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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    #76
    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
    Hallo Gisela,

    Zitat aus deinem Leserbrief:
    Die neuerdings von den Familienkassen geforderten Nachweise dürften daher zu den "unangemessenen Anforderungen" gehören, die - laut Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Bundeskindergeldgesetz - zu unterbleiben haben!

    So ist es. Vom Hörensagen: Das ist genau die Verfahrensweise der FK im öD.

    Diese Weisungen findet man übrigens hier auf Seite 113 unter "Grenzen der Mitwirkung":
    http://www.arbeitsagentur.de/zentral...esetz-2005.pdf

    Bitte macht doch mal in den Kobinet-Nachrichten öffentlich, dass diese Weisungen mit der Praxis nicht übereinstimmt, und wenn unsere Politiker Verbesserungen ankündigen, könnten sie doch hier schon mal anfangen.
    Man muss bei kobinet übrigens nicht den kompletten eigenen Namen öffentlich machen, sondern es erscheint nur das, was man unter Namen und Vornamen eingibt - d.h. man kann den Vornamen oder Nachnamen auch abkürzen.

    Also bitte !!!

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      #77
      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      was mir noch so aufgefallen ist; ich hab mal die BFH-Urteile gelesen, auf welche sich das SA beruft: die Mutter der schwer pflegebedürftigen jungen Frau, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht war, hat Geschenke, Bargeld, und Vorhaltung einer Unterkunft (also ein Zimmer im Haus, welches z.B. für WE-Besuche gedacht ist) als Belastung anerkannt bekommen!
      Ich verstehe die Welt nicht mehr.
      Wie blöd (oder gerissen) sind die Mitarbeiter unserer FK?

      Ich werde das schon durchbekommen. Aber mich kotzt die ganze Arbeit an, die ich unnötigerweise durch den Mist habe.
      Für läppische 184€ (sorry, ich weiß, viel Geld für den kleinen Bürger) ist der Aufwand, wenn man die evtl. Gerichtskosten, die Zeit und den Aufwand dabei etc. mitbedenkt, vollkommen unakzeptabel.

      Ab nächste Woche, meine Knie-OP ist wieder gut verheilt, muss ich wieder arbeiten. Heißt, die ganze Woche nicht da und auch keine Möglichkeit, irgendwas in der Woche zu erledigen (meine Frau ist bezüglich Rechtsgeschichten etwas unbedarft; ich mach das ja immer alles ).
      Rund 10 volle Tage meiner "Krankheit" habe ich vor dem Laptop verbracht wegen diesem Scheiß. Vom Papier (fast ein 500er Paket) und einem Satz Patronen (knapp 50€) mal ganz zu schweigen.
      Ein Witz, was die sich erlauben.
      Wenn ich nächst Woche am WE Zeit habe, mache ich mal was fertig für die Zeitung hier. Da ich ja so ein Schreibfreudiger bin, braucht man ja nicht viel zu sagen. Man kann das ja auch so belegen. Ich will mich aber erst mal mit meinem RA besprechen.

      Naja, schönes WE Euch allen.

      LG
      Stefan

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        #78
        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
        Vorhaltung einer Unterkunft (also ein Zimmer im Haus, welches z.B. für WE-Besuche gedacht ist) als Belastung anerkannt bekommen!
        Hallo Stefan,

        bei einer so genannten "vollstationären Unterbringung" bekommt die betroffene Familie auch keine Unterkunftskosten durch das GS-Amt. Deshalb wird das hier als Belastung anerkannt.
        Allerdings sind die alltäglichen Kosten durch Wäsche und Betreuungsleistungen bei weitem höher...

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          #79
          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Zitat von Inge Beitrag anzeigen
          Hallo Stefan,

          bei einer so genannten "vollstationären Unterbringung" bekommt die betroffene Familie auch keine Unterkunftskosten durch das GS-Amt. Deshalb wird das hier als Belastung anerkannt.
          Allerdings sind die alltäglichen Kosten durch Wäsche und Betreuungsleistungen bei weitem höher...
          Ja, schon klar. Die UK-Kosten bekommt ja nicht die Familie, sondern die Person, die Grusi erhält. Ändert aber nichts an der Tatsache, das die Vorhaltung keine Betreuungskosten, sondern (im Sinne der Aussage meiner FK) geldwerter Vorteil wäre, hier aber als (nicht geldwerte) Belastung anerkannt werden.

          Wenn man die Aussage "meiner" FK genau nimmt, müsste ich meinen Sohn nach der Werkstatt ins Haus einschließen. Denn auch Rummel, Weihnachtsmarkt, Urlaub etc. sind geldwerter Vorteil.

          Was für ein Schwachsinn.....

          LG
          Stefan

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            #80
            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Hab gerade hier (ungefähr mitte der Seite): http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=73525&postdays=0&postorder=asc&hig hlight=abzweigung+kindergeld&start=20
            diese Aussage gefunden:

            "Nach einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 06.07.10 (10-K10327/07) ist auch bei der Abzweigung nach § 74 EStG kein Nachweis erforderlich. Vielmehr ist eine Glaubhaftmachung völlig ausreichend. Wenn also feststeht, dass bestimmte Aufwendungen regelmäßig anfallen, liegt Glaubhaftmachung vor und das Amt darf keinerlei Quittungen u.ä. verlangen."

            Hab schon mal gegoogelt, finde das Urteil aber nicht.
            Kommt da jemand ran bzw. stellt sich nicht so doof an wie ich?

            Ist doch mal ne passende Argumentation.

            LG
            Stefan

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              #81
              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Urteil gibt es nicht.

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                #82
                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Wer sich die Mühe macht, meinen Musterbrief durchzulesen, findet dieses Urteil in dem Absatz zur Glaubhaftmachung erwähnt.
                Das Urteil ist kostenpflichtig zu erwerben.
                Wer meinem Aufruf zur Öffentlichkeitsarbeit gefolgt ist, kann dieses Urteil anschließend auch kostenlos von mir bekommen, wenn ich per PN eine Mail-Adresse erhalte.

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                  #83
                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Ich wollte Dich und Dein Schreiben gerade erwähnen.....

                  Eigentlich unverständlich, warum man für Urteile bezahlen muss.

                  Wenn ich Zeit habe, ich hoffe morgen früh, hänge ich mich mal ins Kombinet, oder wie das heißt. Mal schaun, was da so abgeht.

                  LG
                  Stefan

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                    #84
                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                    Wer sich die Mühe macht, meinen Musterbrief durchzulesen, findet dieses Urteil in dem Absatz zur Glaubhaftmachung erwähnt.
                    Das Urteil ist kostenpflichtig zu erwerben.
                    Wer meinem Aufruf zur Öffentlichkeitsarbeit gefolgt ist, kann dieses Urteil anschließend auch kostenlos von mir bekommen, wenn ich per PN eine Mail-Adresse erhalte.
                    wenn ich die Diskussion hier so verfolge, dann sind wohl die beiden anderen bisher angebenen Urteile falsch oder unbrauchbar. Was nützen mir irgendwelche kostenpflichtigen urteile, die dann hier bei mir doch nicht gelten??

                    ich empfinde diese ganzen Diskussionen mittlerweile als hahnebüchern, weil jedes Amt und jede FK anders verfährt. Einzig die glaubwürdige Darstellung der Mehr-aufwendungen oder Mehr-Kosten taugen was.

                    Was nützt es mir, wenn die Bundesregierung kobinet liest und dann nichts macht??? Vielleicht lesen die ja mit, um noch mehr zu kürzen.

                    lg Micha

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                      #85
                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                      Auch dieser Beitrag schreit doch danach, dass man einen Leserbrief dranhängt:
                      http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

                      Oder glaubt jemand daran, dass wir in diese Ankündigungen große Hoffnungen verschwenden sollten?
                      So, habe vollzogen.

                      3000 Zeichen sind aber auch wenig......, wenn man mal am Schreiben ist.

                      LG
                      Stefan

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                        #86
                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Zitat von miau Beitrag anzeigen
                        wenn ich die Diskussion hier so verfolge, dann sind wohl die beiden anderen bisher angebenen Urteile falsch oder unbrauchbar. Was nützen mir irgendwelche kostenpflichtigen urteile, die dann hier bei mir doch nicht gelten??

                        ich empfinde diese ganzen Diskussionen mittlerweile als hahnebüchern, weil jedes Amt und jede FK anders verfährt. Einzig die glaubwürdige Darstellung der Mehr-aufwendungen oder Mehr-Kosten taugen was.

                        Was nützt es mir, wenn die Bundesregierung kobinet liest und dann nichts macht??? Vielleicht lesen die ja mit, um noch mehr zu kürzen.

                        lg Micha
                        Oooooch Micha,

                        unbrauchbar müssten für die FKs auch die vom SA aufgeführten Urteile sein. Jeder versucht, das für ihn Wichtige aus Urteilen zu ziehen.

                        Und: die FKs dürfen nicht!!! da so und dort anders entscheiden. Eigentlich ist deren Spielraum recht eng. Sie haben sich an Vorgaben zu halten.
                        Kann doch nicht sein, das z.B. hier die Eltern Null Chancen haben, das KG als Familieneinkommen zu behalten. Gibt man Sachleistungen an, zählt es als Barunterhalt, gibt man Betreuungskosten an, ist es fiktiv und somit wird abgezeigt.
                        Das Ergebnis ist immer gleich, 184€ weniger im Säckel.

                        Deinem letzten Satz muss ich allerdings uneingeschränkt zustimmen, Leider.
                        Allerdings: wenn keiner das "Maul" aufmacht, wird sich nie was ändern.....

                        LG
                        Stefan

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                          #87
                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
                          Allerdings: wenn keiner das "Maul" aufmacht, wird sich nie was ändern.....

                          Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
                          Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
                          haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

                          (Grundgesetz Art. 20, Abs. 1 und 4)

                          Kommentar


                            #88
                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Zitat von miau Beitrag anzeigen
                            ich empfinde diese ganzen Diskussionen mittlerweile als hahnebüchern, weil jedes Amt und jede FK anders verfährt. Einzig die glaubwürdige Darstellung der Mehr-aufwendungen oder Mehr-Kosten taugen was.

                            Was nützt es mir, wenn die Bundesregierung kobinet liest und dann nichts macht??? Vielleicht lesen die ja mit, um noch mehr zu kürzen.

                            lg Micha
                            Micha, für jemanden, der hier vor wenigen Tagen noch verkündet hat, dass "jede" Information "nützlich" sei - "auch falsche" - ist Deine jetzige Bemerkung voll daneben!
                            Dass die Konstellation Sozialamt - Familienkasse mit unterschiedlichen Zuständigkeiten so kompliziert ist, ist ja gerade die miese Vorgehensweise, mit der man Euch das Kindergeld entweder anrechnen oder abzweigen möchte.

                            Ich selbst bin nicht betroffen und bekomme neben der Grundsicherung nach wie vor ohne Probleme das Kindergeld für meinen Sohn.
                            Da ich aber auch beruflich mit der Geltendmachung von Rechtsansprüchen beschäftigt bin und das Bedürfnis hatte, Euch hier bei diesem komplexen Problem weiterzuhelfen, habe ich einen Musterbrief entworfen, der Euch allen helfen kann.

                            Auch wenn ich neben Job und Versorgung meines Sohnes mehrere Stunden Arbeit investiert habe, um Leuten wie Dir zu helfen, habe ich nicht wirklich damit gerechnet, dass mal das Wort "danke" zum Ausdruck kommt, aber dass Du dich derart negativ zu Wort meldest, finde ich mittlerweile unverschämt!

                            Ich habe in meinem Musterbrief diejenigen Urteile aufgeführt, die für Eure Argumentation hilfreich sind, aber weil die Sozialämter und Familienkassen nun mal mit anderen Urteilen argumentieren, ist es halt sinnvoll, die auch zu erwähnen und darzulegen, dass es da beispielsweise um ALG-II-Empfänger geht, wo Kindergeld sowieso als Einkommen angerechnet wird.

                            Dass ich dabei auch ein kostenpflichtiges Urteil erwähnt habe, zwingt niemanden dazu, dieses Urteil zu kaufen, und ich bin wohl auch die letzte, der man vorwerfen kann, dass das Urteil nicht kostenlos im Internet zu haben ist. Wenn hier nicht die Frage nach dem Urteil aufgetaucht wäre, hätte ich das überhaupt nicht erwähnt, weil es eigentlich auch gar nicht nötig ist, denn die wichtigen Zitate aus dem Urteil sind im Musterschreiben enthalten, und wer sich das Urteil in Gänze reinziehen will, der besorgt es sich halt - aber das kann jeder für sich selbst entscheiden.
                            Ich selbst habe 5 Euro dafür bezahlt, um Euch zu helfen, und ich bin gerne bereit, es Euch kostenlos zur Verfügung zu stellen, aber Deine Vorwürfe, die Du hier wiederholt von dir gibst, verdirbt mir jegliche Lust, mich hier weiter einzubringen
                            Wozu die von Dir empfohlene "glaubwürdige Darstellung" von Mehraufwendungen führen kann, kannst Du ja gerade bei Stefan verfolgen.

                            Und letztendlich solltet Ihr davon ausgehen, dass die Sozialämter auch hier mitlesen, denn die Stadt Duisburg unterhält ein bundesweites (geschlossenes - also nicht einsehbares) "Diskussionsforum", in welchem solche Beiträge wie diese hier regelmäßig aufgegriffen werden

                            Ciao
                            Gisela
                            Zuletzt geändert von Volker; 28.11.2010, 22:42. Grund: Zitat korrigiert

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                              #89
                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                              Ich selbst habe 5 Euro dafür bezahlt, um Euch zu helfen, und ich bin gerne bereit, es Euch kostenlos zur Verfügung zu stellen, aber Deine Vorwürfe, die Du hier wiederholt von dir gibst, verdirbt mir jegliche Lust, mich hier weiter einzubringen
                              Liebe Gisela,

                              ich glaube nicht, dass die Worte gegen Dich und Dein Engagement - jetzt sage ich auch mal nicht nur per Mail, sondern ganz öffentlich DANKE dafür - gerichtet sind, sondern gegen die Vorgehensweise der Ämter.

                              Wenn ich lese, was Stefan passiert ist, dann bekomme ich ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln.
                              Und nachdem ich 9 Monaten lang mit der KK kämpfen musste, nur um etwas zu bekommen, das meiner Tochter zusteht, habe ich im Moment eigentlich keine Lust, den gleichen oder einen ähnlichen Ärger am Hals zu haben.
                              Aber wenn der falsche Bescheid kommen sollte, dann kremple ich die Ärmel halt wieder hoch....
                              Stefan hat es ja schon geschrieben: "wenn keiner das "Maul" aufmacht, wird sich nie was ändern...." - und das stimmt!
                              Deshalb ist es wichtig, dass wir uns hier und auch bei kobinet öffentlich äußern. Zumindest haben einige von uns nach dem Hinweis auf die Diskussionen bei Kobinet per Mail Rückmeldungen von politischer Seite erhalten. Und das zeigt doch, dass wir auf dem richtigen Weg sind!

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                                #90
                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Liebe Gisela,
                                auch von mir ein herzliches Dankeschön für all die Mühe und Zeit, die du in dieses Schreiben und Engagement für das Thema steckst, egal ob hier oder anderswo!
                                Auch ich bin nicht direkt davon betroffen, da mein Kind noch zu jung ist, trotzdem bin ich der Meinung , dass man nur gemeinsam stark ist und Dinge für alle zum Guten verändern kann.


                                an Micha: hanebüchen (= als Synonyme lassen sich verwenden: skandalös, unfassbar, unglaublich, ungeheuerlich, spektakulär, absonderlich, haarsträubend, heillos, empörend, bodenlos)
                                ist wohl schwerlich die Diskussion hier um mögliche Argumentationen und Hilfestellung wie man gegen diese Praxis vorgehen kann , sondern die Vorgehensweise der Ämter selber.

                                LG, amai

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                                  #91
                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Zitat von gero Beitrag anzeigen

                                  Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
                                  Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
                                  haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

                                  (Grundgesetz Art. 20, Abs. 1 und 4)
                                  Kannst Du das Mal an den Reichstag malen?
                                  Scheinen die Damen und Herren da vergessen zu haben. (siehe z.B. Stuttgart 21)

                                  @Gisela: Auch von mir hier nochmal tausend Dank.
                                  Manche begreifen halt nicht, das wir ohne die Mitarbeit und Hilfe von Fachleuten aufgeschmissen sind.
                                  Ich habe mich zwar mittlerweile auch etwas reingelesen. Aber nicht mit der Komplexilität, die nötig wäre. Geht gar nicht.
                                  Und ich fackel mit den Ämtern auch nicht lange. Und auch der Atem sollte reichen.
                                  Hab auch einen netten Nachbarn als Anwalt, der vorallem nicht gerne verliert. Grundvoraussetzung!
                                  Also bitte , nicht irre machen lassen, bleib uns erhalten, ja? Der Rest hier ist über jedes Wort dankbar und über jede Info, die er erhaschen kann.

                                  Man muss sich mal das Grundprinzip hier in Suhl vorstellen:
                                  Version 1: Man belegt neben den Betreuungsleistungen auch Sachleistungen (Naturalleistungen).
                                  Ergebnis: Wird als Barunterhalt deklariert. Grusi wird um das KG vermindert. Steht übrigens genau so auf dem Bescheid unter eigenes Einkommen.

                                  Version 2: Man lässt das mit den Sachleistungen und gibt nur Betreuungsleistungen an. Grund siehe oben. Diese kannst man aber SO nicht belegen.
                                  Ergebnis: Betreungsleistungen werden als fiktive Leistungen nicht anerkannt. Abzweigung erfolgt.

                                  Heißt, egal was man HIER macht, das Geld ist man los!!!

                                  Und das kann nicht sein!

                                  LG
                                  Stefan

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                                    #92
                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    in den nächsten Tagen muss ich wegen einer Änderung zum S-Amt und dort werde ich meine Tochter all das tun lassen, was ich bisher versucht habe zu verhindern. Die sollen mich kennen lernen. - und noch besser meine Tochter wie sie tobt, schreit und lebt. Velleicht fahre ich auch zur Familienkasse (hätte wohl mehr Sinn). >Wenn sie einen Nachweis wollen, dann sollen sie sich vor Ort ein Bild machen, was es heißt ein schwerstbehindertes Kind zu haben. Ich kann mir gut vorstellen, dass die dort keine Ahnung davon haben, wie das Leben bzw. meine Betreuung wirklich aussieht.

                                    @ Gisela,

                                    <dankeschön für die Urteile und auch dankeschön für die schriftliche Prügel, die du mir und unserer Lebenshilfe mit deinem post erteilt hast.
                                    Ich hatte noch nicht erwähnt, dass ich der Frau angeboten habe, hier mitzulesen. So hat sie auch mitgekriegt, wie manche betroffene Eltern von anderen LH ´en denken.

                                    @ Volker,

                                    ich bin bestimmt nicht jemand, der sich leicht unterkriegen lässt.

                                    lg Micha

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                                      #93
                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Zitat von miau Beitrag anzeigen
                                      und auch dankeschön für die schriftliche Prügel
                                      Ansprüche, die man an andere stellt, sollte man erstmal selbst erfüllen!!!
                                      Deine verbalen Rundumschläge gegen Leute, die hier eigentlich Gleichgesinnte suchen, sind völlig überzogen und haben in einem öffentlichen Forum nicht das geringste zu suchen.
                                      In dem anderen Thread hatte ich mich schon aus den Diskussionen mit Dir rausgehalten, aber wenn Du jetzt auch in diesem Thread hier wieder unsachlich wirst, werde ich ab sofort keine weiteren Äußerungen von Dir mehr kommentieren - sofern sie nicht themenrelevant sind.
                                      Wenn Du ein persönliches Problem mit jemandem hast, kannst Du das per PN erledigen und solltest nicht das ganze www mit Deinem Frust belasten.

                                      Gruß
                                      Gisela

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                                        #94
                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Hallo miteinander,


                                        bitte lasst diesen Thread doch in Ruhe weiter laufen. Es geht hier um ein wichtiges Thema, bei dem versteckte, oder auch indirekte sowie direkte gegenseitige Kritisierung wohl kaum weiter hilft. Solidarität hilft in diesem Fall besser weiter.

                                        Liebe Grüße
                                        Kirsten
                                        Zuletzt geändert von Kirsten; 28.11.2010, 22:34.

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                                          #95
                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Zitat von Kirsten Beitrag anzeigen

                                          bitte lasst diesen Thread doch in Ruhe weiter laufen. Es geht hier um ein wichtiges Thema,
                                          Kein Problem.
                                          Entschuldigung dass ich Euch belästigt habe - es wird nicht mehr vorkommen!

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                                            #96
                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Liebe Nutzer von INTAKT,

                                            um Leuten, die euch hier helfen oder die sich gegenseitig helfen, das Leben nicht unnötig zu erschweren, bitte ich im Sinne aller die Hilfe brauchen, suchen und geben, dass ständiges Bezug nehmen auf einzelne Äußerungen unterbleibt.

                                            Miau ist hiermit verwarnt und eine zeitweise Sperre aus dem Forum wird bei Wiederholung aktiviert.

                                            Beiträge inhaltlicher Art sind weiterhin von allen gerne gesehen.
                                            Volker
                                            Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                                            Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

                                            Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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                                              #97
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                                              Danke Volker, es tat Not.......

                                              Unsinn, die zu "bekriegen", die nur helfen wollen.
                                              Wir haben von so vielen keine Ahnung und zumindest ich bin froh, wenn mir jemand Hilfe anbietet.
                                              Schön, das es hier Leute gibt, die überall rumschauen, Artikel reinstellen und die eine oder andere Hilfestellung anbieten.

                                              Zum Fall!!!!!

                                              Bis heute von Niemanden eine Antwort!!!!
                                              Da ich ja eigentlich mit zweitem Vornamen Optimist heiße , hoffe ich, das meine Zeilen den Damen was zu Knappern gegeben haben.
                                              Morgen um halb 5 Anwaltstermin. Auf Staatskosten, aber die wollten das ja so. Ich seh nicht so wirklich ein, warum ich jedes Mal meine RSV nehme sollte.

                                              Er wird mir sicher noch nicht viel sagen können, erst ma alles sichten. Und da ich ja so ein lieber Kerl bin und ich hier so viel Unterstützung erhalten habe, gibts gleich noch alle relevanten Akten dazu. Brauch er nicht zu suchen.

                                              Ich berichte, wie es weiter geht....

                                              Alles Liebe Euch allen

                                              Stefan

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                                                #98
                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                So, vorhin war ich beim Nachbarn/Anwalt.
                                                Wie ich schon sagte, Akten sichten, vorbereiten und auf negativen Bescheid warten.
                                                Auch die andere Sache (100% Grusi erst ab 25 oder von Anfang an) lass ich mal überprüfen.
                                                Was mir aber ungut aufgestossen ist: Er hat mir mal die Honorare genannt, die er von der Stadt bei einem Beratungsgutschein bekommt. War mir echt peinlich......
                                                48€ für die Beratung inkl. Sichtung etc.. Sind ja mindestens 2 Termine nötig. Erste Instanz - es geht hier nicht wie üblich um den Streitwert - ca. 300€ für den ganzen Prozess.
                                                Kein Wunder, das viele Sozialrechtsanwälte immer so ausgelastet sind, das sie Ratsuchende mit Beratungsscheinen nicht mehr dran nehmen können.
                                                Seiner Meinung ist das Sozialrecht in D das undankbarste von allen und selbst für Fachleute schwer zu begreifen, da oft an der Logik vorbeientschieden wird.

                                                Na ja, warten wir also ab. Der Anwalt ist erst mal gerüstet, wenn es dann losgehen sollte.
                                                Und wenns wirklich hart auf hart kommt, werde ich wohl auf die RSV umschwenken.

                                                LG
                                                Stefan
                                                Zuletzt geändert von volvocarl; 05.12.2010, 11:48.

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                                                  #99
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                                                  Hallo volvocarl,

                                                  Zitat:
                                                  Auch die andere Sache (100% Grusi erts ab 25 oder von Anfang an) lass ich mal überprüfen.

                                                  Bist dir also auch nicht sicher ?

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                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Ne, nicht wirklich.....
                                                    Auch wenn hier viele sagen man solle SGB II und SGB XII nicht in einen Topf werfen, bin ich mir nicht sicher, ob das so ist.
                                                    Nach SGB XII hab ich ab Volljährigkeit rausgelesen, nach SGB II ab dem 25sten Lebensjahr.
                                                    Da ja, egal wo man liest, beide SGBs zusammen herangezogen werden, bin ich da noch nicht klargekommen.
                                                    Aber bei meinem Widerspruch gehts ja nicht nur um die Verwerfung der Bescheide von Anfang an, sondern auch allgemein um die Zeit VOR dem 19.05.2009, da der Bengel ja im Dez. 2008 25 geworden ist.

                                                    Wir werden also sehen.

                                                    LG
                                                    Stefan

                                                    Kommentar

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