AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo volvocarl,
Zitat:
Nach SGB XII hab ich ab Volljährigkeit rausgelesen, nach SGB II ab dem 25sten Lebensjahr.
Sehe ich auch so. Wie schon früher gepostet, gab es diese Änderung ab 01.07.2006 im SGB II, § 7 (3) 4.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html
nach der erst ab dem 25sten Lebensjahr der volle Regelsatz zum Tragen kommt.
siehe auch:
http://www.lveb-nrw.de/infos.html
meiner Meinung nach hatte damit der bvkm doch richtig gelegen, siehe
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge...dsicherung.pdf
Grüße
Hallo volvocarl,
Zitat:
Nach SGB XII hab ich ab Volljährigkeit rausgelesen, nach SGB II ab dem 25sten Lebensjahr.
Sehe ich auch so. Wie schon früher gepostet, gab es diese Änderung ab 01.07.2006 im SGB II, § 7 (3) 4.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html
nach der erst ab dem 25sten Lebensjahr der volle Regelsatz zum Tragen kommt.
siehe auch:
http://www.lveb-nrw.de/infos.html
meiner Meinung nach hatte damit der bvkm doch richtig gelegen, siehe
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge...dsicherung.pdf
Grüße