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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Hallo zusammen,

    gestern hat mich Christine D. angeschrieben. Sie hat in Münster Öffentlichkeitsarbeit betrieben: siehe Beitrag von gero.
    Von ihr habe ich die Unterlagen im Anhang bekommen und darf sie auch hier einstellen. Danke an Christine!
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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Hallo,

      jetzt mal "Andersrum".

      Kann jemand Landkreise benennen, die KEINE Abzweigung vornehmen, oder nur eine
      Überprüfung bei Bezug von ALG II oder stationärer Unterbringung durchführen.

      Dies könnte man dann abzweigenden Ämter unter die "Nase" halten, mit dem Hinweis ,dass es auch Anders geht.

      Gruß

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Wer ein Kind hat, der bekommt auch Kindergeld und kann es einsetzen, wie er möchte. Eltern müssen keine Rechenschaft dafür ablegen, wo genau das Geld geblieben ist. Anders ist das, wenn man ein behindertes Kind hat und in Münster wohnt. Klingt total verrückt, aber genau so ist es. Das ist mehr als diskriminierend, findet Christine Dosche. [....]
        Quelle, kompletter Text und Film: SAT 1

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Ich hab mir gerade denn Bericht angesehen der Leiter vom Sozialamt ist schon lustig.

          Seine Aussage es geht um viel Geld , hmmmmm da kommt man auf den Gedanken die Stadt will Ihre Schulden mit Kindergeld von behinderten saniert.


          Und wieviel kostet die Stadt diese Verfahren ??? Denn ich denke diese 200 Eltern werden erstens in Wisp gehen und dann klagen falls die FK Ihren Wisp nicht statt gegeben.

          In dem Bericht von Gero sind 200 Familien angegeben das wären 36800 Euro im Monat

          Und 441600 im Jahr damit

          ist das Sparprogramm erfüllt
          Besonders geärgert hat sich die Münsteranerin, weil das Sozialamt im Sparprogramm der Stadt 200000 Euro Kürzungen durch die Kindergeld-Ableitung eingerechnet hat. Sparen auf Kosten Behinderter sei das, kritisiert Dosche. Zumindest gegen diesen Vorwurf setzt sich Sozialamtsleiter Michael Willamowski zur Wehr: „Wir hätten das nach der veränderten Rechtslage auch ohne das Konsolidierungsprogramm gemacht.“
          Man kann garnicht soviel essen wie man ko... möchte

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Zitat von Seti Beitrag anzeigen
            Ich hab mir gerade denn Bericht angesehen der Leiter vom Sozialamt ist schon lustig.

            Besonders geärgert hat sich die Münsteranerin, weil das Sozialamt im Sparprogramm der Stadt 200000 Euro Kürzungen durch die Kindergeld-Ableitung eingerechnet hat. Sparen auf Kosten Behinderter sei das, kritisiert Dosche. Zumindest gegen diesen Vorwurf setzt sich Sozialamtsleiter Michael Willamowski zur Wehr: „Wir hätten das nach der veränderten Rechtslage auch ohne das Konsolidierungsprogramm gemacht.“
            Hallo Seti,

            es gibt keine "veränderte Rechtslage" sondern "nur" zweckentfremdete Gerichtsurteile, die in den meisten Fällen nicht anzuwenden sind.
            [...] Der Bundesgesetzgeber hat die für die bisherige Entscheidungspraxis maßgeblichen Rechtsvorschriften (§ 74 EStG und §§ 43 Abs. 2 und 94 Abs. 2 SGB XII) nicht geändert. Mit den beiden sozialhilferechtlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber die von Ihnen erwähnte deutliche Wertentscheidung getroffen, dass die Heranziehung von grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Eltern zu den nicht unerheblichen Aufwendungen eines Sozialhilfeträgers für Leistungen an volljährige behinderte Kinder im Regelfall auf 31 € (Wert in 2011) begrenzt bleiben soll. [...]
            Quelle: Antwort von Herrn Fuchtel auf die Frage von Gisela.

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Hallo Ihr Lieben,

              ohne das ich in der Eile irgend etwas seit meinem "Verschwindens" gelesen habe, wollte ich mich erst mal zurückmelden.

              Neuer Laptop ist gekauft und eingerichtet. Ich kann also jetzt mal meine Verfahrensweise bezgl. "meines" Abzweigungsantrages schildern.
              Problem ist halt weiterhin, das ich keine OpenOffice Dateien einfügen kann, ich muss also schauen, ob ich die irgendwie umwandeln kann, ohne am Format was zu versauen.

              Es wird auch ein bisschen dauern. Muss mich erst mal wieder reinlesen. Im Moment ist auch wenig Zeit da, Das Knie macht weiter Probleme, also Termine bei den Ärzten. Arbeit auch recht heftig. Und da ich ja eh nur am WE daheim bin und der Rest der Familie ja auch noch Anspruch auf mich hat, wird die Zeit fürs Netz knapp.

              Übrigens, wie hier schon vermutet und gelesen, kam diese Woche ein Schreiben zwecks Regelsatzstufe 3 ab Mai.
              Immer mal was Neues......

              Bis demnächst

              LG
              Stefan

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Hallo Stefan,
                gute Besserung erst einmal und ein technischer Hinweis.
                In OpenOffice im Menü *Dateien* den Punkt *Exportieren als PDF* wählen und schon ist es eine PDF-Datei, die im allgemeinen auch die Formatierungen übernimmt. Schau einfach, ob das dann so passt.

                LG, amai

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Merci, probiere ich....

                  LG
                  Stefan

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo zusammen,

                    zum Thema Kindergeld finden sich auch einige "Pläne" in dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Standards (Seiten 22, 29, 30)

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Umwandlung in pdf funktioniert.
                      Die empfangenen Schreiben von den Ämtern muss ich erst noch kopieren, schwärzen und als Foto hochladen.

                      Dauert also etwas, ist viel Schreibkram.
                      Ich mach das nächste Woche auf Arbeit fertig.

                      LG
                      Stefan

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Hallo,

                        ich habe ja schon geschrieben, dass mir die Familienkasse das volle Kindergeld abzweigt ohne
                        die Belege und Aufstellungen im geringsten zu Berücksichtigen. (Sohn ist geistig behindert, hat Merkzeich H,G, und B)
                        Im Schreiben der erste Satz:

                        Nach den Feststellungen der Familienkasse können Sie mangels Leistungsfähigkeit dem Kind Michael keinen Unterhalt leisten.

                        Ich beziehe weder ALG II noch Grundsicherung.

                        Dürfen die dann einfach so eine Behauptung aufstellen ?

                        Gruß

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Hallo Odin,

                          da würde mich einmal interessieren, ob sich bei euch evtl. der Fall so verhält, dass z.B. der Kindergeldempfänger Hausfrau/Hausmann ist und persönlich kein Einkommen und somit keiner Unterhaltspflicht nach kommen kann? Oder ob das Einkommen des Ehe-/Lebenspartners dann auch als (Familien-) Einkommen bewertet wird?

                          Da bin ich schon lange am grübeln.

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Zitat von odin Beitrag anzeigen
                            Kindergeld : Verfahren ausgesetzt
                            Bochum, 15.03.2011, DerWesten
                            In Dortmund sind 130 Klagen gegen die Streichung des Kindergeldes für Behinderte anhängig.
                            Ein erstes Urteil soll am 25. März vor dem Sozialgericht ergehen. „Von dem Richterspruch erwarten
                            wir uns eine verbindliche rechtliche Klärung. Deshalb werden bis dahin alle laufenden Verfahren
                            ausgesetzt“, erklärte die Leiterin des Bochumer Sozialamtes, Dr. Heide Ott, am Dienstag auf WAZ-Anfrage.
                            In Bochum gebe es aktuell fünf „strittige Fälle“. Eine Klage sei bislang noch nicht eingegangen.


                            http://www.derwesten.de/staedte/boch...id4423989.html
                            Laut Auskunft Sozialgericht Dortmund war am 25.03.2011 keine Sitzung anberaumt.

                            Grüße

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Vieleicht war die Sitzung beim Finanzgericht ?

                              Habe ja schon Vorfeld angezweifelt ob ein Sozialgerichts-Urteil was bringen würde.

                              Gruß

                              Kommentar


                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Zu Lazarus:

                                Ich bin Rentner. Außerdem sind wir überhaupt nicht nach unserem Einkommen befragt worden.
                                Würde der Familienkasse auch nichts angehen. Außer im Fall von ALG II.

                                Gruß

                                Kommentar


                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Hallo,

                                  ich habe heute mit einem Bekannten aus dem Finanz-Bereich gesprochen.

                                  Seine Aussage bestätigt meine Vermutung:

                                  Nachdem ja die Entscheidung der Familienkasse eine "Kann-Bestimmung" ist, kannst du 1000 Belege einreichen, wenn der Beamte schlecht geschlafen hat, oder der Kaffee nicht schmeckt haut er deine Einreichungen in die Tonne.
                                  Dienstanweisungen kennt man nur vom "Hörensagen".
                                  Es hilft eben dann nur "Einspruch" und Klagen.

                                  Wir sind eben wie es sich in einem guten Rechtstaat gehört, der Beamten-Willkür ausgesetzt.

                                  Es kotzt mich langsam alles an.

                                  Gruß

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                    Zu Lazarus:

                                    Ich bin Rentner. Außerdem sind wir überhaupt nicht nach unserem Einkommen befragt worden.
                                    Würde der Familienkasse auch nichts angehen. Außer im Fall von ALG II.

                                    Gruß
                                    Hallo Odin,

                                    bei mir wurde sehr wohl auf dem Antwortschreiben nach einem vorhanden Einkommen nachgefragt. Hätte ich keines gehabt, hätte ich ja auch keinen zuzüglichen Unterhalt leisten können. Das geschah unabhängig von ALG II.
                                    Gruss

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Hallo,

                                      von der Familienkasse keine Anfrage wegen Einkommen.

                                      Siehe PDF-Datei
                                      Zuletzt geändert von odin; 24.07.2011, 10:48.

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                        Hallo,

                                        ich habe ja schon geschrieben, dass mir die Familienkasse das volle Kindergeld abzweigt ohne
                                        die Belege und Aufstellungen im geringsten zu Berücksichtigen. (Sohn ist geistig behindert, hat Merkzeich H,G, und B)
                                        Im Schreiben der erste Satz:

                                        Nach den Feststellungen der Familienkasse können Sie mangels Leistungsfähigkeit dem Kind Michael keinen Unterhalt leisten.

                                        Ich beziehe weder ALG II noch Grundsicherung.

                                        Dürfen die dann einfach so eine Behauptung aufstellen ?

                                        Gruß
                                        Hallo Odin,
                                        ich denke , wenn die Kasse so etwas behauptet, dann muss sie das auch beweisen. Du hast auf jeden Fall nach § 35 SGB X das Recht darauf einen begründeten Bescheid zu bekommen:
                                        http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=1003500
                                        "§ 35
                                        Begründung des Verwaltungsaktes

                                        (1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen hat. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.

                                        (2) Einer Begründung bedarf es nicht,

                                        1. soweit die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Klärung folgt und der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines anderen eingreift,

                                        2. soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Behörde über die Sach und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist,

                                        3. wenn die Behörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist,

                                        4. wenn sich dies aus einer Rechtsvorschrift ergibt,

                                        5. wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben wird.

                                        (3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ist der Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch zu begründen, wenn der Beteiligte, dem der Verwaltungsakt bekannt gegeben ist, es innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe verlangt."

                                        Das hat die Familienkasse bei dir ja überhaupt nicht getan. Sie hat lediglich mitgeteilt du/ihr wäret nicht leistungsfähig. Wie sie darauf kommt, hat sie nicht im Geringsten begründet.
                                        War im Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung?

                                        Ich würde mich auf den o.a. Paragraphen beziehen und einen begründeten, nachvollziehbaren Bescheid fordern. Das ist ja auch wesentlich für deine Begründung bei einem Widerspruch.

                                        LG, amai

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                                          Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                          Hallo,

                                          von der Familienkasse keine Anfrage wegen Einkommen.

                                          Siehe PDF-Datei
                                          Da steht aber auch ich füge folgende Beweise bei , und das sind all Deine Belege die Du zugeschickt hast.

                                          Finde ich echt dreist was hier passiert

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Ich habe es zwar schon mal hier eingestellt, aber trotzdem nochmal der Bescheid:

                                            Habe Belege und Aufstellungen mit Betreuungsleistungen (H,G,B 100GdB) in Höhe von mtl. ca. 1.400.--€ und aufgeteilt ohne Betreuungsleistungen von ca. 530.--€
                                            eingereicht.
                                            Die Betreuungsleistungen betreffen Außerhäusliche Betreuung wie Urlaub, Kur, Freizeit, Arztbesuche etc.
                                            Zuletzt geändert von odin; 24.07.2011, 10:48.

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Zu Lazarus:

                                              Muss ich wirklich, auch wenn ich kein ALGII oder Grundsicherung beziehe, auf Anfrage der Familienkasse mein Einkommen, bzw. das Einkommen meiner Frau offenlegen?
                                              Ich kann das nicht Glauben. Habe das bisher auch nicht von anderen Fällen in meinem Bereich gehört.

                                              Gruß
                                              Zuletzt geändert von odin; 29.03.2011, 07:22. Grund: Fehler

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                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Hallo Odin,

                                                auf der Seite der Familienkasse musste ich folgende Angaben machen:

                                                -->Ich leiste Unterhalt.......

                                                Ich selbst beziehe folgende Einkünfte:

                                                >ALGII/Grundsicherung

                                                >Arbeitseinkommen/Rente

                                                >Sonstiges Einkommen

                                                Auf der Seite des Schreibens vom Sozialamt wurde ich darauf hingewiesen, dass eine Kindergeldabzweigung an das Sozialamt abgezweigt werden kann wenn folgende Gründe vorliegen:

                                                >der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld oder

                                                >nicht bezifferbare Aufwendungen des Kindergeldberechtigten für das Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes erbracht werden.

                                                Da erklärt es sich für mich jetzt so, dass wenn ich kein Einkommen habe, oder z.B. eine Rente, die gerade für meine Aufwendungen und Lebensunterhalt reicht, ich kaum Unkosten in einer Höhe anrechnen lassen kann, die ich gar nicht aus meinen Mitteln zur Verfügung habe.

                                                Vielleicht liegt da -mal ganz naiv gefragt - dann dein eigentliches Problem? Wäre doch möglich und auch realistisch. Denn das Kindergeld wird ja mit der Grundsicherung ( bei den Vorgängen die gerade zur Abzweigung laufen) verrechnet. Also muss ich doch der Kindergeldkasse nachweisen, dass ich aus eigenen Mittel fähig bin, Aufwendungen in dieser Höhe, die ich geltend mache, auch leisten zu können.

                                                Da die Kindergeldkasse und das Finanzamt die Daten sowieso abgleichen, sehe ich jetzt auch keinen Grund, meine Einnahmen der Kindergeldkasse vorzuenthalten. Auch wäre ich deswegen sehr vorsichtig, Aufwendungen vorzulegen, die ich dann aber wieder steuerrechtlich zum Teil mir zurückhole, z.B. Fahrtkosten, oder Krankenkasse. Das meine ich jetzt generell. Vielleicht kennt sich jemand hier dazu aus und gibt bitte eine Rückmeldung.

                                                Fazit: Es muss der Familienkasse ersichtlich sein, dass ich zum Kindergeld aus der eigenen Tasche zahlend fähig bin, mindestens in der Höhe des Kindergeldes, zusätzlichen Unterhalt zu leisten. Deswegen und da tun mir die ALG-2 Empfänger und ihre Angehörigen mehr als leid, dass sie von vornherein abgestempelt werden und das Kindergeld einbehalten wird. Da fragt niemand nach, ob nicht auch diese Eltern auf Essen, Bekleidung verzichten, nur weil sie ihrem Kind dafür Aufwendungen erbringen.

                                                Gruss
                                                lazarus

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                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                                  Zu Lazarus:

                                                  Muss ich wirklich, auch wenn ich kein ALGII oder Grundsicherung beziehe, auf Anfrage der Familienkasse mein Einkommen, bzw. das Einkommen meiner Frau offenlegen?
                                                  Ich kann das nicht Glauben. Habe das bisher auch nicht von anderen Fällen in meinem Bereich gehört.

                                                  Gruß
                                                  Hallo Odin,

                                                  soweit mir bekannt ist musst Du das nicht. Das geht jetzt wirklich zu weit , da könnte ja jeder kommen und von Dir verlangen sag mir was Du verdienst und ich sag Dir ob Du würdig bist.

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                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Da die Kindergeldkasse und das Finanzamt die Daten sowieso abgleichen, sehe ich jetzt auch keinen Grund, meine Einnahmen der Kindergeldkasse vorzuenthalten. Auch wäre ich deswegen sehr vorsichtig, Aufwendungen vorzulegen, die ich dann aber wieder steuerrechtlich zum Teil mir zurückhole, z.B. Fahrtkosten, oder Krankenkasse. Das meine ich jetzt generell. Vielleicht kennt sich jemand hier dazu aus und gibt bitte eine Rückmeldung.

                                                    Fazit: Es muss der Familienkasse ersichtlich sein, dass ich zum Kindergeld aus der eigenen Tasche zahlend fähig bin, mindestens in der Höhe des Kindergeldes, zusätzlichen Unterhalt zu leisten. Deswegen und da tun mir die ALG-2 Empfänger und ihre Angehörigen mehr als leid, dass sie von vornherein abgestempelt werden und das Kindergeld einbehalten wird. Da fragt niemand nach, ob nicht auch diese Eltern auf Essen, Bekleidung verzichten, nur weil sie ihrem Kind dafür Aufwendungen erbringen.
                                                    Der Datenabgleich kann nicht ohne weiteres erfolgen da Odin keine Grusi oder der gleichen bezieht.

                                                    Auch hätte die KG -Kasse hier kein recht dazu. Auskunft über Einkommen können hier nur Gerichte verlangen

                                                    Auch beisst sich das mit der Unterhaltsreglung nach dem SGB XII denn da gilt Unterhaltsleistung erst ab Einkommen 100000 Euro.anrechenbar. Und das ärgert mich . Auf der einen Seite nein auf der anderen Seite will man uns Zahlungsunfähigkeit unterstellen.

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