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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Habe heute ein Rundschreiben der Stadtverwaltung Berlin im IE gefunden.
    Dieses Schreiben befasst sich auch mit der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 9.Febr. 2009.

    Dabei wird wiederum bei der Abzweigung von vollstationärer Unterbringung des Kindes gesprochen:
    Eine Unterhaltspflichtverletzung liegt regelmäßig vor, wenn der Kindergeldberechtigte die laufenden Kosten für die vollstationäre Unterbringung des Kindes in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege nicht übernommen hat.
    Dann weiter:
    Ermessen der Familienkasse
    Da es sich bei der Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG um eine „Kann“ -Bestimmung handelt, bedarf es in jedem Fall der Ermessenserwägung der Familienkassen, ob und in welchem Umfang dem Abzweigungsersuchen des Trägers der Sozialhilfe zu entsprechen ist. Der Bundesfinanzhof .............
    Nächstes:
    Die Bezifferung oder ggf. Schätzung des den Eltern entstandenen Aufwands durch die Familienkasse ist unverzichtbar. Ist er im Einzelfall nicht mehr exakt ermittelbar, kann eine teilweise Abzweigung des Kindergeldes in Betracht kommen.

    Des gesamte Text als PDF:
    Zuletzt geändert von odin; 17.04.2011, 14:38.

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Zitat von odin Beitrag anzeigen
      Habe heute ein Rundschreiben der Stadtverwaltung Berlin im IE gefunden.
      Dieses Schreiben befasst sich auch mit der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 9.Febr. 2009.

      Dabei wird wiederum bei der Abzweigung von vollstationärer Unterbringung des Kindes gesprochen:
      Eine Unterhaltspflichtverletzung liegt regelmäßig vor, wenn der Kindergeldberechtigte die laufenden Kosten für die vollstationäre Unterbringung des Kindes in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege nicht übernommen hat.
      Dann weiter:
      Ermessen der Familienkasse
      Da es sich bei der Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG um eine „Kann“ -Bestimmung handelt, bedarf es in jedem Fall der Ermessenserwägung der Familienkassen, ob und in welchem Umfang dem Abzweigungsersuchen des Trägers der Sozialhilfe zu entsprechen ist. Der Bundesfinanzhof .............
      Nächstes:
      Die Bezifferung oder ggf. Schätzung des den Eltern entstandenen Aufwands durch die Familienkasse ist unverzichtbar. Ist er im Einzelfall nicht mehr exakt ermittelbar, kann eine teilweise Abzweigung des Kindergeldes in Betracht kommen.

      Des gesamte Text als PDF:
      Es ist traurig, dass für die Abzweigungsanträge immer die Entscheidung im Fall der vollstationären Unterbringung herhalten muss.
      Noch trauriger ist, dass immer nur diese unpassende BFH-Rechtsprechung zugrunde gelegt wird, während bei zutreffender Konstellation - nämlich wenn das Kind bei den Eltern lebt - das Bundessozialgericht sogar erklärt hat, dass es mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes schwerlich zu vereinbaren wäre, wenn die Eltern, die ihr schwerstbehindertes Kind zu Haus betreuen, eine Anrechnung des Kindergeldes hinnehmen müssten.
      U.a. zitiert das BSG folgendes:
      "Die Voraussetzungen für eine solche Abzweigung bedürfen entgegen der Auffassung des Beklagten ebenfalls keiner Prüfung. Auf ein in § 74 Abs 1 EStG vorausgesetztes Unterhaltsdefizit des Klägers kann es schon deshalb nicht ankommen, weil Grundsicherungsleistungen nach den §§ 41 ff SGB XII unabhängig von etwaigen Unterhaltsansprüchen erbracht werden. Wollte man - wie der Beklagte - den Kläger auf die Abzweigungsmöglichkeit des § 74 Abs 1 EStG verweisen, würde dies den Zielen der §§ 41 ff SGB XII widersprechen, die Eltern unter Anwendung der Vermutungsregelung des § 43 Abs 2 SGB XII von Unterhaltsleistungen freizustellen, weil dann Unterhaltsverpflichtungen doch zu prüfen wären."
      Außerdem spricht das BSG vom "Wirtschaften aus einem Topf" und dass eine andere Sichtweise der Lebenserfahrung widerspräche.

      Aber sogar in dem oben aufgeführten Rundschreiben der Senatsverwaltung Berlin ist ein entscheidender Satz enthalten, der ganz offensichtlich von vielen Sozialämtern ignoriert wird:
      Am Ende unter "Fazit" kann man lesen:
      "Gemäß neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes wird empfohlen, . . . . nur in den Fällen einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes . . . bei der zuständigen Familienkasse zu stellen, wo ein Kindergeldanspruch besteht und zugleich konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Eltern ihre gesetzliche Unterhaltspflicht verletzen, . . .

      Nach wie vor sollte man daher gegen die Abzweigungsanträge als solche vorgehen, da es laut Bundessozialgericht "keine Rechtfertigung für die Vorgehensweise" eines Abzweigungsantrages gibt.

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Liebe Gisela,
        was noch viel trauriger ist, ich habe heute mit dem Amtsleiter der Sozialbehörde des Nbg-Landes gesprochen und ihm die gesamten Argumente dargelegt. Ich habe ihm auch das BSG-Urteil und das Rundschreiben des Berliner Senats zugesandt.
        Er sagt das Interessiert ihn überhaupt nicht. Bei einer Tagung der Sozialamtsleiter wurde festgelegt, dass die Abzweigungsanträge an die Familienkasse eben gestellt werden. Dann ist es Sache der Familienkassen und das Sozialamt ist aus dem "Schneider".
        Theorie und Realität....................
        Es wird eben alles ignoriert und blockiert.
        Ich kann also erst nach einem Bescheid der Familienkasse dagegen vorgehen.

        Gruß
        odin

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Zitat von odin Beitrag anzeigen
          Liebe Gisela,
          was noch viel trauriger ist, ich habe heute mit dem Amtsleiter der Sozialbehörde des Nbg-Landes gesprochen und ihm die gesamten Argumente dargelegt. Ich habe ihm auch das BSG-Urteil und das Rundschreiben des Berliner Senats zugesandt.
          Er sagt das Interessiert ihn überhaupt nicht. Bei einer Tagung der Sozialamtsleiter wurde festgelegt, dass die Abzweigungsanträge an die Familienkasse eben gestellt werden. Dann ist es Sache der Familienkassen und das Sozialamt ist aus dem "Schneider".
          Theorie und Realität....................
          Es wird eben alles ignoriert und blockiert.
          Ich kann also erst nach einem Bescheid der Familienkasse dagegen vorgehen.

          Gruß
          odin
          Das sehe ich anders:
          Bei dem Abzweigungsantrag des Sozialamtes an die Familienkasse handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der in Eure Rechte eingreift.
          Gemäß § 24 SGB X ist Euch vor (!) diesem Verwaltungsakt Gelegenheit zu geben, Euch dazu zu äußern.
          Wenn man innerhalb dieser Anhörung schriftlich auf die Gesetzgebung und auf die eindeutige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Bezug nimmt, muss das Sozialamt sich damit beschäftigen.
          In einem schriftlichen Bescheid dürfte kaum das Argument zu finden sein, dass die BSG-Rechtsprechung niemanden beim Sozialamt interessiert.
          Ist der Abzweigungsantrag bereits gestellt, kann man auch die Aufhebung des Verwaltungsakts beantragen, denn die Aufhebung des Verwaltungsakts kann beansprucht werden, wenn die erforderliche Anhörung unterblieben oder nicht wirksam nachgeholt ist.
          Eine Nachholung ist also möglich, und diese Möglichkeit solltet Ihr nutzen - notfalls mit Hilfe eines kompetenten Anwaltes.
          Die Sozialämter wollen Euch mit diesen Abzweigungsanträgen in die Zuständigkeit der Finanzgerichte zwingen, und genau deshalb ist es empfehlenswert, alle möglichen Rechtsmittel auszuschöpfen, um die Abzweigungsanträge aufheben zu lassen.
          Es kann nicht sein, dass Sozialämter Grundsatz-Urteile des Bundessozialgerichts ignorieren, indem sie Verwaltungsakte (ohne Anhörung) erlassen, welche laut BSG-Rechtsprechung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind!

          Und übrigens:
          Mündliche Aussagen haben keine rechtliche Bedeutung. Ich würde die Aufhebung des Abzweigungsantrages beim Sozialamt schriftlich beantragen - ggfs sogar mit anwaltlicher Hilfe.

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Hallo zusammen,

            das hier habe ich gerade gefunden:

            Frage: [...] wie bewertet die Bundesregierung die nunmehr gehäuft auftretenden Anträge der Sozialhilfeträger bei den Familienkassen auf Auszahlung des (anteiligen) Kindergeldes für volljährige und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII?

            Antwort: Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
            [...] Im zweiten Teil Ihrer Frage geht es um die Abzweigung von Kindergeld zur Deckung der Sozialhilfeaufwendungen. Hierzu gab es in jüngerer Zeit neue Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. In Teilen der Fachwelt entstand so die Befürchtung, dass sich daraus in der Praxis erhebliche Änderungen ergeben könnten. Aus unserer Sicht verhält es sich so, dass sich keine grundsätzliche Rechtsänderung anbahnt. Das stellt auch derjenige fest, der das Urteil genau liest.

            Nachfrage: Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
            Herr Staatssekretär Fuchtel, der Bundesregierung ist aber bekannt, dass es Sozialhilfeträger gibt, die Hilfeempfänger bzw. deren Angehörige anschreiben und versuchen, das Urteil in diesem Sinne auszulegen?

            Antwort: Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
            Ja. Vielleicht trägt die heutige Debatte dazu bei, so etwas zurückzudrängen.
            Quelle und kompletter Text: 20 Grüne Abgeordnete befragen die Bundesregierung zur Behindertenpolitik (am Ende der Seite 13 und Anfang Seite 14)


            Vielleicht sollten wir den Herr Fuchtel auch mal anschreiben

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Hallo,

              ist eigentlich jemand informiert, ob die Abzweigung in allen Bundesländern durchgeführt wird ?

              Gruß
              odin

              In Mittelfranken (Bayern) kämpfen wir gerade gegen die Bescheide.
              Wenn ich etwas näheres erfahre gebe ich Bescheid.

              Nachdem deas Sozialamt die Aktion über die Köpfen der Land-und Kreisräte durchgeführt hat, habe ich diese einzeln informiert.
              Es wird jetzt zum Politikum. Montag ist Krisensitzung.
              (Landrat FRW,2.Landrat SPD , Kreisräte aus allen Fraktionen,Sozialamtsleiter
              Vorstand in einer CSU-Ortsgruppe.)

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Zitat von Inge Beitrag anzeigen

                Vielleicht sollten wir den Herr Fuchtel auch mal anschreiben
                So, den Herrn Fuchtel habe ich über abgeordnetenwatch angeschrieben. Ebenso Norbert Geis (wohnt ja fast um die Ecke bei mir) und Christine Scheel.

                Sehr geehrte/ ....

                als Mutter einer erwachsenen schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu den aktuell gehäuft auftretenden Anträgen der Sozialhilfeträger bei den Familienkassen auf Auszahlung des (anteiligen) Kindergeldes für volljährige und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII.

                Die Sozialhilfeträger nutzen für die Anträge zur Abzweigung des Kindergeldes zwei Urteile des Bundesfinanzhofes, die völlig zweckentfremdet wurden.
                In aller Regel erfahren die Eltern erst nach(!) erfolgter Antragstellung von diesem Verwaltungsakt, der in ihre Rechte eingreift. Ohne eine Möglichkeit der Anhörung gegenüber den Sozialämtern werden die Eltern in die Zuständigkeit von Finanzgerichten gezwungen, falls die Familienkassen der Einschätzung sind, dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
                Mittlerweile entsteht bei vielen Eltern der Eindruck, dass die Sozialämter die Zuständigkeit bewusst zu den Finanzgerichten lenken, weil sie mit den Abzweigungsanträgen vor dem Bundessozialgericht bereits mehrfach gescheitert sind.
                Besonders in seinem Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 - hat das BSG eindeutig beschrieben, dass die Voraussetzungen für eine solche Abzweigung keiner Prüfung bedürfen, weil dies den Zielen der §§ 41 ff SGB XII widersprechen würde, die Eltern von Unterhaltsleistungen freizustellen.

                Wie stehen Sie zu den Abzweigungsanträgen der Sozialleistungsträgern, die die wiederholte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hartnäckig ignorieren?

                Und wie wollen Sie Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung jetzt unterstützen, damit diese nicht gezwungen werden, sich immer wieder aufs Neue durch alle Instanzen zu kämpfen?

                Mit freundlichen Grüßen
                Inge Rosenberger
                Wer mag, kann den Text (einige Passagen habe ich von Gisela geklaut ) übernehmen und an den/die Bundestagsabgeordnete/n seiner Region schicken. Je mehr, desto besser!

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo zusammen,

                  heute ist eine Antwort von Norbert Geis gekommen.

                  Kommentar


                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo Inge,

                    unverbindlich !

                    Und das hier:

                    Bei einer Tagung der Sozialamtsleiter wurde festgelegt, dass die Abzweigungsanträge an die Familienkasse eben gestellt werden. Dann ist es Sache der Familienkassen und das Sozialamt ist aus dem "Schneider".
                    = gewissenlos

                    LG Michael

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                      Hallo zusammen,

                      heute ist eine Antwort von Norbert Geis gekommen.

                      Aha am Ende will wieder keiner was davon wissen und keiner hat diesen Unsinn veranlasst

                      Kommentar


                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        An Gisela,

                        ich habe eine Frage wegen Abzweigung des Kindergeldes.

                        Nach Rücksprache mit einer Anwältin der Lebenshilfe wurde von dieser behauptet,
                        dass es sich beim Abzweigungsantrag des Sozialamtes an die Familienkasse um KEINEN Verwaltungsakt.

                        Man könne also nicht den §24 SGBX zitieren.

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Zitat von odin Beitrag anzeigen
                          An Gisela,

                          ich habe eine Frage wegen Abzweigung des Kindergeldes.

                          Nach Rücksprache mit einer Anwältin der Lebenshilfe wurde von dieser behauptet,
                          dass es sich beim Abzweigungsantrag des Sozialamtes an die Familienkasse um KEINEN Verwaltungsakt.

                          Man könne also nicht den §24 SGBX zitieren.

                          Das sehe ich anders und weiß auch von einem Rechtsanwalt, der aktuell gegen den Abzweigungsantrag vorgeht.
                          Der Begriff des Verwaltungsakts ist in § 31 SGB X erklärt, und wenn die Lebenshilfe-Anwältin meint, dass ein Antrag eines Sozialamtes an eine Familienkasse KEIN Verwaltungsakt sei, würde mich ihre Begründung interessieren.
                          Ich wüsste nicht, warum es sich hier nicht um eine Maßnahme einer Behörde handeln sollte, die zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffen wird und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
                          Wenn dies kein Verwaltungsakt wäre, der in Eure Rechte eingreift - wie sollte ein solcher Verwaltungsakt dann wohl aussehen ?

                          Hat die Anwältin denn Angaben dazu gemacht, wie man ansonsten gegen das Sozialamt vorgehen sollte?
                          Wenn man beispielsweise in's BSG-Urteil B 8/9b SO 16/07 R schaut, findet man unter Rand-Nr. 16:
                          "Die Voraussetzungen für eine solche Abzweigung bedürfen entgegen der Auffassung des Beklagten ebenfalls keiner Prüfung. Auf ein in § 74 Abs 1 EStG vorausgesetztes Unterhaltsdefizit des Klägers kann es schon deshalb nicht ankommen, weil Grundsicherungsleistungen nach den §§ 41 ff SGB XII unabhängig von etwaigen Unterhaltsansprüchen erbracht werden. Wollte man - wie der Beklagte - den Kläger auf die Abzweigungsmöglichkeit des § 74 Abs 1 EStG verweisen, würde dies den Zielen der §§ 41 ff SGB XII widersprechen, die Eltern unter Anwendung der Vermutungsregelung des § 43 Abs 2 SGB XII von Unterhaltsleistungen freizustellen, weil dann Unterhaltsverpflichtungen doch zu prüfen wären."
                          Unter Rand-Nr. 17 steht auch noch sinngemäß, dass das Sozialamt mit dem Abzweigungsantrag die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs über die "Hintertür" dem Leistungsberechtigten (gesetzeswidrig) aufzwingen würde.

                          In den BSG-Urteilen vom 8.2.2007 war schon vom "Wirtschaften aus einem Topf" die Rede und dass es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, wenn Eltern, die ihr schwerstbehindertes Kind zu Haus betreuen (und keine stationäre Betreuung in Anspruch nehmen), eine Anrechnung des Kindergeldes bei den Grundsicherungsleistungen hinnehmen müssten (B 9b SO 5/06 R im letzten Absatz).

                          Es ist ein Skandal, wenn Sozialämter die Rechtsprechung des BSG ignorieren und trotzdem (auch bei Kindern, die zu Haus betreut werden) Abzweigungsanträge stellen.
                          Den Eltern werden hier ganz offensichtlich Fallen gestellt, indem manche Unterhaltsleistungen dann als Barunterhalt gewertet werden oder andere gar nicht erst anerkannt werden.
                          Außerdem wird das Leistungsgesetz der Grundsicherung im SGB XII ad absurdum geführt, wenn die Sozialämter durch ihre Abzweigungsanträge die Zuständigkeit der Finanzgerichte erzwingen.

                          Von der Lebenshilfe vermisse ich hier ein erkennbare Engagement, um diese Methoden zu unterbinden.

                          Für den Rest des Tages muss ich mich jetzt verabschieden, da noch ein Stapel Arbeit auf mich wartet . . . bevor mein Sohnemann mich wieder fordert . . .

                          Ciao
                          Gisela

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            An Gisela.
                            Danke für die schnelle Antwort.Sehe dies genauso.

                            Außerdem beziehen sich die Bay. Sozialämter in Ihrem Anschreiben immer auf die Änderung der Bay. Sozialhilferichtlinien zum 1.7.2010. Und hier steht u.a. :

                            (6) 1Beantragt ein SHTr (Sozialhilfeträger) bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes, muss er im Einzelnen darlegen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere, dass der Berechtigte seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt bzw. keinen Unterhalt leistet.

                            Das kann meiner Meinung nach aber nur durch eine Anhörung erfolgen.
                            Diese findet aber nie statt.

                            Richtig ? oder.....

                            Gruß

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Zitat von odin Beitrag anzeigen

                              Außerdem beziehen sich die Bay. Sozialämter in Ihrem Anschreiben immer auf die Änderung der Bay. Sozialhilferichtlinien zum 1.7.2010. Und hier steht u.a. :

                              (6) 1Beantragt ein SHTr (Sozialhilfeträger) bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes, muss er im Einzelnen darlegen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere, dass der Berechtigte seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt bzw. keinen Unterhalt leistet.

                              Gruß
                              Dazu muss ich jetzt doch noch mal schnell meine Meinung loswerden:

                              Wenn laut Bay. Sozialhilferichtlinien als Voraussetzung für einen Abzweigungsantrag die Unterhaltspflichtsverletzung darliegen muss, verstößt jedes Sozialamt gegen diese Richtlinien, wenn er - nämlich der Sozialhilfeträger - nicht darlegen kann, dass der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

                              Sollte im Einzelfall eine solche Vermutung bestehen (z.B. bei stationär untergebrachten Kindern oder bei Eltern im Hartz-IV-Bezug), kann dies vor Antragstellung geklärt werden - ggfs. per Anhörung nach § 24 SGB X.
                              Ansonsten ist der Sozialhilfeträger in der Beweispflicht.

                              Wenn aber diese Richtlinien von den Sozialämtern ignoriert werden, indem die Abzweigungsanträge pauschal ohne die vorgeschriebene Darlegung erfolgen, ist dies ein weiterer - und zwar entscheidender Grund - gegen das Sozialamt vorzugehen (und nicht gegen die Familienkasse).

                              Diese Richtlinien müssten doch eigentlich eine Steilvorlage für jeden Anwalt sein - und für eine Interessenvertretung wie die Lebenshilfe erst recht!

                              Nebenbei bemerkt:
                              Man sollte auch mal einen weiteren Blick in's Grundgesetz werfen - und zwar unter Artikel 20:
                              Abs. 3 lautet:
                              "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
                              Abs. 4:
                              "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

                              Das ist doch ein passendes Schlusswort - oder?
                              Das war's jetzt aber für heute!

                              Ciao
                              Gisela

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                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Hallo zusammen,

                                Odin, gibt es auch einen Link zu diesen Sozialhilferichtlinien?

                                noch zur Info an Odin und Gisela: Eure letzten Beiträge habe ich vom Grundsicherungsthema in das passende Kindergeldthema verschoben.

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Hallo Inge,

                                  hier als PDF-Datei:
                                  Zuletzt geändert von odin; 17.04.2011, 14:38.

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Hallo Odin,

                                    DANKE!

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                      Hallo Inge,

                                      hier als PDF-Datei:

                                      Hab's flott gefunden:
                                      Seite 38 unter 94.67

                                      Der entscheidende Satz ist der erste im Abs. 6:

                                      "Beantragt ein SHTr bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes, muss er im Einzelnen darlegen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere, dass der Berechtigte seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt bzw. keinen Unterhalt leistet."

                                      Damit erübrigt sich eigentlich jede weitere Diskussion

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Leutz mir is was aufgefallen und zwar bei menschmicha.

                                        Er schreibt doch FK hat dem Abzweigungsantrag statt gegeben und gleich zeitig teilt ihm das Sozialamt mit er erhalte keine Grusi mehr.

                                        Das passt überhaupt nicht zusammen.

                                        Was macht das Sozialamt jetzt mit dem KG von seiner Tochter wenn er keine Grusi mehr erhält.???

                                        Das Kind wohnt bei Vater nicht auf dem Sozialamt .

                                        Bei menschmicha käme doch das in betracht

                                        (6) 1Beantragt ein SHTr bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes,
                                        muss er im Einzelnen darlegen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind,
                                        insbesondere, dass der Berechtigte seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem
                                        Kind nicht nachkommt bzw. keinen Unterhalt leistet. 2Ist ein behindertes volljähriges
                                        Kind auf Kosten des SHTr vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht
                                        und wird der Kindergeldberechtigte nicht in Anspruch genommen, kommt dieser
                                        seiner Unterhaltspflicht nicht nach, so dass die Familienkasse das Kindergeld an
                                        den SHTr abzweigen kann. 3Auch wenn der Kindergeldberechtigte neben den
                                        Leistungen des SHTr nur geringe eigene Unterhaltsleistungen für das Kind
                                        erbringt, ist die Ermessensentscheidung der Familienkasse, ob und in welcher
                                        Höhe das Kindergeld an den SHTr abgezweigt wird, nicht dahin gehend auf Null
                                        reduziert, dass das gesamte Kindergeld an den SHTr auszuzahlen ist. 4Sind die
                                        Leistungen mindestens so hoch wie das Kindergeld, wird eine Abzweigung nicht
                                        als ermessensgerecht angesehen (BFH, Urt. v. 23.2.2006, AZAz. III R 65/04,
                                        FamRZ 2006, 1274).
                                        Zuletzt geändert von Seti; 12.01.2011, 18:59.

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                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Hallo miteinander,

                                          jetzt möchte ich euch mal ein Lob aussprechen, bzw. mich für euren Einsatz und Mitarbeit bedanken. Es kommt ja nicht nur euch selbst, sondern vielen zu Gute. Nur wenn wir so agieren, Einsatz bringen, der weit über ein Maß von "Selbsthilfe" hinausgeht, haben wir heute überhaupt noch eine Chance, uns in der Welt der willkürlichen Politik zu behaupten. Es sind wieder die Eltern, bzw. Angehörigen, die mit dem Rücken an der Wand den Kampf gegen die übermächtigen Windmühlen aufgenommen haben und Kräfte mobilisieren, die eigentlich in der eigenen Familie mehr als gebraucht werden.
                                          Es fiel hier auch der Satz, dass man mehr von der Lebenshilfe erwartet. Ich denke, die Lebenshilfe wird auch von der Stimmung hier im Forum einiges mitbekommen und vielleicht eine Lehre daraus ziehen, dass das Leben von und mit Menschen mit Behinderung nicht nur aus Verhandlungen bestehen und Beschlossenes nun mal als das wenigere Übel gilt, als wenn man dadurch andere neue Verhandlungen hinten anhängen müsste, sondern das es hier um Leben geht, dem sich die Lebenshilfe das Wort Hilfe auf die Fahne geschrieben hat. Und wer ist die Lebenshilfe????????????????????????

                                          WIR ELTERN!!!!!!! waren die Verantwortlichen, wir sind nur in all den Jahren zu anspruchsvoll an die Verantwortlichen geworden. Wir fordern von der Lebenshilfe, was auch okay, richtig und selbstverständlich sein sollte. Die Lebenshilfe kann und wird aber immer nur so im Sinn von Eltern und für Eltern handeln und agieren können, wenn es immer wieder "Freiwillige" und im Ehrenamt tätige Eltern geben wird, die der Lebenshilfe durch die eigene Erfahrung die momentane Stimmung und Lage der Eltern und Betroffenen aus erster Hand vermitteln kann.

                                          Jeder Autohersteller richtet sich nach den Wünschen und den Forderungen der Käufer und Nutzer ihres Angebotes.

                                          Die Lebenshilfe sollte dahingehend auch ein großes Augenmerk auf die dinglichen Anliegen und das alltägliche Erleben der Betroffenen richten. Dann ist es eine gute Hilfe zum Leben, was die Lebenshilfe anbieten wird und kann.

                                          Auch die Lebenshilfe sollte sich nicht durch die Bürokratie vom Boden der Tatsachen weglocken lassen.

                                          Ich getraue mich das hier und heute zu schreiben, weil ich mich mit viel Zeit in die ehrenamtliche Arbeit der Lebenshilfe einbringe und überzeugt bin, dass wir als Eltern immer noch am besten Wissen und vermitteln können, wie das Herz der Basis schlägt. Und die Basis aller Vorgänge, die zur Zeit um uns, über uns und mit uns passieren und seitens der Politik angeleiert und verschleiert werden, dass sind wir und unsere tägliche Lebensbewältigung.

                                          Das versuche ich in Gesprächen und meiner Mitarbeit in die Gremien einzubringen.

                                          Umso mehr finde ich auch euren Einsatz an Zeit, Wissen und den bestimmt vielen Stunden der Suche und Recherche, die ihr hier erbringt, unendlich hilfreich und wertvoll. So möchte ich Odin, Seti, Inge, Volvocarl und Giesela M und allen, die ihre nicht gerade üppige Freizeit zur und für die Selbsthilfe hier im Forum einbringen, mein persönlicher Dank, nicht nur als Moderatorin aussprechen. Man kann nur mit Respekt darauf schauen, was Eltern heute für ein Wissen haben und auch haben müssen, um sich in dieser Welt der Paragraphen zurechtzufinden.
                                          HUT ab und Danke,

                                          sagt von ganzen Herzen,

                                          Kirsten
                                          Zuletzt geändert von Kirsten; 12.01.2011, 22:03.

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Hallo Uta,

                                            nochmal vielen Dank für Deine Unterstützung, die ja automatisch auch das Interesse anderer Leser weckt und für deren Hilfe ich mich natürlich auch bedanke. Manchmal ist es schon sehr hilfreich, wenn man interessierte und kompetente Zuhörer findet.

                                            Politisch gesehen sind viele von uns mit den neuen Einschränkungen ein Opfer der berühmten "Schuldenbremse" - also für diesen glücklicherweise kleineren Teil der Bevölkerung, der sich um Behinderte kümmert eine Minderheit, auf deren erlahmenden Widerstand die Verantwortlichen hoffen.

                                            Genau deshalb ist es ein Glück, daß es dieses Forum gibt - viele Grüße an alle, die auch die Sorge plagt wie es mit unserer "Sozialen Marktwirtschaft" in Zukunft weiter gehen soll, Micha

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Wie ich soeben erfahren hatte wurde vom Sozialamt und vom Landratsamt Nürnberger Land die Bitte um "Nichtdurchführung" der Abzweigungen abgelehnt.

                                              Habe daraufhin ein Schreiben ausgearbeitet und an verschiedene Medien und Zeitungen sowie Abgeordnete gesandt:

                                              Als PDF-Datei
                                              Zuletzt geändert von odin; 17.04.2011, 14:38.

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                                                Erstmal ganz super geschrieben .

                                                Hast Du schon einen Anwalt.

                                                Mir graust es echt.

                                                Erst Abzweigung KG dann vielleicht gekürzter Regelsatz was kommt als nächstes

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                                                  Warscheinlich brauche ich keinen Anwalt, denn ich habe soviel anzusetzen, dass es zu keiner Anrechnung kommen wird.
                                                  Ausgerechnet: ca. 9.500.--€ (Ausweis B) Begleitperson 8.-- Std. etc.

                                                  Aber was machen die "Anderen" die sich nicht so helfen können wie wir ?

                                                  Ist doch alles Schei...........

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                                                    Hallo Odin,

                                                    Dein Protest trifft ins schwarze - glaube allerdings, daß Herr Seehofer wohl hier einfach das Problem hat den Interessen der CDU/FDP gerecht zu werden, und über diese ganze Geschichte vermutlich selber nicht glücklich ist.

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