ministerialrat Mainberger liegt mir auch vor.
Daraufhin habe ich nochmal nachgehakt, und bekam danach Antwort von einem
Ltd. Ministerialrat Ziller, der nochmals betonte, daß die Abzweigung an sich ein steuerrechtlicher Vorgang ist, über den die Familienkassen entscheiden, bei denen es sich um Bundesbehörden handelt.
Und mein Anliegen wird an die Bundesagentur weitergeleitet.

Von da kam die "überraschende" Antwort, daß die Rechtmäßigkeit der Abzweigung ja mit dem Urteil vom 17.12.2008 entschieden worden sei.

Gruß
Chiara
Inge 19.06.2011, 14:32#673
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,

es gibt mal wieder gute Kommentare - auch zur Kindergeld-Abzweigung - bei kobinet
chiara 21.06.2011, 15:48#674
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

hier auf Seite 27/28 zu den "gezielten Gesprächen"....

wirklich sehr "erfreulich" ....

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/056/1705638.pdf

Gruß
Chiara
Inge 21.06.2011, 16:46#675
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Chiara,

die Kindergeld-Abzweigung ist mal wieder Thema in den Kommentaren bei kobinet ;-)