AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Habe heute ein Rundschreiben der Stadtverwaltung Berlin im IE gefunden.
Dieses Schreiben befasst sich auch mit der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 9.Febr. 2009.
Dabei wird wiederum bei der Abzweigung von vollstationärer Unterbringung des Kindes gesprochen:
Eine Unterhaltspflichtverletzung liegt regelmäßig vor, wenn der Kindergeldberechtigte die laufenden Kosten für die vollstationäre Unterbringung des Kindes in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege nicht übernommen hat.
Dann weiter:
Ermessen der Familienkasse
Da es sich bei der Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG um eine „Kann“ -Bestimmung handelt, bedarf es in jedem Fall der Ermessenserwägung der Familienkassen, ob und in welchem Umfang dem Abzweigungsersuchen des Trägers der Sozialhilfe zu entsprechen ist. Der Bundesfinanzhof .............
Nächstes:
Die Bezifferung oder ggf. Schätzung des den Eltern entstandenen Aufwands durch die Familienkasse ist unverzichtbar. Ist er im Einzelfall nicht mehr exakt ermittelbar, kann eine teilweise Abzweigung des Kindergeldes in Betracht kommen.
Des gesamte Text als PDF:
Habe heute ein Rundschreiben der Stadtverwaltung Berlin im IE gefunden.
Dieses Schreiben befasst sich auch mit der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 9.Febr. 2009.
Dabei wird wiederum bei der Abzweigung von vollstationärer Unterbringung des Kindes gesprochen:
Eine Unterhaltspflichtverletzung liegt regelmäßig vor, wenn der Kindergeldberechtigte die laufenden Kosten für die vollstationäre Unterbringung des Kindes in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege nicht übernommen hat.
Dann weiter:
Ermessen der Familienkasse
Da es sich bei der Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG um eine „Kann“ -Bestimmung handelt, bedarf es in jedem Fall der Ermessenserwägung der Familienkassen, ob und in welchem Umfang dem Abzweigungsersuchen des Trägers der Sozialhilfe zu entsprechen ist. Der Bundesfinanzhof .............
Nächstes:
Die Bezifferung oder ggf. Schätzung des den Eltern entstandenen Aufwands durch die Familienkasse ist unverzichtbar. Ist er im Einzelfall nicht mehr exakt ermittelbar, kann eine teilweise Abzweigung des Kindergeldes in Betracht kommen.
Des gesamte Text als PDF: