AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Diese Weisungen findet man übrigens hier auf Seite 113 unter "Grenzen der Mitwirkung":
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Publikation/pdf/DA-Famka-Bundeskindergeldgesetz-2005.pdf
Bitte macht doch mal in den Kobinet-Nachrichten öffentlich, dass diese Weisungen mit der Praxis nicht übereinstimmt, und wenn unsere Politiker Verbesserungen ankündigen, könnten sie doch hier schon mal anfangen.
Man muss bei kobinet übrigens nicht den kompletten eigenen Namen öffentlich machen, sondern es erscheint nur das, was man unter Namen und Vornamen eingibt - d.h. man kann den Vornamen oder Nachnamen auch abkürzen.
Also bitte !!!
Zitat von rettesichHallo Gisela,
Zitat aus deinem Leserbrief:
Die neuerdings von den Familienkassen geforderten Nachweise dürften daher zu den "unangemessenen Anforderungen" gehören, die - laut Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Bundeskindergeldgesetz - zu unterbleiben haben!
So ist es. Vom Hörensagen: Das ist genau die Verfahrensweise der FK im öD.
Diese Weisungen findet man übrigens hier auf Seite 113 unter "Grenzen der Mitwirkung":
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Publikation/pdf/DA-Famka-Bundeskindergeldgesetz-2005.pdf
Bitte macht doch mal in den Kobinet-Nachrichten öffentlich, dass diese Weisungen mit der Praxis nicht übereinstimmt, und wenn unsere Politiker Verbesserungen ankündigen, könnten sie doch hier schon mal anfangen.
Man muss bei kobinet übrigens nicht den kompletten eigenen Namen öffentlich machen, sondern es erscheint nur das, was man unter Namen und Vornamen eingibt - d.h. man kann den Vornamen oder Nachnamen auch abkürzen.
Also bitte !!!

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, nicht irre machen lassen, bleib uns erhalten, ja? Der Rest hier ist über jedes Wort dankbar und über jede Info, die er erhaschen kann.